Bund bessert nach bei Abwrackprämie

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Ganz Neu:
Quelle: Stern de. 11.02.2009 11:22

Bund bessert bei Abwrackprämie nach:

In 2 entscheidenden Punkten hat die große Koalition den Gesetzentwurf geändert:
Kompromiss bei der Abwrackprämie: Den Wünschen der Autoindustrie, die Verschrottungsprämie zu verlängern, will die Bundesregierung zwar nicht nachkommen. Doch in zwei entscheidenden Punkten hat die Große Koalition den Gesetzentwurf geändert.

Die Große Koalition hat sich in letzter Minute vor der Verabschiedung der Abwrackprämie für alte Autos am Freitag auf Änderungen geeinigt, die vor allem den Missbrauch mit Prämie unterbinden sollen. So soll nun doch der Kfz-Brief für das alte Auto eingezogen werden, damit vermeintlich verschrottete Wagen nicht ins Ausland verschoben werden können und dort weiterhin gefahren werden, wie SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte. Die Koalition kommt Befürchtungen von Verbrauchern und Autohändlern entgegen, bei der Abwrackprämie könnten viele Autokäufer wegen langer Lieferzeiten für ihren Neuwagen leer ausgehen. Auch der Autohändlerverband hatte eine solche Änderung gefordert. Laut Oppermann soll den Kunden die Prämie in Höhe von 2500 Euro bereits beim Abschluss des Kaufvertrages zugesichert werden. Überwiesen werden soll das Geld dann bei der Zulassung des Neuwagens.

Na das ist doch mal was:

wer jetzt bestellt bekommt die 2500 € garantiert !!! u den unseriösen Schrotthändlern
geht es an den Kragen !!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von liqui



Zitat:

Original geschrieben von Carlocat


Der Verwerter oder wer auch immer kann nur noch der Entsorgung zuführen, wenn Du Deinen geliebten Wagen vorher noch mit einem Messer, Schraubenzieher, Hammer, Glasschneider, Dorn etc. präparierst; wird mir zwar innerlich wehtun, aber von meinem Kleinen soll nach mir niemand mehr was haben.😁
also um den vorzubeugen das die sich da nicht noch viel geld raus holen
werd ich dnan den wagen noch kaputt machen, die boxen einschneiden und sowas. oder kabel kappen etc.

Das meint ihr jetzt nicht wirklich ernst, oder??

Euch ist schon klar, dass bei dem großen Angebot an ersatzteilen damit nicht mehr viel verdient werden kann aber sicherlich einige sich freuen können, wenn sie für kleines Geld ihre alten Gurken aufwerten können?

Ist echt super ... vom Staat 2500.-€ mitnehmen, Neuwagen kaufen und den anderen (die übrigens die 2500.-€ mitfinanzieren) nicht mal seinen Schrott gönnen. Wen ihr den Kram wenigstens noch verkaufen wolltet aber dann auch noch zerstören?

Ich hoffe, wirklich, dass das ein Scherz war.

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Auf meiner verbindlichen Bestellung ist überhaupt kein Feld vorgesehen für die Unterschrift des Händlers.

Und ich vertraue eher auf das was auf der Seite steht.
Am Telefon kann viel erzählt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Samcos


ZUM 1000 MAL,

es reicht nur die verbindliche Bestellung mit der Unterschrift vom Käufer!!

Könnt Ihr alle nicht lesen auf der BAFA-Seite???

Es ist zutreffend, dass die Verbindliche Bestellung nach derzeitigem Stand formal ausreicht. Bestellung ist aber kein Kaufvertrag

Bis zum 30.03 fließt noch viel Wasser den Rhein hinunter und bis dahin wird es auch BAFA geschnallt haben.

O.

Zitat:

Original geschrieben von Don-Schoko



Zitat:

Original geschrieben von Samcos


ZUM 1000 MAL,

es reicht nur die verbindliche Bestellung mit der Unterschrift vom Käufer!!

Könnt Ihr alle nicht lesen auf der BAFA-Seite???

Und wie du weiter vorne im Thread lesen kannst, hab ich heute bei der bafa angerufen, und die mir gesagt, das auf der Website wäre nicht ganz richtig, die "verb. Bestellung" muss schon von BEIDEN seiten unterschrieben sein. Daher fahre ich morgen zu meinem Händler, er weiß bescheid, und ich krieg das Ding mit der Unterschrift und Stempel vom Autohaus. Sie machen das jetzt bei allen Bestellungen!

Da ist einfach Blödsinn. Wäre es auf der Webseite falsch wäre dies umgehend korrigiert worden. Auf der sicheren Seite bist Du mit Deiner Methode aber auf alle Fälle.

Da brauch ich dann 100%ig eine Zweitschrift. Bei meiner steht drauf Unterschrift auf Original des Autohauses. Bei meiner ist nicht eine Unterschrift drauf.

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Ich gehe davon aus, dass die Bafa auch daran gedacht hat!

Mit der Reservierung soll ja der Käufer eine Art Sicherheit bekommen die Prämie zu erhalten.
Deswegen soll ja auch die verbindliche Bestellung reichen.

Falls noch auf die AB gewartet werden muss(kann bis 2 Wochen dauern), dann würde ja keiner mehr einen Wagen kaufen aus Angst leer auszugehen. Dieses soll ja dadurch verhindert werden.

Z.b. ich bestelle heute einen Wagen und reserviere mir SOFORT Online die Prämie!
Mit der Warterei auf die AB wäre dies nicht so möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt


Da brauch ich dann 100%ig eine Zweitschrift. Bei meiner steht drauf Unterschrift auf Original des Autohauses. Bei meiner ist nicht eine Unterschrift drauf.

NEIN, deine ORGINAL-Unterschrift ist auf der Ausfertigung für das Autohaus. Mit dieser Unterschrift hast du den Wagen bestellt.

Du kriegst oder behälst nur die Kopie!

Verträge GENAU lesen.

Zitat:

Original geschrieben von Samcos


Ich gehe davon aus, dass die Bafa auch daran gedacht hat!

Mit der Reservierung soll ja der Käufer eine Art Sicherheit bekommen die Prämie zu erhalten.
Deswegen soll ja auch die verbindliche Bestellung reichen.

Falls noch auf die AB gewartet werden muss(kann bis 2 Wochen dauern), dann würde ja keiner mehr einen Wagen kaufen aus Angst leer auszugehen. Dieses soll ja dadurch verhindert werden.

Z.b. ich bestelle heute einen Wagen und reserviere mir SOFORT Online die Prämie!
Mit der Warterei auf die AB wäre dies nicht so möglich.

Was trägst Du dann ein in das Feld: Datum des Vertrgaes/Leasingvertrages.

Nach Datum der Bestellung ist nicht gefragt.

Keine Hektik. Sind ja noch sechs Tage Zeit, um das zu klären.

O.

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt


Da brauch ich dann 100%ig eine Zweitschrift. Bei meiner steht drauf Unterschrift auf Original des Autohauses. Bei meiner ist nicht eine Unterschrift drauf.

Nochmal im Detail:

Diese "Verbindliche Volkswagen-Vorbestellung" besteht aus 3 Ausführungen.
1 x "Für Autohaus"
1 x "Für Verkäufer (Kopie)"
1 x "Für Käufer (Kopie)"

Hier wird normal von der "Für Autohaus" Version gesprochen, das ist die einzige auf der man als Käufer seine Unterschrift platzieren kann.

Ich hab meinen Vertrag hier als PDF und hab mir entsprechend die "Für Autohaus" Version ausgedruckt und nochmal unterschrieben und wieder ein PDF draus gemacht. Das reicht. Es sollte sogar ein Scan Deiner "Für Käufer (Kopie)" Version ausreichend, mehr hat man eben normal als Käufer nicht, bis man die AB erhält. Solltest Du die zwischenzeitlich auch noch erhalten würde ich sie mir ins PDF packen, erforderlich ist sie jedoch nach aktuellem Stand nicht und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich da nochmal was dran ändern wird.

Zitat:

Original geschrieben von Samcos



Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt


Da brauch ich dann 100%ig eine Zweitschrift. Bei meiner steht drauf Unterschrift auf Original des Autohauses. Bei meiner ist nicht eine Unterschrift drauf.
NEIN, deine ORGINAL-Unterschrift ist auf der Ausfertigung für das Autohaus. Mit dieser Unterschrift hast du den Wagen bestellt.

Du kriegst oder behälst nur die Kopie!

Verträge GENAU lesen.

😉 Genau! Und von diesem Original vom Autohaus krieg ich die von denen unterschriebene/Abgestempelte Kopie! btw...wenns ohne geht ist ja prima, ich geh auf nummer sicher. Stell dir vor am Freitag korrigieren Sie die Website und dann stehst du da. Trau ich denen zu, haben ja die Regeln auch während des Spiels einfach geändert.

ich finde dieses Prinzip mit (Windhundverfahren) denn 1,5 milliarden einfach scheisse die beste lösüng wäre doch gewesen wenn man eine frist setzt zb wer bis zum 30.04 einen jahreswagen bzw Neuwagen kauft bekommt die Prämie

woher soll ich wissen das dieses Windhundverfahren mir rechten dingen abläuft

zb demm bearbeiter gefällt mein Nachname nicht. usw

Zitat:

Original geschrieben von Samcos



Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt


Da brauch ich dann 100%ig eine Zweitschrift. Bei meiner steht drauf Unterschrift auf Original des Autohauses. Bei meiner ist nicht eine Unterschrift drauf.
NEIN, deine ORGINAL-Unterschrift ist auf der Ausfertigung für das Autohaus. Mit dieser Unterschrift hast du den Wagen bestellt.

Du kriegst oder behälst nur die Kopie!

Verträge GENAU lesen.

Soweit war ich auch schon. Bleibt entweder nur die "Manipulation" meiner originalen Kopie oder die Besorgung der Kopie des Originals mit beiden Unterschriften. Oder die Bafa akzeptiert die normalen Vorgänge, d.h. keine Unterschriften auf den Unterlagen für den Kunden.

Die AB werde ich mit dazuheften.

Zitat:

Original geschrieben von Don-Schoko



Zitat:

Original geschrieben von Samcos


ZUM 1000 MAL,

es reicht nur die verbindliche Bestellung mit der Unterschrift vom Käufer!!

Könnt Ihr alle nicht lesen auf der BAFA-Seite???

Und wie du weiter vorne im Thread lesen kannst, hab ich heute bei der bafa angerufen, und die mir gesagt, das auf der Website wäre nicht ganz richtig, die "verb. Bestellung" muss schon von BEIDEN seiten unterschrieben sein. Daher fahre ich morgen zu meinem Händler, er weiß bescheid, und ich krieg das Ding mit der Unterschrift und Stempel vom Autohaus. Sie machen das jetzt bei allen Bestellungen!

Also, soll doch jeder so machen, wie er es für richtig hält.

Von mir bekommt das Bafa genau das, was in den Bedingungen drinsteht, nämlich eine verbindliche Bestellung, und das ist nun mal keine Unterschrift des Händlers drauf. Dies ist auch richtig so, denn ich habe das Auto bestellt und nicht der Händler.

Wenn der Händler meint, er müßte jetzt plötzlich diese Bestellung mitunterschreiben, dann gesteht er nur seine Inkompetenz ein, oder waren seine bisherigen tausende Autoverkäufe alle rechtsunwirksam durch seine fehlende Unterschrift?

Das ist doch wirkllich lächerlich. Wenn die MA'in des Bafa am Telefon etwas anderes sagt, dann ist das schlichtweg falsch.

Es gelten die veröffentlichten Bedingungen und sonst nichts! Nicht jeder ruft dort und fragt nach, ob das richtig, was die geschrieben haben und auch nicht jeder ist hier im Forum unterwegs. Also trotz aller Hektik bitte die Kirche im Dorf lassen.

mfg

Dann werd ich mir auf jeden Fall mal nen Screenshot davon machen.

Zitat:

Original geschrieben von Toeroe



Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt


Da brauch ich dann 100%ig eine Zweitschrift. Bei meiner steht drauf Unterschrift auf Original des Autohauses. Bei meiner ist nicht eine Unterschrift drauf.
Nochmal im Detail:

Diese "Verbindliche Volkswagen-Vorbestellung" besteht aus 3 Ausführungen.
1 x "Für Autohaus"
1 x "Für Verkäufer (Kopie)"
1 x "Für Käufer (Kopie)"

Hier wird normal von der "Für Autohaus" Version gesprochen, das ist die einzige auf der man als Käufer seine Unterschrift platzieren kann.

Ich hab meinen Vertrag hier als PDF und hab mir entsprechend die "Für Autohaus" Version ausgedruckt und nochmal unterschrieben und wieder ein PDF draus gemacht. Das reicht. Es sollte sogar ein Scan Deiner "Für Käufer (Kopie)" Version ausreichend, mehr hat man eben normal als Käufer nicht, bis man die AB erhält. Solltest Du die zwischenzeitlich auch noch erhalten würde ich sie mir ins PDF packen, erforderlich ist sie jedoch nach aktuellem Stand nicht und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich da nochmal was dran ändern wird.

Wo ist das Problem?

Das Original (1. Ausfertigung) der Bestellung ist für den Vertragspartner (hier Autohaus). Die 2. und 3. Ausfertigung sind für Verkäufer und Käufer, damit sie wissen, was verbindlich bestätigt wurde. Damit ist auch kontrollierbar, ob am Original manipuliert wurde (Alles schon vorgekommen). 
Autohaus sendet Original der AB an Kunden und bestätigt, was vereinbart wurde.
2. Ausfertigung der AB verbleibt beim Autohaus, damit auch er weiss, was zugesagt wurde und damit kontrolliert werden kann, ob Manipulationen erfolgten.

Beides zusammen ist der Vertrag.
AB oder verbindliche Bestellung können auch von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden, dann ist dies auch ein Nachweis. Entscheidend ist, dass dokumentiert wird, dass beide Seiten, Verkäufer und Käufer, dem Kaufvertrag  zugestimmt haben.
Einseitig kann kein Vertrag geschlossen werden. Fehlt eine Zustimmung, hier eine Unterschrift, liegt kein Vertrag vor.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von Toeroe


Nochmal im Detail:

Diese "Verbindliche Volkswagen-Vorbestellung" besteht aus 3 Ausführungen.
1 x "Für Autohaus"
1 x "Für Verkäufer (Kopie)"
1 x "Für Käufer (Kopie)"

Hier wird normal von der "Für Autohaus" Version gesprochen, das ist die einzige auf der man als Käufer seine Unterschrift platzieren kann.

Ich hab meinen Vertrag hier als PDF und hab mir entsprechend die "Für Autohaus" Version ausgedruckt und nochmal unterschrieben und wieder ein PDF draus gemacht. Das reicht. Es sollte sogar ein Scan Deiner "Für Käufer (Kopie)" Version ausreichend, mehr hat man eben normal als Käufer nicht, bis man die AB erhält. Solltest Du die zwischenzeitlich auch noch erhalten würde ich sie mir ins PDF packen, erforderlich ist sie jedoch nach aktuellem Stand nicht und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich da nochmal was dran ändern wird.

Wo ist das Problem?

O.

Ich weiss nicht wo Deins ist. Ich habe Michael nur geantwortet wieso bei seiner Ausfertigung keine Unterschrift drauf ist...

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