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BMW R-Modelle Baujahr 1960 - 1980 Betriebserlaubnis?

BMW R 50
Themenstarteram 15. April 2022 um 18:42

Hallo in die Runde,

in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 meiner alten Schätzchen (R26 Bj. 1960, R50 Bj. 1968 und R100RT Bj. 1980) steht der Hinweis: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".

Wo finde ich Unterlagen dazu, bzw. was muss ich bei Anschaffung einer neuen Bereifung beachten?

Wie komme ich an einen Ausdruck der jeweiligen Betriebserlaubnis?

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16 Antworten

Bekommst du von deinem Reifenhersteller. Andere Reifenmarke ist kein Problem.

 

Hier mal für Dunlop:

 

https://www.dunlop.eu/de_de/motorcycle.html#/homologation

 

und hier die Freigaben:

 

https://www.dunlop.eu/.../motorcycle.html?...

 

Wenn dir eine andere Marke lieber ist, dann auf die entsprechende Seite gehen. Oder du lässt dir die Freigabe einfach von deinem Reifenhändler ausdrucken.

Vor Jahren war es noch so das einem auf Anfrage, BMW in München, die Bescheinigung zugeschickt hat.

Irgendwann aber würde die Reifenbindung aufgehoben??

MfG kheinz

Hallo, geh doch mal auf die Seite von Heidenau, die haben dort zu jedem Reifen die genehmigten Moppeds aufgeführt. Ich habe dort auch meine Reifen für eine R 65 LS Bj. 82 bekommen.

Gruß und schöne Ostern

Zitat:

@crafter276 schrieb am 15. Apr. 2022 um 21:17:22 Uhr:

Irgendwann aber würde die Reifenbindung aufgehoben??

Für PKW wurde die Reifenbindung aufgehoben, für Krad hat sie immernoch Bedeutung solange sie im Schein (ZB1) steht.

Das ist dadurch begründet, dass sich das Fahrverhalten von einem Motorrad maßgeblich auch durch die Reifenform/Kontur beeinflusst wird, welche ja von Reifen zu Reifen unterschiedlich ist. Dann sollte auch so eine Herstellerbescheinigung/Reifenfreigabe mitgeführt werden.

(R26 Bj. 1960, R50 Bj. 1968 steht der Hinweis: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".

Ich glaube nicht das das bei diesen beiden Modellen drin steht.

Themenstarteram 16. April 2022 um 9:01

@ redup

Es steht nun leider in der Zulassungsbescheinigung der Motorräder drin! Daher besteht ja die Schwierigkeit beim TÜV. Ich benötige entsprechende Nachweise, um das Problem zu lösen.

Sieh mal bitte hier nach, ob Deine BMW dabei ist

https://www.bmw-motorrad.com/de/service/manuals/tyres_main.html

Schon mal im Einzylinderforum versucht, die kümmern sich auch um 2-Zyl.

https://cms.bmw-einzylinder.de/index.php

Zitat:

@tomcly schrieb am 15. April 2022 um 20:42:37 Uhr:

Hallo in die Runde,

in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 meiner alten Schätzchen (R26 Bj. 1960, R50 Bj. 1968 und R100RT Bj. 1980) steht der Hinweis: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".

Wo finde ich Unterlagen dazu, bzw. was muss ich bei Anschaffung einer neuen Bereifung beachten?

Wie komme ich an einen Ausdruck der jeweiligen Betriebserlaubnis?

Da kann ich eventuell etwas "Licht" ins dunkle bringen.

Es gibt für zwei Fahrzeuge:

R26 - mit ABE Nr.: 1463

R50 - mit ABE Nr.: 2504

gem. deren ABE kein Reifenfabrikatsbindung. Auch wenn der dann überflüssige Spruch in der Zulassungsbescheinigung steht, ist keine Fabrikatsbindung vorgesehen. Ich nehme mal an, die beiden Fahrzeuge wurden mal per Einzelbetriebserlaubnis in Verkehr gebracht, und der aaS hat einfach keine Ahnung davon.

Da gibt es dann auch keine Bring Pflicht o.ä., dass muss die untersuchende Person schon selber herausbekommen. Es kann somit jeder Reifenhersteller und Typ aufgezogen werden, insofern Größe, Tragfähigkeit und Geschw.-Index erfüllt ist.

Für die R100RT gibt es die "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis". Und diese Herstellerfreigaben bzw. Bescheinigungen kann man sich bei fast allen Herstellern kostenlos downloaden, und mitführen. Bzw. kontrollierenden Personen vorzuzeigen. (kann übrigens auch jeder Prüfingenieur selber einsehen in der Datenbank)

@tomcly

 

Wie ist denn jetzt der Stand der Dinge?

Kommt wohl nix mehr. Tss

Hallo, hier mal eine gekürzte Darstellung der Problematik (Reifenfabrikatsbindung, nicht verlinkbar, 2017), zitiert aus der Datenbank des 2-V-Forum (2-Ventiler.de), Autor Michael Manzke:

Da es bei der Übertragung aus den alten Papieren auf die neuen (bei Halterwechsel,

Adressänderung usw.) häufiger vorkam, dass solche Infos (Anm.: mehrere eingetragene mögliche Reifengrößen in alten Papieren) verlorengingen, wurde

verfügt, dass bei allen Krafträdern in Feld 22 der pauschale Satz erschien

„Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ –ungeachtet der Frage, ob

diese überhaupt existiert.

Da dieser Satz immer wieder zu Verunsicherungen führt, hier die wichtigen Fakten für

unsere 2-Ventiler:

Für alle BMW-2V-Boxer bis einschließlich Modelljahr 1990 gibt es keine

Reifenfabrikatsbindung! Bei diesen dürfen alle Reifen montiert werden, die der

Spezifikation in den Feldern 15.1 und 15.2 entsprechen oder besser sind.

Für die 2V-Modelle RxxGS ab 91 dürfen ebenso beliebige Diagonalreifen gemäß

vorgegebener Spezifikation gefahren werden; lediglich die Kombi aus Diagonal- und Radialreifen ist mit Fabrikatsbindungen belegt.

Einzig bei den Modellen RxxR ist man grundsätzlich an Fabrikate gebunden.

Zusätzlich können bei allen weitere Größen und Bauarten verwendet werden, für

die eine gültige Freigabe des Reifenherstellers vorliegt.

Darüber hinaus kann man sich durch die Prüfung eines aaS gem. §19.2 StVZO

weitere Reifen genehmigen und eintragen lassen.

Zitat Ende

Das habe ich am 16.04.2022 schon geschrieben.

Den TE interessiert es allerdings - nicht.

Du bist richtigerweise auf seine Frage für beide Fahrzeugen und die RT eingegangen, mein Beitrag bezieht sich auf die Problematik generell, die ja bis Bj. 1990 unrelevant ist. Ich bezog mich auch auf die Überschrift 1960 - 1980. Wir sind ja hier im BMW-Forum und andere lesen mit.

Die Zulassungsstellen arbeiten nach Vorlage, Probleme hat dann der, der einen unerfahrenen aaS bekommt.

Grüße

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