BMW iPerformance ab 01.09.2018 kein E-Kennzeichen mehr

BMW

Hallo "E" Freunde!

Mein Verkäufer hatte mich soeben am Telefon darauf hingewiesen, dass der 530e u. w. ab dem 01.09.2018 keine E-Kennzeichen mehr erhalten.
Genaueres wusste er auch nicht. Ich hatte etwas im Netz gesucht und konnte ein paar dünne Infos heraussuchen.
Zusammen gefasst ändert sich zum 01.09.2018 der Prüfzyklus - Bsp. 530e.
Danach ergibt sich nach NEFZ ein CO2 Wert von 57 g/km eine elektrische Reichweite von 41 km.
Nach WLTP beträgt die CO2 Emission 69g/km und die elektrische Reichweite beträgt 39 km.

Da das WLTP-Verfahren erst ab 1.9.2018 verpflichtend ist, gelten also für alle Neuzulassungen bis 31.8.2018 noch die niedrigeren NEFZ Werte und erfüllen somit auch die Voraussetzungen z.B. für das E-Kennzeichens.
Ab 1.9.2018 gilt WLTP mit der Konsequenz, dass kein Grenzwert nach EMoG mehr erreicht wird. Also kein E-Kennzeichen mehr.

Dies betrifft auch die X225e Fahrer.

Beste Grüße
Alexander

Beste Antwort im Thema

Was ist denn so schwer daran zu verstehen, dass alle Richtlinien und Messverfahren nur eine Vergleichbarkeit herstellen sollen.
Es ging nie darum ob das im Realverkehr erreichbar ist.

Interessant finde ich, dass die die sich immer lauthals über die niedrigen Werte beklagt haben,
jetzt auf einmal ganz überrascht sind, dass die Steuer nach WLTP höher ist.
Bei Firmenwagen fallen bei vielen Unternehmen auf einmal Modelle raus, weil der Co2-Ausstoss zu hoch ist.

Und as E-Kennzeichen ist auch so ein Thema.
Einige Modelle haben schon ab 1. Januar 2018 kein E-Kennzeichen mehr erhalten.
Und einige weitere werden jetzt aufgrund WLTP rausfallen.

Und alle, auch die Hersteller sind völlig überrascht.
Als ob die Regelungen gestern veröffentlicht worden sind.

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Ich überlege auch einen 225xe als Firmenfahrzeug ab 01.01.19 zu nutzen.
Der Umweltbonus (3.000€) und die 0,5%-Regelung für Firmenfahrzeuge sind beide abhängig von der EmoG und damit ab 40km elektrischer Reichweite genehmigt?

Danke!

Nein, es muss > 40 km und < 50g CO2 zutreffen. Fürs E-Kennzeichen ist eins von beiden Bedingngen ausreichend.
Im Moment bezahlt BMW dem Kunden die 3000 € (Abzug vom Kaufpreis = Minderung der LEasingrate).

Zitat:

Nein, es muss > 40 km und < 50g CO2 zutreffen. Fürs E-Kennzeichen ist eins von beiden Bedingngen ausreichend.

Wo kann ich nachlesen, dass beides zutreffend sein muss?

Drucksache 19/4455
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/044/1904455.pdf
Seite 9.

es geht hier um die Änderung von § 6 EStG.

das hat aber, so wie ich das sehe, erstmal überhaupt nichts mit dem EmoG zu tun, denn auf das EmoG wird sich da nicht bezogen.

D.h. so wie ich das EStG und die Änderung durch den Gesetzentwurf verstehe, gilt die 0,5% Regelung grundsätzlich für alle Eletroautos oder extern aufladbare Hybride, die ab 1.1.2019 gekauft oder geleast werden.

Wenn das Auto nicht den Anforderungen aus § 3 EmoG genügt (da geht es dann aber wieder um > 40 km ODER < 50g CO2), gibt es halt kein E-Kennzeichen und keine 4000€ Umweltbonus. Der Umweltbonus soll nach aktuellem Plan nur bis Mitte 2019 gewährt werden. Vielleicht werden die nicht genutzten Mittel dann einfach als Rücklage für die Steuerausfälle durch die 0,5% Regelung genutzt oder er wird einfach solange verlängert, bis die Mittel ausgeschöpft sind. Da gibt es glaube ich noch keinen Beschluss oder Gesetzentwurf für.

Edit: Das finale Gesetz vom 11.12. wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht!
Bundesgesetzblatt Teil I 2018 Nr. 45 vom 14.12.2018 Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Da wurde der Bezug zum Elektromobilitätsgesetz dann doch noch hergestellt:

Zitat:

bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 nur zur Hälfte anzusetzen; bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen.

also > 40 km ODER < 50g CO2 nach WLTP, oder falls ein Auto mit Erstzulassung vor 1.9.2018 gekauft/geleast wird, noch nach NEFZ.

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So ich hab es nun auch endlich geschafft!!

M Paket, 19 Zöller und ein wenig weitere SA ergaben genau 53 mg und 40 km Reichweite

In den COC Papieren stehen oben die Basiswerte und unten die individuellen Werte nach Sonder Ausstattung.

Die Dame hatte solch ein Auto zuvor wohl noch nie zugelassen war aber sehr bemüht und sehr freundlich. Hat alle Werte in ihr System eingegeben und es lief reibungslos durch.

Was gewesen wäre, wenn dort 39 Km gestanden hätte? Ich weiß es nicht. Evtl hätte das System eine Fehlermeldung ausgespuckt aber das wage ich nur zu bezweifeln!

Jetzt hab ich alles zusammen und alles hat super geklappt....
Das war der Beweis für mich persönlich dass die Zulassung mit E nach wie vor an die ODER Verknüpfung gebunden ist und nicht zwingend beide Werte eingehalten werden müssen (unter 50 gr und über 40 km).

Wenn noch Fragen offen sein sollten, gerne fragen.

LG

Zitat:

@Diego.10 schrieb am 20. Dezember 2018 um 15:08:26 Uhr:


So ich hab es nun auch endlich geschafft!!

M Paket, 19 Zöller und ein wenig weitere SA ergaben genau 53 mg und 40 km Reichweite

In den COC Papieren stehen oben die Basiswerte und unten die individuellen Werte nach Sonder Ausstattung.

Die Dame hatte solch ein Auto zuvor wohl noch nie zugelassen war aber sehr bemüht und sehr freundlich. Hat alle Werte in ihr System eingegeben und es lief reibungslos durch.

Was gewesen wäre, wenn dort 39 Km gestanden hätte? Ich weiß es nicht. Evtl hätte das System eine Fehlermeldung ausgespuckt aber das wage ich nur zu bezweifeln!

Jetzt hab ich alles zusammen und alles hat super geklappt....
Das war der Beweis für mich persönlich dass die Zulassung mit E nach wie vor an die ODER Verknüpfung gebunden ist und nicht zwingend beide Werte eingehalten werden müssen (unter 50 gr und über 40 km).

Wenn noch Fragen offen sein sollten, gerne fragen.

LG

Sehr gut das freut mich. Bitte Mal die komplette Ausstattung posten 🙂

Anbei die SA

Asset.JPG

Zitat:

@Diego.10 schrieb am 20. Dezember 2018 um 23:00:03 Uhr:


Anbei die SA

Danke Dir. Wie ich sehe hast Du ja durchaus ein paar Ausstattungen, die sich negativ auf CO2/KM auswirken:

  • Reifen mit Notlaufeigenschaften
  • M Paket
  • Autom. Heckklappe
  • 19 Zoll
  • Adap. Scheinwerfer
  • Großes Navi
  • Harman Kardon

Meine aktuelle Ausstattung ist folgende:

  • Sportline
  • 18 Zoll
  • Innovationspaket (Keyless, adap. Scheinwerfer, HU, Driving Assi.)
  • Autom. Heckkklappe
  • Aktive Geschwindigkeitsregelanlage
  • Business Paket

Dann könnte ich doch locker auf M-Paket ändern, großes Navi + Harman Kardon reinnehmen - oder wie siehst Du/Ihr das?

Im Online Konfigurator kann man sich die WLTP Werte für die gewünschte Sonderausstattung anzeigen lassen.

Bei mir haben sie dann später auch exakt mit den Werten im COC-Papier übereingestimmt.

Einfach am Ende bei WLTP auf das kleine i-Symbol klicken. Da müssten die exakten Werte drin stehen 🙂

Für meinen 225xe 12/18 (Luxury, 18"😉 sind die Konfiguratorwerte nicht aktuell.

Reichweite nach Konfigurator 37 km, nach COC 41 km.

BMW hat anscheinend kräftig daran gefeilt, dass die Plug-Ins wieder E-Kennzeichen erhalten können.

Grüße!

Welcher CO2 Wert steht in deinen Papieren? Für die Förderung der 1% Regelung muss nach meinem Verständnis die elektr. Reichweite > 40km und gleichzeitig der CO2 Ausstoß < 50g liegen. Laut BMW Website schafft der 2er die Werte nicht und ist somit von der Förderung ausgenommen.

Meint ihr BMW wird kurzfristig reagieren und das Modell anpassen?

Dein Verständnis ist aber nicht zutreffend. Im Gesetz steht eindeutig "oder".

Zitat:

@Redirion schrieb am 30. Dezember 2018 um 15:36:19 Uhr:


Dein Verständnis ist aber nicht zutreffend. Im Gesetz steht eindeutig "oder".

Korrekt. Das was aykay hier sagt ist falsch.

Super, danke für die Richtigstellung. Kann ich somit davon ausgehen dass der 225xe in der Förderung enthalten ist?

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