Bremsleitungen - Werkstatt droht mit Polizei

Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin aber es erscheint mir noch am Passendsten.

Ich hatte letzten Freitag einen Termin bei Audi-Partner mit dem ich eigentlich immer top zufrieden war.
Es sollte der DSG sowie der Haldex-Service gemacht werden.
Am Freitag Abend bekomme ich einen Anruf das es Probleme gäbe und ich mein Auto so nicht mitnehmen dürfe.
Ich bin hingefahren und mir wurde mitgeteilt, dass der Werkstattleiter das Auto so nicht rausgeben dürfe weil er ein Problem mit den Bremsleitungen hat.
Ich habe nach einem Bremsenupgrade auf die TTRS Bremse meines TT 8J eine längere Bremsleitung verbaut aber dies wurde alles vom TÜV abgenommen und war somit I.O..
Außerdem waren die Leitungen nur ein halbes Jahr alt und hatten keinerlei verschleiß oder sonstige Defekte.
Ich hatte mit ihm diskutiert warum er sich diese überhaupt anschaut.....diese Leistung habe ich weder verlangt noch werde ich sie bezahlen. Er meinte er sei vom Gesetzgeber verpflichtet das Auto abzunehmen und dürfe kein Auto in den Straßenverkehr lassen welches nicht tauglich wäre.
Ich meinte darauf hin das er nur ein Angestellter ist und kein Beamter oder Sachverständiger vom TÜV.
Darauf hin ruderte er etwas zurück und meinte er würde privat haften und würde die Polizei verständigen wenn ich so das Gelände verlasse.
"Wir können Ihnen das natürlich austauschen..." war dann die Aussage.

Da der Abschlepper wesentlich mehr Geld gekostet hätte und ich mich nicht mit der Polizei rumstreiten wollte habe ich mein Auto (ohne Leihwagen) bis Montags in der Werkstatt gelassen und nun eine Rechnung auf welcher der Tausch der Bremsleitungen steht.

Nun zur eigentlichen Frage:
Darf er das bzw. darf etwas so laufen?
Ich habe mich ziemlich erpresst gefühlt vor allem weil ich die Leitungen selbst hätte tauschen können aber die Möglichkeit wurde mir ja genommen.

Beste Antwort im Thema

Wenn alles so rechtens war mit der Bremse, verstehe ich nicht wieso du ihn hast stehen lassen, ergo da ist was nicht sauber/legal an der Bremse -> Werkstaatmitarbeiter hat vollkommen richtig gehandelt!

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Zitat:

@Titanist schrieb am 8. Februar 2018 um 09:45:13 Uhr:



Zitat:

@Hyrai schrieb am 8. Februar 2018 um 09:33:27 Uhr:


einen kunden zu nötigen und mit polizei zu drohen ist also ok, wenn dieser als reaktion droht die BG auf die missstände in dem betrieb aufmerksam zu machen ist es das nicht?
hmm...

Welche Missstände liegen denn im Betrieb konkret vor, auf welche die BG aufmerksam gemacht werden sollte?
Welche wurden konkret benannt?
In dem Fall erst mal pauschale, böswillige Unterstellungen ohne jegliche Grundlage.

VG
Günter

es war doch nie von konkreten missständen in diesem betrieb die sprache.
es war lediglich eine mögliche reaktion seitens "Gast 356" die ich auch vollkommen nachvollziehen könnte.*

im konkreten fall hatte der meister natürlich"glück" dass der kunde sich hat einschüchtern lassen weil er keinen stress mit der polizei wollte. das ganze kann aber auch gewaltig nach hinten losgehen.

*mal abgesehen davon wurde ja bereits erwähnt dass es so dermaßen viele vorschriften für solche betriebe gibt, dass man beim genauen hingucken eigentlich immer irgendwas findet was zu bemängeln wäre.

Zitat:

@Titanist schrieb am 8. Februar 2018 um 09:29:08 Uhr:


Kann es sein, dass du meinen Post missverstanden hast?
Ich bezog mich auf den Beitrag von Gast 356, direkt über meinem Beitrag:

Ja, habe Ich richtig interpretiert, auch daß auf den Beitrag von @gast356 geantwortet wurde.

Dir scheint wohl entgangen zu sein, daß verärgerte Kundschaft bei dem Fehlverhalten des Werkstattmeisters entstanden ist ?
Andere vergraulte Kunden melden das bei der Innung oder beschweren sich beim Fahrzeughersteller direkt über das desolate Verhalten ihrer Vertragswerkstatt bzw. Meisters.
Und Du möchtest den Kunden auch noch achtkantig rauswerfen !?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 8. Februar 2018 um 09:52:00 Uhr:



Zitat:

@Titanist schrieb am 8. Februar 2018 um 09:29:08 Uhr:


Kann es sein, dass du meinen Post missverstanden hast?
Ich bezog mich auf den Beitrag von Gast 356, direkt über meinem Beitrag:

Ja, habe Ich richtig interpretiert, auch daß auf den Beitrag von @gast356 geantwortet wurde.

Dir scheint wohl entgangen zu sein, daß verärgerte Kundschaft bei dem Fehlverhalten des Werkstattmeisters entstanden ist ?
Andere vergraulte Kunden melden das bei der Innung oder beschweren sich beim Fahrzeughersteller direkt über das desolate Verhalten ihrer Vertragswerkstatt bzw. Meisters.
Und Du möchtest den Kunden auch noch achtkantig rauswerfen !?

Der "Kunde" Gast 356 drohte nicht mit Innung oder Fahrzeughersteller, sondern mit völlig unbegründeten Vorwürfen bezügl. UVV, BGV usw. Das ist etwas ganz anderes und steht in absolut keinem Zusammenhang mit Beschwerden über das Verhalten dem Kunden gegenüber.
Die Beschwerde über das Verhalten bei entsprechenden Stellen kann gerechtfertigt sein, die anlasslose Denunziation bezügl. UVV, BGV usw. ist es nicht.
Also zusammengefasst:
Ein Kunde, der sich beschwert, fliegt selbstverständlich nicht raus, Beschwerden müssen ernst genommen werden.
Aber eine anlasslose Anschwärzung wegen nicht mal konkret benannter Verstöße gegen UVV, BGV usw. muss ich mir als Betrieb nicht gefallen lassen.

VG
Günter

Und inwiefern ist dann die "Denunziation" durch den Meister trotz TÜV-Abnahme der Umbauten zu rechtfertigen?
Ich erkenne da keinen nennenswerten Unterschied

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Zitat:

@Titanist schrieb am 8. Februar 2018 um 09:59:47 Uhr:


Der "Kunde" Gast 356 drohte nicht mit Innung oder Fahrzeughersteller, sondern mit völlig unbegründeten Vorwürfen bezügl. UVV, BGV usw. Das ist etwas ganz anderes und steht in absolut keinem Zusammenhang mit Beschwerden über das Verhalten dem Kunden gegenüber.
Die Beschwerde über das Verhalten bei entsprechenden Stellen kann gerechtfertigt sein, die anlasslose Denunziation bezügl. UVV, BGV usw. ist es nicht.

VG
Günter

Der Werkstattmeister lässt den TE nicht vom Hof fahren, weil Er der Meinung ist, daß das Fahrzeug in einem nicht verkehrssicheren Zustand sich befindet.
Der verärgerte Kunde fährt jetzt als berechtigte Reaktion das gleiche Geschütz auf und lässt die Werkstatt auf arbeitssicherheitstechnische Aspekte hin überprüfen.
Ganz einfach... wie Du mir, so ich dir !

Wobei eine Beschwerde bei der Innung und dem Fahrzeughersteller gravierendere Folgen hätte.
Jedenfalls für den Werkstattmeister.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 8. Februar 2018 um 10:13:52 Uhr:


Und inwiefern ist dann die "Denunziation" durch den Meister trotz TÜV-Abnahme der Umbauten zu rechtfertigen?

Das war nur ein Bluff. Ist für Kfz-Meister das Tagewerk. Machen einen auf Auskenner, blicken aber selbst nicht durch oder wissen genau, dass sie Unsinn erzählen. Aber so brummt der Laden.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 8. Februar 2018 um 10:13:52 Uhr:


Und inwiefern ist dann die "Denunziation" des Meisters bei der Polizei trotz TÜV-Abnahme der Umbauten zu rechtfertigen?
Ich erkenne da keinen nennenswerten Unterschied

Der Meister hat immerhin den (seiner Meinung nach bestehenden) Mangel konkret benannt, hatte also einen konkreten Anlass. Ob der jetzt tatsächlich sachlich richtig ist steht auf einem anderen Blatt.
Die Denunziation bezügl. BGV usw. wurde hingegen nur mal pauschal und ohne jede sachliche Begründung hingeworfen.
Wenn der Kunde jedoch seinerseits konkret(!) einen (seiner Meinung nach) bestehenden Mangel benennt, dann ist da tatsächlich kein qualitativer Unterschied mehr.

VG
Günter

Zitat:

@markuc schrieb am 8. Februar 2018 um 10:18:53 Uhr:



Zitat:

@Hyrai schrieb am 8. Februar 2018 um 10:13:52 Uhr:


Und inwiefern ist dann die "Denunziation" durch den Meister trotz TÜV-Abnahme der Umbauten zu rechtfertigen?

Das war nur ein Bluff. Ist für Kfz-Meister das Tagewerk. Machen einen auf Auskenner, blicken aber selbst nicht durch oder wissen genau, dass sie Unsinn erzählen. Aber so brummt der Laden.

Gibt aber oft genug auch die andere Seite:
Kunden, die einen auf "Auskenner" machen, weil sie sich in irgendwelchen Foren einen hanebüchenen Unsinn zusammengelesen haben, den man dann als Fachmann mühevoll wieder gerade biegen muss.

VG
Günter

Zitat:

@Titanist schrieb am 8. Februar 2018 um 10:24:55 Uhr:



Zitat:

@markuc schrieb am 8. Februar 2018 um 10:18:53 Uhr:


Das war nur ein Bluff. Ist für Kfz-Meister das Tagewerk. Machen einen auf Auskenner, blicken aber selbst nicht durch oder wissen genau, dass sie Unsinn erzählen. Aber so brummt der Laden.

Gibt aber oft genug auch die andere Seite:
Kunden, die einen auf "Auskenner" machen, weil sie sich in irgendwelchen Foren einen hanebüchenen Unsinn zusammengelesen haben, den man dann als Fachmann mühevoll wieder gerade biegen muss.

VG
Günter

und diesen Unsinn könnte man weitestgehend vermeiden indem man sich Nötigung und Drohungen mit der Polizei gegenüber Kunden von vornherein verkneift.
Ich glaube aber diese Zusatzarbeit nimmt der Meister in vereinzelten Fällen in Kauf, wenn dafür durch den Rest der ahnungslosen Kundschaft die Kasse dank zahllosen unnötigen "Reparaturen" klingelt

Und nochmal:
Als sachkundige Person (egal welches Gewerk) darf ich keine direkte Gefahr wieder auf die Menschheit loslassen.
Das sind bei mir elektrische Geräte die die abschliessende VDE Prüfung nicht bestehen
und im KFZ Gewerbe halt Autos mit defekten Bremsen.
Das geht hin bis zum Berufsverbot bei Personenschäden etc.

ABER

Dazu sollte der Grund detailierter sein als "...ein Problem mit der Bremsleitung..."
Der Werkstattmeister hätte schlauer gehandelt dem TE das Problem genauer zu erläutern.
"Da tropft Bremsflüssigkeit" "Da fast durchgescheuert" "Ist ja schon vergammelt"
wären gute Gründe die Kiste "stillzulegen"
"Sieht nicht aus wie das Original"
fänd ich verdammt schwach.

Ich wage auch zu bezweifel ob ich mich durch Unterschrift des Kunden der Haftung entziehen kann, trotzdem kann ich den Kunden nicht zwingen diese Reparatur bei mir ausführne zu lassen. Sehr schwieriges Thema, ich persönlich würde es aber mit der Unterschrift auf einem Haftungsausschluß bewenden lassen, mit detailierter Begründung des Mangels selbstverständlich.

Solche Geschichten hört man aber auch gerne und öfters bei größeren Werkstattketten, da würde ich sowas anders bewerten als bei meinem Schrauber des Vertrauens.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 8. Februar 2018 um 11:10:59 Uhr:


Und nochmal ... ich persönlich würde es aber mit der Unterschrift auf einem Haftungsausschluß bewenden lassen, mit detailierter Begründung des Mangels selbstverständlich.

Wird durch beliebig häufige Wiederholung nicht richtig. Wenn der Kunde nicht will, gibt es weder Unterschrift noch Reparaturauftrag.

Zitat:

@Titanist schrieb am 8. Februar 2018 um 10:19:39 Uhr:



Der Meister hat immerhin den (seiner Meinung nach bestehenden) Mangel konkret benannt, hatte also einen konkreten Anlass.

Bedauerlicherweiße lag ja gar kein Mangel vor.
Des weiteren ist der Werkstattmeister auch gar nicht dazu befugt ein Fahrzeug stillzulegen.

Mal ganz abgesehen davon, wer jetzt Recht hat:
So ein Konflikt sollte unter zivilisierten Menschen auch anders lösbar sein als durch das in den letzten Beiträgen aufgeführte (fiktive) Szenario von Drohung und Gegendrohung.

VG
Günter

Zitat:

@markuc schrieb am 8. Februar 2018 um 11:17:37 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 8. Februar 2018 um 11:10:59 Uhr:


Und nochmal ... ich persönlich würde es aber mit der Unterschrift auf einem Haftungsausschluß bewenden lassen, mit detailierter Begründung des Mangels selbstverständlich.

Wird durch beliebig häufige Wiederholung nicht richtig. Wenn der Kunde nicht will, gibt es weder Unterschrift noch Reparaturauftrag.

Und mir steht es frei zum Telefon zu greifen und der nächsten Polizeidienststelle zu sagen das

hier jemand mit defekter Bremsanlage am Strassenverkehr teilnehmen möchte.

Dann schreibe ich langsam die Rechnung der eigentliche Reparatur und vermerkte auf dieser meine Bedenken hinsichtlich der Bremsanlage und ohne Unterschrift auf der Rechnung und Bezahlung behalte ich die Karre sowieso. Mit etwas Glück hat man den Vorgang dann auch so langgezogen, das die Polizei da ist.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 8. Februar 2018 um 11:23:55 Uhr:



Zitat:

@Titanist schrieb am 8. Februar 2018 um 10:19:39 Uhr:



Der Meister hat immerhin den (seiner Meinung nach bestehenden) Mangel konkret benannt, hatte also einen konkreten Anlass.

Bedauerlicherweiße lag ja gar kein Mangel vor.
Des weiteren ist der Werkstattmeister auch gar nicht dazu befugt ein Fahrzeug stillzulegen.

Nicht im Sinne des Zulassungsrechtes, korrekt.

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