Brauchen eure Hilfe! dringend!!!
Hallo,
erstmal bitte nur posten wer Wirklich ahung hat oder uns Seiten sagen kann die uns helfen!!!
Danke
Hier der Fall:
Vor 5 Wochen haben wir bei Opel die Wasserpumpe wechseln lassen da diese undicht war. Da kam die Frage ob Zahnriemen gleich mitgemacht werden soll... wir natürlich gesagt: wenn er noch ok dann nicht. (so hätte glaub ich jeder reagiert). Wasserpumpe wurde gewechselt onhe Zahnriemen und kein Wort darüber verloren bei bezahlen.
So letzte Woche bleibt mein Mann mit Auto liegen... RICHTIG: ZAHNRIEMEN GERISSEN!!!
Jetzt kommt uns Opel damit das wir das ja nicht wollten, man aber auch nicht wirklich sehen kann ob der noch ok ist... Das hätten die doch auch mal bei Abgabe sagen können oder? Woher soll man das als Laie wissen? Zumal nicht mal 500km seit dem gefahren wurden. Und man bei Opel Zahnriemen und Wasserpumpe immer zusammen macht. Zahnriemen hätte nach Laufleistung noch 10000km halten sollen... Leider auch keine Rechnung mehr vom damalign Wechsel da und die Werkstatt wo dies durchgeführt wurde ist nicht mehr....
Gibt es irgendwo ein Grundsatzgesetz was für uns zutrifft? Was könnten wir noch machen?
Opel macht Kostenvoranschlag fertig und will es der Geschäftsleitung vorlegen... ob da was geht? Zumal man sich bei uns tausend mal entschuldigt hat.
IST DOCH NICHT NORMAL ODER????
Danke jetzt schon mal...
Beste Antwort im Thema
ich stimme Schokocracker 100%ig zu.
Dafür kann die Werkstatt nix und wenn man aus falschem Geiz, Unwissenheit oder warum auch immer den ZR inkl. allen Rollen hier nicht gleich mitmachen lässt, spart man am falschen Ende, fährt risky und hat halt eben dann evtl. - wie hier - die Arschkarte gezogen. Sorry, dumm gelaufen, selber schuld...
Wenn man der Werkstatt den Auftrag gibt, die Pumpe ohne ZR zu tauschen, macht die Werkstatt das auch. Und als Auftraggeber hat man da keinen Grund zu meckern...Gesetze gibts hier keine.
geh zum Anwalt oder zum Schiedsmann.
wenn man einen gebrauchten Zahnriemen aus- und wieder einbaut, kann es zu solchen Problemem kommen. Deshalb baut man einen gebrauchten ausgebauten ZR ja gewöhnlich nicht wieder ein!
Und wenn du nix negatives hören willst, machst du an dieser Stelle am besten Schluss... ich seh hier nix Positives zu deinen Gunsten...
Gruß cocker
38 Antworten
Ich weiß wo ich Öl kontrolliere und nachkippe und nicht wie manche, die in die Bremsflüssigleit Scheibenflüssigkeit kippen, weil se das verwechseln... Alles schon erlebt. Und nen Keilriemen hab ich auch schon selber gemacht. Ich bin nicht doof!!!
Und ich wollte Hilfe haben dazu, was ich gegenüber Oel machen kann, weil man uns nicht richtig aufgeklärt hat und keine blöden Sprüche hören, die kann ich selber zu manchen Themen hier raushauen. Sowas finde ich nicht sehr produktiv.
Es gibt soviele Grundsatzgesetzte bezüglich Zahnriemen mit Wapu, wo Opel den Ursprungszustand des Autos wieder herstellen musste, nur andersrum soll das nciht klappen bzw geben? ist doch egal wie rum man das dreht, Zahnriemen und Wapu gehören zusammen, was Opel auch eingestanden hat. Nur das die selber nicht erkennen können ob man das sieht ob ok oder nicht, dass haben die nie erwähnt.
Angebot von Opel derzeit: 20% würden sie übernehmen von 1300 euro... nee sorry, vorher wollen wir nochmal selber mit der Leitung sprechen. Finde es nur komisch das die uns dieses Angebot machen, also gestehen die sich doch Fehler ein... so deute ich das und nen Anwalt bestimmt auch. Werden uns das aber noch schriftlich geben lassen, das wir dann zum Anwalt gehen, weil das ein Eingeständnis Opels ist und man damit bessere Chancen hat...
Ja was soll ich dazu sagen???erstmal ist das vollkomener Quatsch das es asichtsache ist!Denn die ausführende Wekstatt muss den Kunden daraf hinweisen das der gebrauchte Zahnriemen beim Wiederauflegen ,nicht die mindestanforderung erreichen kann,denn der zahnriemen wurde entlastet beim abnehmen und wieder belastet,also wurde er zweimal aufgelegt.Da kann ja Von herstellerfehler nicht die Rede sein.den der hersteller gibt garantie auf einmal Auflegen und spannen ,und nicht rauf und runter wie es gerade passt!Ausserdem ist der wechsel bei 90000 km angesagt!Also liegt es in der Pflicht des Meisters zu sagen das die Garantie nähmlich verfällt sobald der Riemen runter ist!Und das es Sinn macht ihn neu zu machen !das sei dazu gesagt!Gruss
man kann doch froh sein,dass opel 20%übernimmt,anderen, denen ein eintrag von der opelwerkstatt im checkheft fehlt,bekommen gar nichts,wenn sie die garantie gegen durchrostung in anspruch nehmen wollen.
der zahnriemenwechsel beim vectra b und vielen anderen opel modellen ist bei 60000km ODER ALLE 4 JAHRE
also ihr habt 1000euro in die autos gesteckt und habt an 100euro gespart,weil der zahnriemen noch 10tkm draufbleiben konnte😕
gut,dass er nach 10tkm wechselbedürftig ist habt ihr zwar erst später gesehen,aber wenn ich das auto doch wegen der wapu in die werkstatt gebe,schaue ich doch mal eben,ob manden riemen nicht sofort mitwechselt.
als meine zkd defekt war hätte ich mit dem zahnriemen noch 2jahre oder 25tkm fahren können,aber wofür,der zahnriemensatz kostet ca 100euro,und da für den wechsel der zkd der riemen sowieso runter musste ,habe ich nicht eingesehn in 2jahren nochmal 350-400euro zu bezahlen nur weil dann der zahnriemen gewechselt werden muss.
mfg
André
Naja, 20% bieten Sie als Kulanz an. Das ist kein Eingeständniss.
Das ist einfach nur fair.
Poste mal den Inhalt des Kostenvoranschlages für die Reparatur.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Andi207
man kann doch froh sein,dass opel 20%übernimmt,anderen, denen ein eintrag von der opelwerkstatt im checkheft fehlt,bekommen gar nichts,wenn sie die garantie gegen durchrostung in anspruch nehmen wollen.
*hust* Das sind 2 paar Schuhe 😉 Rost und sonstige Garantiesachen gehen über Opel direkt, die Zahnriemengeschichte muss der FOH auf eigene Kappe abwickeln, damit hat das Werk nichts zu tun, da die FOH auf eigene Rechnung arbeiten...
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
*hust* Das sind 2 paar Schuhe 😉 Rost und sonstige Garantiesachen gehen über Opel direkt, die Zahnriemengeschichte muss der FOH auf eigene Kappe abwickeln, damit hat das Werk nichts zu tun, da die FOH auf eigene Rechnung arbeiten...Zitat:
Original geschrieben von Andi207
man kann doch froh sein,dass opel 20%übernimmt,anderen, denen ein eintrag von der opelwerkstatt im checkheft fehlt,bekommen gar nichts,wenn sie die garantie gegen durchrostung in anspruch nehmen wollen.
habe ich inzwischen auch gemerkt.
hat sich vom te nur so gelesen,dass sie 20% von opel bekommen und nicht vo opel-händler.
mfg
André
Zitat:
Original geschrieben von $teffi22
(...)
Angebot von Opel derzeit: 20% würden sie übernehmen von 1300 euro... nee sorry, vorher wollen wir nochmal selber mit der Leitung sprechen. Finde es nur komisch das die uns dieses Angebot machen, also gestehen die sich doch Fehler ein... so deute ich das und nen Anwalt bestimmt auch. Werden uns das aber noch schriftlich geben lassen, das wir dann zum Anwalt gehen, weil das ein Eingeständnis Opels ist und man damit bessere Chancen hat...
Lass das mit dem Anwalt zunächst sein!!!
Wende Dich zuerst an die Schlichtungsstelle des Verbands der KFZ-Meisterbetriebe (glaub` so heißt das)! In der Regel sind die FOH`s dort Mitglied! Die FOH`S haben in der Regel am Eingang oder im Kundendienstbereich einen Mitgliedsnachweis darüber aushängen, in Form eines schön gemachten Schildes!
Das ist mit Sicherheit der erste und richtige Schritt! Zum Anwalt kannst Du ggf. immer noch!
Gruß
Fliegentod
so hier mal die entscheidung:
opel (fachhändler) übernimmt arbeitslohn und wir matierial. also 50:50...
meckern und stress machen haben sich gelohnt.
machts gut