Bremsleitungen - Werkstatt droht mit Polizei

Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin aber es erscheint mir noch am Passendsten.

Ich hatte letzten Freitag einen Termin bei Audi-Partner mit dem ich eigentlich immer top zufrieden war.
Es sollte der DSG sowie der Haldex-Service gemacht werden.
Am Freitag Abend bekomme ich einen Anruf das es Probleme gäbe und ich mein Auto so nicht mitnehmen dürfe.
Ich bin hingefahren und mir wurde mitgeteilt, dass der Werkstattleiter das Auto so nicht rausgeben dürfe weil er ein Problem mit den Bremsleitungen hat.
Ich habe nach einem Bremsenupgrade auf die TTRS Bremse meines TT 8J eine längere Bremsleitung verbaut aber dies wurde alles vom TÜV abgenommen und war somit I.O..
Außerdem waren die Leitungen nur ein halbes Jahr alt und hatten keinerlei verschleiß oder sonstige Defekte.
Ich hatte mit ihm diskutiert warum er sich diese überhaupt anschaut.....diese Leistung habe ich weder verlangt noch werde ich sie bezahlen. Er meinte er sei vom Gesetzgeber verpflichtet das Auto abzunehmen und dürfe kein Auto in den Straßenverkehr lassen welches nicht tauglich wäre.
Ich meinte darauf hin das er nur ein Angestellter ist und kein Beamter oder Sachverständiger vom TÜV.
Darauf hin ruderte er etwas zurück und meinte er würde privat haften und würde die Polizei verständigen wenn ich so das Gelände verlasse.
"Wir können Ihnen das natürlich austauschen..." war dann die Aussage.

Da der Abschlepper wesentlich mehr Geld gekostet hätte und ich mich nicht mit der Polizei rumstreiten wollte habe ich mein Auto (ohne Leihwagen) bis Montags in der Werkstatt gelassen und nun eine Rechnung auf welcher der Tausch der Bremsleitungen steht.

Nun zur eigentlichen Frage:
Darf er das bzw. darf etwas so laufen?
Ich habe mich ziemlich erpresst gefühlt vor allem weil ich die Leitungen selbst hätte tauschen können aber die Möglichkeit wurde mir ja genommen.

Beste Antwort im Thema

Wenn alles so rechtens war mit der Bremse, verstehe ich nicht wieso du ihn hast stehen lassen, ergo da ist was nicht sauber/legal an der Bremse -> Werkstaatmitarbeiter hat vollkommen richtig gehandelt!

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Zitat:

@onzlaught schrieb am 07. Feb. 2018 um 14:41:13 Uhr:


Der Drops ist gelutscht, das Auto "repariert"
höchstwahrscheinlich ohne Dokumentation des vorher bemängelten "Defektes"
und somit gibt es auch keine Chance mehr irgendwas zu wollen.
Rechnung zahlen und Klappe zu.

... Und damit auch höchstwahrscheinlich ohne unterschriebenen Reparaturauftrag.
Ich würde es drauf ankommen lassen. Vor Gericht wäre dann sicherlich die Argumentation spannend, wieso denn der Kunde den Umbau gewünscht hätte, wenn er doch gerade erst für seinen Umbau den TÜV hat machen lassen, welcher sicherlich auch nicht kostenlos war.

Kein Auftrag = Kein Geld. Rechnung nicht zahlen und Klappe auf.

Zitat:

Kein Auftrag = Kein Geld. Rechnung nicht zahlen und Klappe auf.

Stimmt auch wieder.
Ich darf mich nicht so sehr von der Arbeit ablenken lassen.

normal wäre - für mich (ohne mich auszukennen) gewesen:

werkstatt läßt dich unterschreiben dass dir das fahrzeug in nicht verkehrssicherem zustand ausgehändigt wurde.
(und du es bitte per trailer nach hause bringst oder sie ihn dir gerne gegen summe x nach hause bringen)
->das hätte ich unterschrieben und wäre, wenn ich mir sicher bin, dass alles in ordnung ist damit nach hause gefahren oder hätte es eben alternativ per trailer transportiert (und ob die werkstatt dann die polizei holt die mich unterwegs abfängt wäre mir dann auch egal sofern das fahrzeug eben sicher ist. können sie ja prüfen..macht dann ein sachverständiger)

andere variante für ihn, wenn der prüfer(sachverständige) gerade im haus ist (oder per telefon schnell vor ort)
->er gibt dem prüfer einen hinweis dass bei ihm in der werkstatt gerade ein auto steht was er so nicht auf die straße lassen möchte
->der sachverständige schaut sich das fahrzeug an und stellt fest, dass es VU=verkehrsunsicher ist und somit eine weitere teilnahme am straßenverkehr untersagt.. VU ist die steigerung von erheblicher mangel und auch der punkt wo dich zb ein prüfer am heimfahren hindert indem er dir die plakette runterkratzt
->keine ahnung wer diese handlung des prüfers dann bezahlt. normal eigentlich die werkstatt da sie es ja in auftrag gegeben hat. andersherum wird die werkstatt aber auch kosten an dich weiterreichen (für die zeit die das fahrzeug in der werkstatt war. für die festellung der mängel)

dass die werkstatt die polizei zu sich bestellt, wäre sicherlich ein umweg(also polizei kommt, hört sich den sachverhalt an, untersagt die temporär die weiterfahrtund schaut evtl mal laienhaft mit drunter und bestellt dann einen sachverständigen)

-------------------
was hast du denn gemacht:
du hast das fahrzeug dagelassen und offensichtlich einen reperaturauftrag gegeben den du jetzt natürlich zu bezahlen hast. selbst schuld. du hättest diesen auftrag gewiss nicht geben müssen.
für's nächste mal weißt du: solange die plakette hinten dranklebt darfst du auch nach hause fahren.
(und wenn du nicht bereit bist einen entsprechenden schriebs der werkstatt zu unterschreiben was dein gutes recht ist dann wird dir der sachverhalt eben mündlich mitgeteilt.....oder dir zusätzlich einfach schriftlich auf deine rechnung...irgend eine summe war ja bestimmt trotzdem fällig mit draufgeschrieben)

...so einen Vogel, der mir droht würde ich einfach mal fragen, wie es bei seiner Werkstatt um die...

- Unfallverhütungsvorschriften z.B. Gefährdungsbeurteilungen zu sämtlichen Arbeitsvorgängen und Einrichtungen, jährliche Unterweisung der Mitarbeiter, UVV-Prüfungen sämtlicher Werkzeuge und Einrichtungen, UVV-Prüfungen der Firmenfahrzeuge, betriebsärztliche Betreuung, persönliche Schutzausrüstung, etc.
- baulichen Sachen, wie Kennzeichnung von (falls vorhanden) Arbeitsgruben, Stufen, Brandschutz (z.B. Feuerlöscher alle mit gültiger Prüfung?), Sozialraum, etc.
- Umweltrechtlichen Vorschriften, wie Übernahmenachweise / Verwertungsnachweise von Altöl / Bremsflüssigkeit / Altbatterien, Prüfungen von Ölabscheidern, Prüfungen der Aufbewahrungsbehälter, etc.
...steht.

Und wenns nicht gerade ne "sauber geleckte" Werkstatt ist würde ich ihn auffordern mal die Ölsauereien, etc. zu beseitigen, weil es sein kann dass evtl. demnächst mal das Umweltamt / Ordnungsamt, Gewerbeaufsicht & Berufsgenossenschaft ein paar Tipps bekommen wird.

Wie man z.B. auf den Seiten der BG erkennen kann sind allein die Unfallverhütungsvorschriften so umfangreich, dass man da im best ausgestatteten Betrieb immer etwas finden kann.

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Wenn mir ein Kunde so käme, flöge der erst recht achtkantig raus😠
Zum Glück habe ich mit solchen Vögeln von Kunden schon länger nichts mehr zu tun...

VG
Günter

Das ganze Theater wegen des Ölwechsels am Getriebe. Nächstes Mal einlesen in das Thema und selbst erledigen.

Zitat:

@newt3 schrieb am 07. Feb. 2018 um 21:30:37 Uhr:


das fahrzeug dagelassen und offensichtlich einen reperaturauftrag gegeben

Wo genau hast du das "offensichtliche" jetzt herausgelesen?

Nachhaltige Kundenbindung sieht anders aus...!

-🙂

Zitat:

@Titanist schrieb am 7. Februar 2018 um 22:47:26 Uhr:


Wenn mir ein Kunde so käme, flöge der erst recht achtkantig raus😠
Zum Glück habe ich mit solchen Vögeln von Kunden schon länger nichts mehr zu tun...

VG
Günter

Irgendwie klar, daß für das eigene Fehlverhalten wieder Andere verantwortlich gemacht werden.

Zitat:

@guruhu schrieb am 7. Februar 2018 um 12:46:30 Uhr:


Nutzungsausfallentschädigung für ein in beidseitigem Einverständnis abgestelltes Fahrzeug? Also so langsam wird das echt Hanebüchen hier.

Ganz so "Hanebüchen", wie manche das hier sehen ist das leider nicht.
Die Sache ist hier eher so, daß @Willez hier sogar genötigt wurde sein Fahrzeug stehen zu lassen, da Er keine Lust auf die Polizei hatte.
Nochmals, der Fahrzeugführer ist für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich.
Das Fahrzeug hat nachweislich TÜV gehabt und entspricht somit den verkehrssicheren Anforderungen

Zitat:

@guruhu schrieb am 7. Februar 2018 um 12:46:30 Uhr:



Auch wenn der Audimeister vielleicht moralisch nicht 100% richtig gehandelt hat, sollte man sich nicht auch noch mit Phantasieforderungen lächerlich machen. Nicht, dass sich der Spieß nachher noch umdreht und Audi Standgebühren verlangt. Diese halte ich für wesentlich wahrscheinlicher Durchsetzbar.

Da muß Ich Dich enttäuschen, denn das sind leider keine "Phantasieforderungen".
Das Fahrzeug vom TE wurde völlig zu Unrecht einbehalten.

Zitat:

@newt3 schrieb am 7. Februar 2018 um 21:30:37 Uhr:


normal wäre - für mich (ohne mich auszukennen) gewesen:

werkstatt läßt dich unterschreiben dass dir das fahrzeug in nicht verkehrssicherem zustand ausgehändigt wurde.

Daß das Fahrzeug sich in einem nicht verkehrssicheren Zustand befindet beruht doch einzig und allein nur auf der Meinung des Werkstattmeisters.
Die Eintragungen vom TÜV im Fahrzeugschein sprechen allerdings eine völlig andere Sprache.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 8. Februar 2018 um 09:02:19 Uhr:



Zitat:

@Titanist schrieb am 7. Februar 2018 um 22:47:26 Uhr:


Wenn mir ein Kunde so käme, flöge der erst recht achtkantig raus😠
Zum Glück habe ich mit solchen Vögeln von Kunden schon länger nichts mehr zu tun...

VG
Günter

Irgendwie klar, daß für das eigene Fehlverhalten wieder Andere verantwortlich gemacht werden.

Kann es sein, dass du meinen Post missverstanden hast?
Ich bezog mich auf den Beitrag von Gast 356, direkt über meinem Beitrag:

Zitat:

@gast356 schrieb am 7. Februar 2018 um 22:07:09 Uhr:


...so einen Vogel, der mir droht würde ich einfach mal fragen, wie es bei seiner Werkstatt um die...
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VG
Günter

einen kunden zu nötigen und mit polizei zu drohen ist also ok, wenn dieser als reaktion mit der BG droht ist es das nicht?
hmm...

Unterschreiben, damit man sein Auto zurückbekommt? Ich glaube, hier wird völlig falsch eingeschätzt, was eine Werkstatt eigentlich ist.

Solange es keinen schriftlichen Auftrag gibt, hat eine Werkstatt genau gar keine besonderen Rechte und auch danach nur ein Pfandrecht, solange die beauftragten Arbeiten nicht bezahlt sind. Ansonsten steht es den Werkstätten natürlich frei, die Polizei zu verständigen, wie das auch jeder andere Mensch darf. Aber jemanden daran hindern, seinen Besitz nach eigenem Ermessen zu nutzen, darf sie (abgesehen vom genannten Pfandfall) überhaupt nicht. Insbesondere ist auch niemand verpflichtet dort irgendwas zu unterschreiben.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 8. Februar 2018 um 09:33:27 Uhr:


einen kunden zu nötigen und mit polizei zu drohen ist also ok, wenn dieser als reaktion droht die BG auf die missstände in dem betrieb aufmerksam zu machen ist es das nicht?
hmm...

Welche Missstände liegen denn im Betrieb konkret vor, auf welche die BG aufmerksam gemacht werden sollte?
Welche wurden konkret benannt?
In dem Fall erst mal pauschale, böswillige Unterstellungen ohne jegliche Grundlage.

VG
Günter

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