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Brief Rückrufaktion 01C5

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 4. Dezember 2018 um 17:58

Hallo,

habe heute einen Brief von VW bekommen, dass sie meinen GTI Baujahr 2011 zurückkaufen wollen. Wegen abweichendem Bauzustand.

Hat noch jemand so einen Brief bekommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Flaherty schrieb am 5. Dezember 2018 um 07:09:23 Uhr:

Zitat:

@Muschel79 schrieb am 5. Dezember 2018 um 07:07:38 Uhr:

Gerade mit dem KBA gesprochen, denen liegt nichts vor, somit auch keine Entziehung der Betriebserlaubnis!

Sie werden sich jetzt aber mal umhören, gestern hatte wohl schon jemand angerufen.

Da geht es m.E. sicher auch nicht um Produktsicherheit!

doch, steht doch in der Meldung: Verletzungen usw....

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 5. Dezember 2018 um 08:22:50 Uhr:

Zitat:

@Bnuu schrieb am 4. Dezember 2018 um 22:41:35 Uhr:

[

hmm, dann sollen sie halt alle Autos als ersten Schritt einmal (mit nem 50 Euro Amazongutschein für den Besitzer als Zeitkompensation) zum Komplettauslesen in die Werkstatt rufen.

Genau da liegt ja das Problem, im Auslesen. Die Änderungen sind nicht in der Software dokumentiert und können nicht ausgelesen werden.

man kann _jede_ Software / Firmware und Datensätze komplett auslesen. Das kann das Auto selbst ja auch um zu funktionieren.

Wenn die das nicht können, sollen sie einen IT-Fachmann beauftragen. Wenn der entwickelnde Ingenieur gekündigt hat, sollen Sie disassemblieren. Im Zweifel eine legale Software aufspielen. Konnten Sie ja schonmal ;-)

Zitat:

@GhostyNRW schrieb am 5. Dezember 2018 um 08:41:37 Uhr:

So habe mit VW telefoniert. Die Telefonnummer ist nur für 01C5. Sie sagen das es nichte sicherheitstechnisches ist sondern nur deswegen ein Rückkauf stattfindet, weil wenn etwas kaputt geht, es keine Ersatzteile gibt. Das ist kein Scherz. Das waren ihre Worte. Auf die genauen „teile“ konnte sie keine Auskunft geben.

Dann sollen Sie einen Vertrag über Rückkauf machen, sobald ein solches ominöses Teil kaputtgeht. Die Aussage paßt auch nicht zur Rückrufbeschreibung: ernstes Risiko - Verletzungen

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Hallo, ich wurde grade von VW kontaktiert,

Die haben meine Daten aufgenommen, werden mich in ca 14 Tagen kontaktieren und meinten das ich mein Fahrzeug ohne Bedenken weiterhin nutzen kann.

Naja mal schauen was da rum kommt.

Habe heute erneut angerufen, da sich nach 2 Tagen immer noch keiner gemeldet hat. Nach 20 Min. wurde ich mit einer Mitarbeiterin verbunden, die aber nichts dazu sagen konnte und auch nichts mit dem Rückruf zu tun hatte. Sie hat aber meine Daten aufgenommen, wollte den Vertragshändler und den aktuellen km-Stand wissen. Sie gibt das an die zuständigen Kollegen weiter, die sich dann melden würden. Kann aber 14 Tage dauern. Jetzt warte ich erst mal ab.

Den Weg zum Anwalt behalte ich mir vor.

am 6. Dezember 2018 um 12:24

habe mit dem kba telefoniert, die haben mir gesagt das ich an der aktion teil nehmen muß.

wetere Auskünfte soll ich bei VW nachfragen

am 6. Dezember 2018 um 12:27

Zitat:

@mscom schrieb am 6. Dezember 2018 um 13:24:00 Uhr:

habe mit dem kba telefoniert, die haben mir gesagt das ich an der aktion teil nehmen muß.

wetere Auskünfte soll ich bei VW nachfragen

Sprich, wir müssen das Angebot annehmen oder man muss sich dort melden? Ersteres ist kaum vorstellbar.

Zitat:

@ccassiopeia82 schrieb am 6. Dezember 2018 um 13:27:44 Uhr:

Zitat:

@mscom schrieb am 6. Dezember 2018 um 13:24:00 Uhr:

habe mit dem kba telefoniert, die haben mir gesagt das ich an der aktion teil nehmen muß.

wetere Auskünfte soll ich bei VW nachfragen

Sprich, wir müssen das Angebot annehmen oder man muss sich dort melden? Ersteres ist kaum vorstellbar.

Ihr braucht alle dringend juristische Unterstützung, vermute ich. Sonst ziehen einem die Juristen der großen Konzerne die "Hose" runter, bevor man es bemerkt.

Zitat:

@ccassiopeia82 schrieb am 6. Dezember 2018 um 13:27:44 Uhr:

Zitat:

@mscom schrieb am 6. Dezember 2018 um 13:24:00 Uhr:

habe mit dem kba telefoniert, die haben mir gesagt das ich an der aktion teil nehmen muß.

wetere Auskünfte soll ich bei VW nachfragen

Sprich, wir müssen das Angebot annehmen oder man muss sich dort melden? Ersteres ist kaum vorstellbar.

Warum kaum vorstellbar?

War doch bei den betrogenen Dieseln nicht anders.

Da wurde ich doch auch vom KBA gezwungen, ein Update aufspielen zu lassen, welches schädlich für den Motor ist.

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 6. Dezember 2018 um 13:33:44 Uhr:

Zitat:

@ccassiopeia82 schrieb am 6. Dezember 2018 um 13:27:44 Uhr:

 

Sprich, wir müssen das Angebot annehmen oder man muss sich dort melden? Ersteres ist kaum vorstellbar.

Ihr braucht alle dringend juristische Unterstützung, vermute ich. Sonst ziehen einem die Juristen der großen Konzerne die "Hose" runter, bevor man es bemerkt.

So ist es. Wenn es ein angeordneter Rückruf vom KBA sein wollte bzw. werden sollte, nur dann muss man, ansonsten freiwillig. Wie auch immer, schadet Rechtsbeistand nicht, wenn man ne RSV hat oder die nötige Kasse für solche Fälle. M.E. dürfte der Kaufvertrag, wenn es sich um einen Verstoß gegen das europäische Typgenehmigungsrecht handelt, wonach es aussieht, nichtig sein! Dazu gibt es Urteile im Zusammenhang mit den Dieselgate EA189ern.

Hallo Leute,

bitte cool bleiben. Wartet mal ab, was VW genau (juristisch) zu sagen hat. Da die VW-hotline sagt "weiterfahren" ist für mich das Thema so, dass ich einfach mal abwarte. Gerne lasse ich mir ein äquivalentes Auto von VW auf den Hof stellen.

Zitat:

@rolado schrieb am 6. Dezember 2018 um 14:01:37 Uhr:

Hallo Leute,

bitte cool bleiben. Wartet mal ab, was VW genau (juristisch) zu sagen hat. Da die VW-hotline sagt "weiterfahren" ist für mich das Thema so, dass ich einfach mal abwarte. Gerne lasse ich mir ein äquivalentes Auto von VW auf den Hof stellen.

So dachte ich im Herbst 2015 auch ... bis Frühjahr 2016 etwa ... zu lange ... und jetzt hänge ich mit den Kameraden wegen meines Betrugsdiesels seit über zwei Jahren im Rechtsstreit vor Gericht ...

im Moment hat @Flaherty völlig recht - erst mal muss niemand irgend was. Ich hab versucht beim KBA in den dortigen Rückrufen etwas zu finden. Nichts zu finden. Noch handelt es sich offensichtlich (nur) um einen Rückruf seitens des Herstellers, dem niemand in irgend einer Weise Folge leisten muß. Und schon gar nicht zu einem ggf. unangemessenen Preis

Und selbst das KBA kann niemanden zwingen, sein Fahrzeug zu solch einem vorgegebenen/aufgezwungenen Preis an den Konzern zurück zu verkaufen. Dafür fehlt jegliche gesetzliche Grundlage. Das KBA könnte den betroffenen Fahrzeuge ggf. die (ungültige?) Zulassung entziehen und sie zwangsstilllegen lassen. Dann bleibt den Betroffenen aber immer noch der Zivilprozess um Schadenersatz zu erlangen

So meine Einschätzung als nicht Betroffener, der sich durchaus vorstellen kann, wie sich so was anfühlt ...

Hallo Zusammen,

auch ich bin betroffen. Golf 7 highline aus 2013.

Auch ich habe lt. Papieren ein Testfahrzeug (bzw. Nullserie).

Habe bei der Hotline auch schon eine Dame erreichen können.

Grund des Rückrufes sei angeblich eine Softwaremodifikation bei dem Fahrzeug und man kann da wohl keine neue Software draufspielen. Zur Folge hätte dieses, dass in der Werkstatt falsche Teile bestellt werden würden. Diese können dann zB nicht passen.

Ich darf mir ein jungen Gebrauchten oder Neuwagen innerhalb des VW-Konzernes aussuchen und bekommen zusätzliche Sonderrabatte. Welche genau, sollen mir in einem weiteren Telefonat bekanntgegeben werden. Oder ich entscheide mich, direkt das Geld anzunehmen und kann damit machen was ich möchte.

Es erfolgt eine 100%-Bewertung, wie div. Vorredner schon erwähnten, spielt lediglich das Alter und die Laufleistung eine Rolle. Sind die Km über den Fahrzeugdurchschnitt, müsste man mit Abzügen "in wenigen 100 EUR" rechnen. Meinen ursprünglichen Kaufpreis wollte bisher noch keiner von VW wissen. Aber vll. ist das ja eh in deren Systemen gepflegt.

Meinen Standpunkt hatte ich der Dame bereits direkt klargemacht:

Selbiges Modell und gleiche Ausstattung, fertig.

Oder Kauf rückabwickeln zum damaligen Preis + Zinsen.

Sehe es nämlich nicht ein, mein Fahrzeug abzugeben und bei VW ein neues abnehmen zu "müssen" und dann noch ca. 10-15 TEUR wieder draufzahlen?! Wofür, wenn meines doch 100% zuverlässig funktioniert, trotzt der gerade 100 tkm.

VW kauft das Auto in jedem Fall, so die Dame. Den Rückruf könnte ich angeblich nicht verhindern.

Der Verbraucherschutz interessiert sich übrigens auch schon für den Fall. Ist somit bereits informiert.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 6. Dezember 2018 um 14:09:27 Uhr:

im Moment hat @Flaherty völlig recht - erst mal muss niemand irgend was. Ich hab versucht beim KBA in den dortigen Rückrufen etwas zu finden. Nichts zu finden. Noch handelt es sich offensichtlich (nur) um einen Rückruf seitens des Herstellers, dem niemand in irgend einer Weise Folge leisten muß. Und schon gar nicht zu einem ggf. unangemessenen Preis

Und selbst das KBA kann niemanden zwingen, sein Fahrzeug zu solch einem vorgegebenen/aufgezwungenen Preis an den Konzern zurück zu verkaufen. Dafür fehlt jegliche gesetzliche Grundlage. Das KBA könnte die betroffenen Fahrzeuge ggf. die (ungültige?) Zulassung entziehen und sie zwangsstilllegen lassen. Dann bleibt den Betroffenen aber immer noch der Zivilprozess um Schadenersatz zu erlangen

So meine Einschätzung als nicht Betroffener, der sich durchaus vorstellen kann, wie sich so was anfühlt ...

Das Problem mit dem Stilllegen und Schadenersatz wurde aber viele deutlich einschränken. Ich bin auf mein Auto angewiesen und kann mit von heute auf morgen nicht Mal eben was vergleichbares anschaffen. Ausser ich Finanziere einen Teil des Preises, aber das ist für mich kenne Option. Weil entweder ich kann mir das Auto leisten oder eben nicht

@Zac211

Danke für den Link

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