BMW E93 335i: Unfallschaden
Hallo liebes Forum
Als ich gestern mein Auto am Parkplatz gesehen habe habe ich gemerkt das was nicht stimmt.
Ein 40 T LKW hat den Wagen mit seinem Anhänger gestriffen und das Ergebnis kann sich sehen lassen
Alle 4 Felgen sind Schrott + 2 Reifen da der Wagen gegen Bordstein gedrückt worden ist.
Dazu kommen Kotflügel, Tür , Schweller, Spiegel ... wie man auf den Bilder erkennen kann. Karroserie ist leicht verzogen Tür geht nur schwer zu Verdeckt funktioniert aber Einwandfrei.
Villeicht hat einer von euch Erfahrung und kann mir sagen was allein nur an Materialkosten auf mich zukommen würden da ich gerne die Teile selber anbauen möchte.
Gutachten wird morgen gemacht, da der Unfall heute passiert ist.
Ich möchte nur ca. einen Überblick damit ich weiss auf wieviel sich die Kosten belaufen würden falls ich es mit einem Kumpel mache da ich auch gerne kleine veränderungen gleich mitmachen würde
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Julian76
"Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten."Oh, jetzt wird hier aber jemand unhöflich 😁 Mit dem Ton brauchst du dich nicht wundern wenn du nicht ernst genommen wirst!
Na jetzt aber. Delter ist 22 jahre alt. Da kann man nicht erwarten, daß er Benimmregeln und ähnliches schon kann, finde ich. Ein bisschen Toleranz bitte.
Mit 22 muß man auch noch keinen Satz richtig schreiben können, und Satzzeichen braucht man da auch noch nicht.
Mit 22 muß man sich auch nicht im Griff haben und darf ruhig mal rumproleten, find ich.
Da ist es auch egal, gegen wen er proletet. Sei es ein gestandener Arzt, ein Ingenieur oder jemand Älteres.......das darf man alles mit 22 Jahren, find ich. 🙄
147 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von st328
dann ruf ihn morgen an und sag es ihm
Also sollte das korregiert werden , da ich villeicht dachte das eh ein Gutachter kommt und den Schaden schätzt von der Versicherung nochmal da der Wagen bis jetzt noch gar nicht kontrolliert wurde. ( nur Augenscheinlich )
Zitat:
Original geschrieben von delter92
Ich war schon beim Gutachter der hat die Mängel aufgenommen aber da war mir das mit der Kontrolleuchte nicht klar da ich eben zum ersten mal seit dem Schaden über 5000 umdrehungen gegangen bin.und warum kann man sich bei einem Mod die bedanken ?
Hut ab! Mit ner verzogenen Kiste, die evtl. nen kapitaler ist über 5000 tsd zu drehn.
Gebs einfach noch an und erzähle besser nicht, wie Du gefahren bist.. 🙂🙄
Zitat:
Original geschrieben von Zeiti0019
Hut ab! Mit ner verzogenen Kiste, die evtl. nen kapitaler ist über 5000 tsd zu drehn.Zitat:
Original geschrieben von delter92
Ich war schon beim Gutachter der hat die Mängel aufgenommen aber da war mir das mit der Kontrolleuchte nicht klar da ich eben zum ersten mal seit dem Schaden über 5000 umdrehungen gegangen bin.und warum kann man sich bei einem Mod die bedanken ?
Gebs einfach noch an und erzähle besser nicht, wie Du gefahren bist.. 🙂🙄
vielleicht wollte er wissen ob der motor es überlebt hat 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Zeiti0019
Manchmal merkt man, dass das Hirn eines männlichen Menschen erst mit 25 Jahren ausgewachsen ist.. 🙂
Ja ich dachte noch einmal spüren 😁
der Wagen Fährt eigtlich 1A ^^ die Leute sehen mich eh nur von der Rechten Seite 😉
aber danke 😉
Wie RealRaffNix und andere (mich eingeschlossen) schon schrieben, ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Aber auch schon dann, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen.
Im Falle eines Totalschadens kann der Geschädigte in der Regel als Schadensersatz nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache minus dem Restwert der beschädigten Sache verlangen. Eine Ausnahme gilt bei Kraftfahrzeugen: Hier kann der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten (ohne Betrachtung des Restwertes) als Schadensersatz verlangen, wenn für diesen Betrag das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert werden kann.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen die Wiederbeschaffungskosten im Regelfall (jedenfalls bei Kfz-Schäden) eine Form der Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 2 BGB dar und keine Kompensation gemäß § 251 Abs. 2 BGB. Dies hat für Totalschäden, die sich nach dem 1. August 2002 (Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften) ereignen, zur Folge, dass der Wiederbeschaffungswert um die darin enthaltene Umsatzsteuer gekürzt wird, wenn der Geschädigte nicht tatsächlich eine Wiederbeschaffung vorgenommen hat und dabei Umsatzsteuer angefallen ist. Der Bundesgerichtshof hat diese Kürzung in zwei Urteilen ausdrücklich gebilligt. Eine gegen das Urteil vom 18. Mai 2004 eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht – ohne Angabe von Gründen – nicht zur Entscheidung angenommen.
* * * * *
Allerdings frage ich mich, wie ihr immer wieder auf das Gerangel mit den Restwertbörsen kommt. Prinzipiell ist das Ganze Sache der Versicherung und kein Unfallgeschädigter muss sich mit irgendwelchen Restwertbörsen oder Schrottankäufern herumschlagen. Natürlich - mann kann, wenn man will, aber wer hat da schon Bock drauf...?
In der Regel leistet die gegnerische oder eigene Versicherung Schadensersatz zum Wiederbeschaffungswert, das Fahrzeug wird von der Versicherung eingezogen und geht in deren Eigentum über. Die kümmern sich dann darum, dass der Schrotthaufen zum Restwert verkauft wird. Wer das nicht will, bekommt den Restwert eben abgezogen und muss sich selbst kümmern. Aber sorry, macht ja wohl nur selten Sinn...
* * * * *
Das Wort Betrug wird hier aber nur allzu gern und allzu schnell in den Mund genommen... 😁
1. Es ist definitiv kein Betrug, wenn man sich dazu entschließt, den verunfallten Wagen nach Restwert selbst zu veräußern, dann aber mehr erwirtschaftet, als die Versicherung als Restwert angesetzt hat. Man muss dies weder der Versicherung mitteilen, noch ergeben sich dadurch irgendwelche Rückforderungen.
Es ist also beispielsweise durchaus möglich, ein mit 3000 Euro Restwert belastetes Fahrzeug für 5000 Euro selbst zu verklingeln (in Einzelteilen oder im Ganzen), ohne dass dies versicherungsrechtlich irgendwelche schädlichen Auswirkungen hat.
2. Es ist definitiv kein Betrug, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten niedriger ausfallen, als die vom Versicherer begutachteten Reparaturkosten, wenn man den Schaden nach Gutachten abrechnet. In dem Fall entfällt halt nur die Umsatzsteuer.
Es ist also durchaus möglich, den Wagen in nachhinein billiger reparieren zu lassen und den Restbetrag einzuschieben, ohne dass dies versicherungsrechtliche Auswirkungen hat.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Wie RealRaffNix und andere (mich eingeschlossen) schon schrieben, ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Aber auch schon dann, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen.Im Falle eines Totalschadens kann der Geschädigte in der Regel als Schadensersatz nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache minus dem Restwert der beschädigten Sache verlangen. Eine Ausnahme gilt bei Kraftfahrzeugen: Hier kann der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten (ohne Betrachtung des Restwertes) als Schadensersatz verlangen, wenn für diesen Betrag das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert werden kann.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen die Wiederbeschaffungskosten im Regelfall (jedenfalls bei Kfz-Schäden) eine Form der Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 2 BGB dar und keine Kompensation gemäß § 251 Abs. 2 BGB. Dies hat für Totalschäden, die sich nach dem 1. August 2002 (Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften) ereignen, zur Folge, dass der Wiederbeschaffungswert um die darin enthaltene Umsatzsteuer gekürzt wird, wenn der Geschädigte nicht tatsächlich eine Wiederbeschaffung vorgenommen hat und dabei Umsatzsteuer angefallen ist. Der Bundesgerichtshof hat diese Kürzung in zwei Urteilen ausdrücklich gebilligt. Eine gegen das Urteil vom 18. Mai 2004 eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht – ohne Angabe von Gründen – nicht zur Entscheidung angenommen.
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Allerdings frage ich mich, wie ihr immer wieder auf das Gerangel mit den Restwertbörsen kommt. Prinzipiell ist das Ganze Sache der Versicherung und kein Unfallgeschädigter muss sich mit irgendwelchen Restwertbörsen oder Schrottankäufern herumschlagen. Natürlich - mann kann, wenn man will, aber wer hat da schon Bock drauf...?
In der Regel leistet die gegnerische oder eigene Versicherung Schadensersatz zum Wiederbeschaffungswert, das Fahrzeug wird von der Versicherung eingezogen und geht in deren Eigentum über. Die kümmern sich dann darum, dass der Schrotthaufen zum Restwert verkauft wird. Wer das nicht will, bekommt den Restwert eben abgezogen und muss sich selbst kümmern. Aber sorry, macht ja wohl nur selten Sinn...
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Das Wort Betrug wird hier aber nur allzu gern und allzu schnell in den Mund genommen... 😁
1. Es ist definitiv kein Betrug, wenn man sich dazu entschließt, den verunfallten Wagen nach Restwert selbst zu veräußern, dann aber mehr erwirtschaftet, als die Versicherung als Restwert angesetzt hat. Man muss dies weder der Versicherung mitteilen, noch ergeben sich dadurch irgendwelche Rückforderungen.
Es ist also beispielsweise durchaus möglich, ein mit 3000 Euro Restwert belastetes Fahrzeug für 5000 Euro selbst zu verklingeln (in Einzelteilen oder im Ganzen), ohne dass dies versicherungsrechtlich irgendwelche schädlichen Auswirkungen hat.
2. Es ist definitiv kein Betrug, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten niedriger ausfallen, als die vom Versicherer begutachteten Reparaturkosten, wenn man den Schaden nach Gutachten abrechnet. In dem Fall entfällt halt nur die Umsatzsteuer.
Es ist also durchaus möglich, den Wagen in nachhinein billiger reparieren zu lassen und den Restbetrag einzuschieben, ohne dass dies versicherungsrechtliche Auswirkungen hat.
Danke 😉
Also das Gutachten ist da Der Wagen wurde auf 22900 € geschätzt Schaden beträgt 17000€
Jetzt wird der Wagen versteigert in einer Börse ( gegnerische versicherung kümmert sich )
😁
Alle wird gut für dich.
Aber im Prinzip war das ab Seite 2 hier klar. Nur bei MT zieht sich alles, immer wieder im Kreis rum, über 6 und mehr Seiten.
Was zusätzlich daran liegt das man direkt nach einem riesen Beitrag antwortet und diesen komplett zitiert.
Das ist maximal sinnlos und dafür wurde die Zitierfunktion nicht eingeführt.
Also, wie anfangs geschrieben: Greif an Kohle ab was du kriegen kannst und kauf einen anderen.
Zitat:
Original geschrieben von delter92
Ja ich dachte noch einmal spüren 😁Zitat:
Original geschrieben von Zeiti0019
Manchmal merkt man, dass das Hirn eines männlichen Menschen erst mit 25 Jahren ausgewachsen ist.. 🙂der Wagen Fährt eigtlich 1A ^^ die Leute sehen mich eh nur von der Rechten Seite 😉
aber danke 😉
Du solltest dringend noch mal auf die Autobahn, bevor der Gutachter die Zwangsstílllegung bei der Polizei beantragt.
Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Du solltest dringend noch mal auf die Autobahn, bevor der Gutachter die Zwangsstílllegung bei der Polizei beantragt.Zitat:
Original geschrieben von delter92
Ja ich dachte noch einmal spüren 😁
der Wagen Fährt eigtlich 1A ^^ die Leute sehen mich eh nur von der Rechten Seite 😉
aber danke 😉
Nein der Reifen hat ordentlich ein weg so gut drauf bin ich auch nun wieder nicht 😉
hat einer eine Ahnung wie lange das jetzt dauern kann mit dem Geld ... ?
Ruf die Versicherung an, alles liegt an denen, die sagen es Dir.
Voraussetzung
1. Gutachten liegt vor
2. Versicherung kümmert sich um Verkaufsangebote für den Schrotthaufen.
Mal eine ganz andere Frage am Rande:
Welche Art von LKW hat denn den Schaden verursacht, der von der Höhe her unterhalb Deiner Radnabe liegt.
War der tiefer gelegt?
Zitat:
Original geschrieben von delter92
Nein der Reifen hat ordentlich ein weg so gut drauf bin ich auch nun wieder nicht 😉Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Du solltest dringend noch mal auf die Autobahn, bevor der Gutachter die Zwangsstílllegung bei der Polizei beantragt.
hat einer eine Ahnung wie lange das jetzt dauern kann mit dem Geld ... ?
Komm auf die Versicherung an.Kann auch gut sein das die das nochmal selber begutachten.
Bei mir hat es gut 1 1/2 Monate gedauert bis ich den letzten Euro hatte.
Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Ruf die Versicherung an, alles liegt an denen, die sagen es Dir.
Voraussetzung
1. Gutachten liegt vor
2. Versicherung kümmert sich um Verkaufsangebote für den Schrotthaufen.Mal eine ganz andere Frage am Rande:
Welche Art von LKW hat denn den Schaden verursacht, der von der Höhe her unterhalb Deiner Radnabe liegt.
War der tiefer gelegt?
Hatte der die Laderampe unten?
Oder wie die Postautos so ne Art Trittbrett hinten dran..
Zitat:
Original geschrieben von Zeiti0019
Hatte der die Laderampe unten?Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Ruf die Versicherung an, alles liegt an denen, die sagen es Dir.
Voraussetzung
1. Gutachten liegt vor
2. Versicherung kümmert sich um Verkaufsangebote für den Schrotthaufen.Mal eine ganz andere Frage am Rande:
Welche Art von LKW hat denn den Schaden verursacht, der von der Höhe her unterhalb Deiner Radnabe liegt.
War der tiefer gelegt?
Oder wie die Postautos so ne Art Trittbrett hinten dran..
Ich weiss nicht wie man so einen Nennt da waren 6 Porsche cayenne drauf.
Sein Anhänger also das hintere stück ist ausgeschwenkt ^^
Tauschen wollte er keinen gegen meinen 😁