Bremsleitungen - Werkstatt droht mit Polizei
Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin aber es erscheint mir noch am Passendsten.
Ich hatte letzten Freitag einen Termin bei Audi-Partner mit dem ich eigentlich immer top zufrieden war.
Es sollte der DSG sowie der Haldex-Service gemacht werden.
Am Freitag Abend bekomme ich einen Anruf das es Probleme gäbe und ich mein Auto so nicht mitnehmen dürfe.
Ich bin hingefahren und mir wurde mitgeteilt, dass der Werkstattleiter das Auto so nicht rausgeben dürfe weil er ein Problem mit den Bremsleitungen hat.
Ich habe nach einem Bremsenupgrade auf die TTRS Bremse meines TT 8J eine längere Bremsleitung verbaut aber dies wurde alles vom TÜV abgenommen und war somit I.O..
Außerdem waren die Leitungen nur ein halbes Jahr alt und hatten keinerlei verschleiß oder sonstige Defekte.
Ich hatte mit ihm diskutiert warum er sich diese überhaupt anschaut.....diese Leistung habe ich weder verlangt noch werde ich sie bezahlen. Er meinte er sei vom Gesetzgeber verpflichtet das Auto abzunehmen und dürfe kein Auto in den Straßenverkehr lassen welches nicht tauglich wäre.
Ich meinte darauf hin das er nur ein Angestellter ist und kein Beamter oder Sachverständiger vom TÜV.
Darauf hin ruderte er etwas zurück und meinte er würde privat haften und würde die Polizei verständigen wenn ich so das Gelände verlasse.
"Wir können Ihnen das natürlich austauschen..." war dann die Aussage.
Da der Abschlepper wesentlich mehr Geld gekostet hätte und ich mich nicht mit der Polizei rumstreiten wollte habe ich mein Auto (ohne Leihwagen) bis Montags in der Werkstatt gelassen und nun eine Rechnung auf welcher der Tausch der Bremsleitungen steht.
Nun zur eigentlichen Frage:
Darf er das bzw. darf etwas so laufen?
Ich habe mich ziemlich erpresst gefühlt vor allem weil ich die Leitungen selbst hätte tauschen können aber die Möglichkeit wurde mir ja genommen.
Beste Antwort im Thema
Wenn alles so rechtens war mit der Bremse, verstehe ich nicht wieso du ihn hast stehen lassen, ergo da ist was nicht sauber/legal an der Bremse -> Werkstaatmitarbeiter hat vollkommen richtig gehandelt!
152 Antworten
Zitat:
@Hellhound1979 schrieb am 07. Feb. 2018 um 10:23:57 Uhr:
Wer kommt für meine Umstände, Zeit, Aufwand, Kosten auf?
Niemand.
Daher hat sich der TE vermutlich auch davor gescheut. Gänzlich unrealistisch ist dieses Szenario jedenfalls nicht. Mit etwas Glück hat der Wagen dann ein paar Tage Zwangspause, obwohl vielleicht alles in Ordnung ist.
Zitat:
@twindance schrieb am 6. Februar 2018 um 22:00:31 Uhr:
So einfach ist es nicht - wenn eine andere Bremsleitung verbaut wurde, dann muss diese eine Typgenehmigung haben bzw eine ABE. Hat sie sicher nicht, ist ja explizit für ein anderes Modell. Also muss sie vom TÜV explizit abgenommen und eingetragen worden sein. Ist sie aber nicht, sonst hätte der TE den Eintrag dem Prüfer unter die Nase reiben und problemlos vom Hof fahren können. Eine Nichtbeanstandung im Rahmen der HU legalisiert den Umbau nicht zwingend.
Laut @Willez wurde die Bremsleitung explizit vom TÜV abgenommen...
Zitat:
@Willez schrieb am 6. Februar 2018 um 09:37:54 Uhr:
...aber dies wurde alles vom TÜV abgenommen und war somit I.O..
Von daher sollte das auch alles legal sein und hat den Werkstattmeister auch nichts zu interessieren.
Wenn also dieser Umbau tatsächlich vom TÜV abgenommen und auch so eingetragen wurde, dann frage Ich mich, wie dieser Werkstattmeister dazu kommt, das Fahrzeug seines Kunden einzubehalten und mit der Polizei droht.
Der Auftrag für die Werkstatt war klar vom TE vorgegeben DSG und Haldex Service, aber kein Rückbau der Bremsleitung.
Was würde Ich also tun ?
Dem Werkstattmeister die Eintragung des TÜV vorlegen, die Rechnung für die beauftragte Servicearbeit bezahlen und mein Fahrzeug mitnehmen.
Holla....also Streit sollte hier deswegen nun nicht auftreten!
Also kurz zur der Info die ich wohl noch "schuldig" bin:
Ich habe für einen stolzen Preis eine Einzelabnahme der aktuell verbauten Bremsanlage machen lassen und diese wurde im Fahrzeugschein vermerkt. Ebenso alle anderen eintragungspflichtigen Änderungen!
Um ehrlich zu sein war das recht einfach da der Prüfer, nach der Feststellung das alles Originalteile sind und wohl fachlich korrekt verbaut sind, gar nicht mehr großartig alles im Detail geprüft hat.
Ich würde also sagen dass es ihn wahrscheinlich null interessiert hat wie die Leitung liegt, Hauptsache es sieht für ihn ordnungsgemäß aus.
Der Fahrzeugschein muss dem Werkstattleiter ja vorgelegen haben also müsste er den Vermerk darauf auch gesehen haben.
Das sind jetzt übrigens nur meine Eindrücke von der Abnahme!!!!!
Ob das jetzt jedem hier passt weiss ich nicht......tut aber auch eigentlich nichts zur Sache da ich nur ein paar Meinungen zu diesem Verhalten haben wollte. Die habe ich bekommen und bin dafür sehr dankbar!
Ich würde dem Werkstattmeister überhaupt nichts vorlegen...!
Die Verantwortung für den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeuges liegt beim Fahrzeugführer.
Er kann ja gerne auf vermeintliche Mängel hinweisen, mehr aber auch nicht...!
-🙂
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Zitat:
@princeton schrieb am 7. Februar 2018 um 11:56:53 Uhr:
Ich würde dem Werkstattmeister überhaupt nichts vorlegen...!
Die Verantwortung für den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeuges liegt beim Fahrzeugführer.
Er kann ja gerne auf vermeintliche Mängel hinweisen, mehr aber auch nicht...!-🙂
Also bei meinem Gewerke ist das so, dass die letzte Fachkraft, die an die Anlage Hand angelegt hat, für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage verantwortlich ist und haftet, wenn etwas passiert. Auch aus einer Unterschrift des Kunden, dass er den nicht vorschriftsmäßigen Zustand zur Kenntnis genommen hat, folgt keine haftungsmäßige Befreiung der Fachkraft.
VG
Günter
Noch eine Frage in den Raum werfend:
Wenn der Meister nun den aktuellen Zustand verändert hat, ist die Abnahme noch so gültig oder muß diese wiederholt werden???
HTC
Zitat:
@princeton schrieb am 7. Februar 2018 um 11:56:53 Uhr:
Ich würde dem Werkstattmeister überhaupt nichts vorlegen...!
Die Verantwortung für den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeuges liegt beim Fahrzeugführer.
Er kann ja gerne auf vermeintliche Mängel hinweisen, mehr aber auch nicht...!-🙂
Absolut richtig... einzig und allein ist der Fahrzeugführer für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Also würde Ich mein Fahrzeug abholen und auch nur den beauftragten Service bezahlen.
Überlegen würde Ich auch noch, ob Ich nicht noch Nutzungsausfall für die Einbehaltung des Autos einfordern würde.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 07. Feb. 2018 um 12:34:26 Uhr:
Überlegen würde Ich auch noch, ob Ich nicht noch Nutzungsausfall für die Einbehaltung des Autos einfordern würde.
Nutzungsausfallentschädigung für ein in beidseitigem Einverständnis abgestelltes Fahrzeug? Also so langsam wird das echt Hanebüchen hier. Auch wenn der Audimeister vielleicht moralisch nicht 100% richtig gehandelt hat, sollte man sich nicht auch noch mit Phantasieforderungen lächerlich machen. Nicht, dass sich der Spieß nachher noch umdreht und Audi Standgebühren verlangt. Diese halte ich für wesentlich wahrscheinlicher Durchsetzbar.
Zitat:
@HTC schrieb am 7. Februar 2018 um 12:18:33 Uhr:
Noch eine Frage in den Raum werfend:Wenn der Meister nun den aktuellen Zustand verändert hat, ist die Abnahme noch so gültig oder muß diese wiederholt werden???
HTC
Wenn es den Tüvler gar nicht interessiert hat wie die Bremsleitungen verlegt sind werden die wohl auch kein Bestandteil der Abnahme gewesen sein und somit auch nicht eingetragen.
Wie auch immer, der Werkstattmeister hat die Leitungen gesehen, wir nicht. 😉 Aber vielleicht könnte der TE aussagekräftige Bilder von den Leitungen nachreichen?
Es wurde doch nun schon mehrmals vom TE klargestellt, dass die komplette Bremsanlage inkl. Leitungen per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt und in den Papieren eingetragen wurde... 🙄
Wenn ich einen Umbau eintragen lasse, gehe ich davon aus das diese auch vollumfänglich geprüft wird. Gerade wenn Dinge ohne ABE/ Gutachten eingetragen werden dokumentiert der Prüfer dies, schon aus Eigenschutz, mit Fotos, etc., um etwaige nachträgliche Veränderungen belegen zu können. Die paar Zeilen im Fahrzeugschein reichen nicht unbedingt aus um umfangreiche Umbauten umfassend beschreiben zu können.
@Willez wenn es dir nichts ausmacht, lass uns doch wissen wie das ganze ausgegangen ist wenn es soweit ist.
Gruß Sitzheitzung
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 7. Februar 2018 um 14:16:45 Uhr:
@Willez wenn es dir nichts ausmacht, lass uns doch wissen wie das ganze ausgegangen ist wenn es soweit ist.Gruß Sitzheitzung
Aus dem Eingangsthread:
"Da der Abschlepper wesentlich mehr Geld gekostet hätte und ich mich nicht mit der Polizei rumstreiten wollte habe ich mein Auto (ohne Leihwagen) bis Montags in der Werkstatt gelassen und nun eine Rechnung auf welcher der Tausch der Bremsleitungen steht."
Der Drops ist gelutscht, das Auto "repariert"
höchstwahrscheinlich ohne Dokumentation des vorher bemängelten "Defektes"
und somit gibt es auch keine Chance mehr irgendwas zu wollen.
Rechnung zahlen und Klappe zu.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 7. Februar 2018 um 10:28:31 Uhr:
Was würde Ich also tun ?
Dem Werkstattmeister die Eintragung des TÜV vorlegen, die Rechnung für die beauftragte Servicearbeit bezahlen und mein Fahrzeug mitnehmen.
.
Ich würde da gar nichts tun! Das Verhalten des Meisters halte ich für angebracht, wenn eine unmittelbare Gefahr droht. Bspw. Bremsschlauch hat die Beulenpest oder BFK tritt an korrodierter Bremsleitung aus.
Hier hat der Meister völlig überreagiert. Hinweis auf die Rechnung und alles wäre gut gewesen.
Gruß