BMW R-Modelle Baujahr 1960 - 1980 Betriebserlaubnis?

BMW Motorrad R 50

Hallo in die Runde,

in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 meiner alten Schätzchen (R26 Bj. 1960, R50 Bj. 1968 und R100RT Bj. 1980) steht der Hinweis: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".

Wo finde ich Unterlagen dazu, bzw. was muss ich bei Anschaffung einer neuen Bereifung beachten?
Wie komme ich an einen Ausdruck der jeweiligen Betriebserlaubnis?

17 Antworten

Ich kann nicht beurteilen, ob ALLE BMW 2V Boxer von 1960-1990 keine Reifenfabrikatsbindung haben.

Fakt ist nur, steht die Bindung im Fahrzeugschein, muss der aaSoP od. PI prüfen, ob dem tatsächlich so ist.
Und wenn das so ist (der Prüfer kann in den KBA-Datensatz schauen), dann ist eine Freigabe erforderlich.

Übrigens, kann die Aussage nicht stimmen. Ich habe eben mal in die KBA-Sätze geschaut, einige R-Modelle mit 2V haben bis 1989 eine Reifenfabrikatsbindung!

Bspw.
R 100 mit ABE Nr.: A339 (Typ 247)

Die ABE A339 meiner Maschine, 247, nachweislich gebaut Nov. 1978, wurde auch schon 1977 ausgestellt, dann gab es Nachträge, ich habe den Nr. III, vom 2.5.77. Meine Reifenbindung gibt die Benutzung von Geländereifen/Trial frei.
Das ist alles Theorie, früher standen sogar die Reifenhersteller drin, das ist längst überholt. Wenn die Felge, Größe und Bauart laut ABE stimmt, sagt kein Prüfer was. Andere Dimensionen - immer Einzelabnahme oder Ärger mit der Rennleitung!
Wobei auch manche Reifenhersteller nicht immer alle Breiten-Maße auf den mm einhalten, schleifen an der Schwinge und vorgeschriebener Umbau von einer Druckhülse sind aber ein anderes Thema.

Hallo Helfende,

das Thema wurde aufgrund einer lanfristigen Erkrankung auf Eis gelegt; es war an Motorradfahren eine zeitlang nicht zu denken, da ... :-( !

Herzliche GRüße und viele sorgenfreie Kd

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