Bräuche dringend Rat zwecks Rückgabe des BMW`s

BMW 5er E60

Noch mal was was ich Fragen wollte...

 

Habe den Wagen seit 1 1/2 Monaten und der Händler hat mir verschwiegen das das Dach gespachtelt wurde, keine Ahnung warum aber ich sah es erst vor kurzen, nun ist sehr wahrscheinlich das 2 massen schwungrad defekt.

Bei BMW 1200 €

Ich Ihn angerufen und schilderte Ihn das, er erstmal abweisend, nach dem 2 Anruf von mir sagte ich Ihm was das kostete, ich solle nun zu Ihm kommen ( 1 fahrt 150km) insgesamter aufwand (600km für mich), er hätte da jemanden der das für die hälfte macht... Also das Schwungrad kostet schon alleine 600 !! Will keine Scheisse eingebaut bekommen oder so....

Am liebsten würde ich den Wagen zurückgeben und nen vernünftigen holen.

Garantie habe ich abgeschlossen, sagte zu mir 6 Monate 100% kostenübernahme und die weiteren 6 Monate 50%. Als er dies sagte beim Verkauf, war meine Lebensgefährtin dabei.

Nun steht im kleingedruckten da meiner 108tkm runter hat das ich 60% zahlen muß!

Wie geh ich am besten vor, je mehr ich drüber nachdenke um so mehr packt mich der Gedanke Ihn zurück zu geben... Kann ich das überhaupt noch?

 

 

Man man man, ich bin so Stinkig ich könnte schimpfen wie ein Rohrspatz!!!!!

Beste Antwort im Thema

Hier muss man rechtlich aber zwei Dinge unterscheiden. Das Dach ist zwar an sich auch ein Mangel, zählt aber eher als verschwiegener Schaden. Somit hat das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit (nehme mal an Unfallfreiheit ist vereinbart), was allein schon aus diesem Grund zum Rücktritt beziehungsweise einer Kaufpreisminderung berechtigt. Je nach dem, für was Du als Käufer Dich entscheidest...

Das Schwungrad ist ein klassischer Mangelfall, welcher der Gewährleistung unterliegt. Hier tritt zudem die 6-monatige Beweislastumkehr ein, sodass im Grundsatz davon ausgegangen wird, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Der Händler kann kaum das Gegenteil beweisen. Der Händler muss also nachbessern - und zwar kostenfrei. Also nix Garantiezuzahlung oder sonstiges...

Du musst halt am Ende selbst entscheiden, ob Du den Wagen wegen des Daches zurückgeben willst oder eine Kaufpreisminderung geltend machst. das Schwungrad wird er eh kostenfrei reparieren müssen...

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"wer billig kauft kauft 2 mal"

aber mal zum Thema:

Händler?
BMW-Händler?
War der Mangel offensichtlich?
Was hat das Schwungrad mit dem gespachteltem Dach zu tun?

Viele Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von Honeyboy85



Man man man, ich bin so Stinkig ich könnte schimpfen wie ein Rohrspatz!!!!!

nimm dir n anwalt ... kostet im verlauf nix ... bist ja im recht ...

Bak3r:
Ja ist ein Händler, ne war nicht offensichtlich das mit dem Dach...
Nunja da es Mängel sind, das Dach wurde mir verschwiegen. Heute kam noch das Schwungrad hinzu was defekt ist

Die ersten 6Monate musst du nichts zahlen da der Händler in der Beweispflicht steht.

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Hier muss man rechtlich aber zwei Dinge unterscheiden. Das Dach ist zwar an sich auch ein Mangel, zählt aber eher als verschwiegener Schaden. Somit hat das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit (nehme mal an Unfallfreiheit ist vereinbart), was allein schon aus diesem Grund zum Rücktritt beziehungsweise einer Kaufpreisminderung berechtigt. Je nach dem, für was Du als Käufer Dich entscheidest...

Das Schwungrad ist ein klassischer Mangelfall, welcher der Gewährleistung unterliegt. Hier tritt zudem die 6-monatige Beweislastumkehr ein, sodass im Grundsatz davon ausgegangen wird, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Der Händler kann kaum das Gegenteil beweisen. Der Händler muss also nachbessern - und zwar kostenfrei. Also nix Garantiezuzahlung oder sonstiges...

Du musst halt am Ende selbst entscheiden, ob Du den Wagen wegen des Daches zurückgeben willst oder eine Kaufpreisminderung geltend machst. das Schwungrad wird er eh kostenfrei reparieren müssen...

NeoNeo28 hat es absolut korrekt beschrieben, dem ist nichts hinzuzufügen.

Zitat:

Original geschrieben von GeeS1150


NeoNeo28 hat es absolut korrekt beschrieben, dem ist nichts hinzuzufügen.

Blöd nur, dass der Händler damit im Recht ist, dass der TE das Auto zu ihm (150km) bringen muss.

Wenn ich ein Auto aus größerer Entfernung kaufe, dann lasse ich mir auch gleich eine Reparaturfreigabe geben, damit ich einen etwaigen Mangel ortsnah beheben lassen kann.

Zitat:

Original geschrieben von 325Ci-Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von GeeS1150


NeoNeo28 hat es absolut korrekt beschrieben, dem ist nichts hinzuzufügen.
Blöd nur, dass der Händler damit im Recht ist, dass der TE das Auto zu ihm (150km) bringen muss.
Wenn ich ein Auto aus größerer Entfernung kaufe, dann lasse ich mir auch gleich eine Reparaturfreigabe geben, damit ich einen etwaigen Mangel ortsnah beheben lassen kann.

Das ist so nicht unbedingt ganz korrekt.

Es kommt darauf an, ob im Kaufvertrag eine Klausel drin ist,

dass auch eine andere Werkstatt beauftragt werden kann,

wenn der Weg zum Verkäufer mehr als xxx Kilometer beträgt.

Natürlich nur nach vorheriger Absprache.

Eine solche Klausel ist aber eher unüblich, würde ich mal sagen...

Übrigens, das mit dem "Bringen müssen" stimmt so nicht ganz. In der Regel muss der Händler für die Kosten aufkommen, bei unzumutbaren Entfernungen sogar das Fahrzeug abholen und zurückbringen. Genau aus diesem Grund wird ein seriöser Händler in weiterer Entfernung auch in aller Regel eine Reparaturfreigabe erteilen. Ob 150 Km zumutbar sind oder nicht, nun ja, da werden sich die Geister streiten... Aber egal, ich glaube das wurde nun schon oft genug ausdiskutiert... 😁

Zitat:

Original geschrieben von boba76



Zitat:

Original geschrieben von 325Ci-Fahrer


Blöd nur, dass der Händler damit im Recht ist, dass der TE das Auto zu ihm (150km) bringen muss.
Wenn ich ein Auto aus größerer Entfernung kaufe, dann lasse ich mir auch gleich eine Reparaturfreigabe geben, damit ich einen etwaigen Mangel ortsnah beheben lassen kann.

Das ist so nicht unbedingt ganz korrekt.
Es kommt darauf an, ob im Kaufvertrag eine Klausel drin ist,
dass auch eine andere Werkstatt beauftragt werden kann,
wenn der Weg zum Verkäufer mehr als xxx Kilometer beträgt.
Natürlich nur nach vorheriger Absprache.

Händler muss für den Aufwand aufkommen! Fertig aus.

Soviel ich es weiss ist der Verkäufer 1. Reparatur berechtigt. Bsp. bekannter hat mit seinem 535D Turboschaden. Lässt sich in die NL Stuttgart abschleppen. Verkäufer ist in Augsburg, lässt das Auto von Stuttgart nach Augsburg schleppen repariert es und Bringt das Fahrzeug wieder nach Stuttgart. So war es bei der E+ von BMW

Zitat:

Original geschrieben von eugen


Soviel ich es weiss ist der Verkäufer 1. Reparatur berechtigt. Bsp. bekannter hat mit seinem 535D Turboschaden. Lässt sich in die NL Stuttgart abschleppen. Verkäufer ist in Augsburg, lässt das Auto von Stuttgart nach Augsburg schleppen repariert es und Bringt das Fahrzeug wieder nach Stuttgart. So war es bei der E+ von BMW

Der Verkäufer hat 2 mal die Chance den Fehler Nachzubessern oder zu bestimmen wer nachbessert.

Schlagen beide Nachbesserungen fehl kommt eine Kaufpreisminderung ins Spiel bzw. die Entscheidung wo nun der Mangel behoben wird.

Alle Umkosten muss der Händler zahlen (z.B Transport bei einem unzumutbaren weiten Weg).

Weigert er sich oder geht alles in die "Hose" oder wird ihm nachgewiesen arglistig einen Mangel verschwiegen zu haben oder handelt er Sittenwidrig so ist eine Rückgabe möglich/gerechtfertigt (Bsp. verschweigt bewusst einen instandgesetzten Wildschaden).

Bei Privatpersonen geht die Gesetzgebung davon aus, dass der Verkäufer keine Fachkompetenz besitzt so trägt der Käufer das Risiko, außer es wird dem Verkäufer nachgewiesen Sittenwidrig gehandelt zu haben oder dass er etwas bewusst Verschweigt (Bsp. ihm kan nachgewiesen werden, dass er den Tacho manipuliert hat).

Je nach dem wie alt und wie viel km das Auto gelaufen hat ändert sich die Auffassung von geringfügigen Mangel bis hin zu relevantem Mangel. Das kann die aber ein Fachanwalt genauer sagen bzw. erklären.

Versuch erstmal mit dem Händler zu sprechen und wenn es nichts Hilft geht zum Anwalt oder lass dir vom ADAC eine Liste von Anwalten in deiner Nähe geben.

MFG und viel Glück.

So habe alles geklärt, kostet mit allem c.a 1600€ und das Dach wird neu Lackiert.
100€ selbstbeteidigung und die Kupplung von 200 muss ich zahlen... Rest geht auf Garantie.
Noch mal Schwein gehabt, Wagen gestern abgegeben und für 1 Woche nen Leihwagen bekommen.
Greez

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