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Bußgeldbescheid 135 EURO aus Frankreich wegen Corona

Themenstarteram 3. Juli 2020 um 11:37

Hallo an alle,

ich hatte am 04.06.2020 einen Werkstatttermin in Baden-Baden. Auf dem Rückweg hatte mich mein Navi ohne mein Wissen wieder durch Frankreich ins Saarland zurückgelotst. Ich wollte eigentlich die längere Strecke durch Deutschland fahren, weil es ja die Abriegelung an den Grenzen wegen Frankreich gab. Jetzt wurde ich aber unglücklicherweise auf die Straße geleitet zur Französischen Grenze, auf der ich dann, als ich erkannt habe, wo ich mich befinde, keine Wendemöglichkeit mehr gab (es standen schon jede Menge Autos in beide Richtungen in der Schlange aufgrund der Grenzkontrollen) - außer dem Kreisel direkt an der Grenze, wo die französischen Beamte die Einreisedokumente kontrollierten.

Dann wurde ich rausgezogen, der Beamte hat meinen Personalausweis kontrolliert und dann wurde ich praktisch direkt an der Grenze aufgefordert, nach Dland zurückzufahren. Jetzt erhalte ich einen Bußgeldbescheid über 135 EURO, bei dem ich noch nicht mal 100% nachvollziehen kann, was genau mir vorgeworfen wird. Dort steht auf französisch:

"non respect d'une mesure d'urgence prescrite en cas de menace sanitaire grave pour prevenir et limiter les consequences de la menace sur la sante de la population" was laut Deepl heißt "Nichteinhaltung einer Notfallmaßnahme, die im Falle einer ernsthaften Gesundheitsbedrohung vorgeschrieben ist, um die Folgen der Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung zu verhindern und zu begrenzen".

Was wird mir denn jetzt hier vorgeworfen? Das grenzüberschreitende Einreisen, oder das Nicht-tragen einer Maske in meinem Auto während Corona? Und wieso erhalte ich diesen Bescheid, wenn ich direkt an der Grenze abgewiesen wurde?

Würdet ihr den Bescheid zahlen? Bei erfolglosem Widerspruch erhöht sich die Strafe auf 375 EUR.

VG

Sebastian

 

Beste Antwort im Thema

Also ich kenne mich dort sehr gut aus, weil ich dort in der Nähe wohne. Du kannst mir doch nicht erzählen, dass du aus Versehen nach Frankreich gefahren bist.

Wenn man aus Baden Baden rausfährt, es gibt ja nur den einen Zubringer, die B500, dann kommt die A5 und die hättest du Richtung Karlsruhe nehmen müssen, allein schon da vorbei zu fahren ist unmöglich. Du hast diese Autobahn überquert und bist gerade aus Richtung Frankreich, da fährt man nicht aus Versehen hin, da kommen noch mehrere Kreuzungen und an jeder steht "geradeaus Frankreich" sonst nichts. Es gibt genug Möglichkeiten umzudrehen, auch kurz vor dem Rhein, aber du bist konsequent weiter nach Frankreich.

Du hast ja auch gesagt, du bist morgens schon durch gefahren, war ja sicher auch kein Versehen. Klar ist das ne Abkürzung ins Saarland.

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Wogegen willst du widersprechen?

Du wurdes erwischt, warum interessier da niemanden.

Bezahl, dann ist gut. Die machen dich sonst kaputt.

am 3. Juli 2020 um 11:58

Dein Navi hat dich falsch gelotst, das ist zwar ärgerlich, aber deine "Schuld". Wie die Behörde argumentiert, siehst du ja im Schreiben: "Nichteinhaltung einer Maßnahme blabla"

Dir bleibt nur das zahlen

Quark. Bist Du im ADAC? Dann hast Du Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung. Wenn man nicht einmal versteht, was einem vorgeworfen wird, kann man auch nicht einschätzen, ob der Vorwurf haltbar ist.

Gab es in der Gegend zu diesem Zeitpunkt möglicherweise eine Ausgangssperre ?

Kam das per Einschreiben? Wenn nicht: Mülltonne auf, Schreiben rein, Mülltonne zu.

Bis zum 15.6. galt ein weitreichendes Einreiseverbot für Frankreich: https://web.archive.org/.../2319258

135 Euro war in Frankreich das kleine Bußgeld für Corona-Ausgangssperre-Verstöße.

am 3. Juli 2020 um 13:08

Zitat:

@nogel schrieb am 3. Juli 2020 um 14:47:03 Uhr:

Kam das per Einschreiben? Wenn nicht: Mülltonne auf, Schreiben rein, Mülltonne zu.

Guter Tip.

Wenn dann die nächste Rechnung über 375 Euro per Einschreiben kommt, zahlst du das bestimmt für den TE?

am 3. Juli 2020 um 13:58

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 3. Juli 2020 um 14:55:59 Uhr:

Bis zum 15.6. galt ein weitreichendes Einreiseverbot für Frankreich: https://web.archive.org/.../2319258

135 Euro war in Frankreich das kleine Bußgeld für Corona-Ausgangssperre-Verstöße.

Das ist nicht haltbar genug, ab zum Anwalt.

Themenstarteram 3. Juli 2020 um 14:00

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 3. Juli 2020 um 14:55:59 Uhr:

Bis zum 15.6. galt ein weitreichendes Einreiseverbot für Frankreich: https://web.archive.org/.../2319258

135 Euro war in Frankreich das kleine Bußgeld für Corona-Ausgangssperre-Verstöße.

Danke für den Link. Diese Info kann ich gebrauchen. Ich hatte den Grenzbeamten erklärt, dass ich eigentlich n Werkstatttermin in baden Baden hatte und gefragt, ob ich Frankreich durchfahren kann, weil ich nach Saarbrücken zurück muss. Trifft das dann nicht auf den Transit Absatz zu? Denn auf dem Hinweg am gleichen Tag haben mich französische Grenzbeamten aus Transit Gründen durch Frankreich durchfahren lassen. Auf dem Rückweg wollte ich aber von vorneherein einen Transit umgehen.

Der Absatz lautet: Transit durch Frankreich: Als EU-Bürger dürfen Deutsche weiter über die frz. EU-Außengrenze (z.B. internationale Flughäfen) zur Rückkehr an ihren Wohnsitz in Frankreich oder in Deutschland in den Schengen-Raum einreisen.

Zitat:

@Sierra101 schrieb am 3. Juli 2020 um 16:00:41 Uhr:

 

Der Absatz lautet: Transit durch Frankreich: Als EU-Bürger dürfen Deutsche weiter über die frz. EU-Außengrenze (z.B. internationale Flughäfen) zur Rückkehr an ihren Wohnsitz in Frankreich oder in Deutschland in den Schengen-Raum einreisen.

Eine EU-Außengrenze hast Du aber nicht passiert. Gemeint sind hier z.B. Deutsche, die von außerhalb der EU über Frankreich nach Hause wollen. Z.B. weil sie nur einen Flieger nach Paris bekommen haben.

Wie wäre es mit einem offiziellen Widerspruch?! Da du ja nach deinen Angaben an der Grenze abgewiesen wurdest, also nicht nach Frankreich einreisen konntest, kannst du unmöglich gegen die französische Ausgangssperre verstoßen haben.

Wie zahlreiche Gerichtsurteile in Deutschland zeigen, stehen viele Corona-Verordnungen rechtsstaatlich auf wackeligen Beinen, erst recht die Handhabung durch die Ordnungsbehörden.

Außerdem erscheint deine Begründung für das Vorfahren an der französischen Grenze ja durchaus plausibel und kann eigentlich nicht als Versuch des vorsätzlichen Bruchs einer Ausgangssperre gewertet werden.

Außerdem fällt mir noch ein: Muss eine solche Anschuldigung für ihre Rechtswirksamkeit nicht in der Sprache des Beschuldigten erstellt sein? Das müsste sich doch klären lassen! Das würde bedeuten: Wenn du auf eine französische Anschuldigung nicht reagierst, hätte das keine Rechtsnachteile für dich. Also ist es vielleicht doch ein gangbarer Weg, der in den Papierkorb!

Themenstarteram 3. Juli 2020 um 14:11

Den Ort des Geschehens sehr ihr im Anhang. Dort auf der Kreisel direkt hinter der Grenze markiert, an dem ich abgewiesen wurde (s. Anlage).

Ich würde mich gern wehren, aber die Strafe I.H.v. 375 Euro bei Ablehnung ist echt abschreckend. Mich wundert es auch, dass man so gut wie nichts auf Google findet von anderen Leuten, denen das gleiche passiert ist...

Screenshot-20200703-160846-maps

Zitat:

@polofreund123 schrieb am 3. Juli 2020 um 16:04:47 Uhr:

Wie wäre es mit einem offiziellen Widerspruch?! Da du ja nach deinen Angaben an der Grenze abgewiesen wurdest, also nicht nach Frankreich einreisen konntest, kannst du unmöglich gegen die französische Ausgangssperre verstoßen haben.

Die Kontrolle hat aber schon auf französischem Boden stattgefunden, also ist er schon eingereist.

 

Zitat:

Wie zahlreiche Gerichtsurteile in Deutschland zeigen, stehen viele Corona-Verordnungen rechtsstaatlich auf wackeligen Beinen, erst recht die Handhabung durch die Ordnungsbehörden.

Wird wenig zielführend sein, im Umgang mit französischen Behörden mit Deutschen Urteilen zu argumentieren.

 

Zitat:

Außerdem erscheint deine Begründung für das Vorfahren an der französischen Grenze ja durchaus plausibel und kann eigentlich nicht als Versuch des vorsätzlichen Bruchs einer Ausgangssperre gewertet werden.

Das wäre mein Ansatz, dass er sich schlicht verfahren hat und es keine Möglichkeit gab, vor der Grenze zu wenden.

 

Aber ist es in Frankreich nicht so, dass man erst das Strafgeld hinterlegen muss und dann Widerspruch einlegen kann? Ob ich wegen 135 Euro einen Anwalt bemühen würde weiß ich nicht...

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