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BMW-Schreiben wegen Laufzeit ConnectedDrive
Hallo Leute,
ich habe eben ein Schreiben aus dem Briefkasten gefischt, in dem geschrieben steht, dass sich die ConnectedDrive-Dienste nicht automatisch nach zwei Jahren um ein Jahr verlängern. Nunmehr steht in Kürze eine neue Vertriebsplattform zur Verfügung, auf der man die Dienste frei konfigurieren kann.
Mein Kenntnisstand war so, dass sich die Dienste automatisch nach zwei Jahren um ein weiteres Jahr verlängern und danach kostenpflichtig verlängert werden können. D. h. die Dienste bei Bestellung für drei Jahre bezahlt sind.
Kann mir einer von Euch etwas dazu sagen? Will BMW da etwa zusätzlichen Ertrag generieren? :mad:
Hab direkt eine Mail an BMW geschickt und mal nachgefragt. Sobald ich eine Antwort habe, stell ich das hier rein.
Beste Antwort im Thema
[UPDATE]
Der Hotline-Mitarbeiter hatte sich beim zweiten Telefonat sehr viel Zeit genommen und wollte sich persönlich um eine Lösung seitens der Kollegen von ConnectedDrive kümmern. Meine Konstellation:
- Neukauf Juni 2009
- Kostenpflichtige Verlängerungen des ConnectedDrive-Vertrags im Juni 2013 und im Juni 2014;
- Neufahrzeug Oktober 2014 mit Verkauf des bisherigen Fahrzeugs;
- Information über neue AGB eingegangen am 26. Juni 2014, das ist nach dem Verlängerungstermin;
- Widerrufsfrist lt. neuen AGB: 14 Tage ab "Vertragsabschluss".
Soeben hat eine Mitarbeiterin von ConnectedDrive angerufen:
Bei einem Vertragstatbestand wie oben
- handelt es sich bei den beiden letzten jährlichen Verlängerungen noch um Handlungen seitens ConnectedDrive/BMW, also im Sinne der alten AGB, nicht um aktive Verlängerungen seitens des Kunden nach den neuen AGB. Letztere waren zum Zeitpunkt der kürzlichen Verlängerung noch nicht in Kraft.
Abs. 5.4 der neuen AGB kommt daher bzgl. der Fristen und Kosten-Nichterstattung nicht zur Anwendung;
- genügt hier eine formlose (eMail) einseitige Kündigung des Kunden zu einem Monatstag, der in seinem Datum dem Tag des Vertragsbeginns entspricht (in meinem Fall am 24.);
- sollte die Kündigung rechtzeitig bei Bekanntwerden des Fahrzeugwechsels abgeschickt werden;
- sollen im Kündigungsschreiben gleich die Rückzahlung der anteiligen, nicht "verbrauchten" Jahresgebühr explizit erwähnt und die Erstattungskontodaten angegeben werden. Der überzahlte Betrag wird dann dorthin überwiesen.
Vielleicht hilft das denjenigen, die ähnlich dran sind.
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17 Antworten
Vor zwei Wochen und vor einer Woche habe ich diesbezüglich mit der Hotline von ConnectedDrive telefoniert. Es ging neben deiner Frage auch um das Verfahren, wie die kostenpflichtige Verlängerung gehandhabt wird, wenn zwischendrin ein Neufahrzeug mit CD angeschafft wird (anteilige Rückerstattung für zuviel bezahlte Monate?).
Bisher keine Antwort. Dem Hotliner war dies auch peinlich, und er war ziemlich säuerlich, trotz konkreter Fragen die in den AGB fehlenden Konstellationen nicht seitens ConnectedDrive beantwortet zu bekommen. Er wird zurzeit einfach ignoriert.
Heute ging mein Brief mit den Fragen an die Adresse, die in dem Schreiben angegeben ist, wenn man widersprechen/kündigen will. E-Mail war mir zu unsicher.
Wenn ich was erfahre, poste ich es auch hier.
Danke für die Info. Wenigstens bin ich scheinbar nicht der Einzige, der das Ganze kritisch sieht.
Wenn es sein muss widerspreche ich den AGB. Mal sehen, wieviel Geld mir BMW dann zurück überweist :D
Hier geht's ums gleiche Thema:
http://www.motor-talk.de/.../...s-nur-2-jahre-kostenfrei-t4846103.html
Ich versuche seit März Kontakt mit "connected" Drive zu gestalten, ist unmöglich. Die Antworten nicht auf Fax, Email, Brief und per Telefon hat keiner Ahnung, weil sowas von der Fachabteilung geklärt werden muss. Die melden sich dann (nicht) bei Ihnen. "Seufz"
Die sind alle disconnected weggedrived.
Aber die Rechnung schicken konnten sie, anfragen bezgl. der Rechnung hinsichtlich der zukünftigen Funktionalität und weiterer Gestaltung nicht, zählen Sie erstmal sonst funktioniert der SOS Knopf nicht mehr.
Gezahlt, darauf ein Brief, wir ändern alles, so lange funktioniert ihr SOS Knopf nicht.
Habe sehr darüber gelacht :(
Saftladen
Bei der CD Hotline muß man wirklich Geduld haben. Ich hatte auch eine Anfrage gestellt, was denn passiert, wenn ich wg. eines Fahrzeugneukaufs von einem kostenpflichtigen Vertrag auf den dann für 3 Jahre kostenfreien Vertrag umstelle. Also ob es eine anteilige Rückerstattung der Gebühren gibt.
Mein Händler empfahl eine Kündigung des alten Vertrags mit dem Nachteil, daß ich dann 2 Monate bis zur Zulassung des Neufahrzeugs ohne CD hätte herumfahren müssen.
Irgendwann hatte ich dann bzgl. der Bearbeitungszeit meiner Anfrage die Nase voll und habe einfach gekündigt. Die Bestätigung kam dann wenig später schriftlich ohne weiteren Kommentar zu meiner Anfrage.
Ca. 2 Monate später rief mich dann jemand von der CD Hotline in den späten Abendstunden an. Man hat dann einfach bei dem gekündigten Vertrag das Vertragsende um 2 Monate nach hinten korrigiert, damit ich bis zur Zulassung des Neufahrzeugs noch im alten Auto bis zu dessen Verkauf die CD Dienste hatte.
Auch wenn in meinem Fall eine gute (kostenlose) Lösung gefunden wurde, gibt es hier sicherlich noch Verbesserungspotenzial beim Umgang mit dem Kunden. Irgendwie scheint ein Wechsel von einem älteren Fahrzeug auf ein Neufahrzeug bei BMW ein doch etwas ungewöhnlicher Fall zu sein ;-)
Zitat:
Original geschrieben von mikenr1
Hallo Leute,
ich habe eben ein Schreiben aus dem Briefkasten gefischt, in dem geschrieben steht, dass sich die ConnectedDrive-Dienste nicht automatisch nach zwei Jahren um ein Jahr verlängern. Nunmehr steht in Kürze eine neue Vertriebsplattform zur Verfügung, auf der man die Dienste frei konfigurieren kann.
Mein Kenntnisstand war so, dass sich die Dienste automatisch nach zwei Jahren um ein weiteres Jahr verlängern und danach kostenpflichtig verlängert werden können. D. h. die Dienste bei Bestellung für drei Jahre bezahlt sind.
Kann mir einer von Euch etwas dazu sagen? Will BMW da etwa zusätzlichen Ertrag generieren? :mad:
Hab direkt eine Mail an bmw geschickt und mal nachgefragt. Sobald ich eine Antwort habe, stell ich das hier rein.
... habe auch letzte Woche ein schreiben bekommen, da Stand drin, dass sich der Vertrag nicht mehr automatisch kostenpflichtig verlängert, sondern mit Ende der Vetragslaufzeit (bei mir im September) automatisch beendet. Finde ich eher positiv, denn dann muss ich den nicht extra kündigen. Ansonsten wird auf die neue Vertriebsplattform hingewiesen welche es in kürze geben wird. Ich nehme mal an der Grund ist, das BMW ja jetzt viele Services einzeln zur Verlängerung anbieten will. (RTTI, Concierge, etc.). Passt ja auch zum neuen NAVI Prof. welches ab Juli verbaut werden soll, welches das Kartenmnaterial von Deutschland 1 Jahr kostenfrei über die interne SIM updated und die anderen Länder über das Portal nachgekauft werden können ...
Zitat:
Original geschrieben von Korynaut
Vor zwei Wochen und vor einer Woche habe ich diesbezüglich mit der Hotline von ConnectedDrive telefoniert. Es ging neben deiner Frage auch um das Verfahren, wie die kostenpflichtige Verlängerung gehandhabt wird, wenn zwischendrin ein Neufahrzeug mit CD angeschafft wird (anteilige Rückerstattung für zuviel bezahlte Monate?).
Ist das nicht an das Fahrzeug gebunden?
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Zitat:
Original geschrieben von Korynaut
Es ging neben deiner Frage auch um das Verfahren, wie die kostenpflichtige Verlängerung gehandhabt wird, wenn zwischendrin ein Neufahrzeug mit CD angeschafft wird (anteilige Rückerstattung für zuviel bezahlte Monate?).
Ist das nicht an das Fahrzeug gebunden?
Da gebe ich Dir schon Recht, jedenfalls bei den neueren Verträgen. Das Problem ist m.E. trotzdem, daß nur in den neueren AGB erwähnt ist, daß es keine anteilige Rückerstattung bei Verkauf des Fahrzeugs gibt.
In den für mich geltenden alten AGB habe ich "verzweifelt" nach einem solchen Passus gesucht. Da gibt es nur einen allgemeinen Passus bzgl. Rückerstattung bei Überbuchung usw., auf die sich meine Anfrage bei der Hotline bezog. Auch fehlt dort der Hinweis, daß es sich um einen fahrzeuggebundenen Vertrag handelt (im Gegensatz zu den aktuellen AGB).
Außerdem unterscheidet (oder sollte man besser die Vergangenheitsform benutzen?) zwischen Vertrags- und Rechnungskonto, auf dem Gutschriften eingehen können und mit dem alle zugeordneten Verträgen verrechnet werden können.
Und wenn es wirklich so einfach wäre, wo ist dann das Problem für die Hotline, mit einem Satz auf die nicht vorhandene Möglichkeit hinzuweisen?
[UPDATE]
Der Hotline-Mitarbeiter hatte sich beim zweiten Telefonat sehr viel Zeit genommen und wollte sich persönlich um eine Lösung seitens der Kollegen von ConnectedDrive kümmern. Meine Konstellation:
- Neukauf Juni 2009
- Kostenpflichtige Verlängerungen des ConnectedDrive-Vertrags im Juni 2013 und im Juni 2014;
- Neufahrzeug Oktober 2014 mit Verkauf des bisherigen Fahrzeugs;
- Information über neue AGB eingegangen am 26. Juni 2014, das ist nach dem Verlängerungstermin;
- Widerrufsfrist lt. neuen AGB: 14 Tage ab "Vertragsabschluss".
Soeben hat eine Mitarbeiterin von ConnectedDrive angerufen:
Bei einem Vertragstatbestand wie oben
- handelt es sich bei den beiden letzten jährlichen Verlängerungen noch um Handlungen seitens ConnectedDrive/BMW, also im Sinne der alten AGB, nicht um aktive Verlängerungen seitens des Kunden nach den neuen AGB. Letztere waren zum Zeitpunkt der kürzlichen Verlängerung noch nicht in Kraft.
Abs. 5.4 der neuen AGB kommt daher bzgl. der Fristen und Kosten-Nichterstattung nicht zur Anwendung;
- genügt hier eine formlose (eMail) einseitige Kündigung des Kunden zu einem Monatstag, der in seinem Datum dem Tag des Vertragsbeginns entspricht (in meinem Fall am 24.);
- sollte die Kündigung rechtzeitig bei Bekanntwerden des Fahrzeugwechsels abgeschickt werden;
- sollen im Kündigungsschreiben gleich die Rückzahlung der anteiligen, nicht "verbrauchten" Jahresgebühr explizit erwähnt und die Erstattungskontodaten angegeben werden. Der überzahlte Betrag wird dann dorthin überwiesen.
Vielleicht hilft das denjenigen, die ähnlich dran sind.
So, Neuigkeiten auch von mir.
Die Kundenbetreuung hat sich telefonisch gemeldet und wir haben das Ganze besprochen. Mein Vertrag läuft demzufolge ohne weiteres Zutun durch mich bis April 2017, also 3 Jahre. Hierzu erhalte ich auf meinen Wunsch noch eine schriftliche Bestätigung durch die BMW-Kundenbetreuung. Darauf werde ich noch warten.
Bezüglich des Passus zur Kündigung werde ich die AGB´s nochmal genau studieren. Falls in den alten AGB eine anteilige Kostenerstattung vorgesehen ist und in den neuen nicht, werde ich dagegen Widerspruch einlegen.
Für mich völlig unverständlich, wie man derart verqueren Schreiben rausschicken kann, die den Kunden mit großen Fragezeichen zurück lässt :-(
Zitat:
Original geschrieben von Eesi
Passt ja auch zum neuen NAVI Prof. welches ab Juli verbaut werden soll, welches das Kartenmnaterial von Deutschland 1 Jahr kostenfrei über die interne SIM updated und die anderen Länder über das Portal nachgekauft werden können ...
Hast Du dazu eine offizielle Quelle ? Ich kenne nur die Presseinfo vom BMW, da steht aber nichts davon dass die Laufzeit für die automatischen Updates begrenzt ist...
Soooo, ich hab eine E-Mail der Kundenbetreuung erhalten:
Sehr geehrter Herr XYZ,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom XY. Juli 2014.
Wir freuen uns, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen zu Ihrem BMW 435d Coupé direkt an die BMW Kundenbetreuung wenden, und danken Ihnen für Ihr Vertrauen.
Die BMW ConnectedDrive Dienste in Ihrem BMW Fahrzeug mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer F800XYZ sind bis einschließlich XY. April 2017 kostenbefreit.
Ab diesem Datum können Sie die Dienste über unseren Store nachbuchen.
Bei weiteren Fragen sind wir gern auch telefonisch unter unserer Servicenummer für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre BMW Kundenbetreuung
Was kostet das nachbuchen eines Connected Drive Dienstes denn genau? hat das schon jemand Erfahrung damit?
Die Preise für die einzelnen Dienste kann man im Store sehen. Musst Dich nur anmelden.