Brauchen guten Anwalt mit Fachrichtung Verkehrsrecht

Mercedes E-Klasse W124

Hallo miteinander,

habe mein komplettes Autoleben lang noch keinen Anwalt gebraucht um zu meinem Recht zu kommen aber nun hatte mein Sohn seinen ersten Unfall mit seinem W203.
Die Dame der er in die Seite reinfuhr stand auf dem Parkstreifen an der Seite und wendete urplötzlich auf die andere Strassenseite ohne zu schauen bzw. das irgendwie anzuzeigen. Er fuhr bereits parallel langsam an ihr vorbei und traf Ihre gesamte linke Seite als diese links wendete. Schaden alles zusammen wohl so 15-20.000€

Ich persönlich und zahlreiche andere sehen die Schuldfrage relativ klar, aber nun rief die gegnerische Versicherung bei meinem Sohn an, daß die Unfallhergangsbeschreibung der Unfallgegnerin einen ganz anderen Sachverhalt ergäbe, denn die Dame sei "angeblich" lediglich links abgebogen in einen " mein Komment: ganz klar nicht existente" Einfahrt hinein.
Also keine Schuldeingeständnis.
Die Polizei war vorort hat den Schaden aber nicht fotographisch aufgenommen.
Es gibt (gute) Fotos die mein Sohn machte. Sie geben eindeutig den Standpunkt der Fahrzeuge am Ende des Unfalles wieder.

Nachdem die geg. Versicherung (Allianz) nur anscheinend beginnt zu zicken (Einschüchterung oder Blöff nicht ausgeschlossen) werden wir wohl um eine anwaltliche Vertretung nicht herumkommen.
Auch das vom Kfz-Sachverständigen erstellte Schadengutachten wird in der Höhe angezweifelt.
Hat jemand eine gute Adresse oder Empfehlung ?

danke,

Pullwoman

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:


Mein Sohn hat diesen "wohl nicht erkannt oder gesehen" und ist am scheinbar geparkten Fahrzeug mit 10 km/h vorbeigefahren. Urplötzlich wendete das gegnerische Fahrzeug und nahm ihm somit die Vorfahrt. Der Überholvorgang war bereits eingeleitet, ein Unfall NUR vermeidlich wenn die Unfallgegnerin abgewartet hätte bis der Überholvorgang abgeschlossen ist.

Von Überholen kann keine Rede sein. Der richtige Ausdruck ist "vorbeifahren", da das andere Fahrzeug am Straßenrand angehalten hatte. Da gelten ganz andere Regeln als beim Überholen.

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:


Oder die Frage andersherum formuliert: Was hätte mein Sohn tun müssen, um den Unfall zu vermeiden ? Aus seiner Sicht war das Fahrzeug auf der rechten Seite dabei zu parken...

gar nix. Völlig eindeutige Schuldfrage, 100% beim anfahrenden/wendenden Fahrzeug, welches gleich gegen mehrere Vorschriften verstoßen hat.

Warum Ihr den gegnerischen Gutachter an das Auto gelassen habt, bleibt Euer (teures) Geheimnis.

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@Pullwoman
Moin,
Na, jetzt weiß ich, warum Du einen 124er Langversion fährst!!
11 Kinder!!
Da warste aber fleißig. :-), :-)

Zitat:

@steffek11 schrieb am 24. August 2017 um 05:46:51 Uhr:


@Pullwoman
Moin,
Na, jetzt weiß ich, warum Du einen 124er Langversion fährst!!
11 Kinder!!
Da warste aber fleißig. :-), :-)

Jeder tut was er kann.

Um konkreter zu werden: 5 eigene (alle von der gleichen Frau), 1 Leasing und 5 weitere die mit meiner 2.Frau gratis mitkamen...

Ja - die Langversion macht Sinn, wenn man Personentranspoter wie VW-Bus, V-Klasse und Co. mangels Qualität ablehnt.

🙂

Pw

Nachricht vom Anwalt:

Die gegneriche Versicherung sieht die Schuldfrage als 50% / 50% an, mit der Begründung das man das niemals mehr genau herausfinden wird, wie der genaue Schadenshergang und damit die Schuldfrage war.
Mit dem Blick in die Polizeiakte verweist man darauf, das beide Unfallgegner mündlich verwarnt wurden.

Die Abwicklung ist auch fiskalisch von Seiten der gegn. Versicherung (Allianz) erledigt worden, "die Hälfte der Schadenshöhe" also 2100€ wurde dem anwaltlichen Konto gutgeschrieben.

Das ist ja wohl ne Frechheit.
Müssen wir nun Klagen, um zu unserem Recht zu kommen ?

Pw

ja

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Die Versichrungen machen es sich ja superbequem hier !
... so nach dem Motto: na ja, wissen nicht genau wer Schuld ist - (ist uns auch egal) - machen wir halbe-halbe...
so was von oberflächlich.

"... Die polizeilichen Unterlagen liegen uns nun vor. Demnach wurden BEIDE Beteiligten mündlich verwarnt. Der genaue Unfallhergang wird nicht mehr aufzuklären sein, sodass wir eine Haftungsteilung zu Grunde legen werden.
Ein Verschuldensnachweis kann daher nicht geführt werden..."

Frechheit.

Pw

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. September 2017 um 13:13:51 Uhr:


...Die Abwicklung ist auch fiskalisch von Seiten der gegn. Versicherung (Allianz) erledigt worden..

Eine Versicherung zahlt nicht "fiskalisch", sie ist nicht der Fiscus und besitzt keine Staatskasse.

Das der Sohn ebenfalls mündlich verwarnt wurde und mit welcher Begründung ist vorher nicht auch nur im leisesten hier erwähnt worden. Soviel zu einer objektiv unbelasteten Berichterstattung.

Zitat:

Eine Versicherung zahlt nicht "fiskalisch", sie ist nicht der Fiscus und besitzt keine Staatskasse.

Die Anwendung des Wortes Fikalisch reduziert sich durchaus nicht nur auf staatlichen Finanzen, wird auch im Allgemeinen Finanzgebahren verwendet. Dass der Staat hier keine (große) Rolle spielt ergibt sich selbstverständlich aus dem Textzusammenhang.

Quelle:
http://www.onpulson.de/lexikon/fiskalisch/

Hast Du noch konstruktive Inputs ?

P.S. Wir waren auch überascht über die Tatsache einer mündlichen Verwarnung. Das steht so im Bericht. Natürlich darf man keine Unfälle machen, die Frage ist doch : Wer hat ihn verursacht. Und meiner Meining nach hat sich auch die Polizei nicht wirklich Gedanken darüber gemacht. - schiebt die Schuldfrage an die Versicherungen ab - und die die schieben sie "bequem" an die Verursacher weiter -

Soll er doch klagen, der Fahrer, wenn's ihm nicht passt.

Es ist einfach ein "Schweinesystem":
Alle Beteiligten profitieren vom Schaden, nur nicht die 2 Hauptbeteiligten. Die verbleiben doppelt gestarft.
Der Wahrheitsfindung hat sich weder die Polizei noch die Versicherungen hier bemüht, lediglich die Unfallverursacher durch Sicherung von Beweismitteln.

Pw

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. September 2017 um 15:00:45 Uhr:


… Die Anwendung des Wortes Fikalisch reduziert sich durchaus nicht nur auf staatlichen Finanzen, wird auch im Allgemeinen Finanzgebahren verwendet. …

Nö. "Fiskalisch" bedeutet "den Staat als Verwalter des Staatsvermögens betreffend" und wird ausschließlich im Zusammenhang mit Staatsfinanzen verwendet.

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. September 2017 um 15:00:45 Uhr:


....Die Anwendung des Wortes Fikalisch reduziert sich durchaus nicht nur auf staatlichen Finanzen, wird auch im Allgemeinen Finanzgebahren verwendet. Dass der Staat hier keine (große) Rolle spielt ergibt sich selbstverständlich aus dem Textzusammenhang.

Hast Du noch konstruktive Inputs ?

Der Auszug aus deinem "konstruktivem Input" für "Wissen für Unternehmer und Führungskräfte" oder solche, die damit meinen, ein besonders "Premium" haltiges (Halb-) Wissen zu erlangen.
Definition:
Fiskalisch ist alles, was sich auf finanzielle Angelegenheiten bezieht, insbesondere auf die staatliche Erhebung, Verwendung und Regulierung von Geldern durch die Besteuerung.

Die Definition des Wort ist schlichtweg falsch, es geht eben nur um den Bezug auf den Staat bzw. Fiscus selbst!

insbesondere heißt nicht ausschließlich und damit nicht nur für staatl. Belange !

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. September 2017 um 15:14:32 Uhr:


insbesondere heißt nicht ausschließlich und damit nicht nur für staatl. Belange !

Deine Behauptung ist falsch, denn es bezieht sich nur auf den Staat bzw. sein Finanzwesen.

fiskalisch
Adjektiv - den Staat als Verwalter des Staatsvermögens betreffend

Fiskal
Substantiv, maskulin - Amtsträger, der vor Gerichten die (vermögenswerten) Rechte des Kaisers oder eines Landesherrn vertritt

Fiskalismus
Substantiv, maskulin - das Bestreben der staatlichen Finanzwirtschaft, die staatliche Verfügungsgewalt über das Volksvermögen übermäßig auszudehnen

Worttrennung:
fis·ka·lisch, Komparativ: fis·ka·li·scher, Superlativ: am fis·ka·lischs·ten

Bedeutungen:
Den Staat in seiner Rolle als Verwalter der Staatskasse (den Fiskus) betreffend

Herkunft:
Im 19. Jahrhundert von lateinisch fiscalis „die Staatskasse betreffend“

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. September 2017 um 15:00:45 Uhr:


.....P.S. Wir waren auch überascht über die Tatsache einer mündlichen Verwarnung.

Wieso war dein Sohn von der Tatsache seiner mündlich erhaltenen Verwarnung nun so überrascht. In der Regel wird man ihm wohl sein Fehlverhalten ausführlich und verständlich mitgeteilt haben und so etwas kann man doch dann nicht plötzlich vergessen. Das stellt die Sicht des Hergangs auf jeden Fall schon ganz anders da als bisher hier vorgetragen worden ist.

Zitat:

@Rep-Serv schrieb am 18. September 2017 um 15:22:05 Uhr:



Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. September 2017 um 15:00:45 Uhr:


.....P.S. Wir waren auch überascht über die Tatsache einer mündlichen Verwarnung.

Wieso war dein Sohn von der Tatsache seiner mündlich erhaltenen Verwarnung nun so überrascht. In der Regel wird man ihm wohl sein Fehlverhalten ausführlich und verständlich mitgeteilt haben und so etwas kann man doch dann nicht plötzlich vergessen. Das stellt die Sicht des Hergangs auf jeden Fall schon ganz anders da als bisher hier vorgetragen worden ist.

Das ist auch schon wieder völlig fehlerbehaftet von Dir dargestellt:
Es gab keinerlei Belehrung oder Ähnliches über ein etwaiges Fehlverhalten "laut Aussage meines Sohnes" und auch wenn es sie gegeben hätte, so ändert das nichts aber auch gar nichts am Unfallhergang.
Die von Dir beschriebene "Sicht des Hergangs" ändert sich mit Nichten.

Aber ich stelle eine andere Frage: Was hätte er denn tun sollen, um den Unfall zu vermeiden ?? Er hatte keine Chance - die Gegnerin ist ohne Vorwarnung und Schulterblick in seine Spur gefahren.
Auf Ihrer Seite sieht es da ganz anders aus: Sie hätte sehr viel dazu beitragen können den Unfall zu vermeiden: Nämlich Blinken, Schauen und Nicht-Fahren.

Eine Schuldaufteilung von 50/50 mit solch einer lapidaren Begründung ist für mich eine Farce und ein Offenbarungseid für eine unausgewogene und ungerechte Schadensabwicklung im deutschen Versicherungswesen. Das mutmaßlich hohe Eigeninteresse der Wirtschaftbeteiligten stinkt zum Himmel angesichts einer derart schlecht geleisteten Arbeit.

Pullwoman

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. September 2017 um 15:29:11 Uhr:


......Es gab keinerlei Belehrung oder Ähnliches über ein etwaiges Fehlverhalten "laut Aussage meines Sohnes"....

Die "Aussage laut deinem Sohn" liest sich zur Polizei sehr widersprüchlich und erweckt eine deinerseits völlig fehlerbehaftete und einseitige Beurteilung. Und der Inhalt dieser mündlichen Verwarnung hätte schon sehr viel Aussagekraft auf das deinem Sohn zugeteilte Schuldverhalten und würde den gesamten Hergang objektiver erscheinen lassen, als er bislang einseitig dargestellt wurde.

Aber das liegt in der Natur, es ist eben immer die Sicht und der Blick aus der jeweiligen Position auf die Dinge, wie sie sich zugetragen haben sollen/sollten und die Forderungen und Beschuldigungen finden sich immer beim Gegenüber, in diesem Fall bei der Unfallgegnerin.

Aliena vitia in oculis habeamus, a tergo nostra!
[Seneca]

Schönen Gruß, Rep-Serv

@Pullwoman

Wie soll denn eine weitere Ermittlung zum Unfallhergang aussehen?

Wenn beide gegenteilige Behauptungen darstellen, und die Spuren am Unfallort beide Ausführungen zulassen... keine Zeugen... tja... dann ist das das Pech des einen und das Glück des anderen.

Da sagt man auch Aussage gegen Aussage. Das ist gar nicht so selten.
Und dann ist die Reaktion der Versicherung logisch.

Bist du damit nicht zufrieden, dann musst du klagen, und ein Richter spricht eventuell ein anderes Urteil. Sofern man ihn von einer Aussage mehr überzeugen kann.
Die Fakten scheinen es nicht zu tun.

Sachlich betrachtet ist das eine ganz gewöhnliche Sache. Um sein Recht muss man kämpfen. In diesem Fall eben klagen.

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