Brief an AUDI-Deutschland Bezüglich CONCERT "+ & CD ERROR Ratschlag?

Audi A4 B7/8E

Guten Tag,
ich habe vor Ingolstadt mit Folgendem anzuschreiben. Hat jemand schonmal etwas derartiges formuliert, bzw. was ratet ihr mir mit ins Schreiben mit aufzunehmen, bzw. zu verbessern.
 
Danke im Vorraus.
 
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
 
Jahrelange Erfahrungen aus unserem Bekannten- und Familienkreis bewegten uns Anfang des Jahres, als relativ junges Ehepaar, in einen AUDI A4 8E B7 zu investieren.
Wir waren auf der Suche nach einem geräumigen, robusten und charismatischen Fortbewegungsmittel welches uns für mindestens die nächsten 5 Jahre auch mit Nachwuchs sicher und komfortabel begleiten kann.
Gerade von Bekannten erfuhren wir auch über den ausgesprochen guten Kunden-Service bei AUDI was für uns als entscheidender Faktor zum Kauf galt.
 
Während der Bestellung unseres Neufahrzeuges waren wir ebenfalls durchweg positiv überrascht und wurden vorbildlich empfangen.
 
Seit der Zulassung, am 21. Juni 2007 hatte das Fahrzeug bisher neben kleineren Defekten wie zum Beispiel einer klappernden Isolierung in der Fahrertür keine Mängel.
 
Nach 2500km und 5 Wochen Betrieb, fiel jedoch das CD-MP3-Radio zunehmend oft aus bis es nach 3 Tagen störenden Betrieb, mit der Meldung CD ERROR SERVICE, stehen blieb ohne die Audio-CD ausgeben zu können (31. Juli 2005). Bei Anruf noch am selben Tag im Autohaus AUDI-*STADTa* gab man mir damals einen Termin unter 3 Wochen, was zwar lang, aber sicher saison-bedingt vertretbar war.
Nach einer Woche, nutzte ich dann doch einen Familienbesuch um bei einem anderen Audi-Händler in *STADTb*, die Gerätenummer und den Fehler auslesen zu lassen. Nachdem mir letzterer Händler zuerst die Bestellung eines neuen Autoradios bestätigt hatte, rief mich selbiger nach 2 Wochen zurück und sagte, dass man wohl die Falsche Nummer des Gerätes für eine Neu-Bestellung notiert hatte und diese somit nicht ausführen konnte.
In dieser Zeit habe ich den Termin in *STADTa* aber schon abgesagt da ich das Autoradio schon sicher bestellt geglaubt hatte und vermeiden wollte, dass zwei gleiche Radios für ein Defektes zur Verfügung gestellt werden.
Nachdem man mich bei der Neuaufnahme des Termins in *STADTa* für eine Diagnose noch mal auf 4 Wochen vertröstete wurde der Fehler, am 07.September 2007, von Audi-*STADTa* ausgelesen und identifiziert. Man sagte mir bei Rückgabe des Fahrzeugs, dass es ausgetauscht werden soll und man mit 4Wochen Lieferzeit rechne.
 
Zwei Wochen nach dem versprochenen Liefertermin, am 18. Oktober, rief ich den Händler zurück um Informationen über den verstreichenden Termin zu erhalten.
Zitat Audi-*STADTa* (Telefonat):
AH: Bis zum heutigen Tag haben wir kein neues Autoradio für die Neubestellung auf ihren Namen erhalten. Wir halten sie auf dem Laufenden und informieren sie über Änderungen.
Ich: Warum wurde ich dann nicht schon vor 2 Wochen zurück gerufen um mich über einen Verzug auf dem Laufenden gehalten zu werden?
AH: Hören sie, es handelt sich hierbei um eine Verzögerung bei der Herstellung in der Fabrik, darauf haben wir als Händler keinen Einfluss.
Ende des Telefonats nach freundlichem Dank für die Auskunft.
 
Ein Anruf beim Kunden-Service war ebenso wenig aufschlussreich wobei sich die nette Frau nahezu auskunftswidrig gab und auch nur Probleme in der „Fabrik“ als Ursache angab ohne jegliche weitere Auskunft geben zu können.
 
Eine Woche später, am 25. Oktober 2007, wiederholte ich die Anfrage beim Autohaus die ähnlich erfolgreich verlief wie die eine Woche zuvor.
Anschließend zeigte sich eine Dame beim Kundendienst Frankreich nach 10minütiger Schilderung und Beschwerde willig eine „Akte“ zu öffnen um das nun seit 3 Monaten defekte und noch immer nicht ausgetauschte Radio aufzunehmen. Mir wurde ebenfalls offenbart dass unser Fall bei weitem kein Einzelfall sei. Es hieß kurzeitig sogar, dass es (ZITAT) „Kunden gibt, die schon seit Februar 2007 auf ein neues CONCERT 2+ warten„.
Des Weiteren unterrichtete man mich über Folgendes. (ZITAT) Wir haben momentan weder eine Rückmeldung noch Stellungnahme auf die Anfrage auf Problem-Lösungen vom Hersteller des Autoradios CONCERT II+. Audi-Frankreich ist hin dessen bemüht eigenständig eine Alternative (Problemlösung) auszuarbeiten.
Abgesehen von den anfänglichen diagnose- und termin-verbundenen Schwierigkeiten warten wir nunmehr seit 6 Wochen auf ein neues Autoradio und uns wurde, wie oben beschrieben, auch verdeutlicht, dass dies sich noch einige Monate hinziehen kann.
Uns ist auch bewusst, dass anscheinend nicht AUDI für den Verzug verantwortlich ist sondern der Zulieferer bzw. der Hersteller.
 
Wie anfangs dieses Schreibens verdeutlicht, waren ursprünglich die positiven Erfahrungen aus unserem Umfeld ausschlaggebend für die Wahl eines AUDIs. Ich bitte Sie in Betracht zu ziehen, dass nun wir diejenigen sind, die unsere Erfahrungen mit AUDI an unser Umfeld weiter geben und selbst als sonst faszinierter AUDI-Fahrer leider immer zuerst auf einen seit dem Kauf unreparierten Schaden am Auto hinweisen.
 
Auf eine Stellungnahme von AUDI-Deutschland oder AUDI-Frankreich warten wir bisher vergebens. Als passionierter AUDI-Fahrer tausche ich mich auch über die neuen Medien mit anderen Besitzern aus, die selbes Problem haben und sich ähnlich im Stich gelassen fühlen wie wir.
 
Da das Problem schon seit Februar 2007 bekannt zu sein scheint, fragen wir uns, nach dem Kauf des Autos im Juni 2007, schon fast ob uns das Auto nicht bewusst mit diesem bekannt fehlerhaften Bauteil verkauft wurde.
 
Da wir wie oben beschrieben, das Fahrzeug gern mehrere Jahre fahren möchten, ziehen wir derzeit eine Garantieverlängerung bis zum 5. Jahr in Betracht.
Ich bitte sie hierzu, sich einmal selbst die Frage zu stellen ob sie persönlich in eine solche Verlängerung investieren würden, wenn Pannen des ersten Monats an einem Neufahrzeug aus verschiedenen Gründen über mehrere Monate nicht repariert werden können.
 
*Schlussformel* + datierte Unterschrift

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Zitat:

Wandelung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Unter dem Rechtsbegriff Wand(e)lung versteht man allgemein die Erstattung des Kaufpreises einer gekauften Sache, die sich innerhalb einer gegebenen Frist als mangelhaft herausgestellt hat. Der Begriff war Teil des Gewährleistungsrechts.

Deutschland

Die Wandelung, beziehungsweise der Wandlungsanspruch, war im deutschen Kaufrecht ein Gewährleistungsanspruch bei Sachmängeln. Laut Legaldefinition in § 462 BGB alter Fassung handelte es sich dabei um die Rückgängigmachung des Kaufes. Der Käufer konnte nach der Wandelung den Kaufpreis zurückverlangen und der Verkäufer die Kaufsache.

An die Stelle der Wandelung ist durch die Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 das im allgemeinen Schuldrecht geregelte Rechtsinstitut des Rücktritts (§ 323 BGB neuer Fassung) getreten. Ergänzend gelten § 437 Nr. 2 und § 440 BGB und die dort genannten Vorschriften.

Weblinks

462 BGB a. F.
323 BGB n. F.
437 BGB n. F.
440 BGB n. F.

Vielleicht sind die §§ ganz hilfreich um dem Autohaus bzw. Audi Feuer unterm Allerwertesten zu machen. 🙂

Hab da vielleicht ne interessante Info. Ist zwar schon etwas her aber ich erzähls mal kurz.
Bei nem Kumpel von mir ging in seinem A3 sein Symphony kaputt. Er hatte auch nur Probleme und das Teil kam nach 8 Wochen immer noch nicht. Seine Eltern die auch Kunden von Audi sind haben dann mit dem 🙂 geredet und dezent gedroht den neuen A6 den sie vorhaben zu kaufen, nicht zu bestellen. Ich weiß nicht wie aber nach genau 4 Werktagen hatte er ein NEUES Symphony. Schon komisch wie der das hingekriegt hat so schnell...

Hi @all

habe diesen Thread sehr interessiert verfolgt, möchte mich dabei für die vorsorglich gespeicherten Links auf die BGB-Paragraphen bedanken ( wer weiß, wann die mal helfen können 😁).

Unterm Strich fällt aber ab von der Juristerei folgendes auf :

Niemand möchte sich wegen einem "kleinen" Mangel (sorry für klein, auch solche Sachen kosten Nerven) über Anwälte und möglicherweise vor Gericht zoffen. Das einzige, was "sowas von zieht" ist die Androhung des Nicht-mehr-vorhanden-seins von zukünftigen Umsätzen. Werden klare Worte gesprochen wie : "Wenn nicht schnell neues Radio, dann kein A6-Verkauf", dann klappt es schon.

Leider habe ich meistens, wenn ich Trouble mit "Kleinteilen" habe, gerade keine wirksame Drohung parat🙁.

Nun gut, auf jeden Fall viel Erfolg allen, die Ihr Recht erst erkämpfen müssen, Kopf hoch.....

Gruß & Guten Rutsch, Pedl

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