Brauche eine erklärung danke
also die sache ist so ^^
ich hab 17 zoll auf mein bmw 318 drauf 17 45-225 ringsrum tiefergelegt ist das auto NOCH NICHT
ich hab 3 mal versucht die felgen einzutragen da sie hinten geschliffen haben wurde es gebörtelt vorne haben die reifen innen geschlieffen wenn man das lenkrad eingeschlagen hatt querlenker koppelstange alles erneuert und tüv bekommen ^^
Felgen eingetragen bekommen bei der GTÜ felgen ET ist 35 viele werden sagen kann nicht schlaffen aber es hat geschliefen ^^ alles ist nun sauber.
wo ich die Felgen eingetragen hab bei der GTÜ haben die es nicht gleich auf die FZpapiere drauf geschireben sondern er hat mir ein extra pappier in die hat gedrückt das sie eingetragen sind wenn ich möchte muss ich zum anmelde amt und die tragen mir es in die papiere ein ^^.
meine frage jetzt da ich angst hab wenn ich das auto mit tieferlegungs federn tief legen und die bei 17 zoll schleiffen könnten,
könnt ich nicht einfach 15 zoll winterreifen drauf packen und das auto tief gelegt einfach zu einer anderen eintragungs stelle gehen also dekra tüv ?
danke in voraus
Beste Antwort im Thema
Ich hab den Verdacht er will einfach bescheissen aber ich kann mich auch täuschen.
20 Antworten
ein ordentlicher thread titel wäre von vorteil... und wieso hast du nicht gewartet bis dir jemand im anderen thread geantwortet hat? du musst noch viel lernen!
vorneweg... der grund wieso es geschliffen hat könnte sein das du keine Lenkeinschlagsbegrenzer drin hattest! bmw verbaut diese wenn ab werk 225er reifen geordet worden sind!
und nochmal zum mitschreiben... wenn deine felgen jetz so eingetragen worden sind, dan wurden sie (wenn die eintragung nicht illegal war) quasi auch im tiefergelegten zustand begutachtet! sprich der wagen wurde voll eingefedert!
Um dann doch wieder mit schleifenden Reifen durch die Gegend zu fahren?
Würde ich nicht machen.
Das hat schon seinen Sinn, warum der Tüv es sich anschauen soll.
Außerdem ist auf dem Gtü-Schreiben keine Tieferlegung in Verbindung mit den Felgen aufgeführt.
Somit darfst Du so auch gar nicht fahren.
Gruß
OrigIS
Zitat:
Original geschrieben von OrigIS
Um dann doch wieder mit schleifenden Reifen durch die Gegend zu fahren?
Würde ich nicht machen.
Das hat schon seinen Sinn, warum der Tüv es sich anschauen soll.
Außerdem ist auf dem Gtü-Schreiben keine Tieferlegung in Verbindung mit den Felgen aufgeführt.
Somit darfst Du so auch gar nicht fahren.Gruß
OrigIS
nicht bei jeder eintragung steht "in verbindung mit"!
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Nein, in der Fahrwerkseintragung muss vermerkt werden, dass die zuvor eingetragenen Sonderräder (deine 17er) berücksichtigt wurden. Sonst ist der Wisch das Papier nicht wert auf dem er gedruckt ist.
Bei einem Polizisten der sich auskennt kann es dann richtig Streß geben, des weiteren könnte sich die Zulassungstelle weigern die Räder und das Fahrwerk in die Fahrzeugpapiere zu übertragen. Kann aber auch alles problemlos gutgehen.
Außerdem sollte eine Tieferlegung nix an der Rad-Freigängigkeit ändern! Das hängt nämlich überhaupt nicht mit der Tieferlegung zusammen (vorrausgesetzt KEIN Gewindefahrwerk). Wenn es jetzt nicht schleift, schleift es nachher auch nicht.
ich glaube ihr habt mich falsch verstanden meine 17 zolls sind eingetragen auf ein extra blad was ich beim amt vor liegen muss später wenn ich die felgen in die auto papiere haben will
schleifen tuhn sie ganz ganz GAAANNNZZ leich beim einschlagen meine frage war jetzt nur soll ich 15 zoll drauf packen und die federn eintragen und dan die eigetragenen 17 zoller drauf packen ?
und eine frage zu diesem einschlag begrenzer woher find ich diese teile danke in voraus
die findeste bei bmw! dein teilehändler vorort kann dir bestimmt weiterhelfen!
wenn sie schleifen wie hast du sie dan eingetragen bekommen?
achsenvermessung etwas geschumelt und da wo schleifspuren waren einfach unterbodenschutz drauf und ab ins gtü ^^
jetzt nach 700 km sehe ich ganz leichste schleif spuren deshalb ist es auch gut das ich diese lenkeinschlag begrenzer kaufen sollte kostet ja höstens 30 euro ^^
Ich habe es doch geschrieben:
In dem extra Blatt, welches du dann für das Fahrwerk bekommst MUSS drinstehen, dass die 17-Zöller berücksichtigt wurden, folglich müssen sie bei der Fahrwerkseintragung drauf sein, sonst erlischt rein rechtlich die Eintragung der 17-Zöller in Verbindung mit der Tieferlegung.
Ergo: 17er MÜSSEN drauf sein wenn du die Federn eintragen lässt!
Zitat:
Original geschrieben von boby-09
ich glaube ihr habt mich falsch verstanden meine 17 zolls sind eingetragen auf ein extra blad was ich beim amt vor liegen muss später wenn ich die felgen in die auto papiere haben will
schleifen tuhn sie ganz ganz GAAANNNZZ leich beim einschlagen meine frage war jetzt nur soll ich 15 zoll drauf packen und die federn eintragen und dan die eigetragenen 17 zoller drauf packen ?
Du bekommst immer nur die Räder in die Papiere eingetragen, die bei der Besichtigung montiert sind.
Also wenn Du mit 17" Felgen vorfährst, werden die 15" Felgen nicht automatisch miteingetragen.
Es geht doch um die Kombintation Tieferlegung/Felgen oder was jetzt?
Und solange da irgendwo etwas schleift, würde ich dort gar nicht wieder hinfahren.
Gruß
OrigIS
siehe dein anderen thread...
ich weiss garnet was da so rummachst...börtel doch einfach die kante weg...wasn dran so schlimm? wenns gescheit gemacht wird, kommen auch keine folgeschäden...ich weiss garnicht was leute gegen börteln haben, ziehen versteh ich ja noch manchmal..aber börteln hallo?
und wenns schleift, sollte dir dein normaler menschenverstand sagen, das man da was machen sollte...mit pfusch kommt man nie weit
Bis vor zwei wochen dachte ich auch noch, es ist positiv um alles in der Welt Felgen eingetragen zu bekommen.
Dann hab ich folgende Story erlebt: (hat sich original so abgetragen!)
Kumpel von mir hat sich an seinem alten Passat 17 Zöller draufmachen lassen, inkl. Gewindefahrwerk. Alles von ner Firma einbauen lassen und anschließend wurds durch die Firma von ner Prüforganisation eingetragen.
Fahren dann also mit 4 Leuten im Auto durch die Stadt, mit ca 50 km/h, auf einmal ne kleine Bodenwelle und es tut nen lauten Knall von hinten. Er direkt rechts ran und siehe da, schöne Bescherung! BEIDE hinteren Reifen waren ringsum an der Karkasse aufgeschnitten. Haben zwar zum Glück keine Luft verloren aber natürlich waren die hinüber. Das Gummi hing teilweise schon in Fetzen runter.
Wie sich herausstellte haben winzige Kanten vom Kotflügel/Radhaus den Reifen so aufgeschlitzt, als er eingefedert war.
Bei den neuen Reifne hat er sich jetzt Federwegsbegrenzer verbaut 😉
Das hätte auch schlimmer ausgehen können! Man stelle sich vor auf der AB bei 150 Sachen und die Reifen platzen...
Und wie gesagt, es war eingetragen! Das Fahrwerk sogar mit dem Vermerk "Es wurde die Eintragung der Sonderräder berücksichtigt". Hab mir die Eintragungen genau angeschaut, da stimmte alles 100%ig mit.