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BMW Navigations DVD Verkauf illegal ?

BMW 3er E91
Themenstarteram 10. Dezember 2017 um 11:55

Seit ich denken kann verkaufe ich meine Navigations DVD´s (Professional System) vom vergangenen Jahr entweder bei ebay oder bei ebay Kleinanzeigen.Jedes mal mit dem Hinweis das es sich um original BMW Artikel handelt und das eine original Rechnung bei Bedarf mit dazu gelegt wird.Bisher habe ich auch noch nie Problem damit gehabt bis am Anfang der Woche ich von ebay Kleinanzeigen aufgefordert wurde mein Angebot dort zu Löschen bzw.hat man das im Vorfeld für mich erledigt,gleichzeitig mit dem Hinweis das derartige angebotenen Navigations Artikel illegal sein und es strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.Bei ebay eingestellt hatte ich bis heute nie derartige Probleme.Wie gesagt es handelt sich um original BMW DVD´s.Hat jemand von Euch schon mal derartigen Blödsinn gehört ? Das würde ja heissen das keiner mehr die "abgelaufenen DVD´s verkaufen darf ...

Beste Antwort im Thema
am 18. Oktober 2020 um 17:28

Bei BMW. Google hilft. Oder man liest hier den Thread...

Zudem ist dein Fzg von 2013 - ergo ist ein CIC System verbaut. Das benötigt neben der Software auch einen FSC welcher kostenpflichtig ist. Womit wir wieder bei Punkt A ,B oder C meines Hinweises wären...:)

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Zitat:

@Quertraeger schrieb am 19. Oktober 2020 um 18:08:33 Uhr:

Ich habe das (und Dich) schon verstanden. :D Ich verstehe nur nicht die Käufer,

die ihre Navi-Software mit einer "abgelaufenen" DVD "aktualisieren" wollen. Mir käme es deshalb gar nicht erst in den Sinn, daraus noch ein "Geschäft" machen zu wollen. Aber offensichtlich gibt es Leute, die Deine "abgelaufenen" Sachen kaufen. :o

Naja, eine Kartenversion vom letzten oder vorletzten Jahr ist immer noch aktueller als eine von vor 6 oder 8 Jahren, oder?

Man muss ja nicht immer die allerneuste haben, finde ich, zumal die originalen von BMW richtig Kohle kosten!

Knüppel,

ich bezog mich auf die Weberschiffsche "abgelaufene" DVD,

die inzwischen 14 (!!) Jahre alt ist. :rolleyes:

Ah, okay, 14 Jahre ist natürlich wirklich seeehr alt, dann verstehe ich es auch nicht!

Zitat:

@weberschiffchen schrieb am 17. August 2020 um 19:02:23 Uhr:

Altes Thema noch einmal hervorgeholt.

Ich wollte heute wie schon des öfteren meine nicht mehr benötigten Navi DVD´s für das Navi Professionell bei ebay Kleinanzeigen verkaufen.Mit dem Zusatz das es sich um original bei BMW gekaufte DVD´s handelt.Bei Bedarf kann ich auch den Kaufbeleg vorlegen. Eine Stunde später wurde mir die Anzeige seitens Kleinanzeigen gelöscht und man drohe mir an mein Profil zu löschen......

Einfach mal diesen Thread von Anfang durchlesen.

Die Lizenzbestimmungen seitens BMW verbieten den Weiterverkauf.

Und das ist auch gut und richtig so!

In den Nutzungsbestimmungen von eBay & Co ist der verbotene Verkauft von Sw auch eindeutig festgelegt.

Tipp: Einfach mal richtig lesen, bevor man dort was einstellt!

Das gilt nicht nur für Navi-DVDs sondern i.d.R. für jegliche gekaufte Software.

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 21. Oktober 2020 um 20:21:23 Uhr:

Zitat:

@weberschiffchen schrieb am 17. August 2020 um 19:02:23 Uhr:

Altes Thema noch einmal hervorgeholt.

Ich wollte heute wie schon des öfteren meine nicht mehr benötigten Navi DVD´s für das Navi Professionell bei ebay Kleinanzeigen verkaufen.Mit dem Zusatz das es sich um original bei BMW gekaufte DVD´s handelt.Bei Bedarf kann ich auch den Kaufbeleg vorlegen. Eine Stunde später wurde mir die Anzeige seitens Kleinanzeigen gelöscht und man drohe mir an mein Profil zu löschen......

Einfach mal diesen Thread von Anfang durchlesen.

Die Lizenzbestimmungen seitens BMW verbieten den Weiterverkauf.

...

Das gilt nicht nur für Navi-DVDs sondern i.d.R. für jegliche gekaufte Software.

Diese Bestimmungen sind ungültig. Siehe die EuGH-Urteile im Streit UsedSoft gegen Oracle und Adobe.

"Der EuGH entschied in letzter Instanz, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Handel mit gebrauchten Computerprogrammen wurde damit für grundsätzlich rechtmäßig erklärt." (AZ C-128/11)

Im übrigen hat sich der BGH diesem Urteil vollumfänglich angeschlossen. (Er hat ja auch kaum eine Wahl, da EuGH > BGH.)

Der Verkauf gebrauchter Software ist somit in ganz Europa legal. Damit werden derartige Absätze in den Lizenzbestimmungen von BMW null und nichtig.

am 21. Oktober 2020 um 19:00

Nützt ja nix wenn die Plattform den Verkauf verbietet.

Zitat:

 

Diese Bestimmungen sind ungültig. Siehe die EuGH-Urteile im Streit UsedSoft gegen Oracle und Adobe.

"Der EuGH entschied in letzter Instanz, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Handel mit gebrauchten Computerprogrammen wurde damit für grundsätzlich rechtmäßig erklärt." (AZ C-128/11)

Im übrigen hat sich der BGH diesem Urteil vollumfänglich angeschlossen. (Er hat ja auch kaum eine Wahl, da EuGH > BGH.)

Der Verkauf gebrauchter Software ist somit in ganz Europa legal. Damit werden derartige Absätze in den Lizenzbestimmungen von BMW null und nichtig.

Ich denke mal, dass die zitierten Urteile hier gar nicht zutreffen. Denn da ging es um etwas völlig anderes.

Wenn dem so wäre, gäbe es die derzeitigen Bestimmungen bei eBay & Co längst nicht mehr. Die Urteile liegen ja schon Jahre zurück und man hätte die Bestimmungen längst angepasst.

Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

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