Bußgeldverfahren

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Zusammen.

Am 14.10.2008 habe ich nach hause ein Bußgeldverfahren bekommen ist auch in ordnung.
Weil pech wollte genau am diese stelle wo ich kürz zu schnell war stande ein radarmesung.
( In Deutschland Außerhalb geschlossener Ortschaft also autobahn bin ich 31 km/h zu schnell gefahren )
Es geht mir aber um andere sache. Also 14.10.2008 habe ich dieses Bußgeldverfahren bekommen gelesen und ausgefüllt.Und innerhalb eine woche zuruck gesendet. Und bis heute 10.02.2009 nichts mehr bekommen zb: Bußgeldbescheid zu bezahlen. Also ich warte jetzt schon fast 4 monate und nichts weiter pasiert. Ist das normal so lange zu warten oder was ist los jetzt ,oder haben die mich vergessen ?

Kann mir jemmand ne antwort geben ? Danke .

Beste Antwort im Thema

Du hast keinen Bußgeldbescheid, sondern (lediglich) einen Anhörungsbogen bekommen, in dem du dich äußern kannst. Die Verjährung für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beträgt 3 Monate. Die Verjährung beginnt am Tag des Vergehens zu laufen. Die Anhörung des Betroffenen unterbricht diese Verjährung und die Frist von 3 Monaten beginnt erneut zu laufen. Wenn du es also im Oktober die Anhörung bekommen hast, ist die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.

Hier

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Ja, sein gutes Recht ist das,
aber wenn das Foto gut ist und die örtliche Polizei dann mit einer Fahrerermittlung vor der Tür steht, hilft das auch nichts mehr 🙂

Zitat:

Original geschrieben von GolfVI


Ja, sein gutes Recht ist das,
aber wenn das Foto gut ist und die örtliche Polizei dann mit einer Fahrerermittlung vor der Tür steht, hilft das auch nichts mehr 🙂

Dies hätte ja bereits passieren müssen.

aber große muehlen mahlen langsam
ich hatte in der probezeit einen unfall
vor ort war nichts (polizei war da)
nach 4 wochen bekam ich nen brief, es gaebe eine verfahren
weitere 4 wochen spaeter kam ein bußgelbescheid ueber 57€ (inzwischen war die probezeit vorbei)
dann war 7Monate ruhe
dann kam eine aufforderung zum aufbauseminar und der bescheid, dass ich fuer den unfall 3Punkte bekommen wuerde
dagegen habe ich einspruch eingelegt....ohne weiteren inhalt wurde mir mitgeteilt, dass es nur einen punkt gaebe
naja und dann halt das aufbauseminar
jetst noch 9Monate und die probezeit ist vorbei
aber der spaß alleine hat schon 9monate gedauert gehabt und kam mir komisch vor, zumal die einfach aus 3 Punkten in flensbur einen gemacht haben....neneneee

Zitat:

Original geschrieben von GolfVGoal19


Du hast keinen Bußgeldbescheid, sondern (lediglich) einen Anhörungsbogen bekommen, in dem du dich äußern kannst. Die Verjährung für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beträgt 3 Monate. Die Verjährung beginnt am Tag des Vergehens zu laufen. Die Anhörung des Betroffenen unterbricht diese Verjährung und die Frist von 3 Monaten beginnt erneut zu laufen. Wenn du es also im Oktober die Anhörung bekommen hast, ist die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.

Hier

das ist schonmal nicht korrekt, die 3 monate waren früher mal, aktuell sind es 6 monate.

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www.radarforum.de die Jungs können dir ne 100% Antwort geben, hab jetzt hier schon 2 verschieden Versionen gelesen.
Hatte von meinem Vater auch mal was von 6 Monaten gehört. Aber wie gesagt wende dich an die Profis.

Nein, 6 Monate Verfolgungsverjährung gelten bei "normalen" Ordnungswidrigkeit! (z.B. Kippe in der Stadt wegwerfen!)

Bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten gelten 3 Monate:

Siehe § 26 Absatz 3 StVG:

Zitat:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Zitat:

Original geschrieben von burgswolf



Zitat:

Original geschrieben von GolfVGoal19


Du hast keinen Bußgeldbescheid, sondern (lediglich) einen Anhörungsbogen bekommen, in dem du dich äußern kannst. Die Verjährung für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beträgt 3 Monate. Die Verjährung beginnt am Tag des Vergehens zu laufen. Die Anhörung des Betroffenen unterbricht diese Verjährung und die Frist von 3 Monaten beginnt erneut zu laufen. Wenn du es also im Oktober die Anhörung bekommen hast, ist die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.

Hier

das ist schonmal nicht korrekt, die 3 monate waren früher mal, aktuell sind es 6 monate.

Wenn du schon mir unterstellst, meine Aussage würde nicht stimmen, dann musst du mir wenigstens die Rechtsgrundlage offenlegen, auf die du dich berufst.

Aber der nette Kollege, hat dich ja bereits gerügt und deine Aussage als unwahr gewertet.

Man muss nicht wissen, wie es ist, sondern wo was verbindlich steht.

Zitat:

Original geschrieben von GolfVI


Ich denke mal er hat die Angaben zu seiner Person ausgefüllt, aber das Feld zum SV leer gelassen. 😉

jo jo so ist richtig so habe ich gemacht :-)

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