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Käufer droht mit Rückgaberecht -> Brauchen Hilfe..

Themenstarteram 10. Oktober 2009 um 14:44

Hallo zusammen,

ich hätte ein Frage:

Vor einigen Tagen haben wir unseren Gebrauchten privat verkauft. Der Wagen war top in Schuss und unfallfrei. Bei der Begutachtung des Käufers hat der Käufer ein leises Geräusch aus dem Motorraum gehört. Er hat uns gesagt, dass dies eventuell das Radlager sei und repariert werden müsste. Wir haben dieses Geräusch damals auch zum ersten Mal gehört. Daraufhin sind wir ihm auch ihm mit dem Preis entgegen gekommen. Daraufhin sind wir ihm mit dem Preis (500€) entgegenkommen, da er gemeint hat, dass er das Risiko trägt.

Einige Tage später hat uns der Käufer kontaktiert und gesagt, dass er das Auto zurückgeben möchte. Angeblich sei etwas am Getriebe kaputt. Er beruft hierbei auf ein 2 wöchiges Rückgaberecht.

Hat er wirklich das Recht uns das Auto zurückzugeben? Gibt es ein Rückgaberecht im Privatverkauf? Er hat damals ein Geräusch gehört und trotzdem mit Risiko das Auto gekauft.

Könnt ihr uns hierzu helfen?

Vielen Dank,

Falk84

Beste Antwort im Thema

Und du nicht besonders helle ;-)

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Was habt ihr im Kaufvertrag zu diesem Punkt vereinbart?

Im übrigen kostet ein neues Radlager mit Einbau keine 500 €!

Ein Rückgaberecht würde es nur geben wenn ihr dieses vereinbart hättet. Was es gibt ist die Gewährleistung! Wenn ihr die nicht ausgeschlossen habt, wie es bei einem Privatverkauf möglich und auch sinnvoll ist, dann könnte der Käufer aber auch nur zuerst die Reparatur des defekten Teils fordern und nicht nicht die Rücknahme.

Grüße

Steini

Themenstarteram 10. Oktober 2009 um 15:14

Der Käufer meinte in seinerm letzten Anruf, dass der Wagen wohl ein defektes Getriebe hat.

Heißt das nun für mich vielleicht, dass ich ihm die Reparatur des Getriebes bezahlen muss?? Wir haben ein standard Kaufvertrag benutzt, wie diesen hier..

http://www.carstart.de/pdf/kaufvertrag.pdf

Dort haben nicht bzgl Gewährleistungsauschlußes erwähnt.

Des Weiteren hat der Käufer ein Geräusch gehört und trotzdem das Fahrzeug gekauft... Er hat das Risiko auf sich genommen und trotzdem das Auto gekauft.... WIr haben die Geräusche damals auch erst zum ersten Mal gehört.

Ist er dann nciht selbst schuld?

am 10. Oktober 2009 um 15:24

Zitat:

Original geschrieben von Sik_Mar

Dort haben nicht bzgl Gewährleistungsauschlußes erwähnt.

Dann seid ihr zwei Jahre lang gewährleistungspflichtig…

In dem Verlinkten Vertrag ist die "Sachmängelhaftung" ausgeschlossen, die ist der Gewährleistung quasi gleich zu setzen.

Hier kommt es aber letztlich auf den exakten Wortlaut des von euch abgeschlossenen Vertrags an! In diesem Bereich der Verträge gibt es leider auch par Juristische Stolperfallen :( Nicht jeder Ausschluss ist wohl unbestritten gültig.

Grüße

Steini

Wie dieser hier, oder genau dieser hier?

"Der Verkauf des KFZ erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung." Das hier oder eben sinngemäß formuliert muss drinstehen, wie bei dem hier der Fall, dann sollte dir der Käufer nichts können.

Ich bin natürlich kein Jurist oder so, also nicht hauen falls meine Aussage doch irgendwie nicht korrekt sein sollte. Am besten schnappst du dir den Kaufvertrag und lässt einen Anwalt drauf schauen, der sagt dir dann schon wies aussieht.

am 10. Oktober 2009 um 15:30

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Sik_Mar

Dort haben nicht bzgl Gewährleistungsauschlußes erwähnt.

Dann seid ihr zwei Jahre lang gewährleistungspflichtig…

Wenn es der verlinkte Vertrag was, dann erzählst du hier Quatsch. Ich zitiere mal aus dem verlinkten Vertrag: Der Verkauf des KFZ erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.

am 10. Oktober 2009 um 15:31

kleiner tipp von mir.. ich verkaufe alle 3monate ein auto.. ich kaufe mir es verkaufe es... ist ja nixbei... am besten immer reinschreibengekauft wie gesehn, als bastler fahrzeug, unfallwagen mit getriebe und motorschaden...bis jetzt hat sich nie einer beschwert... nur einer.. aber der hat nicht traufgeachtet was drinnen stand im vertrag.. also immer diesen satz reinschreiben dan ist alles in ordnung.. ok das unfallwagen kann man auch noch weglassen aba getriebe und motorschaden sollte man rein thun, den da ist ma auf der sicheren seite als leihe,,,

Hallo,

nunmal langsam mit den jungen Pferden.

Ihr habt den kaufvertrag da benutzt --> dann schau mal in den Text drunter. "Der Verkauf des KFZ erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung."

--> alles gut.

14 Tage Rückgaberecht gibts bei einem solchen Verauf auch nicht, es sei denn, er fällt unter das Fernabsatzgesetz *gg*

Im Ernst: Die Leute denken immer wieder, sie haben bei jedem Vertrag 2 Wochen Rückgabe oder Widerrufsrecht. Dem ist nun mal nicht so.

Grüße

Schreddi

PS: Da war Caddy schneller

2. PS: Da waren ja gleich mehrere schneller :D

Zitat:

Original geschrieben von Ford_Scorpio_Driver

kleiner tipp von mir.. ich verkaufe alle 3monate ein auto.. ich kaufe mir es verkaufe es... ist ja nixbei... am besten immer reinschreibengekauft wie gesehn, als bastler fahrzeug, unfallwagen mit getriebe und motorschaden...bis jetzt hat sich nie einer beschwert... nur einer.. aber der hat nicht traufgeachtet was drinnen stand im vertrag.. also immer diesen satz reinschreiben dan ist alles in ordnung.. ok das unfallwagen kann man auch noch weglassen aba getriebe und motorschaden sollte man rein thun, den da ist ma auf der sicheren seite als leihe,,,

Bei Deinen Sachen die Du so machst, wundert es mich eh, das Du noch nicht im Knast sitzt.

Keine Ahnung.

Komisch das solchen Leuten nie einer an die Karre pissen will.

am 10. Oktober 2009 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von Ford_Scorpio_Driver

kleiner tipp von mir.. ich verkaufe alle 3monate ein auto.. ich kaufe mir es verkaufe es... ist ja nixbei... am besten immer reinschreibengekauft wie gesehn, als bastler fahrzeug, unfallwagen mit getriebe und motorschaden...bis jetzt hat sich nie einer beschwert... nur einer.. aber der hat nicht traufgeachtet was drinnen stand im vertrag.. also immer diesen satz reinschreiben dan ist alles in ordnung.. ok das unfallwagen kann man auch noch weglassen aba getriebe und motorschaden sollte man rein thun, den da ist ma auf der sicheren seite als leihe,,,

Soll man deine Rechtschreibfehler dann auch mit übernehmen?

SCNR

am 10. Oktober 2009 um 15:44

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

Wenn es der verlinkte Vertrag was, dann erzählst du hier Quatsch. Ich zitiere mal aus dem verlinkten Vertrag: Der Verkauf des KFZ erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Ich hab mich nur auf die Aussage des TE bezogen. Sollte genau dieses Vertragsformular genutzt worden sein, läge die Sache anders. Da er allerdings nur "wie diesen hier" geschrieben hat, bleibt die Frage vorerst offen.

edit

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