BodyShop für S6 LED Nachrüstung

Audi A4 B7/8E

Hi,

ich suche einen Bodyshop der sowas kann.. Hat jemand Erfahrungen damit ?

33 Antworten

also in der letzten "guten fahrt" war ein bauplan zum thema : s6 tagfahrlicht für andere konzernmodelle !
es stand nichts davon das man das eintragen müsste oder das es gar illegal wäre ! so wie ich es verstanden habe sollte man lediglich die ECE-R 48 vorschrift beachten !

hier mal der link : www.gute-fahrt.de/.../show.php3?...

trotzdem alles ohne gewähr !!!

MFG : raudi

Zum Thema Polizei und eintragungspflichtig.......habe gerade im Radio gehört das die Polizei mehr Lohn haben will. Ansonsten wollen die auch Streiken und keine Knöllchen mehr verteilen. Was wollen wir mehr :-)

Mfg

beamte dürfen nicht streiken , nur protestieren !

stell dir mal vor du wärst in einer notsituation und du rufst die 110 oder die 112 an und eine freundliche bandstimme sagt dir : leider kann ihr anruf nicht bearbeitet werden weil dieser betrieb bestreikt wird !

das wäre doch der hammer , oder ? ich glaub sowas wollen wir alle nicht !

MFG : raudi

Zitat:

Original geschrieben von (R)audi8h


beamte dürfen nicht streiken , nur protestieren !

stell dir mal vor du wärst in einer notsituation und du rufst die 110 oder die 112 an und eine freundliche bandstimme sagt dir : leider kann ihr anruf nicht bearbeitet werden weil dieser betrieb bestreikt wird !

das wäre doch der hammer , oder ? ich glaub sowas wollen wir alle nicht !

MFG : raudi

Letzes Jahr haben die Ärzte auch eine ganze Weile gestreikt und die Gesundheitsversorgung lief nicht optimal. Insofern ist das kein Argument ...

Dass Beamte nicht streiken dürfen stimmt natürlich!

Aber das hat jetzt mit den S6 LEDs glaub ich nix mehr zu tun 😁

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Ich habe mir den Gute Fahrt Artikel mal durch gelesen. Hmmm, nun ist guter Rat teuer 😉
Hier gibt die originale ECE R38 in englisch und mit allen Ergänzungen. Ist mir aber jetzt echt zu lang.
Was ich noch gefunden habe, ist die ECE-R87, welche die Genehmigung von Tagfahrlichtleuchten regelt. Dort steht auf jeden Fall, daß es eine Funktionskontrolle geben muss und das das TFL nur funktionieren darf, wenn alle anderen Lampen ausgeschaltet sind. Dann müssen bestimmte Abstrahlwinkel eingehalten werden usw.. Also an der Elektrik muss auf jeden Fall etwas geändert werden und die Abstrahwinkel sind mit Sicherheit auch nicht in der Garage zu vermessen (zumindest wäre ich unsicher, daß das danach auf dem Prüfstand stimmt). Alleine deshalb bin ich ziemlich sicher, daß man den Umbau eintragen lassen muss. Es wäre mal interessant zu wissen, ob die Bauartgenehmigung für die S6 TFL an ein bestimmte Fahrzeug (S6 eben) gebunden ist.
Würde ich jetzt planen die S6 TFL´s bei meinem A4 einzubauen, dann würde ich vorher auf jeden Fall mal zu TÜV und das vorher mit denen klären.
Übrigens: wenn man an den TFL rumsägt oder sonst irgendetwas verändert erlischt die Bauartgenehmigung und dann sind die Dinger auf jeden Fall nicht mehr legal.

Gruß,
Thilo

hehehe, ja ich mach se schön heiß und dann bieg ich se rund, das hat noch keiner! 😁

Wie kann man die S6 LED's als billige Hella modelle beschimpfen... Ne Ne Ne

Naja ich habe hier nochmal 1 Pic von nem A4 Avant mit S6 LED's... finde ich auch sehr gelungen 🙂

Und hier nochmal smoked Rücklichter die selbst mir gefallen und wo ich finde das solche Eintragungsfähig sein müssten... ganz einfach wieder mit dem Argument.. Die neuen Birnen mit leichter lasierung wie hier sind immer noch Heller als die von 10 Jahre alten Autos++ Und so lange sie den Lichttest mit sowas bestehen warum nicht ?

@mareje
die ärzte haben zwar gestreikt jedoch war immer eine behandlung für notfälle sichergestellt !
wenn man die 110 oder die 112 wählt handelt es sich ja meist auch um notfälle und diese werden auch immer bearbeitet !

ok , aber nun zurück zum thema 🙂 !

@Thilo T.

vielleicht sollte man die gute fahrt redaktion fragen wie man das nun genau handhaben muss , um legal mit den s6 leuchten am a4 rumfahren zu dürfen ! ? ob man zum tüv muss oder ob es reicht sich an die ECE-R 48 vorschrift zu halten !

MFG : raudi

Ich persönlich finde, dass die original TFL des A4 sehr gut aussehen und auch einen "biestigen" Charakter haben. Die Nachrüstung der LED TFL des S6 habe ich bisher nur einmal an einer B6 Limo gesehen. Und das sah albern aus.

Allerdings finde ich das gepostete Bild des A4 B7 mit den LED TFL extrem gut gelungen, das mag aber auch an der Fahrzeugfarbe und den Spiegelungen liegen.

Zitat:

Original geschrieben von TheThug


Und hier nochmal smoked Rücklichter die selbst mir gefallen und wo ich finde das solche Eintragungsfähig sein müssten... ganz einfach wieder mit dem Argument.. Die neuen Birnen mit leichter lasierung wie hier sind immer noch Heller als die von 10 Jahre alten Autos++ Und so lange sie den Lichttest mit sowas bestehen warum nicht ?

Ein Lichttest dient der Prüfung der korrekten Leuchtenausrichtung und ersetzt kein Prüfgutachten als Grundlage einer Bauartzulassung. Und ohne Bauartzulassung ist eine Eintragung grundsätzlich nicht zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von (R)audi8h


beamte dürfen nicht streiken , nur protestieren !

Na, du meinst aber wohl demonstrieren...Protestieren würde uns wohl nicht viel nützen 😉 (Ok, das Demonstrieren nützt auch nichts, aber gut. 😁 ).

Ich habe meinen Post weiter oben nochmal nachbereitet und muss den Sinngehalt bzgl. der Erlaubnis für die LED-TFL ändern... 😁

Die original S6-TFL sind nicht eintragungspflichtig, da das E-Prüfzeichen nicht Fahrzeug-Modellabhängig ist und/oder sein kann!! Das heißt, die Grundvoraussetzungen, die es zu Erfüllen gilt sind:

Tagfahrleuchten müssen wie folgt montiert sein:
- Mindestabstand vom Boden 25 cm, maximal 150 cm.
- Der Abstand zwischen den Leuchten muss mindestens 60 cm sein.
- Der Abstand von der Fahrzeugaussenkante maximal 40 cm.

Ist das erfüllt, können die Teile an jeden Pkw montiert und betrieben werden.

Was lustig ist - da steht "Tagfahrlicht ist nur bei Zündung und ausgeschaltetem Stand-, Abblend- oder Fernlicht zulässig."

Zumindest beim R8, A5 und neuen A4 ist das Tagfahrlicht trotzdem an, wenn z. B. das Abblendlicht eingeschaltet ist!

@ loxi

na super das du dich diesbezüglich schlau gemacht hast ! jetzt bleib nur noch die frage wie man die leuchten ordentlich an das cabby bekommt ! ? wahrscheinlich muss man dann auch auf die nebler verzichten was ?

hach , ich überleg immer noch ob mir die led geschichte 100%ig gefallen würde ............hmpffffff

ach ja , eine demonstration ist ja nur EIN ergebniss meines protestes ! man kann ja auch auf andere weise protestieren ohne auf die strasse gehen zu müssen bzw. das beamtenrecht zu verletzen 🙂 !

MFG : raudi

Zitat:

Original geschrieben von Zoork


Was lustig ist - da steht "Tagfahrlicht ist nur bei Zündung und ausgeschaltetem Stand-, Abblend- oder Fernlicht zulässig."

Zumindest beim R8, A5 und neuen A4 ist das Tagfahrlicht trotzdem an, wenn z. B. das Abblendlicht eingeschaltet ist!

Beim S6 ist es auch noch an. Allerdings wird es beim S6 mit Einschalten des Abblendlichtes gedimmt und dient als Begrenzungsleuchte, vulgo Standlicht.

Wie das bei R8, A5 und dem neuen A4 gelöst ist, weiß ich nicht. Wenn ich mir den Scheinwerfer von neuen A4 ansehe, so scheint da kein herkömmliches Standlicht mehr zu sein.

Grüße

Jan

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