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Bußgeldbescheid 135 EURO aus Frankreich wegen Corona

Themenstarteram 3. Juli 2020 um 11:37

Hallo an alle,

ich hatte am 04.06.2020 einen Werkstatttermin in Baden-Baden. Auf dem Rückweg hatte mich mein Navi ohne mein Wissen wieder durch Frankreich ins Saarland zurückgelotst. Ich wollte eigentlich die längere Strecke durch Deutschland fahren, weil es ja die Abriegelung an den Grenzen wegen Frankreich gab. Jetzt wurde ich aber unglücklicherweise auf die Straße geleitet zur Französischen Grenze, auf der ich dann, als ich erkannt habe, wo ich mich befinde, keine Wendemöglichkeit mehr gab (es standen schon jede Menge Autos in beide Richtungen in der Schlange aufgrund der Grenzkontrollen) - außer dem Kreisel direkt an der Grenze, wo die französischen Beamte die Einreisedokumente kontrollierten.

Dann wurde ich rausgezogen, der Beamte hat meinen Personalausweis kontrolliert und dann wurde ich praktisch direkt an der Grenze aufgefordert, nach Dland zurückzufahren. Jetzt erhalte ich einen Bußgeldbescheid über 135 EURO, bei dem ich noch nicht mal 100% nachvollziehen kann, was genau mir vorgeworfen wird. Dort steht auf französisch:

"non respect d'une mesure d'urgence prescrite en cas de menace sanitaire grave pour prevenir et limiter les consequences de la menace sur la sante de la population" was laut Deepl heißt "Nichteinhaltung einer Notfallmaßnahme, die im Falle einer ernsthaften Gesundheitsbedrohung vorgeschrieben ist, um die Folgen der Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung zu verhindern und zu begrenzen".

Was wird mir denn jetzt hier vorgeworfen? Das grenzüberschreitende Einreisen, oder das Nicht-tragen einer Maske in meinem Auto während Corona? Und wieso erhalte ich diesen Bescheid, wenn ich direkt an der Grenze abgewiesen wurde?

Würdet ihr den Bescheid zahlen? Bei erfolglosem Widerspruch erhöht sich die Strafe auf 375 EUR.

VG

Sebastian

 

Beste Antwort im Thema

Also ich kenne mich dort sehr gut aus, weil ich dort in der Nähe wohne. Du kannst mir doch nicht erzählen, dass du aus Versehen nach Frankreich gefahren bist.

Wenn man aus Baden Baden rausfährt, es gibt ja nur den einen Zubringer, die B500, dann kommt die A5 und die hättest du Richtung Karlsruhe nehmen müssen, allein schon da vorbei zu fahren ist unmöglich. Du hast diese Autobahn überquert und bist gerade aus Richtung Frankreich, da fährt man nicht aus Versehen hin, da kommen noch mehrere Kreuzungen und an jeder steht "geradeaus Frankreich" sonst nichts. Es gibt genug Möglichkeiten umzudrehen, auch kurz vor dem Rhein, aber du bist konsequent weiter nach Frankreich.

Du hast ja auch gesagt, du bist morgens schon durch gefahren, war ja sicher auch kein Versehen. Klar ist das ne Abkürzung ins Saarland.

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Da kann man natürlich eine riesige Kiste draus machen, was zum Ergebnis führt, das man doch zahlt...

Ich gehe mal davon aus, dass die Französischen Beamten, auf französischen Grund gestanden haben und der TE demnach auch. In Frankreich gilt französisches Recht, und nicht deutsches...

Zitat:

@polofreund123 schrieb am 3. Juli 2020 um 16:10:24 Uhr:

Wenn du auf eine französische Anschuldigung nicht reagierst, hätte das keine Rechtsnachteile für dich. Also ist es vielleicht doch ein gangbarer Weg, der in den Papierkorb!

So lange er sich künftig von Frankreich fernhält...

Selbst das wird nicht funktionieren.

am 3. Juli 2020 um 14:17

Hier steht eigentlich alles was man wissen muss:

https://www.adac.de/.../

https://...sche-handwerks-zeitung.de/.../297576

Hat denn der TS bereits die französische Grenze passiert, oder wurde Er noch auf deutschem Boden abgewiesen ? Passierte das alles in Deutschland, also vor der franz. Grenze, wie kann man da gegen franz. Gesetze verstoßen ?!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 3. Juli 2020 um 16:18:55 Uhr:

Hat denn der TS bereits die französische Grenze passiert, oder wurde Er noch auf deutschem Boden abgewiesen ? Passierte das alles in Deutschland, also vor der franz. Grenze, wie kann man da gegen franz. Gesetze verstoßen ?!

Deine Frage wurde 7 Beiträge vorher eindeutig beantwortet.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. Juli 2020 um 16:20:13 Uhr:

 

Deine Frage wurde 7 Beiträge vorher eindeutig beantwortet.

Hatte während Ich meinem Beitrag geschrieben habe noch was nebenher zu erledigen gehabt.

Somit ist mir das entgangen... Vielen Dank.

Auf jeden Fall sehr interessant... da lassen die Franzosen doch tatsächlich die Autofahrer über die Staatsgrenze um sie dann ein paar Meter später abzufangen.

Ganz schön dreist !

Mit der kostenlosen Rechtsberatung vom ADAC würde Ich mich mal beraten lassen... denn so ganz würde Ich mir das nicht gefallen lassen.

Themenstarteram 3. Juli 2020 um 14:28

Okay danke Mal für eure Rückmeldung. Ich überlege mir Mal, ob ich das insbesondere wegen der fehlenden Übersetzung des eigentlichen Vorwurfs anfechten (s. Anlage des Links von zille1976), gepaart mit meiner missglückten Lage, unabsichtlich in die Grenzzone reingefahren zu sei. Ich kann's nämlich tatsächlich nicht 100% nachvollziehen.

Screenshot-20200703-162445-chrome

bist Du rechtschutzversichert?

Themenstarteram 3. Juli 2020 um 14:32

Nee leider nicht... Sonst hätte ich ja direkt die Erstberatung eingeschaltet... Aber mein Vater ist im ADAC mit Rechtsschutz. Vll kann der Mal nachhören

Zitat:

@Geisslein schrieb am 3. Juli 2020 um 16:26:39 Uhr:

Auf jeden Fall sehr interessant... da lassen die Franzosen doch tatsächlich die Autofahrer über die Staatsgrenze um sie dann ein paar Meter später abzufangen.

Ganz schön dreist !

Nun ja, auf der Rheinbrücke ist es halt zu eng. Aus Frankreich einreisende wurden in D aber auch erst auf Deutschem Gebiet kontrolliert.

 

Zitat:

Mit der kostenlosen Rechtsberatung vom ADAC würde Ich mich mal beraten lassen... denn so ganz würde Ich mir das nicht gefallen lassen.

Das ist auf jeden Fall empfehlenswert. Besser als "Kopf in den Sand" bzw. Papierkorb.

Zitat:

@Sierra101 schrieb am 3. Juli 2020 um 16:00:41 Uhr:

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 3. Juli 2020 um 14:55:59 Uhr:

Bis zum 15.6. galt ein weitreichendes Einreiseverbot für Frankreich: https://web.archive.org/.../2319258

135 Euro war in Frankreich das kleine Bußgeld für Corona-Ausgangssperre-Verstöße.

Ich hatte den Grenzbeamten erklärt, dass ich eigentlich n Werkstatttermin in baden Baden hatte und gefragt, ob ich Frankreich durchfahren kann, weil ich nach Saarbrücken zurück muss. Trifft das dann nicht auf den Transit Absatz zu? Denn auf dem Hinweg am gleichen Tag haben mich französische Grenzbeamten aus Transit Gründen durch Frankreich durchfahren lassen. Auf dem Rückweg wollte ich aber von vorneherein einen Transit umgehen.

Streng genommen hättest du vor Einreise nach Frankreich den in der Quelle aufgeführten Passierschein ausfüllen müssen. Dann hätten die Grenzer das auch noch als trifftigen Grund anerkennen müssen. Schon allein für den fehlenden Schein hätte es ein Bußgeld geben können.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 3. Juli 2020 um 16:26:39 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. Juli 2020 um 16:20:13 Uhr:

 

Deine Frage wurde 7 Beiträge vorher eindeutig beantwortet.

Hatte während Ich meinem Beitrag geschrieben habe noch was nebenher zu erledigen gehabt.

Somit ist mir das entgangen... Vielen Dank.

Auf jeden Fall sehr interessant... da lassen die Franzosen doch tatsächlich die Autofahrer über die Staatsgrenze um sie dann ein paar Meter später abzufangen.

Ganz schön dreist !

Mit der kostenlosen Rechtsberatung vom ADAC würde Ich mich mal beraten lassen... denn so ganz würde Ich mir das nicht gefallen lassen.

Das ist bei jedem Grenzübetritt so. Kontrollen finden auf dem jeweiligen staatlichen Hoheitsgebiet statt.

Im übrigen ist jede Grenze, auch innerhalb der EU, mehrere Kilometer vorher ausgeschildert, und zwar so, dass man vorher noch abfahren kann.

Der TE hat 2 mal gepennt. Einmal in dem er stur auf das Navi gehört hat und das zweite Mal als er die Beschilderung übersehen hat.

Zu der Zeit war und ist es fast immer noch so, dass in den Medien darüber berichtet wird, was wo welche Regierung bezgl. Lockdown, Ausgangssperren und Grenzschliessungen beschliesst.

Ein Saarländer der versehentlich nach Frankreich einreist, muss dann das Bußgeld dafür zahlen.

Also ich kenne mich dort sehr gut aus, weil ich dort in der Nähe wohne. Du kannst mir doch nicht erzählen, dass du aus Versehen nach Frankreich gefahren bist.

Wenn man aus Baden Baden rausfährt, es gibt ja nur den einen Zubringer, die B500, dann kommt die A5 und die hättest du Richtung Karlsruhe nehmen müssen, allein schon da vorbei zu fahren ist unmöglich. Du hast diese Autobahn überquert und bist gerade aus Richtung Frankreich, da fährt man nicht aus Versehen hin, da kommen noch mehrere Kreuzungen und an jeder steht "geradeaus Frankreich" sonst nichts. Es gibt genug Möglichkeiten umzudrehen, auch kurz vor dem Rhein, aber du bist konsequent weiter nach Frankreich.

Du hast ja auch gesagt, du bist morgens schon durch gefahren, war ja sicher auch kein Versehen. Klar ist das ne Abkürzung ins Saarland.

am 3. Juli 2020 um 17:31

Dieses pöse Internet.

Immer taucht einer auf der sich auskennt und schon ist die tolle Ausredengeschichte dahin :D

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