BMW-Händler - Nachlackierung verschwiegen

BMW 3er E90

Hallo Leute,

ich habe ein kleines „Problem“ bei dem ich gerne mal Eure Meinung hören möchte.

Ich habe mir im Juni ein gebrauchten F30 bei einem BMW-Händler zugelegt. Der Händler ist etwas weiter von meinem Wohnort entfernt. Der erste Kontakt war damals telefonisch und einer meiner ersten Fragen war gleich das Thema Unfallfahrzeug und ob das Fahrzeug nachlackiert wurde. Mir sind diese Themen nicht ganz unwichtig, und wenn man mir damals nicht am Telefon bestätigt hätte, dass dies beides hier nicht zutrifft, wäre ich vermutlich dort nie zu einer Probefahrt hingefahren.

Auch am Tag der Probefahrt fragte ich noch einmal nach, ob an dem Fahrzeug bisher etwas gemacht wurde. Wieder wurde das verneint. Zusätzlich habe ich im Bestellformular: „Bestellung für den Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs“ im Feld: „Zahl,Art und Umfang von Unfallschäden laut Vorbesitzer“ Unfallfrei, keine Nachlackierungen vorhanden stehen. Dieses Formular ist im Prinzip wie ein KV ausgeführt und es gab auch nur dieses Formular und nicht noch einen eigenen KV.

Ich habe vor kurzem mein Dach folieren lassen. Dabei ist dem Folierer aufgefallen, dass mein Dach wohl doch nachlackiert wurde. Selbst ich sehe es mittlerweile. Erst die Folie macht das Ganze erst sichtbar.
Daraufhin habe ich von zwei unterschiedlichen freundlichen Nutzern die VIN/Historie auslesen lassen. Dabei kam folgendes raus:
- Ab- und Aufrüstarbeiten für Dach lackieren
- Reparatursatz Scheibe, kalt, 1 Std.
- Beule aus Frontklappe her aus- drücken lassen
- Lackierarbeit und Lackmaterial

Deutet jetzt nicht auf etwas riesen Großes hin. Hagelschaden? Ast?

Nun fühle ich mich dennoch hintergangen und habe direkt dem GF dieser Niederlassung eine Mail geschrieben, die noch relativ neutral und nett verfasst wurde, dass ich gemerkt habe, dass das Dach wohl nachlackiert wurde, und das man das sicher in der Historie sehen kann und was wir da denn nun machen und das mir evtl. ein späterer Nachlass vorschwebt. Ich habe dabei noch keine Fristen oder detaillierten Forderungen gesetzt bzw. gefordert.
Ich habe noch keine Antwort nach 2 Wochen erhalten und erwarte auch keine mehr.

Zusätzlich hatte ich bei der Abholung kein Premium-Selection-Zertifikat bekommen. Das Fahrzeug wurde aber als solches deklariert und es wurde auch so festgehalten. Mir wurde damals erzählt, dass man es mir noch in der selben Woche auf dem Postweg hinterher schicken würde. Das ist nie passiert. Auch fragte ich bei dem Verkäufer per E-Mail nach, wo es denn bleiben würde. Ich habe darauf nie eine Antwort erhalten. Komisch das vor dem Kauf der Mailkontakt mit diesem Hause noch wunderbar funktionierte. Im Prinzip ist das Zertifikat nicht überlebenswichtig, aber es steht mir zu, wenn man ein PS-Fahrzeug erworben hat. Was einem zusteht, sollte man auch tun, egal wie wichtig oder auch unwichtig das für andere auch erscheint.
Aber das nur mal kurz nebenbei, warum ich auch dieses mal gleich den GF anschrieb.

Was kann ich da nun tun? Wie bereits erwähnt, würde ich gerne etwas Geld wiedersehen, weil ich mich hier betrogen fühle, und das Fahrzeug mir bei diesem Fahrtweg vermutlich nie angesehen und somit nie erworben hätte.
Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, sonst wäre ich vermutlich schon längst beim Anwalt gewesen, um zu fragen, was man da machen kann und was er davon hält.
Überlege derzeit ein formales Schreiben aufzusetzen mit Forderung, Fristsetzung und auf dem postialischem Wege mit Einschreiben/Rückschein. Ich vermute nur, das werden die auch nicht für „voll" nehmen.

Alternativ habe ich darrüber nachgedacht München mal in Kenntnis zu setzen. Die Frage ist nur, ob die das überhaupt interessiert, und ob die da überhaupt etwas machen können.
In der Historie steht wohl eindeutig, dass hier etwas gemacht wurde. Die Frage ist nur, wie komme ich da offiziell ran, um es als Beweis in der Hand zu haben.
Mein Dach ist nun foliert und versiegelt. Ich werde die Folie wohl auf keinen Fall runter nehmen, um einen Gutachter drüber schauen zu lassen. Das wird sich finanziell vermutlich nicht rentieren.

Ansonsten frage ich hier im E90-Forum, weil ich hier immer von Euch tolle Ratschläge bekommen habe.

Beste Antwort im Thema

Ohne Anspruch auf Vollständigkeitm als Beispiel - EINWURFEINSCHREIBEN...

Max Mustermann
Musterstraße 1
23456 Musterhausen
Tel.: 0123/456789

Autohaus XYZ
z. Hd. der Geschäftsleitung
Musterstraße 2
23456 Musterhausen

Kaufvertrag vom XX.XX.XXXX für das Fahrzeug vom Typ XXXXXXXX mit der Fahrzeugidentifikationsnummer 123456ABCDEFG789

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits persönlich (oder eben telefonisch) mitgeteilt habe, hat sich nun im Zuge eines Werkstattaufenthaltes in anderer Sache ergeben, dass das Fahrzeug im Bereich des Daches nachlackiert wurde. Eine Prüfung laut VIN ergab, dass ein Schaden am Dach nebst Lackierung am XX.XX.XXXX behoben wurde. Eine Prüfung dessen wäre vor dem Verkauf durch Sie problemlos möglich und in diesem Fall auch zumutbar gewesen. Dennoch wurde mir der Schaden verschwiegen.

Dies stellt einen Sachmangel dar, welcher als solches zur Wandlung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrages auf Grund arglistiger Täuschung berechtigen würde, sofern Ihnen der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt war - und davon ist meines Erachtens auszugehen.

Da eine Mangelbeseitigung hier technisch nicht möglich und somit obsolet ist, obliegt es mir als Käufer, eine Kaufpreisminderung nach BGB geltend zu machen, da der Schaden im Sinne eines Sachmangels den späteren Wiederverkaufswert des Fahrzeuges unmittelbar mindert.

In Anbetracht des geleisteten Kaufpreises in Höhe von 25.000 Euro und Rücksprache mit einem ortsansässigen Gutachterbüro ist die zu erwartende Wertminderung mit einem Betrag von mindestens 1000 Euro anzusetzen.

Ich mache insofern den Betrag von 1000 Euro als Kaufpreisminderung mit sofortiger Wirkung geltend, zu verzinsen mit 5% über Basiszins ab Fristablauf.

Überweisen Sie den Betrag von 1000 Euro bitte auf mein Konto bei der:
Max Musterbank
IBAN 123456DE78910
BIC BELADEXXXX

Für den Zahlungseingang der in Anspruch genommenen Kaufpreisminderung setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen ab Zustellungsdatum dieses Schreibens.

Ich weise darauf hin, dass ich die Angelegenheit nach fruchtlosem Ablaufen der gesetzten und angemessenen Frist an meinen Rechtsanwalt zur weiteren Beitreibung auf zivilrechtlichem Wege abgeben werde.

Freundliche Grüße
Max Mustermann

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Den Umweg "München" kannst du dir gleich sparen.
Da gibt es ein nettes Standardschreiben , in dem sie dich letztendlich an deinen Händler verweisen.

Ist dem wirklich so?
Interessiert München nicht, was die Händler so treiben?
Ich meine, die handeln in Ihrem Namen.
Mir wäre das als Zentrale vielleicht nicht ganz so egal. Denn wir sind die Endkunden. Irgendwann sind wir alle weg, wenn das zum Standard gehört, dass man "verarscht" wird.

Zudem hatte ich bei meinem örtlichen Händler eine größere Reparatur vor kurzem. Der hat mir bei Abholung gesagt, wenn München anruft und fragt, ob ich zufrieden war, Mobil gehalten wurde etc, ich doch bitte mit sehr gut antworten solle. Dem scheint das nicht ganz so egal zu sein.

Außerdem, wie sieht das mit der Ausgabe der Reparaturhistorie aus, wenn ich weiß, da wurde etwas gemacht. Die Zentrale kann doch sehen, dass ich dann recht habe. Es kann doch nicht sein, dass man getäuscht wird, und sie halten es aus Datenschutzgründen immer noch verdeckt unter ihrem Mantel.

Hatte meinen E90 auch als Premium Selection unfallfrei gekauft. Im nachinein nach 3 Jahren festgestellt das an der Beifahrerseite beide Türen nachlackiert wurden.
Schade das man selbst beim Permium selection Kauf über die BMW Niederlassungen so hintergangen wird und einem nur die Gebrauchtwagenprüfung übrig bleibt. Bei mir ist das ganze aber nicht über die VIN dokumentiert worden so das ich es auch nicht nachweisen kann.
In deinem Fall einfach mal den Anwalt fragen was machbar ist.

Es wird oft genug auch im Werk nachlackiert.. schon klar oder? Das sieht man an Lackschichtdicke und dem Aufbau, ist sicher bei jedem 5. Fahrzeug der Fall, oder noch besser.. Transportschäden. (Könnte durchaus beim TE der Fall sein)

Zum Thema anrufe: Klaro, wenns zuviel schlechte Bewertungen gibt verlierst den Propeller.. aber so schnell geht das auch nicht, gibt schließlich genug denen mans sowieso nie recht machen kann.

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Keine Frage, wie Zimpa bereits schrieb, München interessiert das nicht die Bohne und die sind dafür auch nicht Ansprechpartner. Wäre auch etwas zu viel verlangt. Lediglich die Tatsache, dass zu viele Beschwerden über einen bestimmten Händler zu einem Rüffel führen könnten, würde ich hier sehen. So schnell verliert ein Händler seine Markenlizenz nicht, da müsste schon einiges zusammenkommen. Aber Du selbst, würdest das nie erfahren...

Zum Rechtlichen...

Ganz klare Sache, das Fahrzeug ist mangelhaft, da der Zustand nicht wie beschrieben ist. Da gibt es auch kein eventuell, vielleicht oder unter Umständen...

Dieses Bestellformular für einen gebrauchten Kraftwagen ist Standard und entspricht einem Kaufvertrag. Das wird bei fast allen größeren Händlern so gehandhabt. Warum? Die nutzen so ziemlich alle die gleiche Auftragssoftware... 🙂

Prinzipiell ist der Mangel vom Verkäufer nicht revidierbar, eine Nachbesserung also obsolet. Die stehen in dem Fall Wandlung oder ersatzweise Kaufpreisminderung zu. Der springende Punkt dabei - nicht fragen ob, sondern schlicht und einfach einfordern. Nicht der Händler entscheidet.

Aber guter und bewährter Tipp von mir - nicht übertreiben... 😉

Der Wertverlust durch den vorausgegangenen Schaden beträgt in Hinblick auf Schwere und Einschränkung allenfalls um die 500 Euro, was man eigentlich so als Standard für dererlei kleinere, verschwiegene, aber fachmännisch reparierte Schäden ansehen kann.

Also ganz freundlich, jedoch bestimmt, schriftlich eine Kaufpreisminderung in Höhe von 500 Euro geltend machen - für den Fall, dass sich das nicht persönlich vor Ort im Gespräch klären ließe.

Sollte man hier auf Gegenwind stoßen, dann nicht gleich zum Anwalt rennen, besserer Ansprechpartner ist die Schlichtungsstelle der Kfz Innung. Zum einen kostenfrei, zum anderen nicht rechtsgebunden für den Antragsteller, sondern bis 10.000 Euro ausschließlich für den Händler...

Macht es Sinn 1000€ zu fordern, um sich dann in der Mitte bei 500€ zu treffen?!😉

Erst einmal Danke für die Teilnahme an diesem Thread.
Ab Werk wurde hier nicht nachlakiert. Durch VIN-Abfrage kam heraus, dass es zu einem späteren Zeitpunkt und einem späteren KM-Stand war.

Danke auch Dir Neo.
Deinen ersten Absatz sehe ich exakt so. Es ist nicht wie beschrieben Punkt. Mir ist das erst einmal egal, in welcher Schwere ein Problem vorliegt. Was ich gar nicht erwähnt hatte und vielleicht auch nicht wirklich relevant war. Ich habe schon kurz nach dem Kauf die Lenksäule tauschen müssen und ich hatte "Laub" in der Klimaanlage. Jedoch wurde beides durch seitens Kulanz aus München + EuroPlus abgedeckt. So viel zu dem Thema Premium-Selection.

Das mit dem Bestellformular wurde mir auch so erklärt und das Formular ähnelt einem klassichen KV ja auch sehr.
Ok, das mit dem Einfordern ist klar. Hatte es zu erst halt auch nett versucht. War wohl der falsche Weg.
Die Frage ist nur, wie fordere ich diese Kaufpreisminderung ein?
Ich schätze eine einfache E-Mail wird wieder im digitalen Postkorb landen. Auch bin ich mir nicht sicher, ob ein Einschreiben ohne anwaltliche Hilfe ihren Zweck erfüllt.
Ich kann es jedoch mal versuchen, und dann den Weg gehen mit der KfZ-Innung. Wertvoller Tipp! Genau deswegen mag ich dieses Forum hier 🙂
Also wenn ein Schreiben aufgesetzt wird, mit Firstsetzung (2 Wochen?) und der exakten Forderung?

Was ich noch gar nicht gefragt hatte, welche Summe bzw Prozent ich hier fordern kann. Da hast Du ja schon mal die 500€ in den Raum geworfen. Ich bin bisher von 10% ausgegangen. Bei einem beispielhaften Kaufpreis von 25.000€ würde das ja etwas mehr als 500€ entsprechen. Aber gut, anscheinend sind die 10% dann eher unrealistisch von mir angesetzt.

ronman auch mit einem guten Hinweis. Sollte man mehr fordern, als das man schlussendlich haben möchte? Bei meinem Unfall vor kurzem war das mit dem Schmerzensgeld in Richtung Versicherung ähnlich.

Ich bin selbst kein Jurist, aber die halbe Schwiegerfamilie und wenn ich da so zuhöre, allerdings in anderen Bereichen, habe ich das so aufgeschnappt, dass es oft zum Vergleich kommt, dass man sich oft in der Mitte trifft und dass es durchaus Taktik ist unverschämt viel zu fordern, um zu bekommen was angemessen ist.

Zitat:

@pluto1973 schrieb am 26. September 2015 um 11:25:15 Uhr:


Hatte meinen E90 auch als Premium Selection unfallfrei gekauft. Im nachinein nach 3 Jahren festgestellt das an der Beifahrerseite beide Türen nachlackiert wurden.
Schade das man selbst beim Permium selection Kauf über die BMW Niederlassungen so hintergangen wird und einem nur die Gebrauchtwagenprüfung übrig bleibt. Bei mir ist das ganze aber nicht über die VIN dokumentiert worden so das ich es auch nicht nachweisen kann.
In deinem Fall einfach mal den Anwalt fragen was machbar ist.

Nur so ein kleiner Hinweis: Nicht jede Nachlackierung ist das Resultat eines Unfallschadens.

1) Leider muss ich gerade eine Sachbeschädigung (Schlüssel über den Lack gezogen) bei meinem Fahrzeug beseitigen lassen. Ein Schaden, ja, aber kein Unfall. Auch nicht weiter schlimm für spätere Käufer.
2) Wie shcon einer geschrieben hat, gibt es häufig ab Werk bereits Nachlackierungen.

@TE: Bei deiner Schilderung gehe ich tatsächlich fast von einem Ast- oder Hagelschaden aus.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits persönlich (oder eben telefonisch) mitgeteilt habe, hat sich nun im Zuge eines Werkstattaufenthaltes in anderer Sache ergeben, dass das Fahrzeug im Bereich des Daches nachlackiert wurde. Eine Prüfung laut VIN ergab, dass ein Schaden am Dach nebst Lackierung am XX.XX.XXXX behoben wurde. Eine Prüfung dessen wäre vor dem Verkauf durch Sie problemlos möglich und in diesem Fall auch zumutbar gewesen. Dennoch wurde mir der Schaden verschwiegen.

Dies stellt einen Sachmangel dar, welcher als solches zur Wandlung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrages auf Grund arglistiger Täuschung berechtigen würde, sofern Ihnen der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt war - und davon ist meines Erachtens auszugehen.

Da eine Mangelbeseitigung hier technisch nicht möglich und somit obsolet ist, obliegt es mir als Käufer, eine Kaufpreisminderung nach BGB geltend zu machen, da der Schaden im Sinne eines Sachmangels den späteren Wiederverkaufswert des Fahrzeuges unmittelbar mindert.

In Anbetracht des geleisteten Kaufpreises in Höhe von 25.000 Euro und Rücksprache mit einem ortsansässigen Gutachterbüro ist die zu erwartende Wertminderung mit einem Betrag von mindestens 1000 Euro anzusetzen.

Ich mache insofern den Betrag von 1000 Euro als Kaufpreisminderung mit sofortiger Wirkung geltend, zu verzinsen mit 5% über Basiszins ab Fristablauf.

Überweisen Sie den Betrag von 1000 Euro bitte auf mein Konto bei der:
Max Musterbank
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Für den Zahlungseingang der in Anspruch genommenen Kaufpreisminderung setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen ab Zustellungsdatum dieses Schreibens.

Ich weise darauf hin, dass ich die Angelegenheit nach fruchtlosem Ablaufen der gesetzten und angemessenen Frist an meinen Rechtsanwalt zur weiteren Beitreibung auf zivilrechtlichem Wege abgeben werde.

Freundliche Grüße
Max Mustermann

Wow, tolles Beispielschreiben Neo!
Vielen Dank!

Eine Frage habe ich dazu noch. Sollte ich wirklich schreiben, dass ich die VIN abgefragt habe? An diese darf ich doch offiziell gar nicht ran? Nicht das man mir später deswegen ans Bein "pinkelt".

Wüsste jetzt nicht, dass dies verboten wäre. Datenschutzrechtlich vielleicht etwas zweifelhaft, grundsätzlich aber die normale Recherche im Zuge eines Anfangsverdachts.

Allerdings kenne ich mich mit dem Thema "VIN" nicht wirklich aus, beziehungsweise wie das im ganzen gehandhabt wird... 😉

Wenn mir meine BMW Hauswerkstatt sagt, dass das von mir gekaufte Fahrzeug mit einem reparierten Unfallschaden im System steht, sehe ich jetzt nichts Bedenkliches, dies auch entsprechend anzuführen...

Aber Du kannst den Satz ja komplett abändern in Form - ...im Zuge weiterer Prüfung/Recherche ergeben hat, dass...

Ich habe dein Beispiel etwas abgeändert.
Schauen wir mal, was nun passiert.
Ich werde über den Verlauf weiter berichten 🙂

So habe nun Antwort vom Händler bekommen.
Bedauern sehr, dass die Nachlackierung nicht bekannt gemacht wurde. Haben vorher angeblich keine VIN-Abfrage gestartet und DEKRA Überprüfung ergab nichts, blabla (wen wollen Sie das eigentlich erzählen?)

Des Weiteren ergab nun eine Recherche, dass das Dach lediglich in einer Waschanlage leicht beschädigt wurde. Ein merkantiler Minderwert wurde hierbei nicht festgesetzt.

Sehen es also nicht richtig ein, und wollen nun so nett sein,mir aus Kulanz 250€ anbieten. Gefordert hatte ich mehr.
Wenn ich damit nicht einverstanden bin, dann bieten Sie mir eine Rückabwicklung an.
Die für mich aber nicht in Frage kommt, da ich schon eine gewisse Summe ins Auto gesteckt habe und ich mich deswegen auch nicht mehr trennen will.

Nunja, wenigstens haben sie geantwortet, es zugegeben, aber dann doch irgendwie wieder nicht.
Mir reichen die 250€ aber nicht.
Mindestens 500€ sollte ich dafür schon aus meiner Sicht bekommen. Also wohl noch einmal nachfordern.....

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