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Brief vom Anwalt wg fehlender Kfz Garantie

Audi A4 B8/8K

Hallo Leute,

da ich am Freitag meinen neuen A 4 bekomme und bis auf ein Jahr "Fremdgehen" immer Audi treu war und ich mich in diesem Forum sehr wohl fühle stell ich einfach hier mein Problem dar und hoffe dass sich hier jemand mit sowas auskennt:
Meine Vorfreude auf meinen neuen Audi wird seit heute etwas getrübt da heute ein Anwaltsschreiben vom Käufer meines letzten Fahrzeuges geht.
Ich habe das Auto im Mai 2008 neu gekauft und es war mein erstes Auto dass ich nagelneu bekommen habe und ich wusste ganz ehrlich nicht dass ich nach einem Jahr oder 10000 km die erste Inspektion machen muß.Das habe ich nicht gemacht und das Auto im Juni 2009 mit 12000 km wieder von privat an privat verkauft.Im Kaufvertrag steht nichts vom Scheckheft drin.
Die Anzeige von Mobile.de und Autoscout hab ich leider schon gelöscht.
Auf jeden Fall hat der Käufer jetzt nach 19000 km einen Mangel am Auto den der Hersteller aber nicht übernimmt weil die Inspektion zu spät bzw von mir gar nicht gemacht wurde (In meinen Audis stand immer im Display wenn ich fällig war, bei dem Auto leider nicht) und die Garantie erloschen ist.

Der Käufer verlangt jetzt per Anwalt von mir eine Unterschrift dass ich alle Kosten in der Garantiezeit übernehme die am Auto entstehen und normalerweise "Garantiefälle" wären, anderfalls will der Käufer vom KV zurücktreten.
Muß ich das unterschreiben?Hätte sich der Käufer nicht beim Kauf schon das Scheckheft zeigen lassen müssen und ggf reklamieren??
Für eure Antworten wär ich sehr dankbar bevor ich zum Anwalt renn!

Gruß Tobi

Beste Antwort im Thema

Die Antworten sind ja wirklich lustig hier 🙂 Ich bin zufällig Anwalt und wir haben solche Prozesse schon mehrfach geführt.

Nach dem Vortrag des Themenstarters ist im Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen worden. Das heißt, daß der Kläger (=Käufer) den Rücktritt vom Vertrag nur über eine nicht zutreffende zugesicherte Eigentschaft des Fahrzeuges verlangen könnte.

Der Kläger ist dann beweisbelastet für die gemachte Zusicherung und da ist der Zeugenbeweis nicht immer ausreichend, der Richter muss dem Zeugen auch erst mal glauben. In den meisten Verträgen gibt es auch Klauseln zu den zugesicherten Eigenschaften bzw. die Feststellung, daß neben den schriftlich festgehaltenen Zusicherungen keine weiteren existieren. Dies könnte die Glaubwürdigkeit eines evtl Zeugen schon ziemlich erschüttern, da es die Vermutung bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit eines schriftlichen Vertrages gibt.

Die zugesicherte Eigenschaft muss zudem auch eine gewisse Bedeutung haben, damit aufgrund der Nichterfüllung der Rücktritt erklärt werden kann. Dies kann ja schon zweifelhaft sein, wenn in der Garantiezeit bis zum Ende des Prozesses keine weiteren Mängel auftreten.

WIe die Rechtslage wirklich aussieht, kann man ohne Einsicht in den ganzen Vertrag und die sonstigen Schriftsätze beim besten Willen nicht beurteilen, aber dem Themenersteller jetzt schon zu konstatieren, er hätte keine Chance, halte ich für mehr als gewagt.

Ob die ANgebotstexte im Internetportla überhaupt Gegenstand des Vertrages geworden sind, zumal das hier ja zu dem Zeitpunkt noch gestimmt hat, ist auch zumindest fraglich und bereits unterschiedlich entschieden worden.

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Hallo,

also ich habe einen a3...und wenn im bordcomputer schaue steht drin...nächste service am xxx oder in xxx km (waren am anfang 30000)

warum sind das jetzt 10000?
habe knapp 11000 runter und war noch nicht..ist die garantie jetzt weg oder wie?

Zitat:

Original geschrieben von stilnick


Hallo,

also ich habe einen a3...und wenn im bordcomputer schaue steht drin...nächste service am xxx oder in xxx km (waren am anfang 30000)

warum sind das jetzt 10000?
habe knapp 11000 runter und war noch nicht..ist die garantie jetzt weg oder wie?

Was im Bordcomputer steht gilt.

So und nun zurück zum Thema des Erstellers bitte 😉:
Bitte-bitte: nicht weiter mit mit Details der Probleme des Käufers beschäftigen, sondern vom Anwalt abschmettern lassen. Ende.

Was für ein Anwalt des Gegners muß das sein, daß er nicht gegen die Entscheidung von Mazda vorgeht. Falls es wirklich so ist, daß Garantie auf die Spiegel abgelehnt wird, weil die Inspektion nicht gemacht wurde ist das ein gefundenes Fressen - ein Abstauber quasi. Gab schon einige Urteile, die so ein Vorgehen als rechtswidrig erklärt haben.

Hallo Leute,

wollt euch nur mal über den neuesten Stand Bescheid geben damit euch sowas erspart bleibt falls ihr mal wieder ein Auto kauft oder verkauft:
Am Samstag kam ein Brief vom Amtsgericht in Stuttgart dass es zu einer Verhandlung kommt und der Käufer vom Kauf zurücktreten will. Die Verhandlung ist im Mai und bis dahin sind 11 Monate vergangen.Jetzt behaupten sie dass ich beim Verkaufsgespräch zugesichert habe dass das Auto scheckheftgepflegt ist, was aber einfach nicht stimmt! Das einzige Mal dass das Scheckheft erwähnt wurde, war als ich gesagt habe, dass es sowas nicht mehr bei Mazda gibt da alles bei Mazda in einem Computer gespeichert wird und man nur noch einen Ausdruck als Wartungsnachweis bekommt.

Ich hab dann gestern bei Mazda Europe angerufen und die haben mir zugesichert dass auch bei Mazda die Kulanz schon 1- 2 Monate beträgt wenn man zu spät dran ist mit der Inspektion,weil man ja immer mal aus diversen Gründen verhindert sein kann.Also hätten die Käufer auf jeden Fall noch 4 Wochen Zeit gehabt dies zu tun ehe die Garantie wg fehlender Inspektion entfällt!Haben sie aber nicht da sie die Unterlagen genausowenig durchgelesen haben wie ich.Wenn das mit den Spiegeln nicht gewesen wäre hätten sie es wahrscheinlich bis heute nicht gemerkt.
Ich habe das Auto für 22500 Euro verkauft mit 12000km, mittlerweile hat das Auto über 25000km drauf und die wollen 20000 Euro zurück! Ich weiß auch dass die einen großen Hund haben und ihr könnt euch bei dem Winter vorstellen wie das Auto jetzt riecht.Ich hab nichts gg Hunde, aber habt ihr schon mal versucht ein Auto mit Hundegeruch zu verkaufen?

Ja klar.
Die Sache läuft nur noch über meinen Anwalt.Die erste Sache ist jetzt mal dass wir die Verhandlung auf jeden Fall nach München holen wollen, da so was eigentlich immer in der Stadt des Beklagten stattfindet und nicht da wo die Kläger sind.Wie es rein rechtlich jetzt wirklich ausschaut ist schwierig zu sagen!

Recht haben und Recht bekommen vor Gericht sind natürlich immer zweierlei Dinge.
Das aber die -vermeintlich- mündliche Zusage gemacht wurde, das Fahrzeug sei scheckheft gepflegt sowieso keine Bedeutung hat, da eben mündlich, sollte ein guter Anwalt aber wissen. Derartige Dinge sollten schriftlich fixiert werden, was ja nicht gemacht wurde. Also Aussage gegen Aussage.
Verwunderlich ist auch, dass der Käufer nunmehr einige Monate (= über 13.000 km) mit dem Fahrzeug gefahren ist, welches er ja gar nicht mehr haben will. Konsequent wäre gewesen, den Wagen nach dem "Inspektionsmangel" still zu legen, sprich nicht mehr zu fahren. Im Moment hört sich das an, als ob jener nur einen günstigen Mietwagen fahren will. Eine reale Abschreibung für eine Kilometer-Leistung von 13.000 km dürfte höher liegen. Und vor allem: der Käufer fährt ja scheinbar auch die nächsten Monate bis zur Verhandlung damit rum. Vielleicht schrottet er den Wagen ja noch 😁

Du solltest dir von Matzda schriftlich bestätigen lassen, dass die Kulanz zwei Monate beträgt. Das ist ein starkes Argument für dich!

"Du solltest dir von Matzda schriftlich bestätigen lassen, dass die Kulanz zwei Monate beträgt. Das ist ein starkes Argument für dich!"

Ich habe mir die Hotline Nr, Datum und Zeit des Anrufs und den Namen der Mitarbeiterin von Mazda Europe geben lassen und werde auch hier in M noch zu meinem damals zuständigen Mazda Händler fahren und mir das mit der Kulanz auch nochmal schriftlich geben lassen.

Das Ganze schlägt mir echt auf den Magen da ich wenn das wirklich negativ ausgeht meinen 8K verkaufen kann bzw mir irgendwie eine Finanzierung suchen kann!

Dabei gibt es mittlerweile so viele Kfz- Garantieversicherungen die man bei so einem noch jungen Auto schon für 240 Euro im Jahr abschließen kann und die auch fast alles decken.

Ja, dann mal viel Glück.
Das sowas nervig ist und nicht gerade zum Wohlbefinden beiträgt ist klar. Aber ausser abwarten kannst du jetzt eh nichts machen. Berichte mal wie es abgelaufen ist.
Ansonsten wie es The_Preacher schon geschrieben hat: freundlich bei Mazda anfragen und alles schriftlich geben lassen. Wenn die Inspektion auch ohne Probleme 4-8 Wochen später hätte gemacht werden können, dann liegt das Versäumnis (auch) beim Käufer. Schriftlich festgehalten hattet ihr ja nichts.

Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI



Ich bin mir gar nicht sicher, ob der Hersteller die Gewährleistung an das Einhalten von Wartungsterminen binden kann. Garantie und Kulanz ja, aber Gewährleistung?

Garantie ist vom Hersteller abhängig. Gewährleistung gesetzlich 24 Monate. Egal ob Privat oder nicht. In den ersten Jahr muss der Verkaufer nur beweisen, das die Mängel die Auftreten nicht von Anfang an da waren. In dem 2. Jahr ist der Käufer verpflichtet dem Verkäufer zu beweisen, das die Mängel nicht durch ihn aufgetreten sind.

Gewährleistung heißt ja, ich "gewährleiste/garantiere" einen einwandfreien Zustand meiner Ware in der Auslieferung.

Zu einem Ausschluss des Schadensersatzanspruches kommt es, wenn der Verkäufer zu dem darauf hingewiesen hat und jegliche Dinge im Kaufvertrag erwähnt hat.

LG Nancy

Das ist so nicht ganz richtig DTMA3, falls ich deine Aussage richtig interpretiert habe. Denn gerade bei Verkauf von privat an privat, ist der Verkäufer von einer Gewährleistung entbunden. Anders ist bei einer Herstellergewährleistung/Garantie. Diese läuft so lange, wie sie vom Hersteller gegeben wurde, bzw. nicht außer Kraft gesetzt wurde (z.B. durch nicht durchführen der Inspektion über die Toleranzgrenze hinaus). Das gilt auch für einen Verkauf wührend der Garantiezeit von privat an privat.

Dem Themenstarter drücke ich die Daumen, dass er knimpflich aus der Sache rauskommt. Da er in meinem Augen nur eine kleine Schuld trägt. (nicht zur Inspektion)
Kleiner Hinweis noch, die Mädels von der Servicehotline haben manchmal leider auch nicht so den Durchblick. Also somit auf alle Fälle nochmal schriftlich bei Mazda so ein Schrieps beantragen. Dabei kannst dich ja auf das Telefonat mit der Mazda Hotline berufen. Sehe grade, dass das ja auch schon mehrmals erwehnt wurde....

Zitat:

Original geschrieben von Mephisto735


Das ist so nicht ganz richtig DTMA3, falls ich deine Aussage richtig interpretiert habe. Denn gerade bei Verkauf von privat an privat, ist der Verkäufer von einer Gewährleistung entbunden. Anders ist bei einer Herstellergewährleistung/Garantie. Diese läuft so lange, wie sie vom Hersteller gegeben wurde, bzw. nicht außer Kraft gesetzt wurde (z.B. durch nicht durchführen der Inspektion über die Toleranzgrenze hinaus). Das gilt auch für einen Verkauf wührend der Garantiezeit von privat an privat.

Falsch verstanden. Von Privat zu Privat ist man nur ausgeschlossen, wenn es eindeutig vorher verhandelt wurde. Und Du verwechselst Garantie mit Gewährleistung!

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

LG Nancy

Backtotopic

Habe mich nicht getäuscht. Gerade nochmal im Autohaus angerufen. Bei Verkäufen von Autos von Privat an Privat ist man von jeglicher Gewährleistung, als Verkäufer, freigesprochen, wenn sämtliche Vorschäden und Defekte angegeben wurden bzw. keine Täuschung des Verkäufers an den Käufer vorliegt. Mach braucht diese Entbindung der Gewährleistung nicht explizit vertraglich regeln, da dies schon vom Gestzgeber getan wurde. Dies ist unabhänging von der Gewährleistung des Herstellers.

Des weiteren verwechsle ich nicht Garantie mit Gewährleistung......

Zitat:

Original geschrieben von Mephisto735


Habe mich nicht getäuscht. Gerade nochmal im Autohaus angerufen. Bei Verkäufen von Autos von Privat an Privat ist man von jeglicher Gewährleistung, als Verkäufer, freigesprochen, wenn...

Da hättest du mal statt des Autohauses lieber jemanden gefragt, der sich mit sowas auskennt 😉

Gewährleistung ist in den §§ 434 ff. BGB klar geregelt - und da steht nunmal NICHT drin, dass das ganze für Privatverkäufe nicht gilt. Jedoch ist es beim Privatverkauf MÖGLICH, die Gewährleistung auszuschließen, im Gegensatz zum Verkauf durch einen Unternehmer an einen Verbraucher (§ 475 II BGB). Das Ausschließen der Gewährleistung muss aber aktiv erfolgen - ist dir schonmal aufgefallen, dass jeder E-Bay-(Privat-)verkäufer so einen Text in seinen Angeboten hat und alle üblichen Gebrauchtwagenmusterverträge die entsprechende Klausel enthalten? Das wäre sicher nicht so, wenn dein Autohaus Recht hätte.

EDIT:

Zitat:

wenn sämtliche Vorschäden und Defekte angegeben wurden

Nur insoweit hat dein Autohändler Recht. Für Schäden, die dem Käufer bekannt sind, muss man natürlich keine Gewährleistung übernehmen.

Dann danke für die Korrektur. Ein bekannter von mir arbeit im Autohaus und der meinte, dass die Gewährleistung nicht expliziet ausgeschlossen werden muss, da keinem Privatverkäufer zur Gewährleistungspflicht verpflichtet werden kann. Dieses soll angeblich auch nicht extra ausgeschlossen werden müssen.
fettes sorry 🙄

werde das nochmal genauer nachschauen

mep

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