Cabrio defekt Händler verweigert Kostenübernahme

Audi A4 B7/8E

Hallo leute,

ich habe mir vor 5 Monaten ein Gebrauchtwagen bei Audi gekauft. (A4 cabrio 2003). Nun ist hinten im kofferraum die klappe kaputt welche man mit dem Hebel hochklappen kann. Sie lässt sich nicht mehr hochklappen egal wohin ich den hebel schalte... die klappe ist dafür gedacht damit mehr platz im kofferraum ist...

der Händler sagt er könne die Reperatur nicht zahlen da es bei der Übergabe nicht defekt war aber eigentlich ist er doch in den ersten 6 Monaten in der beweispflicht oder? Er kann ja schlecht beweisen dass es 100% heil war. Kurz nach dem kauf sind mir einige mengel aufgefallen die wurden dann auch repariert...

was sagt ihr dazu? Ist das so inordnung oder ist er dazu verpflichtet das zu reparieren?

43 Antworten

also da ich den wagen ja bei einem audi händler gekauft habe, habe ich 1 jahr garantie wobei der Händler die ersten 6 Monate in der Beweispflicht steht... dazu habe ich auch noch die 1000 Tage Garantie von der german assistance bekommen doch darüber habe ich schon von vielen gehört dass man die vergessen kann die zahlen so gut wie nichts und wenn dann nur einen Teil... und abdecken tut die Versicherung auch kaum etwas.

Ich werde nun erstmal mit meinem Anwalt sprechen und dann eventuell mit dem Verkaufsleiter.

Der Händler hatte mir erklärt dass hinter der Wanne irgendwie ein Stalseil in eine Spule läuft und dieses Seil ist ausgehakt... die versuchen das zu reparieren aber sagten mir dass es auf dauer nicht halten wird und ich eine neue Spule + zubehör benötige. Kosten liegen bei 200€ + Arbeitskosten. Na toll die reparieren mir das provisorisch und sagen mir dass es nur ein paar Tage halten wird. Das nennt man Service 🙂

Die Gebrauchtwagengarantie hat aber nichts mit dem Hersteller zu tun!

Du bekommst zu deinem Gebrauchtwagen eine Garantie (1 Jahr), aber das ist eher eine Zusatzabsicherung für den Verkäufer, quasi eine Versicherung, die einen großteil der Schäden abdeckt.
Damit ist der Verkäufer bei Schäden, die die Versicherung (Garantie) übernimmt kostentechnisch aus dem Schneider.

Trotzdem schuldet er dir gegenüber die 1 jährige Gewährleistung (gesetzlich), sollte ein Defekt nicht von (quasi) seiner (Garantie-)Versicherung abgedeckt sein, dann hat der die A-Karte und muss es selber bezahlen. In solchen Fällen stellen sich die Händler halt gerne erstmal blöd.

Gruß
Raimund

Hallo.

Wie sieht es denn mit der Car Life Plus Garantie aus,
die müssten das doch übernehmen?Meine läuft noch
bis 01.2009.Habe noch zum Glück kein prob.damit,geht
alles noch ganz leicht.

Gruss Kalle

Schau mal in die Ausschlüsse der CarLife pro. Da ist das Verdeck ausgeschlossen. Um mein 🙂 sagte, das die Verdeckwanne zur Baugruppe "Verdeck" gezählt wird.

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Hallo

Das habe ich noch garnicht gelesen ,das das Verdeck
ausgeschlossen ist . Bei einer Reparatur muss mind.
50 aber max.150 euro zahlen.
Gruss Kalle

Hallo zusammen. Mach Dir erst einmal nicht so einen Streß mit Anwalt und Klage u.s.w.! In der Regel wird Audi (wie auch in meinem Fall) 100% der Materialkosten auf Kulanz übernehmen. Den Kulanzantrag sollte Dein Händler umgehend stellen. Für Dich würden dann theoretisch die Lohnkosten bleiben. Diese sind liegen bei ca. 80,-- €. Die übernimmt Dein Händler sicherlich um einen weiterhin "zufriedenen" Kunden zu haben. Das wäre fürs erste sicherlich in Ordnung für Dich, oder? Dass die Verdeckwannen nach ca. 3 Jahren wieder defekt werden befürchte ich allerdings auch. Die Kulanz von Audi wird bei 6-7 Jahre alten Fahrzeugen dann sicherlich wesentllich schwerer ... keine zufriedenstellende Lösung ... lege die Verdeckwanne immer mit einem nicht so wirklich guten Gefühl um ... Andreas

also ich war eben bei dem Händler um mein Auto abzuholen. Die haben es tatsächlich nicht repariert nichtmal provisorisch wie sie es mir versprochen hatten. Die weigern sich stets den Schaden zu reparieren und sind total unfreundlich.

Hinzu kommt auch noch dass der Wagen mir als Unfallfrei sowie als 1. Hand verkauft wurde. Doch im Brief stehen 2 vorbesitzer und neulich habe ich mir durch zufall bei Audi die reparatur historie ausdrucken lassen wobei ich rausbekommen habe dass die stoßstange ausgetauscht + lackiert wurde sowie der rechte kotflügel und die Scheinwerfer.

Als ich den Händler darauf ansprach sagte er nur dazu könne er jetzt garnichts sagen und wenn die das gewusst hätten dann hätten sie es in den Kaufvertrag reingeschrieben... aber da es ein Audi Händler ist kann man die Ausrede nicht akzeptieren da diese Zugriff auf die Reparaturhistorie hat.

Ich habe den Fall bereits an meinem Anwalt übergeben und werde auf Minderung des Kaufbetrags klagen. Fühle mich extrem verarscht...

mir gehts so ähnlich ich muß noch zum Anwalt wegen nem gleichen Problem
Unfall verschwiegen

was sagt denn dein Anwalt dazu wieviel man den Preis drücken kann?

@chris: Das hilft Dir jetzt zwar nicht weiter, aber nach diesem Thread habe ich solche Probleme schon fast erwartet.
Von den vollmundigen Garantieversprechungen des Händlers ist ja nicht viel gelieben und die Karosserieschäden passen irgendwie auch ins Bild.

Zitat:

Original geschrieben von chris2407


also ich war eben bei dem Händler um mein Auto abzuholen. Die haben es tatsächlich nicht repariert nichtmal provisorisch wie sie es mir versprochen hatten. Die weigern sich stets den Schaden zu reparieren und sind total unfreundlich.

Hinzu kommt auch noch dass der Wagen mir als Unfallfrei sowie als 1. Hand verkauft wurde. Doch im Brief stehen 2 vorbesitzer und neulich habe ich mir durch zufall bei Audi die reparatur historie ausdrucken lassen wobei ich rausbekommen habe dass die stoßstange ausgetauscht + lackiert wurde sowie der rechte kotflügel und die Scheinwerfer.

Als ich den Händler darauf ansprach sagte er nur dazu könne er jetzt garnichts sagen und wenn die das gewusst hätten dann hätten sie es in den Kaufvertrag reingeschrieben... aber da es ein Audi Händler ist kann man die Ausrede nicht akzeptieren da diese Zugriff auf die Reparaturhistorie hat.

Ich habe den Fall bereits an meinem Anwalt übergeben und werde auf Minderung des Kaufbetrags klagen. Fühle mich extrem verarscht...

Manche wissen jetzt eh schon was kommt.....

1. Du hast einen 3 Jahre alten Haufen Technik. Nur mal so.

2. Du hast keine Herstellergarantie, sondern eine Gebrauchtwagengarantie, welche das Papier nicht wert ist,...

3. Hast Du das nicht bei der Übergabe des Briefes schon gemerkt, daß 2 Vorbesitzer drinnen standen? Achso ja, der zweite Name ist nicht zufällig Deiner?
Wenn dem nicht so ist, und im KV 1. Hand o.ä. steht, kannst Du den KV rückgängig machen, wobei Du glaubhaft versichern musst, daß es Dir erst vor kurzem aufgefallen ist.

4. Schadensfall: Ein Händler schaut sicher nicht bei jedem beschi...... gebrauchten Audi in die Rephistorie. Und das was da kaputt war, muss nicht einmal meldepflichtig sein.

5. Und jetzt zur Gewährleistung: Das stimmt schon mit der Beweislastumkehr. Viele vergessen aber immer, daß dies von der Art des Mangels abhängt. Ich wär da nicht so sicher, daß Du glaubhaft versichern kannst, den Hebel erst nach 5 Monaten einmal bedient zu haben.

Ich persönlich hätte es halt vernünftig versucht und einen erträglichen Reparaturpreis ausgehandelt. Andererseits ist Audi ja ein Premiumhersteller und das bedeutet ähh ich glaub nach Wikipedia, daß der Hebel mindestens 6 Jahre halten muß.

Prost Mahlzeit.

mit diesem Händler kann man nicht vernünftig reden... die weigern sich einfach nur. Ob ihr es glaubt oder nicht ich habe den Hebel wirklich erst vor kurzem zum ersten mal betätigt, wusste vorher garnicht wofür das sein soll.

Laut meines Anwalts ist der Händler zur Nachbesserung verpflichtet. Und wegen dem Unfallschaden sagte mir der Anwalt dass ich kalkulieren lassen soll wie hoch der Schaden war und diesen Wert werden wir dann einklagen.

Das mit den 2 Vorbesitzern im Brief ist mir wirklich erst aufgefallen nachdem ich den Vertrag unterschrieben habe. War vielleicht doof erst dann in den Brief zu schauen aber ich dachte mir Audi händler, schwarz auf weiss im vertrag unfallfrei und 1 vorbesitzer da wird schon nichts schief laufen...

als ich den Händler dann auf die zwei vorbesitzer ansprach sagte mir dieser dass es rechtlich inordnung sei da der erste besitzer eine Fahrschule war und der zweite dann der Besitzer der Fahrschule der den Wagen in seinen Privatbesitz übernommen hat. Das ist jedoch rechtlich falsch denn eine GmbH ist eine juristische Person und der zweite besitzer eine private Person also zwei vorbesitzer!!

Naja mal sehen was dabei rauskommt ich bin es leid mich mit dem Händler rumzustreiten und zu betteln dass ich das bekomme wofür ich bezahlt habe. Ich werde den defekt dieser Cabrio wanne oder wie man das nennt in einer anderen Audi Werkstatt reparieren lassen und es dem Händler in Rechnung stellen. Schließlich habe ich ihm mehrmals die chance zur Nachbesserung gegeben...

weiss jemand wie teuer der spaß ungefähr ist?

@64787

wenns doch alle wissen was kommt dann spar Dir doch deine Reden einfach
sieht man ja in dem Tonfall in dem du schreibst
Das du die Händler nur in Schutz nimmst wissen wir aber daß manche echt Probleme haben solltest auch DU mal verstehen!!

@chris

das mit dem Anwalt finde ich Ok ,denn ich werd es ganz genauso machen
wenn der mich bescheißt warum soll ich dann noch zu ihm und betteln?
kann doch nicht sein das so ein Verkäufer nicht einmal sich ne Autoakte anschauen kann und es der Käufer dann tun muß um zu erfahren das da schonmal etwas war.

@Hille2001

genau so sehe ich es auch.. die größte Frechheit an der ganzen Sache bei mir ist, dass die noch versuchen mir zu erklären dass man dabei von keinen Unfallschaden sprechen kann da die Teile ja fachgerecht komplett getauscht wurden sind und es keine Schäden an der Karosserie gab...

mein Anwalt sagte mir aber dass man bereits von einem UNfallschaden spricht sobald der Schaden 600€ übertrifft auch wenn es nur lackierarbeiten sind...

hätte ich nicht gedacht dass ein Audi Vertragshändler sowas unseriöses abzieht...

@chris

um dich nochmal zu vergewissern ob das ding wirklich kaputt war würde ich den vorbesitzer kontaktieren... ich hoffe ich kaufe meinen nächsten audi NICHT bei diesen händler...

Zitat:

Original geschrieben von 64787


3. Hast Du das nicht bei der Übergabe des Briefes schon gemerkt, daß 2 Vorbesitzer drinnen standen? Achso ja, der zweite Name ist nicht zufällig Deiner?
Wenn dem nicht so ist, und im KV 1. Hand o.ä. steht, kannst Du den KV rückgängig machen, wobei Du glaubhaft versichern musst, daß es Dir erst vor kurzem aufgefallen ist.

4. Schadensfall: Ein Händler schaut sicher nicht bei jedem beschi...... gebrauchten Audi in die Rephistorie. Und das was da kaputt war, muss nicht einmal meldepflichtig sein.

Prost Mahlzeit.

Also ich kontrolliere schon viel, aber wenn im KV steht "ein Vorbesitzer", dann schaue ich nicht im Brief nach, denn dafür ist der KV ja ein Dokument ;-)

Das mit den "beschi...... gebrauchten Audi" ist anscheinend symptomatisch für manchen Händler. Die Einstellung konnte ich noch nie verstehen, denn an den z.B. 25000Euro für einen Gebrauchten verdient der Händler auch (denn sonst würde er ihn ja nicht verkaufen). Aber viel wichtiger ist doch die Kundenbindung für den Service und die zukünftigen Käufe. Das ist nur so manchem Verkäufer sch...egal! Daher habe ich gute Erfahrungen mit kleineren Händlern gemacht, wo der Chef noch weiß, was an der Front los ist.

@chris2407
Ich find dein Vorgehen absolut korrekt. Hoffe, du berichtest weiter. Viel Glück!

JP

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