Cabrio defekt Händler verweigert Kostenübernahme

Audi A4 B7/8E

Hallo leute,

ich habe mir vor 5 Monaten ein Gebrauchtwagen bei Audi gekauft. (A4 cabrio 2003). Nun ist hinten im kofferraum die klappe kaputt welche man mit dem Hebel hochklappen kann. Sie lässt sich nicht mehr hochklappen egal wohin ich den hebel schalte... die klappe ist dafür gedacht damit mehr platz im kofferraum ist...

der Händler sagt er könne die Reperatur nicht zahlen da es bei der Übergabe nicht defekt war aber eigentlich ist er doch in den ersten 6 Monaten in der beweispflicht oder? Er kann ja schlecht beweisen dass es 100% heil war. Kurz nach dem kauf sind mir einige mengel aufgefallen die wurden dann auch repariert...

was sagt ihr dazu? Ist das so inordnung oder ist er dazu verpflichtet das zu reparieren?

43 Antworten

Wie du schon sagst, gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf die umgekehrte Beweislast... da kommt der Händler nicht drum rum, die Reparaturkosten zu übernehmen. Es sei denn, er kann beweisen, daß der Mangel bei Kauf nicht bestand, was imho nicht möglich ist.

als ich den Wagen gekauft habe hat der Wagen ja extra einen 101 Punkte check durchlaufen von audi. Ich glaube das machen die extra um sich bei solchen sachen zu retten... damit die sagen können der wagen wurde gecheckt... aber auf sowas achtet sicherlich niemand ob im kofferraum diese klappe noch richtig hochklappt oder nicht...

was soll ich nun machen der händler weigert sich das zu reparieren?

Re: Cabrio defekt Händler verweigert Kostenübernahme

Zitat:

Original geschrieben von chris2407


der Händler sagt er könne die Reperatur nicht zahlen da es bei der Übergabe nicht defekt war ... .

Das ist nicht das entscheidende Kriterium!

Zitat:

Original geschrieben von chris2407


... aber eigentlich ist er doch in den ersten 6 Monaten in der beweispflicht oder? Er kann ja schlecht beweisen dass es 100% heil war.

Richtig, der Händler müsste beweisen, dass der Fehler nicht bereits bei der Fahrzeugübergabe "dringesteckt" war. Das wird ihm natürlich nicht gelingen.

Praktisch hast Du aber das Problem, Deinen (berechtigten) Anspruch gegenüber dem Händler auch durchsetzen zu müssen. Bei einer so geringen Forderung (Reparatur kostet ca. 400 Euro, wurde im Forum schon gelegentlich erwähnt) wird es schwierig, den Anspruch durchzusetzen, da der Aufwand hierfür überproportional hoch ist.

Oliver

warum ist die durchsetzung zu hoch? lass es drauf ankommen, geh zum anwalt lass dir ein schreiben aufsetzen und vom anwalt hinschicken (kostet max 50 euro) .

wirst sehen wie schnell die das reparieren können naja und danach such dir eine neue werkstatt.

und falls der noch mehr terz macht halt auch wegen der 400euro klagen, wird der händler verlieren und dann muss er die kosten tragen.

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dein händler soll einen kulanzantrag bei audi stellen...wird wohl bei dieser sache in den meisten fällen genehmigt..

Wg. Durchsetzung der Gewährleistung hilft auch der Gang zur zuständigen KFZ-Innung!
Dort kann man einen Antrag auf ein kostenloses (!) Schiedsverfahren stellen.

Plag dich nicht mit dem Fußvolk rum, geh gleich zum Verkaufsleiter, rede mit dem ruhig und freundlich, frag ihn, erzähle ihm von seiner Gewährleistungspflicht, und frag ihn, wie er das in den ersten 6 Monaten nachweisen will und wenn er dann immer noch nicht einlenkt, erkläre ihm, das du dann leider ein Schiedsverfahren bei der KFZ Innung einleiten musst.
Wenn er dann nich einlenkt, ist ihm nicht mehr geholfen 😉

Ich würd dann auch schonmal Belege sammeln, und immer einen -möglichst nicht verwandten/verschwägerten- Zeugen dabeihaben.

p.s.: Den Hinweis mit dem Kulanzantrag solltest du aber erst einmal ausprobieren 😉

p.p.s.: Du solltest dir -auch wenn alles für dich gütlich und kostenlos abläuft- dann trotzdem überlegen den Händler zu wechseln 😉

Gruß
Raimund

Wie viele Verdeckwannen gehn denn in diesem Winter auf einmal kaputt ... 😕

Jeden Tag ein Anderer.

Tritt Deinen Händler in den Hintern, nach 5 Monaten MUSS er das regeln, es sei denn Du hast es gewaltsam kaputt gemacht (wovon ich nicht ausgehe)...

Mal ne blöde Frage am Rande, hier wird immer behauptet der Händler können das nicht beweisen.

Was ist denn aber, wenn der Händler sagt, das Mechaniker xyz das im Rahmen einer Auslieferungskontrolle geprüft hat und es in Ordnung war.
Der Mechaniker bestätigt das natürlich dann auch.
Zählt das nicht als Beweis?

Mein Händler hat es zB sehr hartnäckig mit dem Dekra Gebrauchtwagensiegel probiert (ging um ein Navi), ich hatte allerdings nach vielen Mühen von der Dekra per email schriftlich, das die Funktion des Navis nicht geprüft wird 😁

Ist jetzt nur eine Interessehalber-Frage, keine Bange, ich denke die Sache mit der Verdeckwanne lässt sich gütlich und unentgeldlich regeln 😉

Gruß
Raimund

Zitat:

Original geschrieben von derJan


Wie viele Verdeckwannen gehn denn in diesem Winter auf einmal kaputt ... 😕

Jeden Tag ein Anderer.
..

Mal kurz was anderes weiß jemand ob das beim Facelift geändert wurde? Kann doch nicht normal sein das nach 3 Jahren immer dieses Teil kaputt geht oder?....Da sollte Audi doch mal nachbessern!!

Würde es auch zunächst mit Kulanz versuchen

Gruß
Karsten

Moin Karsten,

Soweit ich weiß hat sich beim FL nichts geändert ... hab ja auch grade ne neue Wanne bekommen und sonst hätte man ja die verbesserte Version eingebaut ....

Also ist es wohl das gleiche Teil ... ich denke, wenn man weiß wie empfindlich das ist, kann man entsprechend schonend damit umgehen und so sollte es halten. 😉

Grüße Jan

Also in erster Linie geht es erst mal darum zu prüfen, ob überhaupt Garantieanspruch besteht. Ist dies nicht der Fall, tritt die einjährige Gewährleistung in Kraft, da muss bei Schadensfall innerhalb der 1. 6 Monate, der Verkäufer nachweisen, dass der Schaden nicht schon bei VErkauf vorgelegen hat. Dies hat er, wenn dieser Punkt auf der Checkliste steht, mit seiner Checkliste getan. WEnn Du nun keine Garantie hast, liegt die Beweislast leider bei Dir. Hast Du Garantie, muss der Schaden behoben werden.
Also wenn es sehr teuer wird, würde ich mal beim Anwalt nachfragen. Aber ich glaube, Du hast da ohne GArantie leider keine guten Karten.

Zitat:

Original geschrieben von derJan


Moin Karsten,

Soweit ich weiß hat sich beim FL nichts geändert ... hab ja auch grade ne neue Wanne bekommen und sonst hätte man ja die verbesserte Version eingebaut ....

Also ist es wohl das gleiche Teil ... ich denke, wenn man weiß wie empfindlich das ist, kann man entsprechend schonend damit umgehen und so sollte es halten. 😉

Grüße Jan

Moin Jan,

na das sind ja tolle Aussichten....heißt 2010 spätestens wieder verkaufen,loool....neee

Aber finde ich schon merkwürdig das Audi da nix geändert hat bei sovielen Schäden, vorallem was sind 3 Jahre...ist ja fast nix.

Werde mal die bei Audi direkt anschreiben, interessiert mich mal den Ihre Meinung dazu!!!

Mfg
Karsten

Mit einem Kreuz auf der Checkliste hat der Verkäufer keineswegs seine Beweispflicht erfüllt.

Wie soll man bei einer einfachen Durchsicht z.B. einen Materialfehler erkennen, der sich in einem abgebrochenen Teil äußert.

Hier muss der Händler, Check hin oder her, nachweisen, daß hier eine Fehlbedienung und kein Materialfehler Ursache des Mangels sind.

Das ist regelmäßig mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, weswegen fast alle Händler in den ersten 6 Monaten alles reparieren, und viele auch in der restlichen Gewährleistungszeit.

Grüße

Jan

@Jan: bei größeren Sachen (Navi) stellen die sich aber ziemlich lange ziemlich blöde an, bevor sie was austauschen, auch innerhalb der ersten 6 Monate! 🙁

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