Cabrio defekt Händler verweigert Kostenübernahme

Audi A4 B7/8E

Hallo leute,

ich habe mir vor 5 Monaten ein Gebrauchtwagen bei Audi gekauft. (A4 cabrio 2003). Nun ist hinten im kofferraum die klappe kaputt welche man mit dem Hebel hochklappen kann. Sie lässt sich nicht mehr hochklappen egal wohin ich den hebel schalte... die klappe ist dafür gedacht damit mehr platz im kofferraum ist...

der Händler sagt er könne die Reperatur nicht zahlen da es bei der Übergabe nicht defekt war aber eigentlich ist er doch in den ersten 6 Monaten in der beweispflicht oder? Er kann ja schlecht beweisen dass es 100% heil war. Kurz nach dem kauf sind mir einige mengel aufgefallen die wurden dann auch repariert...

was sagt ihr dazu? Ist das so inordnung oder ist er dazu verpflichtet das zu reparieren?

43 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hille2001


@64787

wenns doch alle wissen was kommt dann spar Dir doch deine Reden einfach
sieht man ja in dem Tonfall in dem du schreibst
Das du die Händler nur in Schutz nimmst wissen wir aber daß manche echt Probleme haben solltest auch DU mal verstehen!!

@chris

das mit dem Anwalt finde ich Ok ,denn ich werd es ganz genauso machen
wenn der mich bescheißt warum soll ich dann noch zu ihm und betteln?
kann doch nicht sein das so ein Verkäufer nicht einmal sich ne Autoakte anschauen kann und es der Käufer dann tun muß um zu erfahren das da schonmal etwas war.

Nein, werd ich mir nicht sparen.

Und siehst Du Hille, mein Tonfall fällt Dir auf. Daß hier aber stets so über die Händler hergezogen wird, das ist selbstverständlich.

Und von einem richtigen Problem, hab ich hier noch nie gelesen. Nur immer von eingeschnappten Leberwürsten, die nach 3 Jahren nur noch 70 % Kulanz auf einen Scheinwerfer bekommen haben. **Kopfschüttel**

Da ist gleich wieder ein Unfallschaden verschwiegen worden. Jeder denkt natürlich gleich an einen stümperhaft reparierten Frontalcrash.
Daß es aber, da kannst Du jeden Gutachter fragen, dieses Wort "Unfallschaden" gar nicht mehr gibt, ist unwichtig. Weil es eben keine Definition von irgendeinem Ausmaß des behobenen Schadens ist. Darum ist es schon seit langem soweit, daß man einfach sagt, Schäden in Höhe von xy wurden repariert.
Schon vor vier Jahren stand im Gutachten meines wirklich demolierten A4, daß Schäden im Wert von 5" € behoben wurden.

Wenn er jetzt natürlich gesagt hätte, Stoßstange, Kotflügel und SW sind erneuert worden. Unspektakulär. Wenn jetzt die SW wg. dem bekannnten Tropfenproblem getauscht wurden?
Und der Rest einfach nur erneuert wurde, weil tiefere Kratzer von irgendwelchen Rowdies drinnen waren? Langweilig.
Und solange ich kein Gutachten oder zumindest handfeste Beweise habe, blase ich hier keine Tiraden durchs Netz.
Da nehme ich niemanden in Schutz oder versuche den Ruf der Händler zu bewahren. Das ist doch absoluter Schwachsinn.

Das ist das, was mich hier immer so wahsinnig macht. Es ist immer gleich der böse Händler. Das hier mal objektiv berichtet wird, nie und nimmer.

Gut, wenn ich muffig bin, dann regt alles noch mehr auf, das kenn ich.
Aber nachdem ich nun gelesen habe, wer die zwei Vorbesitzer waren...man kanns auch wirklich übertreiben. Der Händler war einfach unprofessionell, das gehört sicher erwähnt, kein Thema.

Und dann immer diese Garantiemärchen oder Gewährleistung oder was auch immer. Meines Wissens gibt es keine einzige Versicherung, die im Rahmen der Herstellergarantie für einen Gebrauchtwagen erhältlich ist, egal was auf irgendeinem Flyer von Garantie steht, wenn man dann auf die Rückseite schaut, ist die Hälfte des Wagens ausgenommen.

Wenn jemand Probleme mit seinem Wagen hat und der Händler Mist baut, dann muß man reagieren, richtig. Probleme sind für mich, wenn nachts bei 180 km/h das Licht ausfällt. Wenn ich dann beim Händler stehe und der mir erzählt, daß im Fehlerspeicher nichts ist und er nichts machen kann, dann ist es angebracht, mal etwas auf die Tube zu drücken.

Ich weis schon, die Händler hier in Bayern sind anders. Komischerweise hat der letzte Werkstättentest wirklich solide Ergebnisse gebracht.
Deswegen zweifle ich auch immer etwas an der angeborenen Schuld Eurer Händler.

Ich denke, da wäre eine schnellere und bessere Lösung möglich gewesen, aber sicher nicht, wenn ich gleich zum Anwalt renne wegen so einem Schwachsinn.

Zitat:

Original geschrieben von 64787


Ich denke, da wäre eine schnellere und bessere Lösung möglich gewesen, aber sicher nicht, wenn ich gleich zum Anwalt renne wegen so einem Schwachsinn.

Genau das ist der Punkt..es ist eben kein "Schwachsinn". Kann sein, dass dir diese Dinge nicht so wichtig sind / du gerne Kohle raus gibst.

Leider ist der Service Gedanke noch nicht zu allen vorgedrungen und das hat absolut nix mit "angeborener Schuld" zu tun.

Und genau für solche Probleme ist doch eine solche Palttform doch da...oder hab ich was übersehen ;-)

Grüße

JP

Wenn mir die letzte Instanz mein Recht verwehrt, dann schalte ich einen Anwalt ein.
Ob das bei Chris so war, wissen wir nicht. Wenn der Meister zu mir sagt "wir zahlen das nicht" würde mich das nicht mal interessieren. Wenns mein Verkäufer und sein Chef trotz Hinweis auf die bestehende GWL sagen, dann meinetwegen zum Anwalt.

Was mich rasend macht, ist einfach immer dieses subjektive Schema F dieser Threads. Es geht los mit der Schilderung über einen unkulanten Händler, nach 3 Seiten - überspitzt gesagt - ist er fast ein Kindermörder. Und das ist hier leider fast immer so.

Der Servicegedanke, geb ich Dir recht, den haben viele nicht im Blut. Einen guten Service an bedingungslose Kulanz zu koppeln, geht aber leider nicht.

@64787

ich verstehe Dich ja auch in einer Weise aber wiederum auch chris
wenn ich den Händler schon angesprochen habe auf diverse Schäden und er mit mir nicht ordentlich kommunizieren will bzw kann dann hilft eben nur manchmal ein Anwalt

du vergißt glaub ich manchmal das da richtig viel Kohle drin steckt in diesen A4´s
und wenn ich mal 20T€ für so ne Kiste ausgebe möchte ich verdammt auch ordentlich behandelt werden

wenn dann rauskommt das an der Kiste mal was gemacht wurde und man nicht herausfindet was, ist es noch umso schlimmer
kann sein das die SW wegen Feuchtigekit gewechselt wurde und der Koti wegen nem Parkrempler aber sowas gehört meiner meinung nach mitgeteilt

bei mir wurde zb die Kofferraumwanne ausgebeult sowie Klappe ausgebeult und mein Händler hat mir n Kaufbertrag gegeben wodrin steht unfallfrei
in der Garantieurkunde steht aber plötzlich nicht unfallfrei

na Prost mahlzeit wenn man das später rausbekommt
soll ich jetzt noch zu dem Händler hin und drum bitten das aufzuklären?
nein nein nein
der hat mich vorsätzlich beschissen ich habe unter zeugen seine Aussage das das Auto unfallfrei ist
also kriegt er gleich ne passende Antwort von nem Anwalt der aus der Sache sicher mehr rausholt als ich es kann

und mir tut der Händler nicht ein bischen leid !!
der gehört einfach nur bestraft

darum kann ich es von jeden nachvollziehen wenn er diesen Weg genauso geht
die Händler lachen Dich doch aus wenn du da bitten tust
um ernst genommen zu werden muß eben ein Anwalt her

möchte mal gerne wissen wie du reagieren würdest wenn dein S4 sich auf einmal als Unfaller herausstellt?

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Eure Erfahrungen helfen mir natürlich bei einem Gebrauchtwagenkauf.
Ohne Ausdruck der Rephistorie würde ich nicht kaufen, ein Bekannter lässt sich z.B. immer ein Gutachten durch einen SV anfertigen, was wirklich absolut penibel ist. Kostet natürlich.
Der Begriff unfallfrei wäre mir egal, ich würde mir zusichern lassen, daß keine Karrosseriearbeiten erfolgt sind, was z.B. bei meinem Händler auf den KVs für Gebrauchte steht.

Ich habe hier noch nie jemanden kritisiert, der klare Beweise für Fehlverhalten anderer hat.

Wenn ich in der Situation wäre, ein Auto gekauft zu haben, daß einen Schaden o.ä. hatte, von dem ich nichts weis, würde ich so handeln:

1. Sofortiges Gutachten, da geht es mir nicht um Beweissicherung, sondern um meine Gesundheit. Alles andere ist mir in dem Moment egal. Nach Ausgang des Gutachtens entscheiden was ICH noch mit dem Wagen machen will.
2. Alle möglichen Infos sammeln, Vorbesitzer kontaktieren...
3. Wenn ich ein Mitwissen meines Händlers definitiv beweisen kann, würde ich zuerst meinen Verkäufer absolut neutral um eine Stellungnahme bitten und einfach nur fragen was er jetzt gedenkt zu tun. Auf die klare Beweislast hinweisen, aber nichts weiter dazu sagen. Ich selbst würde weder etwas sagen noch fordern. Die gleiche Prozedur mit dem Verkaufsleiter.
4. Falls beide es abstreiten und absolut auf Contra gehen, würde ich nochmal fragen ob das wirklich Ihr letztes Wort ist.
5. Eine letzte Frist bis zum nächsten Tag einräumen, Anwalt kontaktieren. Wenn Frist abgelaufen ist, Anzeige und das volle Programm.
6. Im Falle eines "Geständnisses" würde ich mir dementsprechend mit meinem Anwalt eine Entschädigung ausdenken.

Wenn ich jetzt von einem Schaden wie bei Dir ausgehe oder alles ordnungsgemäß repariert wurde.

Jetzt hier so theoretisch vom Schreibtisch. Wäre für mich aber auch eine typische Reaktion.

Natürlich wenn der Gutachter mir sagt, daß durchaus Gefahr für mein Leib und Leben bestanden hat, würde ich sofort zu dem Händler fahren und dem Verkäufer die Seele rausprügeln. Ernst gemeint.

Ich bitte nicht und ich bettle nicht als zahlender Kunde. Ich sage was ich will und wenn das nicht anständig gemacht wird, dann weise ich freundlich aber mehr als deutlich darauf hin.

Wenn ich mein Auto sauber zum Service bringe, und abends dann lauter Dreck im Fußraum ist, drück ich dem Meister die Schlüssel in die Hand. "Der Wagen ist bitte so sauber innen wie heute morgen". Dann dreh ich mich um und schau mir die Autos in der Ausstellung an. Ich weis, daß ich sehr schnell ein sehr arrogantes Auftreten bekomme, ich würde aber nie jemanden herablassend behandeln. Ich sag was ich will, und das auch zweimal.

Aber ich würde nie wegen abblätternder Softlacke nach 3 Jahren Kulanz fordern o. ä.. Sicherlich gibt es Grenzen, aber da konnte ich hier noch keinen einzigen Sachverhalt feststellen, den ich wirklich unterstützt hätte.

Ich kenne einfach Eure Erfahrungen nicht, meine Autos haben auch nach der Garantie selten Defekte gehabt. Und wenn, ich habe so gut wie kein Vertrauen in die Langlebigkeit jeglicher Technik. Es bricht keine Welt für mich zusammen, wenn nach 2,5 Jahren der Scheibenwischermotor im Eimer ist. Und gezahlt werden muß.

Ich bin mir stets über die stolzen Preise der Audianer bewusst und verlange dafür auch etwas. Meine Ansprüche sind halt einfach anders. Ich könnte zum Beispiel ausflippen, daß dieser Becherhalter nie richtig funktioniert, das macht mich z.B. absolut rasend.

Objektive Kritik kein Thema - aber diese ständigen und unbewiesenen "armer Kunde - böser Händler" Aussagen akzeptiere ich nicht. Wenn ich nichts schwarz auf weiß beweisen kann, hat mir der Händler kein Unfallfahrzeug verkauft. Auch wenn Reparaturen für 10.000€ in der Historie stehen. Vermuten kann ich vieles, passiert sein kann es dann ganz anders.

So, aber jetzt reichts. Ich muß heut noch was arbeiten.

Friede auf MT bitte nun.

Zitat:

Original geschrieben von 64787


...Ich muß heut noch was arbeiten...

Am Samstagabend noch 'n paar gebrauchte Unfallwagen als Neufahrzeuge verkaufen? 😁

Ich würd in einer solchen Situation folgendermaßen vorgehen: Den Händler einmal höflich auf das Problem ansprechen. Wenn ich dann das Gefühl habe, er will mich für Blöd verkaufen (so wie bei chris), war's das. Ganz einfach 😉

MfG
roughneck

Respekt für euer Verhalten, wenn ihr bewußt beschissen worden seid ,dm Verkäufer eine Chance zu geben sich zu rechtfertigen.

Aber der Händler kann sich meinem Anwalt gegenüber genauso erklären wie vor mir!
wenn der ein forderndes Schreiben bekommt und da Forderungen drin stehen wird er viel eher versuchen und gewissenhafter die Sache aus der Welt zu bringen als wenn ich vorspreche.

Es heißt ja nicht das man zum WAnwalt geht und den Verkäufer sofort anzeigen soll,nein eine Einigung sollte dadurch schon erzielt werden.

Ich bin der Meinung wenn der Verkäufer bzw Händler bei klarem Verstand ist wird er sofort die Bedingungen erfüllen.

Wenn ich aber zu dem gehe weiß ich gar nicht welche Entschädigung mir zusteht .
Und wozu hat man eine Rechtsversicherung wenn man nur zahlt und diese bei Anspruch nicht nutzt?

Also ich bin bei weitem kein Typ der bei jeder kleinigkeit zum Anwalt läuft. Aber dieser Händler treibt es einfach zu weit... ich bin mehrmals zu ihm hingefahren und das sind jedes mal 130km hin und zurück... dort haben die mir versucht irgendwelche geschichten zu erzählen dass es sich dabei um keinen Unfall handelt da ja die Teile ausgetauscht wurden und keine Schäden an der Karosserie zustande gekommen sind...

woher will der das denn wissen? 5 minuten davor wusste er angeblich nichtmal dass der wagen irgendwelche Schäden hatte...

ich habe daraufhin mehrmals mit dem Verkäufer gesprochen er sagte nur dass er dazu jetzt garnichts sagen könne und dass er es nicht wusste mit dem Unfall... und dass der Wagen 2. Hand anstatt 1. ist wusste er natürlich auch nicht...

als ich dann den Chef verlangte um mit dem die Sache zu klären sagte man mir nur dass dies kein chef gespräch sei... und dabei war der Meister auch noch saufrech!!!

Ich wurde sogar noch dafür angemacht dass ich den Ersatzwagen ein Tag später abgegeben habe da ich mir nicht sicher war ob die nun den Schaden an meinem Fahrzeug (Cabriowanne) repariert hatten und ich den Meister nicht mehr erreichen konnte an dem tag deshalb bin ich nächsten morgen hingefahren!! Da sagte man mir noch dass man darüber garnicht erfreut sei dass ich nun das Ersatzfahrzeug länger behalten habe!! Das ist eine absolute Frechheit die verkaufen mir ein Unfallfahrzeug was auch noch 2. anstatt 1. Hand ist und dann sind die über sowas nicht erfeut 🙂

Na was würdet ihr an meiner Stelle tun wenn die einfach nur unkooperativ sind und mich nichtmal mit dem Chef sprechen lassen? Da hilft nunmal nurnoch ein Anwalt... und ich habe mir überlegt die auch noch anzuzeigen.

Und dass die Cabriowanne kaputt ist muss der Händler zahlen da ich den Wagen genau vor 5 Monaten bei dem Händler gekauft habe. Als ich den Wagen gekauft habe, hatte dieser auch angeblich den 101 Punkte check überstanden obwohl ich sofort feststellte dass was mit dem Motor nicht stimmte der machte total komische Geräusche.... dann wurde was an der Nockenwelle u.s.w repariert... alles nur verarschung in meinen Augen.

@ Hille:

Ich bin es gewohnt, meine Angelegenheiten selbt zu lösen, ich halte von Anwälten als Interessenvertreter relativ wenig.

Ich möchte wissen, live und direkt, was der Verantwortliche sagt. Soll er lügen wenn er will.

@ chris2407:

Klar, ich fahr nicht zig mal 130 km für nix. Das mach ich bei einem Besuch, nehm noch einen Kostenvoranschlag für die Wanne mit und dann geb ichs zum Anwalt.

An beide:

Ich verstehe Euch, Hille weis, daß Ihm der Verkäufer einen Schaden vorenthalten hat, Chris weis, daß etwas repariert wurde.

Ihr regt Euch beide auf, aber daß Ihr wirklich mal was in die Hand nehmt? Ich finde raus, was mit dem Wagen war oder ist. Der Händler hilft Euch einen Dreck, wenn er es weis, sagt er es nicht, wenn er es nicht weis, kann er auch nix sagen.

Immer hör ich nur Unfall Unfall Unfall, dann nehmt den Brief und ermittelt den Vorbesitzer, klappt in 90% der Fälle selbst. Dann lasst endlich mal ein Gutachten anfertigen, was wirklich los war.
Ihr müsst Euch mal eines vor Augen halten, Ihr habt absolut nichts in der Hand. Nichts was effizient über den Zustand des Fahrzeugs berichtet.
Wenn Chris eine Rechnung von dem Vorbesitzer über die Reparatur auftreiben könnte, ist das denn so schwer??? Das ist etwas aussagekräftiges!

So würde ich es halt machen, aber jeder wie will....Ich finde es nur komisch, daß Euch die "Tatsache" Schaden mehr interessiert, als der Sicherheitszustand Eures KFZ.

Nichts für ungut.

Ich wollte mich nochmal bei euch melden. Mein Anwalt hat den Händler nun angeschrieben wegen der Verdeckwanne und der Händler weigert sich noch immer diese zu Reparieren. Er sagt dass laut des Verkäufers und des KFZ Meisters zum Zeitpunkt der Fahrzeug übergabe die Verdeckwanne nicht defekt gewesen ist.

Ich bin mir aber ziemlich sicher dass die Verdeckwanne da schon defekt war denn ich habe sie 2 Monate nachdem ich den Wagen kaufte zum ersten mal genutzt und da funktionierte sie nicht...

reicht diese Stellungnahme vom Händler damit er seiner Beweispflicht nachkommt und somit keine Währleistung für diesen Mangel tragen muss?

Mein Auto war übrigens vor einigen Monaten auf Kulanz beim Händler dieser sollte unteranderem die Beifahrerscheibe richtig justieren. Nachdem er das getan hat funktionierte die elektrische Bedienung dieser scheibe nicht mehr.. stecker sind alle drinn. Auch in diesen Punkt weigert sich der Händler das zu reparieren mit der Begründung dass der Wagen ja kurz zuvor einen Diebstahl schaden hatte und der Defekt daher sei... nur komisch dass ich Wochen nach dem Diebstahlschaden keine Probleme mit der Scheibe hatte...

Was sagt ihr dazu?

vielen dank.

Hi Chris!

Mich wundert, dass er trotz Anwalt noch nicht einlenkt. Es ist ja mal ganz klar, dass du (WENN Garantie besteht) 6 Monate Garantie hast (der Händler muss beweisen, dass bei Auslieferung alles korrekt war --> nahezu unmöglich) und 6 Monate Gewährleistung (Beweilastumkehr, du musst beweisen, dass es schon defekt war --> nahezu unmöglich).
Wie sieht der Anwalt das?

Grüße

JP

ja das mit der Beweispflicht verstehe ich... aber der Händler sagt ja nun laut Verkäufer und laut KFZ Meister war das Teil bei Auslieferung des Autos an mich heil. Reicht das als beweis?

Ich bin kein Anwalt, aber ich würde sagen: nein.

Grüße

JP

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