Bremslicht bei Auto Hold rauscodieren
Bei Dunkelheit gehe ich bei längerem Warten immer von der Bremse, weil ich den Hintermann nicht unnötig blenden will. Dummerweise bleiben mit Auto Hold die Bremslichter auch dann noch an, wenn man den Fuß von der Bremse nimmt. Und jedesmal die EPB betätigen finde ich umständlich.
Kann man mit VCDS die Bremslichter bei Auto Hold rauscodieren?
Beste Antwort im Thema
Da der Thread ja ohnehin schon im Eimer ist und einige schon über technisch Machbares sinnieren, möchte ich auch einen Wunsch äußern.
Ich wünsche mir dass die Fahrzeughersteller gezwungen werden die NSL mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu koppeln. NSL an = Höchstgeschwindigkeit 50 km/h; das wäre eine tolle Sache. Die Werkstätten wären überfüllt mit den Deppen die die STVO nicht kennen und auch keine Bedienungsanleitung lesen. Jeder Werkstattbesuch wegen dieser "Problematik" sollte dann 30,-€ kosten. 😁
96 Antworten
Zitat:
@Hansebaron schrieb am 11. Mai 2017 um 10:01:59 Uhr:
Ich mutmaße, das in erster Linie Bremslichter eine Verzögerung des KFZ anzeigen müssen, nicht den Stillstand.
Nee nee, Bremslichter müssen keine Verzögerung anzeigen und auch keinen Stillstand, sondern nur die schlichte Tatsache, dass der Bremslichtschalter betätigt wurde, egal ob per Fuß oder elektronisch bzw. AH; egal auch ob beim Fahren oder Stillstand. Bei Motorrädern sitzt der Schalter direkt am Bremshebel (Hand- und Fußbremse). Deshalb git wie schon mehrfach gesagt: Bremsdruck = Bremslichtschalter an = Bremslicht. Deshalb würden die Bremslichter auch dann leuchten, wenn die Bremse zwar betätigt wird, aber nicht funktioniert - z.B. wenn (rein theoretisch) alle Bremsen verölt wären. Umgekehrt bleibt das Bremslicht dunkel, wenn man bremst, aber der Bremslichtschalter defekt ist.
Natürlich ist es heute technisch möglich, zwischen Bremslichtschalter und Bremslicht ein Steuergerät anzuordnen und mit dem Tacho oder ESP zu koppeln, um bei Stillstand das Bremslicht abzuschalten. Aber mE viel Aufwand für wenig bis null Nutzen. Zumal ja das Bremslicht nicht das Einzige ist, was vlt blenden könnte. Man achte nur mal auf die stylischen und immer fetter werdenden Blinklichter; wenn man im Dunkeln an der Kreuzung direkt hinter so einem steht, möchte man sich fast ne Sonnenbrille aufsetzen. 😉
PS.: Bin gespannt, auf wieviele Seiten es der noch Thread schaffen wird. Aber jetzt schon ein heißer Kandidat für die "Top Ten" der Kategorie "Unsinnigster Thread des Jahres 2017". 😁
Wie gut das ich auf dem Land wohne ... weniger Kreuzungen, keine Ampeln, weniger gebremse und geblinke. Muss schlimm sein in der Stadt 😁
Zitat:
@spreetourer schrieb am 11. Mai 2017 um 11:29:51 Uhr:
Zitat:
Man achte nur mal auf die stylischen und immer fetter werdenden Blinklichter; wenn man im Dunkeln an der Kreuzung direkt hinter so einem steht, möchte man sich fast ne Sonnenbrille aufsetzen. 😉
Und deswegen handhabt das wohl jeder Hersteller, wie er gerade lustig ist..ganz ohne Einmischung der Politik.
Bei Einem leuchten die Bremslichter mit aktiviertem Autohold auch bei Stillstand weiterhin, und bei Anderen eben nicht.
Und die grellen Blinker, korrekt, zum Beispiel die Frontblinker des Seat Ateca im Led-Tagfahrlicht integriert strahlen extrem stark ab.
Ganz im Ernst, wer sich durch StVZo konforme Bremslichter geblendet fühlt, der sollte mal überprüfen lassen ob er vielleicht nachtblind ist.
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Zitat:
@Tom_M schrieb am 11. Mai 2017 um 10:48:12 Uhr:
Der muss noch raus *lol* :Der GTE zeigt auch die Bremslichter dem Hintermann, wenn man den Modus der grössten Rekuperation wählt. Da der Wagen nach dem vom Gas geben merklich verzögert, macht das auch mehr als Sinn. Nur sind dann die Bremslichter auch ohne Bremsdruck an.
🙂
Viele Grüsse
Das ist alles richtig so, hat aber nichts mit dem Threadtitel zu tun.
Und nicht alles was Sinn macht ist auch gesetzlich geregelt, umgekehrt ist das sogar noch häufiger der Fall!
Da der Thread ja ohnehin schon im Eimer ist und einige schon über technisch Machbares sinnieren, möchte ich auch einen Wunsch äußern.
Ich wünsche mir dass die Fahrzeughersteller gezwungen werden die NSL mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu koppeln. NSL an = Höchstgeschwindigkeit 50 km/h; das wäre eine tolle Sache. Die Werkstätten wären überfüllt mit den Deppen die die STVO nicht kennen und auch keine Bedienungsanleitung lesen. Jeder Werkstattbesuch wegen dieser "Problematik" sollte dann 30,-€ kosten. 😁
Zitat:
@cohabit schrieb am 11. Mai 2017 um 12:6:48 Uhr:
Und nicht alles was Sinn macht ist auch gesetzlich geregelt, umgekehrt ist das sogar noch häufiger der Fall!
Mit Abstand mein Satz des Tages! 😁 😁
Zitat:
@cohabit schrieb am 11. Mai 2017 um 12:24:37 Uhr:
Da der Thread ja ohnehin schon im Eimer ist und einige schon über technisch Machbares sinnieren, möchte ich auch einen Wunsch äußern.
Ich wünsche mir dass die Fahrzeughersteller gezwungen werden die NSL mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu koppeln. NSL an = Höchstgeschwindigkeit 50 km/h; das wäre eine tolle Sache. Die Werkstätten wären überfüllt mit den Deppen die die STVO nicht kennen und auch keine Bedienungsanleitung lesen. Jeder Werkstattbesuch wegen dieser "Problematik" sollte dann 30,-€ kosten. ??
Bedenke: dann schaltet keiner mehr die NSL an. Ergo: Nebelerkennungssensor wird gesetzlich vorgeschrieben der dann bei Nebel die NSL anschaltet und die Geschwindigkeit auf 50km/h begrenzt! Dann kommen aber wieder die Fragen ob man das rauskodieren kann. Man dreht sich immer im Kreis 🙁
Es würde ja reichen, wenn die NSL ab Tempo 80 oder so einfach ausgeht. Dann wären die ganzen Idioten auf der Autobahn die ab Nieselregen die NSL anmachen schon mal nicht mehr störend.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 11. Mai 2017 um 10:12:23 Uhr:
Hier die kurze Antwort. ?Mit der MBQ-Auslegung wurde die seit Jahrzehnten (auch zu vor-AH-Zeiten) geltende, aber beim alten Tiguan missachtete, simple Logik wieder hergestellt: Bremsdruck = Bremslicht
DANN muss man sich aber nicht wundern wenn solche Threads entstehen! Entweder hab ich eine Linie die ich verfolge oder ich eiere rum. Haben/hatten die Herren Ingenieure keine Vorgaben? Ah sorry, zu der Zeit war man ja eher mit dem Entwickeln einer WiegaukleichdemPrüfstandfalscheAbgaswertevor-Software beschäftigt. Da hat man wohl das eigentliche Ziel aus den Augen verloren.
(Ironie aus)
Man kann aber wenigstens den Hinweis in der Mfa anzeigen lassen,das man die Nsl bei Geschwindigkeit x (ich habe 60 km/h gewählt) ausschalten soll,gleichzeitig ertönt ein Gong.
Ach übrigens: Wer "AutoHold Bremslichter" googelt wird schnell feststellen, dass dieses "Problem" plattformübergreifend (bzgl. Fahrzeug und Forum) im Inet schon kontrovers diskutiert wurde. Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte: Dieses Thema spaltet die Nation! 😁
Zumindest beim A3 kann man codieren, dass im KI eine Meldung erscheint, wenn man mit eingeschalteter NSL schneller als eine bestimmte Geschwindigkeit fährt (weiß nicht mehr 100%ig bei welcher Geschwindigkeit).
Leider ist das ab Werk deaktiviert. Das finde ich schade - wäre doch schonmal ein Anfang. 🙂
Und zum "bremsen" des ACC ohne Leuchten der Bremslichter: Nach meiner Erfahrung ist es schon so, dass die Bremslichter angehen, wenn wirklich die Betriebsbremse zum Verzögern verwendet wird. Das deckt sich auch mit den Beobachtungen des TE zum Reduzieren der Tempovorgabe um 30km/h.
Ebenso habe ich schon festgestellt, dass ACC bei der Reduktion um nur 10 oder 20 km/h verzögert ohne dass die Bremslichter angehen, die Verzögerung aber stärker ist als wenn ich einfach vom Gas gehe. Beim bergab fahren ist es manchmal ähnlich. Das bedeutet für mich, dass das ACC mehr Möglichkeiten hat eine Verzögerung zu bewirken als der Fahrer selbst (ich könnte mir auch vorstellen dass dies z.B. über das Batteriemanagement passiert, denn der Ladestrom der Batterie und damit die Leistung/Bremswirkung der Lichtmaschine wird heutzutage ja je nach Bedarf geregelt. Ist aber nur ein Gedankenansatz - keine Ahnung ob's das ist).
Wie auch immer - ich würde sagen, dass beim ACC auch die Bremslichter angehen wenn die Bremse verwendet wird.
Zur ursprünglichen Frage des Threads: Mich hat das auch schon gestört, dass die Bremslichter anbleiben, weil ich das früher auch anders gemacht habe: Wenn hinter mir schon einer steht und ich weiß, dass es noch länger dauert Fuß von der Bremse und Handbremse ziehen, wenn ich stehe und noch keiner hinter mir ist bzw. sich gerade jemand nähert Fuß auf der Bremse lassen, damit ein Hintermann deutlicher erkennen kann, dass ich stehe.
Da AH das natürlich nicht so im Detail wissen kann ist für mich nachvollziehbar, dass die Lichter an bleiben. Finde ich dann auch im Hinblick auf die Sicherheit besser als sie zur Komforterhöhung des Hintermanns auszuschalten.
Dass es hier einen technischen Hintergrund gibt denke ich nicht - heute ist sowas doch immer nur noch eine Frage der Programmierung.
Vielleicht könnte man es technisch ja auch so lösen: Ich stehe und jemand steht hinter mir (erkennbar über Parksensoren bzw. die Radarsensoren für den Totwinkel- und Ausparkassistenten): Lichter aus. Wenn noch keiner hinter mir ist: Lichter an. 😉
Aber daran hätte dann sicher auch wieder jemand etwas auszusetzen. 😁
Zitat:
@Stiggelsche schrieb am 11. Mai 2017 um 12:56:00 Uhr:
Aber daran hätte dann sicher auch wieder jemand etwas auszusetzen.
Mein Satz des Tages Platz 2! 😁
Zitat:
@Stiggelsche schrieb am 11. Mai 2017 um 12:56:00 Uhr:
Zumindest beim A3 kann man codieren, dass im KI eine Meldung erscheint, wenn man mit eingeschalteter NSL schneller als eine bestimmte Geschwindigkeit fährt (weiß nicht mehr 100%ig bei welcher Geschwindigkeit).
Schrieb ja bereits das es möglich ist 😉