Bremsen und Garantie?

Ford Mondeo

Hallo,

hab meinen Mondeo Turnier jetzt knapp eine Woche. Ist ein gebrauchter mit 49500km BJ. 2001. Habe jetzt das leidige Problem das meine Bremsen (hinten) anfangen zu quietschen. Halte dann meistens an und fahr ein kleines Stück rückwärt und bremse. Hilft in den meisten Fällen für eine Gewisse zeit.

Hier im Forum habe ich gelesen das es dafür eine TIS gibt.

Meine Frage ist wie ich mich jetzt am besten verhalte. Ich habe bei dem Händler eine Jahresgarantie abgeschlossen über den BVFK (Bundesverband freier KFZ-Händler).

Bin am überlegen den Händler erst mal direkt anzurufen. Habe das Auto ja noch keine Woche und würde (wenn es geht) ihm damit drohen vom Vertag zurück zu tretten da es sich hier um einen versteckten Mangel handelt. Hinfahren ist leider schwierig da sich der Händler 250km entfernt befindet.

Oder ist es besser erst zu einem ansässigen Ford-Händler zu fahren und das Problem genauer zu analysieren? Oder halt direkt beim BVFK anrufen?

Bitte gebt mir einen Rat, bin ziemlich deprimiert. Eine Reparatur zu meinen Lasten kommt diesen Monat leider nicht mehr in Frage.

18 Antworten

ja: beim nächsten mal wenn keine garantie dafür aufkommt in ne freie werkstatt wechseln und nen gebrauchten teile nehmen wenn möglich ( bremssattel ) war bei mir ähnlich nur das meine karre jaaaahre älter ist

ford preis über 400€

preis den ich in der freien gezahlt hab: 40€ fürs entlüften und montage des sattels scheiben und beläge daheim gewechselt .)

Hallo,

da Du den Wagen erst so kurze Zeit hast, muss der verkaufende Händler den Mangel beheben. In Deinem Fall gilt die gesetzliche Gewährleistung, d.h. der Händler muss in diesem Fall (bis zu 6 Monate nach Kauf) nachweisen, dass die Bremsen bei Auslieferung an Dich in mängelfreiem Zustand waren. Bei reinem Verschleiss hättest Du schlechte Karten, wahrscheinlich auch rechtlich. Da aber der Bremssattel festgerostet/verrostet war, muss der Mangel schon länger vorgelegen haben. Das wird der Händler sicher nicht wiederlegen können. Daher musst Du den Händler zuerst auf den Mangel hinweisen, da er das Recht hat, den Mangel selbst zu beseitigen. Wenn Du es woanders lassen machen möchtest, brauchst Du dafür am besten eine schriftliche Einverständniserklärung des ausliefernden Händlers/Verkäufers, sonst hast Du Pech oder viel Ärger, wenn Du Deinen Anspruch auf (bereits verrrichtete) Mängelbeseitigung durchsetzen möchtest. Die Gebrauchtwagengarantien sind nur eine Absicherung für die Verkäufer, da diese im Garantiefall nicht alle Kosten tragen müssen.

Wollte noch hinzufügen, dass das kein Rechtberatung sein sollte, dafür müsste man schon einen Anwalt kontaktieren.

jo habe ja mit dem Verkaufer gesprochen und der hat gesagt ich solle in eine freie Werkstatt in meiner nähe...

der soll den Bremssattel und die beiden verbrannten bremsbeläge hinten bezahlen...

naja morgen mal abwarten...

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