C63 Auffahrunfall, 18.000 € Schaden
Jetzt hat es mich auch erwischt. Am Freitag morgen, auf dem Weg zur Arbeit, musste ich Verkehrsbedingt bremsen. Leider hat es das hinter mir fahrende Kfz nicht mehr geschafft und ist mir hinten aufgefahren.
Das Gutachten ist schon da und beläuft sich auf satte 18.000€ Schaden. Mit Glück habe ich den Dicken vor Weihnachten wieder, so lange genieße ich das komfortable Leben in einer MB B-Klasse.
Beste Antwort im Thema
Haha, lustige Diskussion, ist doch ein Leasingfzg, da gehört dem Leasingnehmer erst mal gar nichts...,
45 Antworten
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 28. November 2017 um 14:29:42 Uhr:
Zitat:
@X78587 schrieb am 28. November 2017 um 09:11:09 Uhr:
Richtig ist, bei einem Totalschaden geht das Wrack in das Eigentum der Versicherung über, aber auch das kann man wieder haben, dazu zieht die Versicherung den Restwert des Fahrzeuges von der Regulierung ab, und du als Eigentümer kannst den Schrott mitnehmen, und selber verwerten.Das halte ich für falsch.
Lasst uns nicht spekulieren. Falls ein Jurist mitliest, wäre es prima wenn wir da eine fachliche Stellungnahme bekämen damit das ein für allemal geklärt ist.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 28. November 2017 um 14:29:42 Uhr:
Zitat:
@X78587 schrieb am 28. November 2017 um 09:11:09 Uhr:
Richtig ist, bei einem Totalschaden geht das Wrack in das Eigentum der Versicherung über, aber auch das kann man wieder haben, dazu zieht die Versicherung den Restwert des Fahrzeuges von der Regulierung ab, und du als Eigentümer kannst den Schrott mitnehmen, und selber verwerten.Das halte ich für falsch.
I.
Der Versicherung ist es völlig egal, wer Eigentümer und/oder Besitzer ist. Die Versicherung will ihrer Pflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer nachkommen, sonst nichts.
Ich beziehe mich auf Kaskoschäden, und die fallen unter Vertragsrecht, und können je nach Versicherung unterschiedlich sein, was im Einzelfall zu Prüfen ist, da gibt es meist auch Klauseln über Vorkaufsrecht. Und wenn die Versicherung dir den Zeitwert, sowie auch den Restwert ausgezahlt hat, dann sollte ein Eigentumswechsel stattgefunden haben, und die können dann dein ehemaliges Fahrzeug weiter verkaufen, bzw in eine Wrackbörse stellen.
Ich habe die AKB der HUK gepostet.
Schaut man zu den AKB der Allianz, findet sich unter 1.5.8 eine inhaltsgleiche Formulierung:
"Rest- und Altteile sowie das Fahrzeug im beschädigten oder zerstörten
Zustand verbleiben bei Ihnen und werden mit ihrem Veräu-
ßerungswert (Restwert) bei der Feststellung der Entschädigung
angerechnet."
https://goc-eportale.allianz.de/.../PKRB-0300Z0.pdf?...
Das Gleiche noch von der DEVK unter A.2.13.2:
https://www.devk.de/.../DEVK-Kfz-Kundeninfo-42100-002-2017-01.pdf
Und natürlich reden wir hier nur von Kaskoschäden.
Also könnte man die selber verwerten und müsste der gegenerischen Versicherung dann melden wie viel man dafür bekommen hat. Die können dann das dann von der Regulierungsleistung abziehen.... Wenn man sonst nichts zu tun hat...
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Zitat:
@sPeterle schrieb am 28. November 2017 um 10:43:57 Uhr:
Wenn er steht und der andere fährt ihm auf kann das Auto absolut nichts mehr machen ;-) was soll es denn tun wenn es steht ?
Ich kenne die Assistenzsysteme nicht gut genug. Aufgrund der interessanten Thematik habe ich einfach mal geguckt, was die Assistenzsysteme im Falle eines Auffahrunfalls denn tun können, da ich selbst davon ausging, dass es da nicht viel gibt.
Ich glaube aber durchaus, dass das Auto dann mehr kann als "nichts" - siehe Beschreibung von "Neck Pro"!
Ja, das Ding gibt's (noch?) nicht in der C-Klasse, aber das sollte auch bei Stillstand helfen 🙂
Könnte mir auch gut vorstellen, dass der Gurtstraffer aktiv wird - und das hätte man merken können.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 28. November 2017 um 17:01:26 Uhr:
Und natürlich reden wir hier nur von Kaskoschäden.
Macht im Falle des Kaskoschadens, also Eigenverschuldens Sinn.
Im Falle des Fremdverschuldens muss Dich der Gegner bzw. seine Versicherung so stellen, als sei der Unfall nicht passiert. Eine Pflicht zur Selbstverwertung von Altteilen oder Altfahrzeug kann es daher in diesem Fall nicht geben.
Sehe ich als Laie auch so. Den Schaden muss doch die gegnerische Versicherung übernehmen.
Ich habe den Wagen seit Freitag wieder. Irgendwie ist er jetzt noch lauter geworden. Selbst im Comfort modus, mit Klappe offen, bläst er jetzt ab und zu backfire raus.?
Freu mich für Dich. Scheint ja ein gutes Ende gefunden zu haben.
Schön, dass Du dein Auto wieder hast. Noch ein kurzer Hinweis bzgl. deines Ersatzwagen B-Klasse: Du hast Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatzwagen, das zahlt die gegnerische Versicherung. Eine B-Klasse ist weit weg von gleichwertig, entweder gewinnt dein Händler ("Wir haben gerade keinen anderen hier " aber rechnen auf Basis C63 ab) oder die gegnerische Versicherung da ihr nur eine B-Klasse in Rechnung gestellt wird. Mir ist letztes Jahr Einer in ein recht neues 70K BLP Auto reingefahren und der Händler wollte mir auch erst einen "Standardwagen" geben, ich habe verzichtet und von der gegnerischen Versicherung 91,00€ Netto Pro Tag (1638€ insgesamt) ohne Auto bekommen.
Nur als Info..
EDIT: Ich habe nochmal die Klassen angeguckt und hatte mich vertan, es war Klasse "J" und 79,00€ und somit 1422,00€ insgesamt. Bei einem C63 dürfte es bei einer Nutzungsaufallsentschädigung entsprechend Gruppe "K" (119,00€) sein.
Nein, man hat keinen Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Denn man muss sich die ersparte Abnutzung des eigenen Fahrzeugs anrechnen lassen. Um dies zu kompensieren, wird man in der Regel eine Fahrzeugklasse nach unten verwiesen. Bei einem C63 dürfte gleichsam die Einstufung NICHT mehr in der "gewöhnlichen" C-Klasse liegen.
Als ich Anfang dieses Jahres einen Parkschaden hatte, wurde ich von der Versicherung des Verursachers (HUK ) zur Reparatur an eine nahegelegene anerkannte Mercedeswerkstatt mit dem Hinweis auf das Anrecht auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug verwiesen.
Ich musste nur noch die Frage nach Automatik beantworten und bekam als Ersatz für meinen C350 T CDI (S204) einen C220d (W205)
Nach Abschluss der perfekten Reparatur gab es von der HUK noch einen Scheck über 65€ als pauschaler Ersatz für eigene Auslagen.
Alles freiwillig und ohne Diskussion.
Welche Klasse gleichwertig ist, kann man diskutieren - Bei mir wurde sie von einem Dekra Gutachter festgelegt. Eine B-Klasse ist jedenfalls weit weg von gleichwertig, für 79,00€ Netto am Tag kann sich in meinem Beispiel sogar ein "höherwertiges" Fahrzeug als Ersatz besorgt werden.
Intention meines Beitrags war mfgpeter darauf Aufmerksam zu machen, dass er sich mit einer B-Klasse nicht abfinden muss. Anhand meines Beispiels und dem Beispiel von C320TCDI ist das in der Praxis belegt.
Auch da muss man differenzieren: Man hat als Geschädigter Anspruch auf freie Werkstattwahl (bei neueren / gepflegten Fahrzeugen sogar auf Vertragswerkstatt), Erstattung der Gutachterkosten (außer bei Bagatellschäden) - ja selbst auf die außergerichtlichen Anwaltskosten.
Schlägt hier die Versicherung des Gegners - um Kosten zu reduzieren - eine Regulierung nach DEREN Wahl vor, so wird sie dies mit Goodies belohnen, u.a. mit einem gleichwertigen Ersatzfahrzeug oder Zahlungen.
Einen durchsetzbaren Anspruch hat man jedenfalls aus den oben genannten Gründen nicht.
@ J.M.G.
Da er sein Auto geleast hat, zahlt er die Rate ja ganz normal weiter und kompensiert somit auch den größten Teil des anfallenden Wertverlustes. Die in den Werkstattzeit gefahrenen KM mit dem Leihwagen spart er mit seinem Leasingfahrzeug ein, diesen Betrag gilt es dann zu bemessen und zu diskutieren.
Da man für die Nutzungsausfallsentschädigung bei dem aktuellen Markt für Automieten sehr weit kommt, ist es in der Realität eben oft ratsam sich entsprechend zu informieren.
Der Schaden meines damaligen Fahrzeugs wurde in der nächstgelegenen Daimler Vertragswerkstatt reguliert, die Nutzungsausfallsentschädigung habe ich dann eigenständig (Auf Basis des Dekra Gutachtens) bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht.
EDIT: Es geht mir aber nach wie vor weniger um 20 Euro hoch oder runter sondern um die B-Klasse, evtl. fährt er ja die seiner Frau, streicht sich die Nutzungausfallsentschädigung ein und alles ist wunderbar. Falls nicht, wurde er übervorteilt und darauf wollte ich ihn Aufmerksam machen 😉