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Bracuhe Hilfe bei Motorschaden bitte!

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 3. Juni 2011 um 16:54

Hallo zusammen,

bräuchte bitte Hilfe von Euch allen ;)

Es geht darum das ich vor 3 Tagen auf der Autobahn mit meinem Passat liegen geblieben bin.Motor hat richtig getackert und bei Volllast kam ne richtig grosse Wolke ausm Auspuff.Also abschleppen lassen zu meinem VW Händler.

Dieser meinte nun,das man wahrscheinlich Motor austauschen muss weil nur der erste und vierte Zylinder Kompression aufbaut.(was auch immer das heissen mag^^).

Er meinte so wegen der Garantie das ich mit ca 3-4Tausend Euro Selbstbeteiligung rechnen muss.Dieses werde ich aber auf keinen Fall aufbringen können.

Ich weiss auch nicht ob das überhaupt rechtens ist das ich soviel Selbstbehalt habe(60% anscheinend).

Das Auto ist Baujahr 11/2007 und hat 107tkm drauf.

Jetzt kommt das grosse aber!^^:Ich habe das Auto erst vor 5 Wochen bei VW gekauft und es hat auch eine pro Garantie drauf.

Weiss einer ob ich wirklich soviel zahlen muss oder meint ihr VW kann oder muss aus Kulanz mehr zahlen?

Wäre toll wenn wer hilft,bin gerade echt fertig mit den Nerven;(

Gruss Alex

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14 Antworten

Hi

Es ist besser wenn Du dich noch mal kundig machst und den Kaufvertrag genau liest.

Es kann nicht sein das Du ein Auto kaufst, das bezahlst und das nach 5 Wochen kaputt ist.Ich bin der Meinung dafür muß VW aufkommen. Irgendwo in deinem Vertrag stehen die Garantie Bestimmungen .Normalerweise hast Du ein halbes Jahr volle Garantie bei Vertragshändlern.

 

Gruß

am 3. Juni 2011 um 17:17

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Hier steht einiges dazu...

Zahlen würde ich "innerhalb" der ersten 6 Monate keinen Cent, so mein Tipp ;)

Dein Händler kann/sollte gern die Diff. welche die Garantie nicht deckt zahlen aber nicht du...

Stell er sich quer würde ich mal zum Anwalt und mir weitere Zeit sparen...

bei 5 wochen nach kauf kann es nicht sein, daß du soviel dazu bezahlen sollst. klär das nochmal ab.

am 3. Juni 2011 um 18:03

beim kauf eines Gebrauchten PKW's von einem "Händler" muss der Händler eine Gewährleistung von min 1 Jahr geben, einige geben sogar freiwillig 2 Jahre.

Entsteht im 1. halben Jahr ein mangel am PKW, muss der Händler beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden gewesen ist.

Im 2. halbjahr, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.

Sicherlich ist hier klar, was für dich einfacher ist.

Es wird dem Verkäufer sicherich schwer fallen einen Mangel zu beweisen der beim Kauf noch nicht gewesen sein soll und für dich sehr sehr schwer nachzuweisen, dass beim Kauf der Schaden bereits vorhanden ist.

Wichtig ist, dass du dem Verkäufer, also dem VW Autohaus wo du den Wagen gekauft hast, den Schaden so schnell wie möglich SCHRIFTLICH einreichst. Dass muss nicht gleich ein Einsendeschreiben sein. Besser ist es eh, wenn du jemanden findest, am besten KEINEN aus der Familie, mit dem du den Brief dem Autohaus übergibst. Dieser ist dann dein Zeuge. Auch kannst du versuchen das per Mail mitzuteilen und bittest um eine Eingangbestätigung.

Ich bin der Meinung, dass jedes Gericht in Deutschland dir Recht geben wird, wenn du nach nur 5 Wochen nach dem Kauf bereits einen Motorschaden hast, dass der Händler den Schaden zu beheben hat.

Du hast allerding kein Recht auf ein Neuteil, also auf einen neuen Motor, sondern der motor darf nicht schlechter sein als dein jetziger und MUSS NICHT besser sein als dein jetziger. Sprich wenn die dir nen gebrauchten Motor mit 160.000 einbauen wollen, musst du das nicht annehmen.

Wenn du nicht weiterkommst nimm dir am besten einen Anwalt. Ideal ist es wenn man für so einen Fall eine Rechtsschutzversicherung hat.

Viel Erfolg.

 

Falls du brauchst such ich dir die passenden § raus.

gruß

unicrack

Bei einem Motorschaden ist es aber nachweisbar.

Der kündigt sich vorher an und das sieht jeder Händler der so ein Auto kauft oder verkauft. Und bei 5 Wochen hat der auf alle Fälle schon die Anzeichen gehabt.

am 3. Juni 2011 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von hektor78

Bei einem Motorschaden ist es aber nachweisbar.

Der kündigt sich vorher an und das sieht jeder Händler der so ein Auto kauft oder verkauft. Und bei 5 Wochen hat der auf alle Fälle schon die Anzeichen gehabt.

hab doch nix anderes behauptet... und sehe es übrigens genauso wie du...

wenn du den wagen zurückgeben willst, kannst du von Vertrag zurücktrteten wenn du beweisen kannst, dass der Händler arglistig gehandelt hat. Dann kriegst du den vollen Kaufpreis zurück... Ohne Abzüge.

Genau so ist das . Ansonsten ist es Fahrlässigkeit vom Händler aber am Ende das selbe - Geld zurück.

Nur leider hast Du jetzt den ganzen Ärger.

am 3. Juni 2011 um 18:32

im übrigen muss der Händler vor dem Kauf den Wagen überprüfen um Mängel auszuschließen. Sonst kann er ja nicht behaupten dass der wagen beim verkauf frei von Mängeln ist.

Zitat:

Original geschrieben von hektor78

Genau so ist das . Ansonsten ist es Fahrlässigkeit vom Händler aber am Ende das selbe - Geld zurück.

Nur leider hast Du jetzt den ganzen Ärger.

da bin ich mir nicht sicher, ob bereits bei Fahrlässigkeit ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist. Ich glaub eher nicht.

Aber Definitiv muss du dem Händler 2( nicht 3!! ) das recht geben, den Mängel zu beheben, danach kannst du auch von Vertrag zurücktreten oder den schaden wo anders auf seine kosten reparieren lassen.

sonst steht hier auch noch etwas dazu

Vertragsrücktritt VW 3.2 DSG 4MOTION

Motorschäden kündigen sich nicht immer an. Kann auch ohne Weiteres von Jetzt auf Gleich passieren...ändert aber nichts ander Tatsache, dass der TE hier voll im Recht ist und überhaupt nichts zu zahlen braucht.

Er braucht eigentlich nur zwei Sachen: Zeit bis das Auto wieder fahrbereit ist und ein freundliches, aber bestimmtes Auftreten beim Verkäufer. Mit dem Anwalt würde ich erst drohen wenn die sich komplett querstellen, aber werden sie nicht. Dafür gibts Gesetze...

Aus techn. Sicht wäre es interessant zu wissen, was denn der Grund für den Defekt war...Turbo, Ölpumpe etc.

Themenstarteram 3. Juni 2011 um 19:07

Ok also heisst es abwarten.Erst am Montag ist der Chef der Gewährleistung da,mal schauen was der dann sagt.Ich geb auf jeden Fall bescheid was er gesagt hat wieviel ich zahlen muss.

Danke an alle für die Hilfe;)

Wenn das im 1. Post stimmt, kann die zu erwartende Zahl nur 0,0 sein...der Grund wurde hier schon öfter genannt ;-) Also Kopf hoch, alles wird gut.

Der Händler muss dir Gewährleistung geben, die meisten gehen aber erst mal auf Dummfang. Also du solltest dir wenig Sorgen machen oder mit Anwalt drohen oder zur Not einschalten!

Zitat:

Original geschrieben von boxer88de

Ok also heisst es abwarten.Erst am Montag ist der Chef der Gewährleistung da,mal schauen was der dann sagt.Ich geb auf jeden Fall bescheid was er gesagt hat wieviel ich zahlen muss.

Danke an alle für die Hilfe;)

Du meinst, was du zuzahlen sollst ;) Natürlich wird das Autohaus auf Dummfang gehen. Immerhin gehts für die da um viel Geld. Aber solche Verluste sollte jeder gute Geschäftsmann mit für ihn guten Geschäften abdecken.

Ich würde mir anhören, was er sagt und nach dem genauen Schaden fragen. Am besten zusammen mit einem Freund als Zeugen. Ihn dann erst gegebenenfalls auf die Gewährleistung hinweisen und erst wenn garnichts mehr geht, ihm mit Anwalt drohen.

Das Autohaus macht an dem Schaden auch wenig Verluste, denn immerhin zahlt die Garantieversicherung 100 % Arbeitskosten und 40 % des "neuen" Motors. Mit der Gewinnspanne des Verkäufers auf die Ersatzteile und dem fetten Gewinn bei der Arbeitszeit geht er wohl möglich auch so noch mit einem kleinen Gewinn aus der Sache und wird ich daher nicht auf viel Stress einlassen.

Der Kamerad mit der "Vollausstattung" im Touareg hat recht :p.

 

Konnte ich mir nicht verkneifen, er hatte wahrscheinlich schon in der Kinderkarre ne Vollausstattung :D 

 

Pardon

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