BMW-Schreiben wegen Laufzeit ConnectedDrive
Hallo Leute,
ich habe eben ein Schreiben aus dem Briefkasten gefischt, in dem geschrieben steht, dass sich die ConnectedDrive-Dienste nicht automatisch nach zwei Jahren um ein Jahr verlängern. Nunmehr steht in Kürze eine neue Vertriebsplattform zur Verfügung, auf der man die Dienste frei konfigurieren kann.
Mein Kenntnisstand war so, dass sich die Dienste automatisch nach zwei Jahren um ein weiteres Jahr verlängern und danach kostenpflichtig verlängert werden können. D. h. die Dienste bei Bestellung für drei Jahre bezahlt sind.
Kann mir einer von Euch etwas dazu sagen? Will BMW da etwa zusätzlichen Ertrag generieren? 😠
Hab direkt eine Mail an BMW geschickt und mal nachgefragt. Sobald ich eine Antwort habe, stell ich das hier rein.
Beste Antwort im Thema
[UPDATE]
Der Hotline-Mitarbeiter hatte sich beim zweiten Telefonat sehr viel Zeit genommen und wollte sich persönlich um eine Lösung seitens der Kollegen von ConnectedDrive kümmern. Meine Konstellation:
- Neukauf Juni 2009
- Kostenpflichtige Verlängerungen des ConnectedDrive-Vertrags im Juni 2013 und im Juni 2014;
- Neufahrzeug Oktober 2014 mit Verkauf des bisherigen Fahrzeugs;
- Information über neue AGB eingegangen am 26. Juni 2014, das ist nach dem Verlängerungstermin;
- Widerrufsfrist lt. neuen AGB: 14 Tage ab "Vertragsabschluss".
Soeben hat eine Mitarbeiterin von ConnectedDrive angerufen:
Bei einem Vertragstatbestand wie oben
- handelt es sich bei den beiden letzten jährlichen Verlängerungen noch um Handlungen seitens ConnectedDrive/BMW, also im Sinne der alten AGB, nicht um aktive Verlängerungen seitens des Kunden nach den neuen AGB. Letztere waren zum Zeitpunkt der kürzlichen Verlängerung noch nicht in Kraft.
Abs. 5.4 der neuen AGB kommt daher bzgl. der Fristen und Kosten-Nichterstattung nicht zur Anwendung;
- genügt hier eine formlose (eMail) einseitige Kündigung des Kunden zu einem Monatstag, der in seinem Datum dem Tag des Vertragsbeginns entspricht (in meinem Fall am 24.);
- sollte die Kündigung rechtzeitig bei Bekanntwerden des Fahrzeugwechsels abgeschickt werden;
- sollen im Kündigungsschreiben gleich die Rückzahlung der anteiligen, nicht "verbrauchten" Jahresgebühr explizit erwähnt und die Erstattungskontodaten angegeben werden. Der überzahlte Betrag wird dann dorthin überwiesen.
Vielleicht hilft das denjenigen, die ähnlich dran sind.
17 Antworten
Muss man CD das ab Neuwagenkauf 36 Monate inklusiv ist, selbst kündigen? Bzw. verlängert sich der Vertrag automatisch um 1? Jahr wenn man nicht kündigt? Wenn ja zu welchem Preis?
Bei mir ist CD einfach ausgelaufen. Das wäre ja ein Ding, wenn man das auch noch kündigen müsste. Kann aber nicht sagen, ob sich da was geändert hat.
Das war mal so das es sich verlängert hat, ist aber nicht mehr so. So unglaublich ist es nicht, praktisch jeder Mobilfunkvertrag verlängert sich ja automatisch.