Brauche eure HILFE!!!!!!!!

Ford C-Max 1 (DM2)

Hallo Leute,

ich habe ein Problem. Ende Februar (vor 5 Monaten) habe ich einen Ford Focus von einem Händler gekauft. Alles schön und gut. Nach ca 2 Monaten fing der Wagen an etwas rum zuspinnen. Der Wagen ging ab und zu einfach aus und da gab es noch so kleiner dinge, aber das ist total nebensächlich. Als ich jetzt Smstag von der Abfahrt runter bin, ist an der Ampel vorne rechts irgendeine Stange abgebrochen (Querlenker)? Ich weiß es nicht genau, da ich keine Ahning von Autos habe. Auf jedenfall kann ich Gott danken dass ich noch lebe, wäre ich eine Ausfahrt weiter gefahren, dann wär ich jetzt vllt nicht mehr am Leben. Der Wagen wurde heute zur Werkstatt A.T.U gebracht. Die haben zu meiner Mutter gesagt als die dort war, das der Schaden sich auf 2.500€ belaufe und das der Wagen SCHROTT ist, nicht schrott weil vorne rechts der Schaden entstand, sondern weil der Händler mir den Wagen verkauft hat. Der Wagen ist unten komplett verrostet und was weiß ich nicht was noch alles kaputt ist und dass ich großes Glück hatte.Dort war ein Meister, der sich den Wagen angeguckt hat, der Mann hat danach sofort, meine Nummernschilder genommen und hat die Aufkleber abgemacht und sage nur dass man so ein Auto nicht fahren darf. Die haben das Straßenverkehrsamt angerufen und die kümmern sich jetzt um den Händler, denn der wird laut dem Meister dick auf die Nase fallen, da er diesen Wagen niemals hätte verkaufen dürfen, denn bevor der einen Wagen verkaufen darf, muss er den Wagen überprüfen lassen und das hat der nicht gemacht. Meine Mutter war bei dem Händler und hat gesagt, entweder machen wir das unter uns aus und der gibt unser Geld zurück oder die geht vor Gericht (hat A.T.U meiner Mutter auch geraten). Der meinte dann, der gibt uns das Geld zurück, will ABER 600-700 Euro abziehen weil wir den Wagen 5 Monate gefahren sind. Der will Geld abziehen, obwohl der uns ein Auto verkauft hat, welcher schrott war? Darf der das machen? Hat der das recht dazu? nachdem was der uns verkauft hat, kann wirklich auf dieses Recht bestehen Geld abzuziehen, obwohl der nicht einmal das recht hatte so ein Auto zu verkaufen?

der Wagen steht bei A.T.U und wir bekommen erst die Schlüssel wenn wir den Meister bezahlen.

P.S Ich war nicht dabei, weil sich alles als ich in der Berufsschule war abgespielt hat. Morgen will der mit uns reden, denn heute wollte der nach A.T.U sich informieren lassen. Ich will morgen nichts falsches machen und ich würde gerne wissen was ihr von sowas haltet? Könntet ihr mit ruhigem Gewissen in Auto verkaufen obwohl ihr wisst, dass die Person umkommen könnte?

Danke im voraus!!

Mit freundlichem Gruß

Julijan Petric

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von HRVMaster



Zitat:

Original geschrieben von Daggobert


Aha, du bist im falschen Forum. Wir sind hier beim MKII und du hast einen MKI. Ich habe mich schon gewundert...

Gruß

Mir wurde von einem Admin gesagt dass mein Thema verschoben wurde, also in diesen Forum. ich bin es nicht schuld.

Auch Admins können sich mal nen Fehler machen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Daggobert



Zitat:

Original geschrieben von HRVMaster


Mir wurde von einem Admin gesagt dass mein Thema verschoben wurde, also in diesen Forum. ich bin es nicht schuld.

Auch Admins können sich mal nen Fehler machen.

Gruß

Klar, ich sage ja auch nichts dagegen.

... in der Fahrzeugauswahl stand C-Max, deshalb hab ich den Beitrag in das C-Max Forum verschoben (ohne den Beitrag zu lesen).

Das nächste mal Bitte gleich im richtigen Unterforum posten 😉

Zitat:

Original geschrieben von FocusGT


... in der Fahrzeugauswahl stand C-Max, deshalb hab ich den Beitrag in das C-Max Forum verschoben (ohne den Beitrag zu lesen).

Das nächste mal Bitte gleich im richtigen Unterforum posten 😉

Alles klar, sorry.^^

Zitat:

Der Händler meinte, wenn der Wagen so kaputt ist mit dem Rost undso, warum hat der dann TÜV bekommen? Der meinte, die Mängel müssten dann schon länger gewesen sein, denn Rost kommt nicht von heut auf morgen. Ich sage mal, wer weiß wie der sein TÜV bekommen hat und gerade deswegen sollte ein Händler ein Auto vor dem kauf überprüfen lassen, denn der weiß ja nicht wie der Verkäufer an sein TÜV gekommen ist. oder?

Naja, TÜV ist immer so eine Sache. Leider kannst du dich weder auf Händler noch auf irgendwelche TÜV Berichte verlassen. Klar, sollte ein Fahrzeug mit TÜV verkehrssicher sein.

Rost ist zwar ein Thema beim Focus, aber meistens ist der Rost nicht TÜV relevant, da meistens Türen/Heckklappe betroffen sind und nicht irgendwelche tragende Teile (Schweller, Träger...). Bevor der TÜV die Türen bemängelt sind die sowieso nicht mehr zu retten.

Selbst Ford-Händler verkaufen Autos mit manchen Mangel. 100prozentig sicher kannst du selbst da nicht sein. Allerdings sind die Autos z.B. bei deinem Ford Händler in Moers in dieser Preisklasse mit Sicherheit nicht zu finden. Ein Focus wird z.B. bei Ford La... in Moers mindestens mit 4000 Euro veranschlagt und selbst da geht noch gut Geld für manche Kleinigkeit rein, glaube mir.

Leider gilt, nach meiner Meinung nur, nehme beim nächsten Mal einen Bekannten mit der etwas von Autos versteht bzw. schau in den Foren zu dem erwählten Modell nach dessen Schwächen (egal welcher Hersteller, zu jedem gängigen Auto gibt ein Forum im Netz und jeder Hersteller hat Schwächen). So habe ich es damals gemacht.

Zu deinem jetzigen Problem mit dem Auto: Wenn es ein Händler war, musste er dir ein Jahr Gewährleistung geben. Es sei denn, er hat sich im Vertrag aus dieser mit z.B. Verkauf im Kundenauftrag, Bastlerfahrzeug oder von privat davon befreit. Es ist natürlich eine Frage, ob du den von ihm kostenlos reguliert bekommst bzw das Auto noch behalten möchtest. Ansonsten bleibt dir natürlich der rechtliche Weg. Dazu muss natürlich ein Anwalt (Rechtschutz versichert?) her. Das Auto sollte dann von einem unabhängigen Sachverständigen (z.B. Prüfstation ADAC, DEKRA...) komplett aufgenommen werden und dann geht es seinen Gang und der wird dauern. Ich würde ihn nicht zu Ford, ATU oder sonst wen begutachten lassen. Bei einem Streitwert von 1800 Euro würde ich auch versuchen, den Nutzungsverlust so niedrig wie möglich mit Händler auszuhandeln (höchstens 300 Euro) und die verbleibenden 1500 Euro nehmen und mich nach einem anderen Wagen umsehen (Lehrgeld). Der gerichtliche Weg wird ohne Rechtschutz teuerer.

Gruss
Striker75

Ich würde keinesfalls auf das "Angebot" des Händlers eingehen und einen geringeren Kaufpreis zurückerstattet bekommen bei zurückgabe des Fahrzeugs.

Da der Verkäufer mit sicherheit von den gravierenden Mängeln wusste und dir das Auto als Verkehrssicher verkauft hat besteht hier der Tatbestand der "Arglistigen Täuschung"

Der Fall sollte in jedem Fall in die Hände eines Anwalts übergeben werden. Da du nach dem erkennen des Mängels (sprich nachdem das Auto auseinander gefallen ist) Unverzüglich den Schaden dem Verkäufer gemeldet hast liegt hier auch kein Versäumniss vor. Aufgrund des Tatbestands der Arglistigen Täuschung steht dir als Betrogenen der volle Kaufpreis zuzüglich Ausfallentschädigungen zu. (Eventuell auch noch Aufwendungen vergeblicher Leistungen hier möglicherweise die Rechnung von ATU. )

Zu meiner Sicherheit sind alle Angaben ohne Gewähr, es ist schon einige Zeit her das ich mich mit dem HGB und dem BGB auseinander gesetzt habe evtl. haben sich mitleriweile einige Gesetze geändert.

Zitat:

Original geschrieben von funkah


Ich würde keinesfalls auf das "Angebot" des Händlers eingehen und einen geringeren Kaufpreis zurückerstattet bekommen bei zurückgabe des Fahrzeugs.

Da der Verkäufer mit sicherheit von den gravierenden Mängeln wusste und dir das Auto als Verkehrssicher verkauft hat besteht hier der Tatbestand der "Arglistigen Täuschung"

Der Fall sollte in jedem Fall in die Hände eines Anwalts übergeben werden. Da du nach dem erkennen des Mängels (sprich nachdem das Auto auseinander gefallen ist) Unverzüglich den Schaden dem Verkäufer gemeldet hast liegt hier auch kein Versäumniss vor. Aufgrund des Tatbestands der Arglistigen Täuschung steht dir als Betrogenen der volle Kaufpreis zuzüglich Ausfallentschädigungen zu. (Eventuell auch noch Aufwendungen vergeblicher Leistungen hier möglicherweise die Rechnung von ATU. )

Zu meiner Sicherheit sind alle Angaben ohne Gewähr, es ist schon einige Zeit her das ich mich mit dem HGB und dem BGB auseinander gesetzt habe evtl. haben sich mitleriweile einige Gesetze geändert.

Mein Ford wurde schon von einem Sachverständiger überprüft, der dann auch sofort die Plakette abgemacht hat. Ich habe einen zweiseitigen Bericht vom Dekra-Sachverständiger bekommen, der voller Mängel ist, alles möglich ist verrostet oder abgebrochen.-.- Ich habe heute mit meinem Lehrer geredet, der das HGB, BGB und sonst alle Rechte in und auswendig kennt. Er sagte mir, dass der Händler mir einen Betrag abziehen darf, aber das 500 Euro zuviel seien und dass man keine bestimmte Summe im Gesetz findet wo enthalten ist, wieviel ein Händler beanspruchen kann oder darf. Er sagte, ich soll druck aufbauen, ihm sagen dass ich eine faire Lösung möchte, da ER mir bewusst ein nicht verkehrstaugliches Auto verkauft hat und damit mein Leben gefährdet hat. Dass er gegen seine Pflichten verstoßen hat und dass ich das der IHK oder Handwerkskammer melden kann, worauf dann ein Begutachter sich seine Autos anguckt und dem Händler dann sogar die Lizenz entziehen kann. Also ich wirklich Druck aufbauen und das dann so klären. Mein Lehrer sagte mir auch das ein Anwalt zuviel kostet und das es zulange dauert. Naja, der Mann kommt aus einer Familie die aus Richten und Anwälten besteht. Ich nehme mal an, der weiß wovon der spricht. Was sagt ihr dazu? Morgen wollte ich zum Händler und nehme auch einen zeugen mit, denn wer weiß was alles passiert

Ich hatte genau so ein Fall vor ca 3 Jahren....

Ich hab mir ein Anwalt genommen, der hat probiert es im Guten zu regeln, ging aber nicht
Gerichtsurteil sprach für mich und ich bekahm mein ganzes Geld zurück.

Wenn der Händler schlau ist macht Er mit Dir ein Freundschaft-Deal.....Auto gegen Kohle zurück

Ich denke mal, dass das der erstmal richtige Weg sein dürfte. Wie gesagt der Rechtsweg wird teuer ohne Rechtschutz und der Verlust bei 1800 Euro Streitwert höher als dieses Nutzungsgeld, das der Händler abziehen möchte.

Als Verhandlungsbasis, um das Nutzungsgeld zu drücken, hast du genug selber genannt (Sachverständigen, eventuell Standgebühr, IHK,...).
Vielleicht lässt sich der Händler darauf ein. Dann kommst du noch günstig weg. Ein Zeuge ist auf jeden Fall nötig bei dem Gespräch und vor allem erstmal versuchen ruhig zu verhandeln.

Gruss
Striker75

Ich hatte mich ja auch mit dem gestritten und dann musste ich mit der Ehefrau weiter diskutieren. Die meinte die ganze Zeit dass die recht haben und hat mich ständig unterbrochen. Wisst ihr was die meinte? Die meinte auch, ja warum hatte der Wagen dann TÜV? Ich müsste Dekra anzeigen weil die den TÜV gegeben haben und nicht die Händler. O.o Das ist ja mal der Hammer oder? Noch dazu kommt dass die gesagt hat, die kennen sich gut mit den Gesetzen und mit dem Gericht aus. ich sage mal, ein Eigentor.Die hatten wohl genug Stress am hintern, wenn die sich so gut damit auskennen. ist das auch so, dass wenn ich das melde, dass die dann einen von der Handwerkskammer oder von der IHK rausschicken zur Überprüfung?

Nein, die Dekra oder der TÜV, begutachtet nur den Zeitpunkt der Vorführung! Du müsstest nachweisen, dass in den Monaten, nichts passiert ist, dass das Auto jetzt so aussehen könnte. Daher: Wenn die Karre nicht am nächsten Tag so aussieht und du da das bemängelst, sind die fein raus.

Das würde dich erst mal Geld für ein entsprechendes Gutachten kosten und dann werden die Jahrelang klagen, da ihr Ruf auf dem Spiel steht.

Daher: Mach lieber den Verkäufer fertig.

MfG

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