BodyShop für S6 LED Nachrüstung

Audi A4 B7/8E

Hi,

ich suche einen Bodyshop der sowas kann.. Hat jemand Erfahrungen damit ?

33 Antworten

Zitat:

Die original S6-TFL sind nicht eintragungspflichtig, da das E-Prüfzeichen nicht Fahrzeug-Modellabhängig ist und/oder sein kann!!

@all: aber nicht vergessen, das gilt nur, wenn das Produkt nicht verändert wird. Also wenn z.B. die LED Leiste gekürzt wird, ist das E-Prüfzeichen hinfällig und das Teil somit wieder illegal.

Gruß,
Thilo

Nicht ganz, Thilo. Die Beschaffenheit des Gegenstandes muss erhalten bleiben. Das widerum ist dann aber wieder Sache eines Sachverständigen zu klären, ob das Kürzen der "Aussenhaut" ohne jegliche Beeinflussung der Leuchteigenschaften die Erlaubnis des Betriebes entfallen lässt. Pauschal ist es jedenfalls nicht so...

Ach ist das alles anstrengend mit den ganzen Regeln hier in D... 😁

Zitat:

Original geschrieben von (R)audi8h


man kann ja auch auf andere weise protestieren ohne auf die strasse gehen zu müssen bzw. das beamtenrecht zu verletzen 🙂 !

Du meinst damit jetzt sicherlich den sogenannten "Dienst nach Vorschrift"...😁

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


Falls es wen interessiert: die Dinger sind nach wie vor nicht eintragungsfähig, also illegal (genauso wie die lasierten Rückleuchten).

Gruß,
Thilo

Falsch. Die Dinger sind nicht eintragungspflichtig, weil sie legal sind, da sie ein E-Prüfzeichen haben. Wenn man sich an die Einbaurichtlinien hält ist eine Eintragung nicht notwendig.

Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:

* Montageort: Fahrzeugfront
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern
oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

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