Bußgeldbescheid 135 EURO aus Frankreich wegen Corona
Hallo an alle,
ich hatte am 04.06.2020 einen Werkstatttermin in Baden-Baden. Auf dem Rückweg hatte mich mein Navi ohne mein Wissen wieder durch Frankreich ins Saarland zurückgelotst. Ich wollte eigentlich die längere Strecke durch Deutschland fahren, weil es ja die Abriegelung an den Grenzen wegen Frankreich gab. Jetzt wurde ich aber unglücklicherweise auf die Straße geleitet zur Französischen Grenze, auf der ich dann, als ich erkannt habe, wo ich mich befinde, keine Wendemöglichkeit mehr gab (es standen schon jede Menge Autos in beide Richtungen in der Schlange aufgrund der Grenzkontrollen) - außer dem Kreisel direkt an der Grenze, wo die französischen Beamte die Einreisedokumente kontrollierten.
Dann wurde ich rausgezogen, der Beamte hat meinen Personalausweis kontrolliert und dann wurde ich praktisch direkt an der Grenze aufgefordert, nach Dland zurückzufahren. Jetzt erhalte ich einen Bußgeldbescheid über 135 EURO, bei dem ich noch nicht mal 100% nachvollziehen kann, was genau mir vorgeworfen wird. Dort steht auf französisch:
"non respect d'une mesure d'urgence prescrite en cas de menace sanitaire grave pour prevenir et limiter les consequences de la menace sur la sante de la population" was laut Deepl heißt "Nichteinhaltung einer Notfallmaßnahme, die im Falle einer ernsthaften Gesundheitsbedrohung vorgeschrieben ist, um die Folgen der Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung zu verhindern und zu begrenzen".
Was wird mir denn jetzt hier vorgeworfen? Das grenzüberschreitende Einreisen, oder das Nicht-tragen einer Maske in meinem Auto während Corona? Und wieso erhalte ich diesen Bescheid, wenn ich direkt an der Grenze abgewiesen wurde?
Würdet ihr den Bescheid zahlen? Bei erfolglosem Widerspruch erhöht sich die Strafe auf 375 EUR.
VG
Sebastian
Beste Antwort im Thema
Also ich kenne mich dort sehr gut aus, weil ich dort in der Nähe wohne. Du kannst mir doch nicht erzählen, dass du aus Versehen nach Frankreich gefahren bist.
Wenn man aus Baden Baden rausfährt, es gibt ja nur den einen Zubringer, die B500, dann kommt die A5 und die hättest du Richtung Karlsruhe nehmen müssen, allein schon da vorbei zu fahren ist unmöglich. Du hast diese Autobahn überquert und bist gerade aus Richtung Frankreich, da fährt man nicht aus Versehen hin, da kommen noch mehrere Kreuzungen und an jeder steht "geradeaus Frankreich" sonst nichts. Es gibt genug Möglichkeiten umzudrehen, auch kurz vor dem Rhein, aber du bist konsequent weiter nach Frankreich.
Du hast ja auch gesagt, du bist morgens schon durch gefahren, war ja sicher auch kein Versehen. Klar ist das ne Abkürzung ins Saarland.
59 Antworten
Zitat:
@Bulwey schrieb am 3. Juli 2020 um 19:26:58 Uhr:
Es gibt genug Möglichkeiten umzudrehen, auch kurz vor dem Rhein, aber du bist konsequent weiter nach Frankreich.
Letzte Möglichkeit: Besucherparkplatz der Schleuse, direkt am Rheinufer.
Gruß, Hannes mit Verwandtschaft in Plittersdorf...
"Auch Unwissenheit schütz nicht vor Strafe" wie es so schön heißt.
Ohne ADAC und Rechtsschutz würde ich bezahlen, in der Regel lassen die Behörden erst locker wenn du bezahlt hast.
Das geht Jahrelang.
Eine weiße Weste hast du ja nicht, der Vorwurf steht im Raum.
Aus der Geschichte kommst du nicht raus. Zahl die 135 Euro und pass demnächst besser auf sonst schickt dich dein Navi noch über eine nicht vorhandene Brücke. 😉
Ich war am Rande meiner geistigen Fähigkeiten, als ich aus Baden-Baden rausgefahren bin. Ich habe definitiv keine Schilder mit Grenze gesehen. Und ihr könnt gerne Mal ne Saarbrücker Innenstadtrunde mit Ausfahrt drehen. Das hat auch schon einige an den Rand der Verzweiflung gefrieben. Aber auf Basis dieses Sachverhaltes will ich es ja gar nicht verargumentieren.
Ich kenne genug Leute, die an der Grenze abgewiesen worden sind und deswegen nichts zahlen mussten. Und ich kann laut Bußgeldbescheid nicht nachvollziehen, ob es aufgrund eines Verstoßes gegen Ausgangsbeschränkungen verhängt wurde, oder wegen des Tragen eines Nichtvorhandensein eines Mundschutzes im Auto, oder was weiß ich. Es steht ja nicht explizit da. Und diesbzgl. lasse ich mich Mal erstberaten.
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Ich schätze, der Versuch einzureisen wurde dir vorgeworfen. Das wurde an der Grenze BaWü-Elsass äußerst streng gehandhabt. Ein Franzose ohne offiziellen Passierschein, der in der Gegenrichtung versucht hätte nach BaWü einzureisen oder mit Passierschein z.B. beim Bäcker oder Supermarkt erwischt worden wäre, wäre übrigens 250Euro losgeworden. Allerdings sind diese Bußgelder meines Wissens schon im Mai ausgelaufen.
Zitat:
@nogel schrieb am 3. Juli 2020 um 21:23:04 Uhr:
Ja, vor allem teile uns dann bitte mit, wie es ausgegangen ist.....
Kann er ja machen sobald er deinem Rat folgend die Sache aus dem Papierkorb geholt hat.
Zitat:
@AS60 schrieb am 3. Juli 2020 um 21:38:46 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 3. Juli 2020 um 21:23:04 Uhr:
Ja, vor allem teile uns dann bitte mit, wie es ausgegangen ist.....Kann er ja machen sobald er deinem Rat folgend die Sache aus dem Papierkorb geholt hat.
Ich bin nach wie vor der Meinung, daß ohne förmliche Zustellung (und ohne Übersetzung ins Deutsche?) die Angelegenheit in den Mülleimer gehört. Die Androhung einer dann höheren Strafe halte ich für unsinnig/unwirksam. Entweder ist der betreffende Tatbestand erfüllt, dann gibt auch nur die vorgesehene Höhe an Bußgeld.
(In D gibt es bei kleinen Parkverstößen etc. die sogenannte Verwarnung, wird die umgehend bezahlt, ist die Sache vom Tisch, ansonsten wird das Bußgeldverfahren eröffnet, was dann mit höheren Beträgen verbunden ist. Aber auch hier muß man nicht tätig werden, solange nichts förmlich zugestellt wurde)
Schau doch mal hier rein:
https://www.bussgeldkatalog.org/strafzettel-frankreich/
Oder hier:
https://www.cec-zev.eu/.../
Da steht z.B. drin das ein nicht in deutscher Sprache zugestellter Bußgeldbescheid nicht von deutschen Behörden vollstreckt werden kann.
Somit wäre er zwar gültig,aber nur in Frankreich vollstreckbar.
Zwar kein guter Rat, aber um Gottes Willen ,so schnell als möglich bezahlen.
Ich denke mal, Frankreich kann auch hier einziehen.
Doch selbst wenn nicht, dürftest Du nie wieder in Frankreich einreisen. Man
würde sofort Deine Schulden einziehen.
Du kannst Das ja dem Hersteller Deines NAVI schreiben, doch glaube ich kaum,
das Dieser antwortet. CORONA ist nun mal "höhere Gewalt".
Darum zahle 135.-€ ,es wird schnell teurer.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 3. Juli 2020 um 23:34:37 Uhr:
Schau doch mal hier rein:https://www.bussgeldkatalog.org/strafzettel-frankreich/
Oder hier:
https://www.cec-zev.eu/.../
Da steht z.B. drin das ein nicht in deutscher Sprache zugestellter Bußgeldbescheid nicht von deutschen Behörden vollstreckt werden kann.
Somit wäre er zwar gültig,aber nur in Frankreich vollstreckbar.
Wie gesagt. Wenn er künftig für einige Jahre Frankreich fern bleiben will, kann er durchaus versuchen die Bescheide zu ignorieren. Die Fremdenlegion werden sie schon nicht schicken...
Zitat:
@nogel schrieb am 3. Juli 2020 um 23:09:00 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 3. Juli 2020 um 21:38:46 Uhr:
Kann er ja machen sobald er deinem Rat folgend die Sache aus dem Papierkorb geholt hat.
Ich bin nach wie vor der Meinung, daß ohne förmliche Zustellung (und ohne Übersetzung ins Deutsche?) die Angelegenheit in den Mülleimer gehört. Die Androhung einer dann höheren Strafe halte ich für unsinnig/unwirksam. Entweder ist der betreffende Tatbestand erfüllt, dann gibt auch nur die vorgesehene Höhe an Bußgeld.
(In D gibt es bei kleinen Parkverstößen etc. die sogenannte Verwarnung, wird die umgehend bezahlt, ist die Sache vom Tisch, ansonsten wird das Bußgeldverfahren eröffnet, was dann mit höheren Beträgen verbunden ist. Aber auch hier muß man nicht tätig werden, solange nichts förmlich zugestellt wurde)
Bin überrascht, dass Du das nicht findest.
Gillt seit 2010 und haben alle EU Länder, außer Griechenland, in nationales Recht umgewandelt...
„EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“
Der Rahmenbeschluss regelt unteranderem die Vollstreckung im EU Ausland.
Alle ratifizierten Länder schreiben ihre Bescheide ins EU Ausland nach diesem Rahmenbeschluss.
Wenn der TE nicht zahlt, nützt es ihm auch nichts, wenn er nicht nach Frankreich mehr fährt.
Dem Bußgeldbescheid wird, wenn nicht svhon vorhanden, spätestens bei der deutschen Amtshilfe für den Vollstreckungsbescheid die deutschsprache Ausführung beiliegen.
Zitat:
@Sierra101 schrieb am 3. Juli 2020 um 21:12:51 Uhr:
Ich habe definitiv keine Schilder mit Grenze gesehen.
Da stehen auch keine Schilder wo Grenze steht, aber Frankreich geradeaus steht an jeder Kreuzung. Und dass dann zwangsläufig eine Grenze kommen muss, liegt nunmal in der Natur der Sache.
Zitat:
@Sierra101 schrieb am 3. Juli 2020 um 16:00:41 Uhr:
Danke für den Link. Diese Info kann ich gebrauchen. Ich hatte den Grenzbeamten erklärt, dass ich eigentlich n Werkstatttermin in baden Baden hatte und gefragt, ob ich Frankreich durchfahren kann, weil ich nach Saarbrücken zurück muss. Trifft das dann nicht auf den Transit Absatz zu? Denn auf dem Hinweg am gleichen Tag haben mich französische Grenzbeamten aus Transit Gründen durch Frankreich durchfahren lassen. Auf dem Rückweg wollte ich aber von vorneherein einen Transit umgehen.Der Absatz lautet: Transit durch Frankreich: Als EU-Bürger dürfen Deutsche weiter über die frz. EU-Außengrenze (z.B. internationale Flughäfen) zur Rückkehr an ihren Wohnsitz in Frankreich oder in Deutschland in den Schengen-Raum einreisen.
Hier ist der Fehler bereits auf der Hinfahrt passiert.
Die Transit-Reglung ist diesem Fall uninteressant. Es ist unlogisch einen Transit zwei Mal am Tag zu nutzen, um nach Hause zu kommen.
Natürlich ist das mit den 135 Euro ärgerlich und ein Riesenmist, aber letztendlich musst du ja zugeben, dass du gegen die Einreiseregelung verstoßen hast. Du sagst ja selbst, dass die Kontrolle am ersten Kreisverkehr nach der Grenze war, also warst du bereits ins Land eingereist. Ob sie dich dann 500 Meter oder 10 Km nach der Grenze kontrollieren spielt keine Rolle. Du hast den Verstoß begangen, also musst du dafür gerade stehen. Du hast es probiert, und es ist schief gegangen.
Und mal ehrlich, wenn die Kontrolle nicht gewesen wäre und sie dich zurück geschickt hätten, dann wärst du doch auch weiter gefahren bis ins Saarland, so wie bereits am Morgen.