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Brief vom Anwalt wg fehlender Kfz Garantie

Audi A4 B8/8K

Hallo Leute,

da ich am Freitag meinen neuen A 4 bekomme und bis auf ein Jahr "Fremdgehen" immer Audi treu war und ich mich in diesem Forum sehr wohl fühle stell ich einfach hier mein Problem dar und hoffe dass sich hier jemand mit sowas auskennt:
Meine Vorfreude auf meinen neuen Audi wird seit heute etwas getrübt da heute ein Anwaltsschreiben vom Käufer meines letzten Fahrzeuges geht.
Ich habe das Auto im Mai 2008 neu gekauft und es war mein erstes Auto dass ich nagelneu bekommen habe und ich wusste ganz ehrlich nicht dass ich nach einem Jahr oder 10000 km die erste Inspektion machen muß.Das habe ich nicht gemacht und das Auto im Juni 2009 mit 12000 km wieder von privat an privat verkauft.Im Kaufvertrag steht nichts vom Scheckheft drin.
Die Anzeige von Mobile.de und Autoscout hab ich leider schon gelöscht.
Auf jeden Fall hat der Käufer jetzt nach 19000 km einen Mangel am Auto den der Hersteller aber nicht übernimmt weil die Inspektion zu spät bzw von mir gar nicht gemacht wurde (In meinen Audis stand immer im Display wenn ich fällig war, bei dem Auto leider nicht) und die Garantie erloschen ist.

Der Käufer verlangt jetzt per Anwalt von mir eine Unterschrift dass ich alle Kosten in der Garantiezeit übernehme die am Auto entstehen und normalerweise "Garantiefälle" wären, anderfalls will der Käufer vom KV zurücktreten.
Muß ich das unterschreiben?Hätte sich der Käufer nicht beim Kauf schon das Scheckheft zeigen lassen müssen und ggf reklamieren??
Für eure Antworten wär ich sehr dankbar bevor ich zum Anwalt renn!

Gruß Tobi

Beste Antwort im Thema

Die Antworten sind ja wirklich lustig hier 🙂 Ich bin zufällig Anwalt und wir haben solche Prozesse schon mehrfach geführt.

Nach dem Vortrag des Themenstarters ist im Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen worden. Das heißt, daß der Kläger (=Käufer) den Rücktritt vom Vertrag nur über eine nicht zutreffende zugesicherte Eigentschaft des Fahrzeuges verlangen könnte.

Der Kläger ist dann beweisbelastet für die gemachte Zusicherung und da ist der Zeugenbeweis nicht immer ausreichend, der Richter muss dem Zeugen auch erst mal glauben. In den meisten Verträgen gibt es auch Klauseln zu den zugesicherten Eigenschaften bzw. die Feststellung, daß neben den schriftlich festgehaltenen Zusicherungen keine weiteren existieren. Dies könnte die Glaubwürdigkeit eines evtl Zeugen schon ziemlich erschüttern, da es die Vermutung bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit eines schriftlichen Vertrages gibt.

Die zugesicherte Eigenschaft muss zudem auch eine gewisse Bedeutung haben, damit aufgrund der Nichterfüllung der Rücktritt erklärt werden kann. Dies kann ja schon zweifelhaft sein, wenn in der Garantiezeit bis zum Ende des Prozesses keine weiteren Mängel auftreten.

WIe die Rechtslage wirklich aussieht, kann man ohne Einsicht in den ganzen Vertrag und die sonstigen Schriftsätze beim besten Willen nicht beurteilen, aber dem Themenersteller jetzt schon zu konstatieren, er hätte keine Chance, halte ich für mehr als gewagt.

Ob die ANgebotstexte im Internetportla überhaupt Gegenstand des Vertrages geworden sind, zumal das hier ja zu dem Zeitpunkt noch gestimmt hat, ist auch zumindest fraglich und bereits unterschiedlich entschieden worden.

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Da wir die Inhalt von Kaufvertrag nicht wissen, können wir ewig spekulieren. Meiner (laienhaften) Meinung nach ist auch wichtig, ob in Kaufvertrag bzw. in Angebot drinstand, daß das Auto noch Herstellergarantie hat. Wenn es drinstehen sollte, siehts für TE etwas schlecht aus, weil zu diese Zeitpunkt die Herstellergarantie bereits "versaut" ist. Das hat hier einer schon erwähnt und TE möge bitte schreiben was er in Vertrag/Angebot geschrieben hat wie z.B. Ausschluss von Gewährleistung, "Scheckheftgepflegt" etc...

cu Floh

Hallo Leute,

das Einzige was im KV in Sachen Garantie, Gewährleistung im Kleingedruckten steht hab ich mal rauskopiert:

"Ausschluss der Sachmängelhaftung: Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt".

Eine anders lautende Erklärung o.ä. hab ich nicht abgegeben.Bei dem Fahrzeug handelt es sich um keinen Audi, sondern um einen japanischen Hersteller!!

Gruß Tobi

Zitat:

Original geschrieben von tobiasj


Hallo Leute,

das Einzige was im KV in Sachen Garantie, Gewährleistung im Kleingedruckten steht hab ich mal rauskopiert:

"Ausschluss der Sachmängelhaftung: Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt".

Eine anders lautende Erklärung o.ä. hab ich nicht abgegeben.Bei dem Fahrzeug handelt es sich um keinen Audi, sondern um einen japanischen Hersteller!!

Gruß Tobi

na Klasse die haben auch noch drei; fünf oder sieben Jahre Werksgarantie, also noch bis Mai 2011. die sind auch was die Wartung und Garantie extrem pingelig (da wird immer ewig lang herum diskutiert).....

lg
Peter

Zitat:

Original geschrieben von tobiasj


sondern um einen japanischen Hersteller!!

Warum so sparsam mit der Information. Evtl. ist es Dir zu peinlich es preiszugeben?!? 🙄 Du... damit hat niemand ein Problem, auch nicht ich wenn ich nach meinen jetztigen Audi A4 (8K) dann mal ne gebrauchten Fiat Punto fahre. 🙄

Wer nur spärliche Informationen liefert, bekommt auch nur spärliche Antworten. Nur gut gemeint.

cu Floh

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Hier wird ein wenig viel Gewährleistung und Garantie durcheinandergeworfen. Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers. Die Bedingungen kann er alleine festlegen. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt beim Neuwagenverkauf an Privat 24 Monate.

Ich bin mir gar nicht sicher, ob der Hersteller die Gewährleistung an das Einhalten von Wartungsterminen binden kann. Garantie und Kulanz ja, aber Gewährleistung?

Es war ein Mazda 6 Kombi, hab kein Problem damit!
Serviceintervall wohl nach einem Jahr oder 20000 km.
Das Auto war beim Verkaufszeitpunkt 13 Monate alt und hatte 12000 km drauf!

Gruß Tobi

Zitat:

Original geschrieben von A4_TDI


Hier wird ein wenig viel Gewährleistung und Garantie durcheinandergeworfen. Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers. Die Bedingungen kann er alleine festlegen. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt beim Neuwagenverkauf an Privat 24 Monate.

Das ist richtig. Garantie und Gewährleistung sind rechtlich 2 ganz verschiedene Dingen. Drum meinte ich, er könnte die Gewährleistung ausschliessen, aber die Werksgarantie in Angebot anpreisen. Daher die Frage, was in Vertrag bzw. Angebot drinstand.

Schon sehr ärgerlich, wenn die Hersteller wegen einem Monat quer stellt. 😠

Über Gewährleistung (in Zusammenhang mit Serviceintervalle) kann ich leider nichts äussern (kenn mich damit nicht gut aus), aber wäre gut wenn jemand darüber Bescheid weißt und hier postet.

cu Floh

Zitat:

Original geschrieben von tobiasj


Es war ein Mazda 6 Kombi, hab kein Problem damit!
Serviceintervall wohl nach einem Jahr oder 20000 km.
Das Auto war beim Verkaufszeitpunkt 13 Monate alt und hatte 12000 km drauf!

Gruß Tobi

Also ich halte es rechtlich für nicht haltbar, dass Mazda wegen dieser "Überziehung" jegliche Ansprüche ablehnt. Die Vorgaben zur Inspektion sind schließlich (lt. Hersteller) Richtwerte! Dann müsste ja jeder, der 4 Woche in Urlaub ist und gerade in die Servicezeit fällt seine Ansprüche verlieren. Keine Ahnung was dein Käufer da angestellt hat, aber ich wage mal zu behaupten, dass Mazda hier sicher nicht wegen 1 Monat auf die Barrikaden geht!

Zitat:

Original geschrieben von Drifter1606



Zitat:

Original geschrieben von tobiasj


Es war ein Mazda 6 Kombi, hab kein Problem damit!
Serviceintervall wohl nach einem Jahr oder 20000 km.
Das Auto war beim Verkaufszeitpunkt 13 Monate alt und hatte 12000 km drauf!

Gruß Tobi

Also ich halte es rechtlich für nicht haltbar, dass Mazda wegen dieser "Überziehung" jegliche Ansprüche ablehnt. Die Vorgaben zur Inspektion sind schließlich (lt. Hersteller) Richtwerte! Dann müsste ja jeder, der 4 Woche in Urlaub ist und gerade in die Servicezeit fällt seine Ansprüche verlieren. Keine Ahnung was dein Käufer da angestellt hat, aber ich wage mal zu behaupten, dass Mazda hier sicher nicht wegen 1 Monat auf die Barrikaden geht!

Er hat das Auto im Alter von 13 Monaten im Juni verkauft. Der Käufer hatte dann scheinbar im September ein Problem. Das sind dann schon ca. 4 Monate überzogen und damit wird das ganze grenzwertig. Eigentlich kenne ich Mazda als relativ kundenfreundlich.

Wenn man aber Kunden behalten will darf, man sich nicht so anstellen.

Gruss
Joe

Zitat:

Original geschrieben von joedi


darf, man sich nicht so anstellen.

Gruss
Joe

Ich glaube, der einzige der sich hier anstellt...oder jetzt in der Werkstatt dusselig angestellt hat, ist der Käufer des Wagens. Wenn er den Wagen gekauft hat, sollte er einen Blick ins Serviceheft geworfen haben und dann hätte sich einen Termin zum Kundendienst holen sollen. Dann hätte niemand über diese 4 Wochen geredet.

Nein, er schläft und wacht dann auf, wenn er einen Anspruch geltend machen will.

Zum Autokauf gehört auch nachzusehen, wann muß ich zum nächsten TÜV, ASU und wann ist der Service fällig.

Auch er hat schlichtweg beim Kauf gepennt. Er hätte ja auf Grund der fälligen Inspektion sogar noch was am Kaufpreis aushandeln können...im Sinne aller Beteiligten...Dann wäre der Ärger jetzt nicht da.

Meine Meinung...

Also nicht verrückt machen lassen...Rechtsbeistand holen...

Gruß..

Das Problem liegt wohl an den el. verstellbaren Außenspiegel. Hier scheint irgendwas an der Elektrik nicht zu stimmen. Das war wohl auch schon vor einem Monat oder noch länger. Ob sich jetzt Mazda da jetzt quer stellt oder nicht ist jetzt auch nicht mein Hauptproblem. Jedenfalls wollten sie die Reparatur auf Garnatie nicht zahlen da die fällige Inspektion eben nicht gemacht worden ist. Auch wenn die defekte Steuerung (Elektrik) null mit einer Inspektion zu tun hat.

Und es ist jetzt eben so dass Mazda keinerlei Garantiefälle mehr übernehmen will und der Käufer mich jetzt eben per Rechtsanwalt dazu zwingen will alle Kosten für das Auto zu übernehmen, die normalerweise Garantiefälle wären, da ich die Inspektion nicht rechtzeitig gemacht habe!
Also da denk ich auch an einen Motorschaden usw...

wie dumm ist das denn vom Käufer. Anstatt gg Mazda vorzugehen, gehen die gegen den Schwächeren vor. ts ts ts

Ich denke der Käufer ist einfach sauer auf sich selbst (fehlender Blick ins Serviceheft, gerade bei einem so jungen Auto) und versucht jetzt mit windigen Tricks (Anwaltschreiben), Dich zu einem Fehler (Zugeständins) zu verleiten.

So einen Brief, kann man schnell mal von einem Anwalt schreiben lassen. Der Anwalt freut sich über €70,- für den Brief, wenn es nicht vielleicht sogar nur ein Freundschaftsdienst ist. Großartig beraten wird er den Käufer nicht haben, denn bei dem Sachverhalt (Verkauf Privat an Privat ohne detailierte Angaben im Kaufvertrag) werden alle seine Stricke reissen.

Aber sagmal
- hatte der Käufer beim Begutachten / Probefahrt bzw. beim unterschreiben des Kaufvertrages einen Zeugen dabei,
- oder wart ihr alleine?
- Hattest Du evtl. einen Zeugen dabei?
- Was hält Dein Mazda-Händler von dem Fall, kennst Du da wen besser?
- War der Brief eingeschrieben?

Auf alle Fälle, wie schon die meisten geschrieben haben, nichts unterschreiben, keine Zugeständnisse machen, auf das Schreiben evtl. mit juristischen Beistand antworten.

LG

Zitat:

Original geschrieben von tobiasj


Das Problem liegt wohl an den el. verstellbaren Außenspiegel. Hier scheint irgendwas an der Elektrik nicht zu stimmen. Das war wohl auch schon vor einem Monat oder noch länger. Ob sich jetzt Mazda da jetzt quer stellt oder nicht ist jetzt auch nicht mein Hauptproblem. Jedenfalls wollten sie die Reparatur auf Garnatie nicht zahlen da die fällige Inspektion eben nicht gemacht worden ist. Auch wenn die defekte Steuerung (Elektrik) null mit einer Inspektion zu tun hat.

Und es ist jetzt eben so dass Mazda keinerlei Garantiefälle mehr übernehmen will und der Käufer mich jetzt eben per Rechtsanwalt dazu zwingen will alle Kosten für das Auto zu übernehmen, die normalerweise Garantiefälle wären, da ich die Inspektion nicht rechtzeitig gemacht habe!
Also da denk ich auch an einen Motorschaden usw...

Also wenn du nicht irgendwas elementares bei deinen Schilderungen ausgelassen hast, bist du fein raus. Entweder du bist dir sicher bei dem, was im Vertrag steht, und antwortest entsprechend auf Fordernugen mit einem Nein, oder du gehst gar nicht darauf ein.

Aber ansonsten würde ich einfach mal abwarten...bzw. ggf. falls du dir unsicher ebi der Sache bist, mit einem Anwalt reden - denn ohne alle Unterlagen zu kennen können wir dir hier nicht groß weiter helfen -, zumal's keine Rechtsberatung ist.

Eine wichtige Sache wäre allerdings: hast du ihm das Auto mit "noch weiterlaufender" Gewährleistung durch Mazda oder sowas in der Art verkauft?

Zitat: "Eine wichtige Sache wäre allerdings: hast du ihm das Auto mit "noch weiterlaufender" Gewährleistung durch Mazda oder sowas in der Art verkauft?"

Also das Einzige was wirklich sein kann ist dass in der Anzeige bei Mobile.de drin stand "scheckheftgepflegt", was allerdings zu dem Zeitpunkt als ich das Auto inserierte ja tatsächlich noch gestimmt hat, da das im Mai war!

Aber im Kaufvertrag steht überhaupt nichts von "Scheckheft gepflegt" o.ä. drin.

Die waren zu zweit damals da als sie das Auto gekauft haben. Aber auch bei der Probefahrt und dem Verkaufsgespräch war nie die Rede vom Scheckheft!

Gruß

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