Brauchen guten Anwalt mit Fachrichtung Verkehrsrecht

Mercedes E-Klasse W124

Hallo miteinander,

habe mein komplettes Autoleben lang noch keinen Anwalt gebraucht um zu meinem Recht zu kommen aber nun hatte mein Sohn seinen ersten Unfall mit seinem W203.
Die Dame der er in die Seite reinfuhr stand auf dem Parkstreifen an der Seite und wendete urplötzlich auf die andere Strassenseite ohne zu schauen bzw. das irgendwie anzuzeigen. Er fuhr bereits parallel langsam an ihr vorbei und traf Ihre gesamte linke Seite als diese links wendete. Schaden alles zusammen wohl so 15-20.000€

Ich persönlich und zahlreiche andere sehen die Schuldfrage relativ klar, aber nun rief die gegnerische Versicherung bei meinem Sohn an, daß die Unfallhergangsbeschreibung der Unfallgegnerin einen ganz anderen Sachverhalt ergäbe, denn die Dame sei "angeblich" lediglich links abgebogen in einen " mein Komment: ganz klar nicht existente" Einfahrt hinein.
Also keine Schuldeingeständnis.
Die Polizei war vorort hat den Schaden aber nicht fotographisch aufgenommen.
Es gibt (gute) Fotos die mein Sohn machte. Sie geben eindeutig den Standpunkt der Fahrzeuge am Ende des Unfalles wieder.

Nachdem die geg. Versicherung (Allianz) nur anscheinend beginnt zu zicken (Einschüchterung oder Blöff nicht ausgeschlossen) werden wir wohl um eine anwaltliche Vertretung nicht herumkommen.
Auch das vom Kfz-Sachverständigen erstellte Schadengutachten wird in der Höhe angezweifelt.
Hat jemand eine gute Adresse oder Empfehlung ?

danke,

Pullwoman

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:


Mein Sohn hat diesen "wohl nicht erkannt oder gesehen" und ist am scheinbar geparkten Fahrzeug mit 10 km/h vorbeigefahren. Urplötzlich wendete das gegnerische Fahrzeug und nahm ihm somit die Vorfahrt. Der Überholvorgang war bereits eingeleitet, ein Unfall NUR vermeidlich wenn die Unfallgegnerin abgewartet hätte bis der Überholvorgang abgeschlossen ist.

Von Überholen kann keine Rede sein. Der richtige Ausdruck ist "vorbeifahren", da das andere Fahrzeug am Straßenrand angehalten hatte. Da gelten ganz andere Regeln als beim Überholen.

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:


Oder die Frage andersherum formuliert: Was hätte mein Sohn tun müssen, um den Unfall zu vermeiden ? Aus seiner Sicht war das Fahrzeug auf der rechten Seite dabei zu parken...

gar nix. Völlig eindeutige Schuldfrage, 100% beim anfahrenden/wendenden Fahrzeug, welches gleich gegen mehrere Vorschriften verstoßen hat.

Warum Ihr den gegnerischen Gutachter an das Auto gelassen habt, bleibt Euer (teures) Geheimnis.

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Es wurde der polizeiliche "Schadensaufnahmevorgang" nochmals erörtert:
Die Polizei wurde von der Unfallgegenerin gerufen.
Die Beamten vor Ort sahen sich angesichts strömenden Regens nur in der Lage im Dienestfahrzeug kurze Fragen zum Unfallhergang zu stellen. Es wurden NUR Fragesätze gestellt !
Eine mündliche Verwarnung - die dann ja zumindest in Aussagesätzen formuliert sein sollte - wurde nach Rücksprache mit meinem Sohn definitiv NICHT ausgespochen, aber dennoch im spätren Polizeibericht als durchgeführt berichtet.
Ich glaube hier meinem Sohn, der von seiner Natur her sehr ruhig und unaufgeregt das Weltgeschehen begleitet.

Die weitere Vorgenhensweise: Sein Anwalt hat ihn gebeten nun nochmals eine sehr genaue Skizze zum Unfallhergang mit Beschreibung anzufertigen. Mit Hilfe dieser wird jetzt nochmals ein Vorstoss zur geg. Versicherung (Allianz) gewagt. Sollte diese in der Schuldfrage weiter pseudo-neutral bleiben, dann wird halt geklagt.

Es gibt Foto's und damit Beweismaterial, das (juristisch) überhaupt noch nicht zum Einsatz kam.
Auch die Schadensergebnisse (Fotos aus den beiden Gutachten) lassen bereits einen kausalen und klaren Zusammenhang zum Unfallhergang erahnen.
Ich nehme es den Versicherungen hier sehr übel, daß sie diese Gutachterfotos nicht im Geringsten zur Schuldfrageklärung heranziehen. Das ist für mich der Mega-Knackpunkt:
Ich werde desweiteren ALLE meine aktuell laufenden privaten Versicherungen bei Allianz kündigen, wenn die Haltung bleibt.
Ein solch oberflächlich arbeitendes Unternehmen kann ich so nicht weiter unterstützen.

Pullwoman.

Dann kannst Du schon einmal anfangen, die Kündigungen zu schreiben. Wenn die sich festgelegt haben, dann bleiben die dabei.

Zumal du dann in naher Zukunft noch oft die Versicherung wechseln wirst...

Die Unfallgegnerin wird das Gegenteil behaupten. Wenn du Fakten hast, die ihre Aussage widerlegen, dann wird das dein Anwalt schon regeln. Aber allein die Aussage deines Sohnes, und dass du ihm stets glaubst, seine Skizze und Bilder von der Straße bei passiertem Unfall, zeigen nicht dass es sich um eine Vorfahrtsmissachtung von einem am Seitenstreifen parkenden Auto handelt. Wenn du Pech hast, und ein Richter sieht einen unerlaubten Überholvorgang, dann geht der Schuss nach hinten los.

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Solche nicht unabhängig und gutachterlich erstellten Kunstwerke auf Papier sind gerichtlich ohnedies irrelevant, dennoch erheitern diese bei ihrer Betrachtung bestimmt die Gegenseite und sorgen für ein schmunzeln des Tribunal.

Aus anwaltlicher sich aber genau das richtige Instrument, irgendetwas muss dieser ja als Mannestate oder in diesem Fall in Form einer Aufgabenstellung seinem Klienten auferlegen, sonst verfällt der Glaube zu früh und das macht sich später im Saldo zum Minimalaufwand bemerkbar. Willenslenkung bis hin zur Suggestion ist auch eine Form der Kundenbindung.

Zitat:

@Rep-Serv schrieb am 19. September 2017 um 13:19:42 Uhr:


Solche nicht unabhängig und gutachterlich erstellten Kunstwerke auf Papier sind gerichtlich ohnedies irrelevant, dennoch erheitern diese bei ihrer Betrachtung bestimmt die Gegenseite und sorgen für ein schmunzeln des Tribunal.

Aus anwaltlicher sich aber genau das richtige Instrument, irgendetwas muss dieser ja als Mannestate oder in diesem Fall in Form einer Aufgabenstellung seinem Klienten auferlegen, sonst verfällt der Glaube zu früh und das macht sich später im Saldo zum Minimalaufwand bemerkbar. Willenslenkung bis hin zur Suggestion ist auch eine Form der Kundenbindung.

Besser hätte ich es nicht sagen können.

Na, das ist ja mal eine geballte Ladung Wissen. 😁 ...

Nungut, ich will mich nicht darüber lustig machen, wenn es schlechte Erfahrungen gibt. Aber es könnte schon sein, dass man entweder daran einen eigenen Anteil hat oder eben auch mit seinem Anwalt keinen guten Griff gemacht hat. Kommt alles vor. Verallgemeinerungsfähig ist das jedoch nicht.

Der Sohn ist durchaus ein Zeuge und wenn er überzeugend die Wahrheit wiedergibt, dann nützt das im Prozess sehr wohl etwas. Entscheiden wird es ggf. ein Richter (m/w) und das findet in tatsächlicher Hinsicht auf der Grundlage der Überzeugungsfindung statt.

Hallo nochmals,

ich wollte nur nochmals den finalen Stand mitteilen, nachdem die Schuldfrage aus unserer Sicht ja klar war, die gegner. Versicherung aber nicht dazugetan hatte das auch so zu sehen.
Mein Sohn hat sich einen Anwalt genommen und Klage eingereicht, weil er sich im Recht sieht und die Schuld zu 100% bei der Unfallgegenerin sieht.
Letzte Woche hat die gegnerische Versicherung die offenstehende Restsumme aus eigenen Stücken plötzlich (vor der tatsächlichen Verhandlung) an uns überwiesen und dazu ein Schreiben gesendet:
"... daß die Zahlung der klageweise geltend gemachten Fordrungen aus rein pragmatischen Gründen erfolgt..."

Quod erat demonstrandum

-> ein Unding daß dies im deutschen Versicherungswesen ermöglicht wird und erst bei Konsequenzandrohung bei einer eineindeutigen Unfallsituation bezahlt wird. Eine Polizei die keinerlei Aussagen zur Schuldfrage trifft - im Gegenteil beide belastet, eine Versicherung die blöfft und einen Scheiß-Dreck tut selbst bei eineeindeutiger Schuldfrage... in so einem assozialen System will ich nicht leben...
Jemand der keine Nerven und/oder kein Geld für einen Anwalt und Klage hat, der hat also auch keine Chance zu seinem Recht zu kommen. Sowas ist und bleibt ein ZUSTAND !

Es geht halt Berg auf in Deutschland

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 9. Juli 2018 um 16:12:12 Uhr:


Jemand der kein Geld für einen Anwalt und Klage hat, der hat also auch keine Chance zu seinem Recht zu kommen. Sowas ist und bleibt ein ZUSTAND !

wieso, die Anwaltskosten muss die Versicherung doch auch bezahlen. Und wer den Anwalt nicht vorfinanzieren kann, dem sei eine Rechtsschutzversicherung warm empfohlen.

Dann hat sich ja alles zum Guten gewendet. Ärgerlich sind die Umstände. Aber was solls. 🙂

Wer weder über eine RS-Versicherung noch über ausreichende Finanzmittel verfügt, der kann im Fall der Fälle auch Prozesskostenhilfe erhalten. 😉

Kai:
Es gibt Familien in D-Schland, die können sich nichtmal eine Rechtschutzversicherung leisten, denn Essen und Schlafen ist Denen wichtiger ! Diese Familien haben keine Chance in solch' einem "Schweinesystem"...

Und übrigens: Die Unfallgegenerische Versicherung war die Allianz. Ich habe vorsorglich und konsequenterweise ALLE meine Versicherungen dort gekündigt. Hapftpflicht, Hausrat, Auto, Anhänger und Privatschutz.

Wie lautetete immer ein Slogan?
"Recht haben und Recht bekommen, ist zweierlei."
Schlimm, dass man es sich oft erst erstreiten muss.

Ciao
Ratoncita

Die hier gemachte Erfahrung kann ich - leider - aus eigenem Erleben bestätigen.

Ich habe die böse Vermutung, dass bei auch nur leichten Unklarheiten zu Unfallhergang/Schuldfrage (da muss der Unfallgegner noch nicht mal lügen, was aber auch dazukommen kann) die gegnerische Versicherung grundsätzlich erst mal versucht, die Zahlung zu verweigern oder nach eigenem Gutdünken zu kürzen. Nach dem Motto: Wenn der Geschädigte das nicht mag, soll er sich wehren.

Gut, liebe Assekuranz. Ihr wollt Krieg, ihr könnt Krieg haben. Meine eindeutige Empfehlung bei jedem VKU oberhalb der Bagatellgrenze: Sollte ein Unfallhergang Raum für Spekulationen lassen und/oder sollte absehbar sein, dass der Gegner lügt - geht man sofort zum auf Verkehrsrecht spezialisierten(!) RA. Von diesem lässt man sich im ersten Schritt eine kostenlose Beratung geben, ob die Sache Aussicht auf Erfolg hat; jeder seriöse RA wird das anbieten.

Und übrigens: Mein RA wird sich nicht nur sein Honorar vom Gegner holen, sondern für mich auch exakt das Maximum an Schadenersatz plus Nebenkosten rausholen. Das kann er schon deshalb, weil vieles an Formalien gebunden ist, die ich selber gar nicht überblicke und bei denen ich als Laie garantiert Fehler mache, die zu Lasten meines Portemonnaies gehen.

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 9. Juli 2018 um 16:12:12 Uhr:


in so einem assozialen System will ich nicht leben...

Mich interessiert deine Lösung?
Auswandern? Oder schlimmeres 😮

PS
Danke für die Auflösung des ursprünglichen Falls

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