BMW iX3 "neue Klasse"
https://www.bimmertoday.de/.../
Hier gibt es erste Spypics zu diesem neuen Auto. Ende 2025 soll es losgehen. 600km WLTP. Sieht schick aus.
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Zitat:
@ffiene schrieb am 15. Juli 2025 um 07:44:06 Uhr:
Ich dachte, das mit den Massagesitzen hat der mit markigen Worten wieder revidiert?
Motto: „Wenn du Komfort willst, beweg deinen Arsch in ein höherklassiges Auto!“
Richtig, das wurde von Ynguldyn auch so beschrieben…die Auflistung weiter oben stammt aus der Übersicht zum NA5.
Alles weitere, wie auch das von Dir in Erinnerung befindliche, steht dann unter den jeweiligen Monaten (in Deinem Fall JUNI 2025) gepostet :)
Viele Grüße
Zitat:
@cycroft schrieb am 15. Juli 2025 um 19:10:00 Uhr:
Alles eine Frage wie weit man von der ersten Dienststelle weg wohnt. Bei mir sind es nur 7 km insofern sind 0,25 oder 0,5 egal. Wer aber 100 km weit weg wohnt für den Macht es einen großen Unterschied.
Das stimmt zwar, aber dennoch kommt da ja dann noch die 0,03 Euro je Entfernungskilometer hinzu. Besonders interessant ist es für die, die keinen ersten Arbeitsort haben 😀
... die Rechnung bleibt dieselbe, nur dass die Beträge höher werden.
Bei günstigen Dienstwagen ist es sogar so, dass die Enfernungspauschale höher ist als die Versteuerung der Entfernungs-km.
Wer einen hochwertgeren Dienstwagen will, muss sich eben überlegen, was es ihm wert ist.
"there's no free lunch" wie der Amerikaner sagt.
Und ab 1.1.2031, also nicht mal mehr 6 Jahre, soll ja die vergünstigte Dienstwagensteuer für E-Autos auslaufen. Dann fällt da auch die volle Dienstwagensteuer an.
@XF-Coupe mit dem unterschied, dass man sich im obigen Beispiel von 100 km Entfernungskilometern überlegen muss, wie lohnenswert das ist mit einem Dienstwagen 😉
edit: ok, du warst schneller mit deiner Editierung
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... das Beispiel ist ja nicht von mir. Letztendlich muß auch das jeder für sich selbst entscheiden.
Und niemand wird mit Waffengewalt gezwungen, einen Dienstwagen zu nehmen, es gibt da ja auch andere, individuell zu verhandelnde Möglichkeiten wie Car Allowance usw.
Auch wenn wir in den OT abweichen: es sind 0,03% pro KM und somit egal ob 100 TEUR oder 50 TEUR, bei 34KM (da Abrundung) wären Entfernung und die "1%" quasi identisch beim Verbrenner, beim BEV <100 TEUR sind es eben 0,03 bzw 1% durch * 25%. Wenn man mehr als 2 Tage Homeoffice die Woche bzw. an weniger als 15 Tagen an die erste Tätigkeitsstätte fährt sind es eben 0,002% * Anzahl Tage im Monat vor Ort.
@xf-coupe Genauso wenig wie Du Dich auf ein (von Dir nicht gegebenes) Beispiel angesprochen fühlen musst, genauso wenig wurde hier über Zwang gesprochen…außer (das von mir beschriebene) „überlegen“ bedeutet das für Dich 😂
@dabiggy: stimmt natürlich, sorry, habe da was durcheinander gebracht. Danke für die Klarstellung
... das war eine etwas überspitzte Antwort auf die Frage wie lohnenswert es ist mit dem Dienstwagen bei 100 km Entfernung.
Jeder hat die Wahl, das meinte ich damit, dass niemand gezwungen wird.
Aber rechnen wir mal wieder. Für die ersten 20 km gibt es 30 Cent pro km und Tag und ab dem 21. km 38 Cent pro km und Tag an Entfernungspauschale. Das heißt für 100 km gibt es 20 x 30 Cent + 80 x 38 Cent = 36,40 € Entfernungspauschale pro Tag. Bei einer 5-Tage-Woche kann man 230 Tage im Jahr ansetzen. Das sind 8.372 € Entfernungspauschale im Jahr oder 697,67 € Entfernungspauschale im Monat.
Für 100 Entfernungs-km versteuert man 100 x 0,03% also 3% des Listenpreises.
Und hier kommt die Ungenauigkeit des Begriffs 0,25%-Versteuerung ins Spiel, denn man versteuert auch beim E-Fahrzeug 1% für die Privatnutzung und 0,03 % für den Entfernungs-km. Was sich ändert ist die Bemessungsgrundlage. Beim Verbrenner wird der BLP zu 100% angesetzt und beim E-Fahrzeug nur zu 25% oder zu 50%.
Wenn man nun einen E-Dienstwagen mit 90.000 BLP nach der neuen Regelung versteuert, kosten die 100 Entfernungs-km 3% von 22.500 € (25% von 90.000 €) und das sind 675 € im Monat.
Das heißt selbst bei einem 90 k€-E-Fahrzeug liegt die Entfernungspauschale mit 697,67 € noch 22,67 € höher als das was man für die Entferungs-km versteuern muß.
Bei einem BLP von 93.022,67 € ist die Schwelle erreicht wo Entfernungspauschale und der zu versteuernde Betrag für die Entfernungs-km gleich sind.
Ich denke mal damit stellt sich die Frage, wie lohnenswert ein Dienstwagen bei 100 Entfernungs-km ist, derzeit nicht. ;)
Unter einem BLP von 93.022,67 hat man nicht nur keine Kosten sondern sogar noch einen Vorteil.
Kann man das vergleichen? Das eine musst du mit Sozialversicherung (sofern unterhalb Rente/AV) und Steuer/Soli/Kst eben verrechen und das andere bekommst du am Jahresende von "der Steuer zurück", sofern man ihn nicht auf der Lohnsteuerkarte drauf hat.
Ich denke mal, dass diejenigen, die einen Dienstwagen für über 90 k€ bekommen beim Gehalt jenseits der Bemessungsgrenzen sind.
Daher beschränke ich die Rechnung auf steuerliche Betrachtungen.
Aber rechnen wir das Spielchen mal weiter für Fahrzeuge mit einem niedrigeren BLP.
Bei 100 Entfernungs-km versteuert man 3% für die Entfernung + 1% für die Privatnutzung, macht in Summe 4% allerdings von nur einem Viertel des BLP, also versteuert man für ein E-Fahrzeug bei 100 Entfernungs-km 1% des BLP.
Wenn man nun 697,67 € an Entfernungspauschale im Monat geltend machen kann, heißt das im Umkehrschluß, dass man für einen E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 69.767 € incl. Privatnutzung keinen Cent an Steuern bezahlt.
Klar wenn man unter der Bemessungsgrenze verdient fallen noch Sozialversicherungsbeiträge an. Bei Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bringt der höhere Beitrag keine Vorteile, aber bei der Rentenversicherung generiert man damit auch mehr Rentenpunkte.
Aber im Vergleich was Einen ein privat gehaltenes Auto bei 100 Entfernungs-km im Monat kosten würde, sind die Beträge ohnehin lächerlich.
Die Tatsache, dass man die Erstattung für die Entfernungspauschale erst im Folgejahr bekommt, kann man vernachlässigen, weil das beim Verbrenner auch nicht anders ist.
Beim Verbrenner- oder PlugIn-Dienstwagen sind 100 Entfernungs-km steuerlich richtig übel, weil die Versteuerung der Entfernungs-km deutlich mehr ausmacht, als man als Entfernungspauschale absetzen kann. Aber beim BEV mit Ansatz von 25% des Listenpreises, können Sie je nach Fahrzeugpreis sogar richtig Geld sparen.
Aber jetzt wieder zurück zum neuen iX3 👍
Irgendwann sollten jetzt doch langsam die ersten Leaks lanciert werden, um die Leute anzufixen 😂
Ich denke mal nicht, dass wir bis zur IAA warten müssen, um das Auto ungetarnt zu sehen.
BMW macht es aktuell sehr spannend. Normalerweise sickert erst das Design durch ungetarnt bevor es Drive Tests gibt. Diesmal ist es umgekehrt. Die große Unbekannte ist nach wie vor der Preis.
Zitat:
@cycroft schrieb am 16. Juli 2025 um 07:15:04 Uhr:
BMW macht es aktuell sehr spannend. Normalerweise sickert erst das Design durch ungetarnt bevor es Drive Tests gibt. Diesmal ist es umgekehrt. Die große Unbekannte ist nach wie vor der Preis.
Das grundsätzliche Design ist bereits Ende 2024 durch ein Patent-Leak durch's Netz gegangen...
https://bimmerlife.com/2024/11/20/carscoops-26-bmw-ix3-neue-klasse-patent-drawings-leaked/
Hier bei uns in Niederbayern sieht man ja relativ häufig Erlkönige rumfahren. Somit ist die Grundform trotz der Tarnaufkleber relativ vertraut.
Spannen wird, wie das Front- und Heckleuchtenkonzept dann in der Serie umgesetzt wird. Die Heckleuchten finde ich beim VisionX gelungen, das können sie in der Serie gerne so lassen. Bei den Frontleuchten bin ich mir nicht so sicher.
Und natürlich das Interieur, ganz so "clean" wie im Vision X müßte ich es eigentlich nicht haben ... 😉
Die beleuchtete Niere gefällt mir nicht.
Da finde ich die Version des neuen 3ers deutlich besser.
Der allerdings, sieht aus als ob es ein Alfa wäre. Vor allem von hinten. Von vorne finde ich ihn ziemlich gut.
Mal sehen ob das alles so kommt.