BMW X5 G05 Facelift
Guten Tag in die Runde,
ich stehe momentan vor der Entscheidung einen BMW X5 45 e zu ordern, dies müsste laut meinem freundlichen bis spätestens August 2020 erfolgen, da wegen der langen Lieferzeiten das Fahrzeug möglicherweise bis Oktober 2021 nicht in Deutschland eintreffen würde.
Was ich mich nun frage ist:
Da der aktuelle G05 seit November 18 produziert wird müsste ja eigentlich im November 2021 ein Facelift erscheinen.......
Ab wann wäre dieser ggf. bestellbar ? Kann man das ungefähr schätzen?
Ich müsste ja schwer einen am Helm haben wenn ich über 12 Monate auf dieses grandiose Fahrzeug warte und genau 1 Monat später kommt das Facelift, womöglich in X6 Optik und ggf mit einem Schnelllader.
Was meint ihr dazu? Abwarten und zocken das sich die Lieferzeiten bis dahin einpendeln oder bestellen?
Beste Antwort im Thema
Grundsätzlich hat BMW einen 7-Jahres-Zyklus, das Facelift (LCI bei BMW) kommt nach 3,5 Jahren.
Wenn alles normal läuft, läuft das Facelift im Sommer 2022 an.
Normal bedeutet, dass die Coronakrise keine längerfristigen Auswirkungen hat, ansonsten steht sämtliche Entwicklungsplanung der nächsten Jahre komplett fix fest.
Es gibt feste Entwicklungskapazitäten und Reifegradplanungen.
Beim Vorgänger (F15) war von Anfang an ein Zyklus von 5 Jahren (2013 - 2018) geplant, da das Fahrzeug eine gemischte Plattform aus E70 (Vor-Vorgäner-X5) und F10 (5er) hatte.
Die CLAR-Plattform (darauf stehen alle aktuellen neuen BMW ab 3er G20 bis zum 8er G15) hat erst mit dem 7er G11 im Jahr 2015 debütiert, der Vorgänger-X5 konnte diese also nicht nutzen und wäre nicht die vollen 7 Jahre erfolgreich anzubieten gewesen, da aktuelle Technik (Fahrerasssistenz, iDrive etc.) damit nicht kompatibel sind.
Hier eine Übersicht der aktuellen Planung:
F32 4er - 06/20
F82 M4 - 06/20 (M4 CS ends 02/20)
F33 4er - 08/20
F83 M4 - 08/20
F36 4GC - 06/21
F22 2er - 06/21
F87 M2 - 06/21
F23 2er - 10/21
G12 7er - 06/22
F48 X1 - 06/22
G30 5er - 10/23 (LCI SOP 07/20)
G31 5er - 02/24
F39 X2 - 02/24
G32 6GT - 06/24 (US EOP was 06/19)
G15 8er - 06/24
F40 1er - 06/24
F44 2er - 06/24
G14 8er - 10/24
G01 X3 - 10/24 (LCI SOP 07/21)
G16 8er - 02/25
G02 X4 - 06/25
G07 X7 - 07/25 (LCI SOP 08/22)
G29 Z4 - 10/25
G20 3er - 10/25 (LCI SOP 07/22)
G21 3er - 06/26
G05 X5 - 07/26
G06 X6 - 03/27 (LCI 04/23)
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Zitat:
@bmwfreak.13 schrieb am 30. April 2021 um 17:12:45 Uhr:
Erstmal geplant ist nicht, dass verhindert wird dass man zu schnell fährt sondern verpflichtend durch Töne und Signale gewarnt wird.
damit wird jeder verstoss zum vorsatz und das reicht dann auch zur disziplinierung
Zitat:
@gooner1898 schrieb am 30. April 2021 um 17:46:30 Uhr:
Zitat:
@bmwfreak.13 schrieb am 30. April 2021 um 17:12:45 Uhr:
Erstmal geplant ist nicht, dass verhindert wird dass man zu schnell fährt sondern verpflichtend durch Töne und Signale gewarnt wird.Letzteres ist das, was die Hersteller möchten, ersteres aber das, was die "EU Experten" sich wünschen.
Befürchte aber technisch kaum umsetzbar. Wenn ich da an Situationen denke, wo mir mitten auf der Autobahn plötzlich Tempo 40 angezeigt wird, da kann ich die Auffahrkollisionen lebhaft vorstellen, wenn mein Wagen auf die Tempoänderung reagieren würde mit einem Abbremsen auf diese Geschwindigkeit.....
Das kann dir auch jetzt schon passieren, mit einem Bremsassistenten der nicht richtig funktioniert. Selbst schon 2x erlebt
Hauptsache, mal ein bisschen die EU bashen ...
Die hier relevante EU-Verordnung 2019/2144 sieht ausdrücklich vor, dass
- das System bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit durch verzögerte Gasannahme oder "eine andere angemessene Rückmeldung" (hier könnte z.B. zu Beginn der Überschreitung das Lenkrad vibrieren oder etwas im Sichtfeld des Fahrers blinken) den Fahrer hierüber warnen soll,
- das System den Fahrer nicht aktiv daran hindern soll, das Tempolimit zu überschreiten (etwa durch das Einleiten eines Bremsvorganges oder die Verweigerung einer weiteren Gasannahme),
- das System durch den Fahrer jederzeit abgeschaltet werden kann (z.B. für den Rest der Fahrt, es soll sich jedoch zu Beginn der nächsten Fahrt wieder selbständig aktivieren).
Wie bei der Start-/Stopp-Automatik wird man sich hieran gewöhnen und das System entweder akzeptieren (was erzieherisch erwünscht ist) oder sich beim Einsteigen angewöhnen, als erstes das ISA-System und danach die S/S-Automatik zu deaktivieren.
Schon Neuigkeiten bezüglich Modelljahr 2022
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hi, im artikel https://g80.bimmerpost.com/forums/showthread.php?t=901686 wird gesagt, dass ein g05 facelift/lci erst im april 2023 ansteht. wie schätzt ihr das ein? mein 50d läuft im februar 22 ab, und ich wollte eigentlich so bestellen, um das facelift nach den us-werksferien ca in aug/sept 2022 zu erhalten. wenn das wirklich bis april 23 dauert, würde ich ggfs doch jetzt einen bestellen, um ihn anfang nächsten jahres zu bekommen.
"G05 X5/F95 X5M - 07/26 (LCI 04/23)"
Da ja schon Prototypen des X5 LCI rumfahren denke ich nicht, dass das erst 2023 kommen wird.
Vor allem, da es den G05 ja schon seit 11/2018 gibt. Da wäre Mitte 2023 4,5 Jahre. Normalerweise sind es bis zu nem LCI immer 3,5 Jahre, also Mitte 2022.
Ich bin heute mal mit dem X5 Hybrid unterwegs, gefällt mir sehr. Das ganze ist gut abgestimmt und macht mir echt Spaß zu fahren. Da mein X5 30d im April nächstes Jahr ausläuft, überlege ich natürlich, was tun....den gleichen X5 "nur" als Hybrid möchte ich nicht nochmals. Jetzt kommt es drauf an, ob Audi oder BMW demnächst mal was bzgl. Facelift ankündigt (verlässlich). Bei Audi hab ich noch das Problem, dass der Hybrid aktuell überhaupt nicht zu haben ist, da er nicht den Steuervorteil genießt...vermutlich werde ich meinen 30d einfach verlängern und abwarten müssen....Der Kofferraum im X5 ist für mich der einzige Nachteil ggü. Audi, da ich jetzt schon 6 x im Jahr Platzprobleme habe....mit dem Hybrid wird das nicht besser, der Kofferraum ist echt klein...Dachbox will ich eigentlich nicht mehr....hmmm...wohl kaum zu erwarten, dass der Kofferraum beim Facelift des X5 an Größe gewinnt....
Zitat:
@Frank_2703 schrieb am 1. Juli 2021 um 09:11:10 Uhr:
Ich bin heute mal mit dem X5 Hybrid unterwegs, gefällt mir sehr. Das ganze ist gut abgestimmt und macht mir echt Spaß zu fahren. Da mein X5 30d im April nächstes Jahr ausläuft, überlege ich natürlich, was tun....den gleichen X5 "nur" als Hybrid möchte ich nicht nochmals. Jetzt kommt es drauf an, ob Audi oder BMW demnächst mal was bzgl. Facelift ankündigt (verlässlich). Bei Audi hab ich noch das Problem, dass der Hybrid aktuell überhaupt nicht zu haben ist, da er nicht den Steuervorteil genießt...vermutlich werde ich meinen 30d einfach verlängern und abwarten müssen....Der Kofferraum im X5 ist für mich der einzige Nachteil ggü. Audi, da ich jetzt schon 6 x im Jahr Platzprobleme habe....mit dem Hybrid wird das nicht besser, der Kofferraum ist echt klein...Dachbox will ich eigentlich nicht mehr....hmmm...wohl kaum zu erwarten, dass der Kofferraum beim Facelift des X5 an Größe gewinnt....
nur kurz, mein 50d läuft im feb 22 ab und ich habe mir gestern einen i3s bestellt, um u.a. die 6 monate bis auslieferung facelift x5 (m.e. wahrscheinlich september/oktober lieferung) zu überbrücken. stand jetzt werde ich 50i bestellen.
ich gebe meinen 50d (leider) mit ende leasing ab, da neben tüv/inspektionen etc ggfs diskussionen aufkommen, dass ich noch meine 22"-reifen/bremsen erneuern muss etc. da mache ich einen klaren cut und fahre den i3, freue mich schon drauf. vllt bringt mich das auch auf den trichter, einen 45e zu bestellen.
by the way, nachdem, was ich gehört habe, fällt das mit den pauschalen 0,5% ab 2022 sowieso für fzg wie den x5 weg, da neben dem blp dann auch der schadstoffausstoß mit eingerechnet werden wird. wie gesagt, ist nur mein wissensstand.
Zitat:
@cwitte2008 schrieb am 1. Juli 2021 um 09:38:46 Uhr:
by the way, nachdem, was ich gehört habe, fällt das mit den pauschalen 0,5% ab 2022 sowieso für fzg wie den x5 weg, da neben dem blp dann auch der schadstoffausstoß mit eingerechnet werden wird. wie gesagt, ist nur mein wissensstand.
Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022
Kohlendioxidemission darf höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer betragen oder die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine muss mindestens 40 Kilometer betragen.
Anschaffung nach dem 31.12.2021 und vor dem 1.1.2025
Kohlendioxidemission darf höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer betragen oder die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine muss mindestens 60 Kilometer betragen.
Anschaffung nach dem 31.12.2024 und vor dem 1.1.2031
Kohlendioxidemission darf höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer betragen oder die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine muss mindestens 80 Kilometer betragen.
Quelle: Haufe.de