Bußgeldbescheid 135 EURO aus Frankreich wegen Corona

Hallo an alle,

ich hatte am 04.06.2020 einen Werkstatttermin in Baden-Baden. Auf dem Rückweg hatte mich mein Navi ohne mein Wissen wieder durch Frankreich ins Saarland zurückgelotst. Ich wollte eigentlich die längere Strecke durch Deutschland fahren, weil es ja die Abriegelung an den Grenzen wegen Frankreich gab. Jetzt wurde ich aber unglücklicherweise auf die Straße geleitet zur Französischen Grenze, auf der ich dann, als ich erkannt habe, wo ich mich befinde, keine Wendemöglichkeit mehr gab (es standen schon jede Menge Autos in beide Richtungen in der Schlange aufgrund der Grenzkontrollen) - außer dem Kreisel direkt an der Grenze, wo die französischen Beamte die Einreisedokumente kontrollierten.

Dann wurde ich rausgezogen, der Beamte hat meinen Personalausweis kontrolliert und dann wurde ich praktisch direkt an der Grenze aufgefordert, nach Dland zurückzufahren. Jetzt erhalte ich einen Bußgeldbescheid über 135 EURO, bei dem ich noch nicht mal 100% nachvollziehen kann, was genau mir vorgeworfen wird. Dort steht auf französisch:

"non respect d'une mesure d'urgence prescrite en cas de menace sanitaire grave pour prevenir et limiter les consequences de la menace sur la sante de la population" was laut Deepl heißt "Nichteinhaltung einer Notfallmaßnahme, die im Falle einer ernsthaften Gesundheitsbedrohung vorgeschrieben ist, um die Folgen der Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung zu verhindern und zu begrenzen".

Was wird mir denn jetzt hier vorgeworfen? Das grenzüberschreitende Einreisen, oder das Nicht-tragen einer Maske in meinem Auto während Corona? Und wieso erhalte ich diesen Bescheid, wenn ich direkt an der Grenze abgewiesen wurde?

Würdet ihr den Bescheid zahlen? Bei erfolglosem Widerspruch erhöht sich die Strafe auf 375 EUR.

VG
Sebastian

Beste Antwort im Thema

Also ich kenne mich dort sehr gut aus, weil ich dort in der Nähe wohne. Du kannst mir doch nicht erzählen, dass du aus Versehen nach Frankreich gefahren bist.

Wenn man aus Baden Baden rausfährt, es gibt ja nur den einen Zubringer, die B500, dann kommt die A5 und die hättest du Richtung Karlsruhe nehmen müssen, allein schon da vorbei zu fahren ist unmöglich. Du hast diese Autobahn überquert und bist gerade aus Richtung Frankreich, da fährt man nicht aus Versehen hin, da kommen noch mehrere Kreuzungen und an jeder steht "geradeaus Frankreich" sonst nichts. Es gibt genug Möglichkeiten umzudrehen, auch kurz vor dem Rhein, aber du bist konsequent weiter nach Frankreich.

Du hast ja auch gesagt, du bist morgens schon durch gefahren, war ja sicher auch kein Versehen. Klar ist das ne Abkürzung ins Saarland.

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Zitat:

@MvM schrieb am 4. Juli 2020 um 09:20:26 Uhr:



Die Transit-Reglung ist diesem Fall uninteressant. Es ist unlogisch einen Transit zwei Mal am Tag zu nutzen, um nach Hause zu kommen.

Ist das irgendwo genau definiert, daß man Transitverkehr nicht zwei Mal am tag nutzen darf ?!

Die Definition Transitverkehr bedeutet ja nur "Verkehr durch Länder, die weder Start noch Ziel der Reise sind"

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Juli 2020 um 16:02:05 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 4. Juli 2020 um 09:20:26 Uhr:



Die Transit-Reglung ist diesem Fall uninteressant. Es ist unlogisch einen Transit zwei Mal am Tag zu nutzen, um nach Hause zu kommen.

Ist das irgendwo genau definiert, daß man Transitverkehr nicht zwei Mal am tag nutzen darf ?!

Die Definition Transitverkehr bedeutet ja nur "Verkehr durch Länder, die weder Start noch Ziel der Reise sind"

Laut obiger Quelle war nur Transitverkehr über eine EU-Außengrenze zulässig.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 3. Juli 2020 um 18:03:34 Uhr:


Streng genommen hättest du vor Einreise nach Frankreich den in der Quelle aufgeführten Passierschein ausfüllen müssen. Dann hätten die Grenzer das auch noch als trifftigen Grund anerkennen müssen. Schon allein für den fehlenden Schein hätte es ein Bußgeld geben können.

Vielleicht verrät uns der TE ja noch, warum er den Passierschein

nicht

ausgefüllt bzw. mitgeführt hat.

Ist das der Passierschein A38?

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Bestimmt.

Zitat:

@nogel schrieb am 3. Juli 2020 um 23:09:00 Uhr:


Ich bin nach wie vor der Meinung, daß ohne förmliche Zustellung (und ohne Übersetzung ins Deutsche?) die Angelegenheit in den Mülleimer gehört. Die Androhung einer dann höheren Strafe halte ich für unsinnig/unwirksam. Entweder ist der betreffende Tatbestand erfüllt, dann gibt auch nur die vorgesehene Höhe an Bußgeld.

Es ist keine höhere Strafe, das Bußgeld ist bei sofortiger Begleichung eben nur anteilig zu zahlen. Eine sehr sinnvolle Regelung, da dadurch eben nicht jeder erst einmal aus Prinzip Widerspruch einlegt.

Anteilig? Also Schnellzahlerrabatt?

Zitat:

@nogel schrieb am 6. Juli 2020 um 15:14:10 Uhr:


Anteilig? Also Schnellzahlerrabatt?

Wenn man so will, ja.

Oder eben Geständnisrabatt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 4. Juli 2020 um 16:36:39 Uhr:



Zitat:

@Anselm-M schrieb am 3. Juli 2020 um 18:03:34 Uhr:


Streng genommen hättest du vor Einreise nach Frankreich den in der Quelle aufgeführten Passierschein ausfüllen müssen. Dann hätten die Grenzer das auch noch als trifftigen Grund anerkennen müssen. Schon allein für den fehlenden Schein hätte es ein Bußgeld geben können.

Vielleicht verrät uns der TE ja noch, warum er den Passierschein nicht ausgefüllt bzw. mitgeführt hat.

Weil er eigentlich gar nicht durch F wollte und ihn bloß sein Navi dahin geführt hat??

Spielt aber aus Sicht der Behörden kaum eine Rolle, wenn ich mich zu 100% aufs Navi verlasse und dann in einen Baustellenbereich einfahre, sitze ich ja auch in der Tinte.

Ist halt einfach ganz dumm gelaufen das Ganze.

Zitat:

@CV626 schrieb am 6. Juli 2020 um 17:34:32 Uhr:


Weil er eigentlich gar nicht durch F wollte und ihn bloß sein Navi dahin geführt hat??

Ich habe das so verstanden, daß er auf dem

Hinweg

absichtlich den Weg durch Frankreich gewählt hat.

Zitat:

@ixtra schrieb am 6. Juli 2020 um 15:23:56 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 6. Juli 2020 um 15:14:10 Uhr:


Anteilig? Also Schnellzahlerrabatt?

Wenn man so will, ja.

Oder eben Geständnisrabatt.

Gibt es in Deutschland für einfache Verwarnungen ohne Punkte ja auch so ähnlich - wer innerhalb einer Woche zahlt, vermeidet das Bußgeldverfahren und die damit verbundene Bearbeitungsgebühr.

Zitat:

@CV626 schrieb am 6. Juli 2020 um 17:35:53 Uhr:



Zitat:

@ixtra schrieb am 6. Juli 2020 um 15:23:56 Uhr:


Wenn man so will, ja.

Oder eben Geständnisrabatt.

Gibt es in Deutschland für einfache Verwarnungen ohne Punkte ja auch so ähnlich - wer innerhalb einer Woche zahlt, vermeidet das Bußgeldverfahren und die damit verbundene Bearbeitungsgebühr.

Was aber nur bei sehr kleinen Bußgeldern ein relevanter Anreiz ist.

Zitat:

@ixtra schrieb am 8. Juli 2020 um 11:36:40 Uhr:


Was aber nur bei sehr kleinen Bußgeldern ein relevanter Anreiz ist.

Die Masse der Bußgelder besteht doch aus kleinen Beträgen. Wenn man bei denen schon mal die unnötigen Einsprüche spart hat man viel gewonnen.

Zitat:

@ixtra schrieb am 8. Juli 2020 um 11:36:40 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 6. Juli 2020 um 17:35:53 Uhr:


Gibt es in Deutschland für einfache Verwarnungen ohne Punkte ja auch so ähnlich - wer innerhalb einer Woche zahlt, vermeidet das Bußgeldverfahren und die damit verbundene Bearbeitungsgebühr.

Was aber nur bei sehr kleinen Bußgeldern ein relevanter Anreiz ist.

Klar. Zumal, sobald Punkte anfallen, das Ganze sowieso ins Bußgeldverfahren geht und die Bearbeitungsgebühr so oder so fällig wird.

Zitat:

@ixtra schrieb am 8. Juli 2020 um 11:36:40 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 6. Juli 2020 um 17:35:53 Uhr:


Gibt es in Deutschland für einfache Verwarnungen ohne Punkte ja auch so ähnlich - wer innerhalb einer Woche zahlt, vermeidet das Bußgeldverfahren und die damit verbundene Bearbeitungsgebühr.

Was aber nur bei sehr kleinen Bußgeldern ein relevanter Anreiz ist.

Der "Anreiz" besteht doch immer auch darin, das Bußgeldverfahren zu vermeiden, wenn man eh nichts zu gewinnen hat. Da spielt die Höhe des Bußgelds doch keine Rolle. Wird man fälschlicherweise beschuldigt, geht man in den Einspruch oder zahlt bei geringen Bußen auch vorher, wenn man seine Ruhe haben will. Warum ich den Bußgeldbescheid abwarten sollte, wenn mir klar ist, dass ich den Verstoß begangen habe, um dan auch noch die Bearbeitungsgebühr zahlen zu dürfen, wüsste ich nicht.

Grüße vom Ostelch

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