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C63 Auffahrunfall, 18.000 € Schaden

Mercedes
Themenstarteram 26. November 2017 um 9:55

Jetzt hat es mich auch erwischt. Am Freitag morgen, auf dem Weg zur Arbeit, musste ich Verkehrsbedingt bremsen. Leider hat es das hinter mir fahrende Kfz nicht mehr geschafft und ist mir hinten aufgefahren.

Das Gutachten ist schon da und beläuft sich auf satte 18.000€ Schaden. Mit Glück habe ich den Dicken vor Weihnachten wieder, so lange genieße ich das komfortable Leben in einer MB B-Klasse.

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+1
Beste Antwort im Thema

Haha, lustige Diskussion, ist doch ein Leasingfzg, da gehört dem Leasingnehmer erst mal gar nichts...,

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schon wieder ein Belichtungsfehler????;)

Zitat:

@helmutyx59 schrieb am 26. November 2017 um 16:19:08 Uhr:

Sicher. Aber nochmals meine Frage: hast du vor dem Aufprall irgendein Sicherheitssystem bemerkt?

Zitat:

@Bf_963 schrieb am 27. November 2017 um 14:24:27 Uhr:

Das ist einfach peinlich in einem Forum von - immerhin - Mercedesfahrern zu lesen!

Abgesehen davon wäre es illegal, da die beschädigten/ersetzten Teile in das Eigentum der Versicherung übergehen.

Wo stehst dass hier Eigentum über geht? "Verkaufst" du dein FZ bei Totalschaden dann dementsprechend auch an die Versicherung?

Ich sehe nichts verwerfliches daran noch verwertbare Teile, die OHNE Versicherung ggf. nicht mal getauscht werden würden, zu verkaufen (solange es optische Sachen wie diese Blenden sind).

Da war er wieder, der erhobene dt. Finger :D

Wegen den Assistenzsystem würde ich meinen das verdrängt man ganz schnell ob da wirklich die Gurte angezogen haben oder nicht... aus eigener Erfahrung mit "beinah" Auffahrunfällen kann ich sagen... die machens...

Zitat:

 

 

Ich sehe nichts verwerfliches daran noch verwertbare Teile, die OHNE Versicherung ggf. nicht mal getauscht werden würden, zu verkaufen (solange es optische Sachen wie diese Blenden sind).

Wenn das Fahrzeug dein Eigentum ist, dann darfst du die ausgebauten Teile mitnehmen, die bleiben dein Eigentum. Die Versicherung zahlt die Instandsetzung, damit erwirbt sie aber keine Rechte an den Teilen.

Anders beim Leasing, das Fahrzeug ist Eigentum des Leasinggebers, und befindet sich nur im Besitz des Leasingnehmers, und der hat keinerlei Verfügungsgewalt über ausgebaute Teile.

.

 

 

Zitat:

@honkytonk123 schrieb am 27. November 2017 um 17:59:12 Uhr:

Wo stehst dass hier Eigentum über geht? "Verkaufst" du dein FZ bei Totalschaden dann dementsprechend auch an die Versicherung?

Da war er wieder, der erhobene dt. Finger :D

Wenn die Versicherung einen Totalschaden abwickelt, ersetzt sie dem Besitzer das Fahrzeug. Das Schrottfahrzeug geht in das Eigentum des Versicherers über und wird vom Versicherer verwertet. Analog ist das mit allen im Rahmen eines Schadens ersetzten Teilen.

Peinlich ist, dass in einem Forum von Mercedesfahrern diskutiert werden muss wie man aus einem Schaden, für den die Versicherung des Gegners schon in vollem Umfang aufkommt, noch durch - illegalen - Verkauf von Teilen aus dem Schadensfahrzeug Profit schlagen könnte. Haben wir das wírklich nötig????

Und das der Hinweis auf den erhobenen Finger kommen musste war klar. Getroffene Hunde bellen.

Also die Meinung von X78587 könnte ich so teilen... ohne Jurist zu sein, Schadensersatz != Kaufvertrag, die Ausführung im ersten Absatz kann ich so nicht bestätigen, Angebot Vergleichsfahrzeug und gleichzeitiges Angebot eines Verwerters, so kenn ich das. Insoweit sehe ich hier nach wie vor nicht warum das Eigentum an den Versicherer übergehen sollte. -> Mitnehmen und wenn noch brauchbar verkaufen. Das hat nichts mit nötig haben zu tun, wenn dus nicht machst, ok, deine Sache.

Ja, der Hinweis mit den Finger muss kommen, eine Eigenschaft der Mercedesfahrer (wobei ich noch immer nicht verstehe was an Mercedesfahrern und Foren jetzt besser ist als am Rest der Welt).

 

Im Übrigen hab ich auch den Finger oben!

Welchen?

Die Besitzverhältnisse bei Schadensabwicklungen sind klar geregelt.

Fragt einfach einen Juristen.

Haha, lustige Diskussion, ist doch ein Leasingfzg, da gehört dem Leasingnehmer erst mal gar nichts...,

Moin, das mit dem Leasing hatte ich wohl überlesen, dann natürlich nichts mitnehmen ;)

Zitat:

@Bf_963 schrieb am 27. November 2017 um 21:43:23 Uhr:

Die Besitzverhältnisse bei Schadensabwicklungen sind klar geregelt.

Fragt einfach einen Juristen.

Aufgrund dieses Satzes muss ich annehmen, dass dir die Unterschiede zwischen "Besitz" und "Eigentum" nicht geläufig sind ?

Im Schadensfalle gibt es keine BesitzVerhältnisse zu regeln.

 

Richtig ist, bei einem Totalschaden geht das Wrack in das Eigentum der Versicherung über, aber auch das kann man wieder haben, dazu zieht die Versicherung den Restwert des Fahrzeuges von der Regulierung ab, und du als Eigentümer kannst den Schrott mitnehmen, und selber verwerten.

.

Zitat:

@Reimemonster schrieb am 27. November 2017 um 09:49:02 Uhr:

Zitat:

@mfgPeter schrieb am 26. November 2017 um 17:07:42 Uhr:

Eingentlich nicht, was hätte ich denn bemerken sollen?

PreSafe Plus kann eingreifen, siehe Info hier: http://c.mercedes-benz.de/de_DE/pre_safe_plus/detail.html

Es gibt auch noch mehr MB-Sicherheitssysteme, allerdings nicht in der C-Klasse (z.B. "Neck Pro").

Ich gehe aber davon aus, dass viele dieser Features dann greifen, wenn der Mensch eh nicht (mehr) aufnahmefähig ist, z.B. im Bruchteil einer Sekunde vor oder nach einem Unfall. Oder aber komplett ohne wahrnehmbarer Veränderung.

Außerdem kommt es noch auf die Situation drauf an. Hier handelt es sich ja nicht unbedingt (Gott sei Dank!) um einen "schweren" Auffahrunfall. Ich schätze mal so 30-40 km/h Unterschied?

Wenn er steht und der andere fährt ihm auf kann das Auto absolut nichts mehr machen ;-) was soll es denn tun wenn es steht ?

Zitat:

@X78587 schrieb am 28. November 2017 um 09:11:09 Uhr:

Zitat:

@Bf_963 schrieb am 27. November 2017 um 21:43:23 Uhr:

Die Besitzverhältnisse bei Schadensabwicklungen sind klar geregelt.

Fragt einfach einen Juristen.

Aufgrund dieses Satzes muss ich annehmen, dass dir die Unterschiede zwischen "Besitz" und "Eigentum" nicht geläufig sind ?

Im Schadensfalle gibt es keine BesitzVerhältnisse zu regeln.

 

Richtig ist, bei einem Totalschaden geht das Wrack in das Eigentum der Versicherung über, aber auch das kann man wieder haben, dazu zieht die Versicherung den Restwert des Fahrzeuges von der Regulierung ab, und du als Eigentümer kannst den Schrott mitnehmen, und selber verwerten.

.

Nein tut es nicht automatisch, der Gutachter stellt es in die Unfallbörse und die Leasing kann es darüber verkaufen. Die Differenz zum Wiederbeschaffungswert wird dann abgerechnet.

Hatte ich beim Auto meiner Frau schon einmal so, wr haben es dann an einen Händler verkauft der es in der Börse ersteigert hatte.

lg

Peter

Zitat:

@X78587 schrieb am 28. November 2017 um 09:11:09 Uhr:

Aufgrund dieses Satzes muss ich annehmen, dass dir die Unterschiede zwischen "Besitz" und "Eigentum" nicht geläufig sind ?

Im Schadensfalle gibt es keine BesitzVerhältnisse zu regeln.

Richtig ist, bei einem Totalschaden geht das Wrack in das Eigentum der Versicherung über, aber auch das kann man wieder haben, dazu zieht die Versicherung den Restwert des Fahrzeuges von der Regulierung ab, und du als Eigentümer kannst den Schrott mitnehmen, und selber verwerten.

Danke für die Klarstellung. Der Unterschied ist mir bekannt aber als Nicht-Jurist nicht jederzeit präsent.

In der Sache bestätigst Du meine Beschreibung der Eigentumsverhältnisse bzgl. der von der Versicherung ersetzten Gegenstände.

 

 

 

Zitat:

@sPeterle schrieb am 28. November 2017 um 10:43:57 Uhr:

Zitat:

@Reimemonster schrieb am 27. November 2017 um 09:49:02 Uhr:

 

PreSafe Plus kann eingreifen, siehe Info hier: http://c.mercedes-benz.de/de_DE/pre_safe_plus/detail.html

Es gibt auch noch mehr MB-Sicherheitssysteme, allerdings nicht in der C-Klasse (z.B. "Neck Pro").

Ich gehe aber davon aus, dass viele dieser Features dann greifen, wenn der Mensch eh nicht (mehr) aufnahmefähig ist, z.B. im Bruchteil einer Sekunde vor oder nach einem Unfall. Oder aber komplett ohne wahrnehmbarer Veränderung.

Außerdem kommt es noch auf die Situation drauf an. Hier handelt es sich ja nicht unbedingt (Gott sei Dank!) um einen "schweren" Auffahrunfall. Ich schätze mal so 30-40 km/h Unterschied?

Wenn er steht und der andere fährt ihm auf kann das Auto absolut nichts mehr machen ;-) was soll es denn tun wenn es steht ?

Die Bremse wird aktiviert damit ein Aufschieben minimiert werden kann, Sitze gerade stellen und Gurte straffen um Verletzungsrisiko zu minimieren.

Zitat:

@X78587 schrieb am 28. November 2017 um 09:11:09 Uhr:

Richtig ist, bei einem Totalschaden geht das Wrack in das Eigentum der Versicherung über, aber auch das kann man wieder haben, dazu zieht die Versicherung den Restwert des Fahrzeuges von der Regulierung ab, und du als Eigentümer kannst den Schrott mitnehmen, und selber verwerten.

Das halte ich für falsch.

I.

Der Versicherung ist es völlig egal, wer Eigentümer und/oder Besitzer ist. Die Versicherung will ihrer Pflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer nachkommen, sonst nichts.

II.

Gemäß der AKB der mir bekannten Versicherungen (z.B. HUK, A.2.6.7 b): https://www.huk.de/.../allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf ) verbleiben die Altteile beim Versicherungsnehmer. Dies trifft auch auf das unreparierte Fahrzeug zu. Haben diese Teile noch einen Wert, so wird dies auf die Versicherungsleistung angerechnet.

Die Versicherung hat also gar kein Interesse an den Altteilen!

 

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