Brauch 'n bisschen seelischen Beistand ...
Hintergrundstory:
Hab meinen Passi nahe der Firma meines Kumpels gelassen, auf seinem Privatparkplatz. War von Freitag auf Samstag weg, komm dann wieder und muss feststellen, dass die Maler, die die Fassade und Metalgitter des Bürogebäudes angemalt haben, meinen Passat getroffen haben. Beide Kotflügel, die Haube und die Frontschürze sind mit brauner Farbe bekleckert (Lack-/Öl-/Keine-Ahnung-Farbe). Wenn das nicht schlimm genug wäre, haben diese Maler-Säcke versucht den Schlamassel aufzuwischen, wobei FIESE Kratzer entstanden sind ... ich bin sowas von zertrümmert .. wie kann man nur so blöd sein??
Montag morgen mach ich den die Hölle heiss .. Polizei, Versicherung, was-weiss-ich-noch.
Ich hätts schon am Samstag melden sollen, hab den Wagen aber am späten Abend abgeholt und das Disaster erst heute bemerkt ...
FOTO1
22 Antworten
Das wird dann wohl der letzte Post zu diesem Thema sein.
Erstmal danke ich Allen für die netten Antworten, hat mir echt geholfen
aber jetzt einmal Taheles:
Die Malerfirma ist keine Firma. 9 Schwarzarbeiter samt Gerüst, die wie vom Erboden verschluckt wurden. Eigentümer des Bürohauses ist mir auch nicht gerade eine Hilfe und überhaupt ist die ganze Sache einfach nur Pech hoch Drei. Ich muss jetzt wohl oder übel mein Autocasco einschalten. Hab schon mal mit der Werkstatt gesprochen und die haben gemeint es würde so um die 2000EUR kosten, da da noch Schattierungsmassnahmen kommen (Perle) und überhaupt. Polizei bringt jetzt auch wenig, weil die Sache wohl Monate dauern würde und ich hab da halt keine Lust drauf.
Es ist mir auch eigentlich alles egal. Gut dass ich AC versichert bin, sonst wärs echt Kacke.
Bring den Wagen jetzt zum Freundlichen, damit ich nicht jedesmal schlechte Laune habe, wenn ich irgendwo hinfahren will.
Fazit: Sollte Euch jemals jemand, irgendetwas, irgendwo und irgendwie am geliebten Auto machen - KILLT DEN BASTARD. Ruft sofort die Polizei, die Nationalgarde, Fernsehteams, Eure Schwiegermutter und siesst mit scharfer Ammunition.
Da fällt mir ein ... wenn ich jemals einen Maler bei mir im Haus haben werde, dann mach ich ihm den schlechtesten Kaffee auf der ganzen Welt :P
Das wärs dann.
Danke nochmal und schöne Grüsse
Philipp
Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung würde ich auf alle Fälle gegen den Hausbesitzer (Auftraggeber) machen.Der Hausbesitzer müsste ne Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht haben. Soll doch alles die Polizei ermitteln.
Vielleicht stellt Polizei ermittlungen ein wenn Sachschaden vom Hausbesitzer übrnommen wird.
Kasko kann dann immernoch Regress einleiten und gegenenfalls kannste Deinen
SFR dann entlasten wenn Regress erfolgreich ist.
Gruss
Hi,
glaub' mir: unter den gegebenen Umständen würde der Hauseigentümer, sein Verhalten mir gegenüber noch bedauern!!
Suche Dir ein paar Zeugen, die ein paar Infos zu den "Schwarzarbeitern" haben und dann informiere die Steuerfahndung (nicht anonym!) oder die Soko "Schwarzarbeit" beim Zoll (siehe auch unter www.zoll.de), die freuen sich auf darauf, garantiert 😉
Auch Privatpersonen müssen solche Rechnungen (die in Zusammenhang mit einem Grundstück stehen) zwei Jahre lang aufbewahren (§ 14b Abs. 1 S. 5 i.v.m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
Solchen Steuerhinterziehern / Sozialschmarotzern gehört das Handwerk gelegt. Und glaube mir weiter: Wenn die Steuerfahndung oder Soko "Schwarzarbeit" bei dem Hauseigentümer klingelt, gibt der alle Informationen...
Und die Hinweise, sich auch haftungsrechtlich beim Hauseigentümer schadlos zu halten, würde ich auch beachten und mir sofort einen Rechtsanwalt nehmen! Schon aus Prinzip.
Hier geht es nicht um Schwarzarbeit sonderen vorrangig darum: wer haftet für den Schaden?
------------------------------------------------------------------
Bei einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer - z.B. als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder Mieter - abgedeckt.
Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den genannten Eigenschaften obliegen (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).
Nachtrag:
Nach welchen Gesichtspunkten wird gehaftet?
Grundlage für die Haftpflicht ist in erster Linie das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 823, 831, 836, 278 BGB) und die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, abgeleitet aus § 823 BGB.
Verkehrssicherungspflicht heißt: Jeder, der Gefahrenquellen schafft, muß auch die notwendigen Vorkehrungen treffen, drohende Gefahren von seinen Mitmenschen abwenden. Eine Gefahrenquelle entsteht bereits, wenn man zuläßt, daß andere Personen das eigene oder gemietete Haus oder auch nur den dazugehörigen Grund und Boden betreten!
Der § 836 BGB begründet zudem eine ausgesprochene Verschärfung der Haftung. Kommt es nämlich durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen eines Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haftet der Hausbesitzer - es sei denn, dass er zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Beschädigt z.B. die vom Dach herabstürzende Dachpfanne oder die sich lösende Markise ein parkendes Auto, muss der Hausbesitzer nachweisen, dass er die schadenverursachenden Teile durch zuverlässige Fachleute hat anbringen und regelmäßig überprüfen lassen. Kann er das nicht, steht sein Verschulden fest (sog. "Haftung aus vermutetem Verschulden"😉.
Ähnliche Themen
Hey psienkiewicz, lass Dich nicht so einfach einschüchtern! Bei 2000€ hört der Spass definitiv auf! Mach dem Hausbesitzer die Hölle heiss! Klar, Du solltetst schon jetzt den Schaden Deiner Versicherung melden, allein schon wegen Deiner Mitwirkungpflicht bist Du sogar verpflichtet den Schaden ordnungsgemäß zu schildern. Deine Versicherung will natürlich aus das Geld lieber von jemanden anders haben, als es selbst zu zahlen. Die werden dann schon auf den Hauseigentümer zugehen. Also mein Tipp: 1. Polizei einschalten, 2. Versicherung informieren und 3. dem Hauseigentümer eine Frist von 2 Woche geben, in der er den Schaden selbst zu zahlen hat oder den Schuldigen nennen muß. Den Rest übernimmt dann automatisch die Staatsgewalt. Warum sollst Du den Schaden auf eigene Kappe nehmen und dann auch nch hochgestuft werden? Sehe ich nicht ein. Ich würde da kämpfen bis aufs letzte. Auch ein Anwalt würde von mir beauftragt werden.
KÄMPFE!
Viel Erfolg! Jens
gebäude-haft zieht hier schon mal nicht, da der schaden wohl nicht vom gebäude her gekommen ist-
dass, das der gebäude - eigentümer kausal haftet (ohne verschulden) stimmt, zumindest bei uns in der CH , aber der schaden an sich, bzw. die Forderung hat dann i.d.R. schon der zu beweisen, wer von dem anderen etwas will.
sorry, wenn ich ein gebäude habe, malerarbeiten ausführen lassen (ob schwarz oder nicht), diese Maler machen was kaputt an einem Dritten- hafte ich pers. wohl ganz sicher nicht, weder über die privathaftpflicht noch aus meinem Gebäude heraus (wäre was anderes wen ein gebäudebestandteil oder z.B. ein Ziegel auf dein PW geknallt wäre, aber auch da, wenn es abartig stürmt, hafte ich auch nich, da ich mich entlasten kann).
gebäudeeigentümer nochmals ganz "lieb" fragen, wer die arbeiten gemacht hat, und diesen dann eingeschrieben in kenntnis setzen- egal ob einer privathaftpflicht - betriebshaft oder sonst was hat- haften tut er...aber eben......beweisen, dass der schaden von ihm verursacht worden ist (vom maler meine ich jetzt), musst am schluss dann wieder du (sonst könnte ja jeder kommen und sagen" sie, sie bauen ja gerade neben an, schauen sie mal mein auto an , die beule da, die war noch nicht, bitte melden sie das der haftpflichtversicherung an..............) - und übrigens: ein direktes forderungsrecht hast du gegenüber einer allf. bestehenden Haftpflichtversicherung auch nicht. D.h. Deine Forderungen könntest du dort stellen, versicherer muss den schaden aber nicht bearbeiten (nicht so wie in der Mfz.Haftpflicht).
Hier nochmal erschöpfend: Gebäudeeigentümer = Bauherr
Als Bauherr ist man, auch wenn man für die am Bau durchzuführenden Arbeiten sachverständige Personen (Architekt, Bauunternehmer, Bauhandwerker) beauftragt hat, nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht befreit.
Als Bauherr kann man aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, der Verletzung der Überwachungspflicht oder aufgrund eines Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten zur Haftung von vom Bau oder Baugrundstück ausgehenden Schäden herangezogen werden - sofern kein anderer Verantwortlicher ausgemacht werden kann. Ein klassisches Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die unbeleuchtete Baugrube dar, in die jemand hineinstürzt. Der Bauherr ist hier aus seiner unzureichend nachgekommenen Verkehrssicherungspflicht haftbar.
Auch ist es Aufgabe des Bauherrn, sich persönlich um die Baustelle zu kümmern, d.h. er hat sich häufig vor Ort über den Zustand der Baustelle zu informieren. Besucht er die Baustelle lange Zeit nicht, so verstößt er gegen seine Überwachungspflicht. Entgeht ihm dadurch ein gefahrenreicher Zustand, so hat dies seine Haftung zur Folge.
Wird für eine spezielle Umbaumaßnahme am Haus nicht eine kompetente Fachfirma, sondern eine für die Aufgaben nur -unzureichend befähigte" Firma/Person beauftragt, so haftet der Bauherr für eventuelle Schäden aufgrund seines Auswahlverschuldens.
Nicht nur der Bauherr kann zum Schadenersatz herangezogen werden kann, auch die beauftragten sachverständigen Personen verantwortlich. Jedoch: bei mehreren Verantwortlichen haftet jeder gesamtschuldnerisch, also für den gesamten Schaden in voller Höhe.
.....................
nur nicht klar, ob hier die ausgeführten Arbeiten als "Bauerei unter Bauherr" gelten.
Und auch, wenn es so wäre, der Schaden bzw. kausaler Zusammenhang selbst, muss nach wie vor noch vom Anspruchsteller bewiesen werden, und da liegt ja genau die krux der Sache.
Vorallem: Der Schaden selbst wurde ja eher durch die Putzererei (wenn man dem so sagen kann) verursacht, und das selbst hat dann ja auch nichts mehr mit der Haftung des Bauherrn zu tun, bzw. dieser kann sich für diesen Schaden so entlasten. Die Farbspritzer als solches stellen noch keinen Schaden, (Personen/Sach-schaden), gem. "Schaden in der Versicherungsdefinition" dar- blöd, ist aber so.