Bund bessert nach bei Abwrackprämie
Ganz Neu:
Quelle: Stern de. 11.02.2009 11:22
Bund bessert bei Abwrackprämie nach:
In 2 entscheidenden Punkten hat die große Koalition den Gesetzentwurf geändert:
Kompromiss bei der Abwrackprämie: Den Wünschen der Autoindustrie, die Verschrottungsprämie zu verlängern, will die Bundesregierung zwar nicht nachkommen. Doch in zwei entscheidenden Punkten hat die Große Koalition den Gesetzentwurf geändert.
Die Große Koalition hat sich in letzter Minute vor der Verabschiedung der Abwrackprämie für alte Autos am Freitag auf Änderungen geeinigt, die vor allem den Missbrauch mit Prämie unterbinden sollen. So soll nun doch der Kfz-Brief für das alte Auto eingezogen werden, damit vermeintlich verschrottete Wagen nicht ins Ausland verschoben werden können und dort weiterhin gefahren werden, wie SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte. Die Koalition kommt Befürchtungen von Verbrauchern und Autohändlern entgegen, bei der Abwrackprämie könnten viele Autokäufer wegen langer Lieferzeiten für ihren Neuwagen leer ausgehen. Auch der Autohändlerverband hatte eine solche Änderung gefordert. Laut Oppermann soll den Kunden die Prämie in Höhe von 2500 Euro bereits beim Abschluss des Kaufvertrages zugesichert werden. Überwiesen werden soll das Geld dann bei der Zulassung des Neuwagens.
Na das ist doch mal was:
wer jetzt bestellt bekommt die 2500 € garantiert !!! u den unseriösen Schrotthändlern
geht es an den Kragen !!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von liqui
also um den vorzubeugen das die sich da nicht noch viel geld raus holenZitat:
Original geschrieben von Carlocat
Der Verwerter oder wer auch immer kann nur noch der Entsorgung zuführen, wenn Du Deinen geliebten Wagen vorher noch mit einem Messer, Schraubenzieher, Hammer, Glasschneider, Dorn etc. präparierst; wird mir zwar innerlich wehtun, aber von meinem Kleinen soll nach mir niemand mehr was haben.😁
werd ich dnan den wagen noch kaputt machen, die boxen einschneiden und sowas. oder kabel kappen etc.
Das meint ihr jetzt nicht wirklich ernst, oder??
Euch ist schon klar, dass bei dem großen Angebot an ersatzteilen damit nicht mehr viel verdient werden kann aber sicherlich einige sich freuen können, wenn sie für kleines Geld ihre alten Gurken aufwerten können?
Ist echt super ... vom Staat 2500.-€ mitnehmen, Neuwagen kaufen und den anderen (die übrigens die 2500.-€ mitfinanzieren) nicht mal seinen Schrott gönnen. Wen ihr den Kram wenigstens noch verkaufen wolltet aber dann auch noch zerstören?
Ich hoffe, wirklich, dass das ein Scherz war.
2942 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Golf 2.0
Dann sei so nett, und teile uns mit, was es neues beim Modelljahr 2010 gibt .Das wären dann die ersten Informationen.
In 6 Tagen...selbe Uhrzeit hast du die Info 😉
Zitat:
Original geschrieben von Cianluca
.Zitat:
Original geschrieben von rainer-wiesbade
NICHT VERLÄNGERN !Ich sage es Immer wieder ...
Es wäre eine Verarschung ohne Ende für alle
Käufer von Lagerwagen, Jahreswagen, Vorführwagen,
Tageszulassungen die das NUR taten weil es das
Windhundprinzip gabWer sich deshalb für einen anderen Wagen als gewünscht entschieden hat .... sorry .... selbst Schuld .... das macht man doch nicht davon abhängig .... 🙁
ich möchte ja nicht ausfällig werden, aber ein Kauf ist immer ein Kompromiss und dabei floß auch die Prämie ein und die gültigen Regeln. Wenn diese Regeln geändert werden ist das die größte S....
Und dijenigen, di jetzt von der neuen Regeln profitieren, sind das die Profiteure und sollten sich hier zurückhalten. Denn die haben eben die Regeln nicht richtig berücksichtigt und haben jetzt "Glück" gehabt !
Zitat:
Original geschrieben von rainer-wiesbade
NICHT VERLÄNGERN !Ich sage es Immer wieder ...
Es wäre eine Verarschung ohne Ende für alle
Käufer von Lagerwagen, Jahreswagen, Vorführwagen,
Tageszulassungen die das NUR taten weil es das
Windhundprinzip gab
Er nun wieder...
Lange nicht gehört von dir 😉
Zitat:
Original geschrieben von larsx
Erst reservieren und dann bestellen?Zitat:
Original geschrieben von Cyka
kann ich also am 30.3. einen mir vorliegendes 4-Seitiges Dokument "Verbindliche Bestellung" einfach 4x unterschreiben und es dann eingescannt der Bafa zukommen lassen um zu reservieren?..
Dann wenn es gelappt hat am 20.3. oder so dann kann ich´s ja wirklich dem Händler zukommen lassen und wenn ders akzeptiert obwohl Wochen alt ist dann kommt ein Vertrag zustande und ich kann alle weiteren Unterlagen einreichen und fertig...
Wegen solcher Sauereien wäre es schön gewesen, wenn die Bafa zumindest eine AB mit den Unterlagen verlangen würde.
dazu könne ich 1000x Danke sagen.
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Zitat:
Und dijenigen, di jetzt von der neuen Regeln profitieren, sind das die Profiteure und sollten sich hier zurückhalten. Denn die haben eben die Regeln nicht richtig berücksichtigt und haben jetzt "Glück" gehabt !
Also die "Regeln" sind kritisch zu betrachten und es wäre nicht das erste Mal, dass Subventionspraktiken von VerwGe "kassiert" wurden.
Aber eins ist auch klar: schon zu der "alten" Regel (die sich eigentlich gar nicht geändert hat) bestand die Wahl zwischen Neu- oder Jahreswagen. Und daran hat sich nichts geändert. Vertrauensschutz kann nur bzgl. der Förderung bestehen. Kaufmotive sind eigenes Risiko.
Und mal abseits juristischer Überlegungen, mehr so unter uns:
ist es nicht auch eine Form von Spekulation, wenn man diese "sichere" Variante wählt? Man hätte ja auch das Risiko auf sich nehmen können ;-)
Und ich bleibe dabei: JEDER der die Anforderungen (9Jahre Altwagen+1Jahr Zulassung+Neu/Jahreswagen) bis zum 31.12. erfüllt, wird seine Förderung erhalten. Ich freue mich da schon auf die Klagen und die Begründungen der VerwGe.
Genau. Wieso sollen die Neuwagenbesteller bestraft werden, weil es der Hersteller aus Geldgeilheit (sorry, aber Entlassungen und Kurzarbeit bei vollen Auftragsbüchern ist für micht hier der Punkt) nicht schafft, den Wagen in einem akzeptablen Zeitfenster zu liefern ?
Zitat:
Original geschrieben von Zeitmillionaer
Ahaaa, meinste dann bekommen alle eine gültige Reservierung, die hier im Forum zufällig Deinen Beitrag gelesen haben und alle die sich an die offizielle Bafa Mitteilung halten, bekommen dann keine?Zitat:
Original geschrieben von Don-Schoko
Falsch! Habe eben ja mit der BAFA telefoniert! Beide Unterschriften von Nöten!
Glaube die Frage kannste Dir selbst beantworten!
Nochmal für alle:Außer Reservierungsantrag und Kaufvertrag oder
Reservierungsantrag und verbindliche Bestellung
sind keine weiteren Unterlagen einzureichen, zumindest nicht online ab dem 30.03.09.Später mußt Du dann sowieso nachweisen, ob Du tatsächlich prämienberechtigt bist.
Alles ganz easy😁.
Dann wissen wir aber auch erst später, ob wir die Prämie bekommen. Diese Verzögerung soll aber doch gerade die neue Regelung verhindern!
Zitat:
Original geschrieben von Roc1984
mhhh also mein freundlicher hat die 2500Euro VW-Prämie schon direkt von kaufpreis abgezogen nachdem ich ihm mein schein vom altfahrzeug ( 1 Jahr angemeldet und mind. 9 Jahre alt) vorgelegt habe...heut rief er mich an, ich soll doch am 30.3 um 16:30 uhr zum unterschreiben der abwrackreservierung kommen und meinte desweiteren das er jetzt unterlagen für das MJ 2010 da hat...diese wolle er mir gleich mal zeigen....
Also von mit bekommt er als Automobilkaufmann nen oskar 😁
um 16:30?
lach...da ist die abwrackprämie längst vergriffen
😁😁😁😁😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Deinen Beitrag versteh ich nicht ganz? Selbstverständlich wird VW dir nur die 2500€ gewähren, wenn du einen Verschrottungsnachweis ablieferst. Diese Woche erst so ein Brief bekommen.Entweder, bis zur Auslieferung den Nachweis vorlegen, oder Fahrzeug bei Auslieferung mit Vollmacht zur Verschrottung beim 🙂 abgeben, sonst 2500€ mehr zahlen.
Klar, so ist die Regelung aber was hat VW eigentlich davon, dass man seinen alten Wagen verschrottet. Da es bei uns ein Golf wäre, müssten die doch froh sein, wenn der weiter die Werkstätten beschäftigt 😉
Ist halt blöd, wenn man die UP wegen der VW-Lieferzeiten nicht bekommt, dass man dann trotzdem verschrotten muss statt das man wenigstens ein wenig rausholen kann indem man den Wagen verkauft.
Wenn die UP aufgebraucht istm wird es sicherlich neue Rabatte mit anderen Bedingungen geben. Vielleicht ist es sogar interessanter darauf zu warten statt jetzt verbindlich zu bestellen (bei mir Golf +, der wohl auch lange Lieferzeiten hat) und das Risiko einzugehen, die 6-Monate zu überschreiten.
Nein. VW bekommt seine Produktion unter die Leute. Die Einnahmen bei älteren Fahrzeugen durch Service sind bei VW eine vernachlässigbare Größe, weil ein Gros der Besitzer solcher Fahrzeuge zu den freien Werkstätten, wie Pitstop, ATU und Co. gehen.
Zitat:
Original geschrieben von mihaeru
Klar, so ist die Regelung aber was hat VW eigentlich davon, dass man seinen alten Wagen verschrottet. Da es bei uns ein Golf wäre, müssten die doch froh sein, wenn der weiter die Werkstätten beschäftigt 😉Zitat:
Original geschrieben von call0174
Deinen Beitrag versteh ich nicht ganz? Selbstverständlich wird VW dir nur die 2500€ gewähren, wenn du einen Verschrottungsnachweis ablieferst. Diese Woche erst so ein Brief bekommen.Entweder, bis zur Auslieferung den Nachweis vorlegen, oder Fahrzeug bei Auslieferung mit Vollmacht zur Verschrottung beim 🙂 abgeben, sonst 2500€ mehr zahlen.
Ist halt blöd, wenn man die UP wegen der VW-Lieferzeiten nicht bekommt, dass man dann trotzdem verschrotten muss statt das man wenigstens ein wenig rausholen kann indem man den Wagen verkauft.
Wenn die UP aufgebraucht istm wird es sicherlich neue Rabatte mit anderen Bedingungen geben. Vielleicht ist es sogar interessanter darauf zu warten statt jetzt verbindlich zu bestellen (bei mir Golf +, der wohl auch lange Lieferzeiten hat) und das Risiko einzugehen, die 6-Monate zu überschreiten.
1250€ Prämie haut VW ja derzeit ja auch ohne abwracken raus. Dann macht es vll. doch schon wieder Sinn, wenn man schon nicht mehr auf die UP spekuliert, das Auto anderweitig abzugeben. Wobei trotzdem bei vielen dann noch ein Defizit entsteht.
Aber, was dann kommt, steht nunmal noch in den Sternen. Wäre ja nicht die erste Überraschung 😉
oh mann leute . die bedingungen für die abwrackprämie ( langsam hasse ich dieses wort ) sind doch klar ! es reicht der von beiden seiten unterschriebene kaufvertrag !! wenn schon steinmeier sagt das er auch dafür ist und sich dafür einsetzen will , denkt ihr etwa der setzt sich bei seiner chefin in die nesseln ?? nee nee , das wird er sicher nicht !! die aufstockung ist so sicher wie das amen in der kirche !! es ist ja DAS wahljahr und die politiker die an der macht und an ihren stühlen kleben ( am besten mit pattex ) wollen das auch weiter so !!! also können die nicht anders als zähneknirschend die prämie zu erhöhen !! aber wenn schon die prämie erhöht wird , dann ohne wenn und aber für JEDEN !!!!
cu mobilkom
Kaum einer hat einen von beiden Parteien unterschriebenen Kaufvertrag bei Neuwagenbestellung. Obwohl die verbindliche Bestellung ausreicht habe ich die AB mit angehängt,
Dateigröße 3seitig -> 146 KB.😁
ZUM 1000 MAL,
es reicht nur die verbindliche Bestellung mit der Unterschrift vom Käufer!!
Könnt Ihr alle nicht lesen auf der BAFA-Seite???
Zitat:
Original geschrieben von Samcos
ZUM 1000 MAL,es reicht nur die verbindliche Bestellung mit der Unterschrift vom Käufer!!
Könnt Ihr alle nicht lesen auf der BAFA-Seite???
Und wie du weiter vorne im Thread lesen kannst, hab ich heute bei der bafa angerufen, und die mir gesagt, das auf der Website wäre nicht ganz richtig, die "verb. Bestellung" muss schon von BEIDEN seiten unterschrieben sein. Daher fahre ich morgen zu meinem Händler, er weiß bescheid, und ich krieg das Ding mit der Unterschrift und Stempel vom Autohaus. Sie machen das jetzt bei allen Bestellungen!