BMW 330D Cabrio Automatik Kaufvertrag ...Arglistige Täuschung ?
Guten Tag liebe BMW Fans
Ich habe für meine Tochter den besagten BMW gekauft , das war ihr sehnlichster Wunsch und sollte eine Überraschung werden .
Nun ja , wie soll ich sagen gekauft .
Der Vertrag wurde mit Mobile.de gemacht und Verkäufer kam mit ausgefüllten Vertrag schon an . Auto war beim Vorbesitzer 2. Hand , allerdings bei BMW Vertragshänler gekauft .
Ich muss dazu sagen , dass der Verkäufer der Vater war und der Sohn mit dem Vertrag kam , weil das Fahrzeug beiden gehörte ....der Vater allerdings im Fahrzeugbrief stand . Der Sohn arbeitet als Auszubildender bei BBW.
So der Anfang :
Meine Tochter telefonierte mit dem Sohn ( Telefonnummer per Anzeige ) und fragte ob das Fahrzeug einen Unfallschaden hätte ( stand in der Anzeige nicht drin und wusste auch nichts von dem Geschenk von mir ) .
Der Sohn meinte das nur die Stoßstange gestauscht und neu lackiert wurde . Es währe vom Erstbesitzer nur ein Rempler gewesen und nur ein Bagatellschaden .
Ich selber hatte alles mit gehört , weil das Handy auf laut gestellt war . Meine Tochter meinte noch einen Unfallschaden wollte sie auch nicht mit der Stoßstange könnte sie leben .
Ohne wissen habe ich dann 2 Tage später das Auto gekauft um sie zu überraschen FREU ??
Der Kaufvertrag wurde dann auch gemacht . Mit der Bemerkung und ankreuzen des Verkäufers :
Hier für mich wichtig !!!
1. Das Fahrzeug hatte , seit es im Eigentum des Verkäufers war , keinen Unfallschaden / folgende Unfallschäden ( wurde angekreuzt nichts gestrichen , die Zeile ist leer also nichts hinzugefügt )
2. das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungen .
Nur angekreuzt nichts weg gestrichen , den Vermerk aber Rep. Schaden 2000 Euro Erstbesitzer .
Zu 1. wenn er von der Stoßstange wusste ist es ein Unfallfahrzeug Oder ?
Habe im Netz gescherschiert , dort steht : wenn eine Stoßstange repariert wird ist es kein Unfall , wird sie allerdings erneuert ist es einer .
Ich hatte nochmals dem Sohn angefragt beim Kaufvertrag , ob sonstige Mängel oder aber Unfälle wären , denn das Fahrzeug würde nochmal bei einen Autohändlern wo meine Tochter arbeitet durchgecheckt . Antwort war steht doch alles in der Inspektion das Auto ist Tip top ( Zeuge war mein Mann ) und genau das selbe erz. er mir mit wie bei meiner Tochter ( Bagatellschaden )
Nun kommt es aber ganz dicke !!!!!!!!!
Das Autohaus wo meine Tochter arbeite hat einen Heckschaden links erkannt , was gespachtelt , geschweißt und neu lackiert wurde und im inneren Rost ansetzt , also weiterer Unfall . Habe natürlich gleich den Verkäufer ( Vater kontaktiert gehabt ) , der weiß natürlich nichts davon und beruft sich auf die Gewährleistungsfrist . Darauf habe ich nen Gutachter herangezogen und auch Unfall bestätigt bekommen .
Ich dann bei BMW angerufen wo der Verkäufer das Fahrzeug gekauft hatte direkt mit dem Verkäufer vom Kaufvertrag BMW telefoniert habe . Der erz. Das das Auto einen Schaden von 3300 Euro hatte , könnte aber nicht sagen wo der Schaden wäre , weil wohl der Erstbesitzer es Privat machen lassen hat , aber könnte ausschließen das es keine Stoßstange war . Aber sie würden den Heckschaden neu machen . ÄHHHHHHHHHHHHH , wenn sie von nichts wussten , warum wollen sie den Heckschaden neu machen wollen.
Weiteres kommt dazu , es ist ein Cabrio und nach guten Wetter wurde festegestellt , dass das Fahrzeug undicht ist . Laut BMW ist es ein Schaden von 1200 Euro . Das Auto leckt bei Regen und beim Fahren in der Kurve kommt ihr regelrecht Wasser entgegen . Fazit vom Verkäufer war , erhaben das Auto nur am Wochenende benutz ??
Fazit der Privatverkäufer redet sich raus und BMW redet sich raus .
Wie würdet ihr die Sache sehen , habe ich recht auf Rückabwicklung / Anfechtung des Kaufvertrages .
Mittlerweile hat meine Tochter gar keinen Bock mehr auf das Fahrzeug und hat Angst das weiteres damit passiert , zudem bei dem Wetter heute ist das Auto auch immer nass und muss Tücher rein legen .
Festgestellt wurde alles innerhalb Von 2 Tagen und 15 Tagen .
Leider viel zu viel geschrieben , aber ich möchte alles auf schreiben was passiert ist .
LG Jenny
Beste Antwort im Thema
Naja, wenn du bei der Anwältin warst und diese schon einen Prozess nicht befürwortet, sollte es auch gut sein.
38 Antworten
Hallo natürlich war es kein promibonus und habe es ja auch hinterher erfahren das es ein bekannter Promi war .
Kurz Google gefragt und da war es vom Sohn . Ich habe mich auf die Aussage des Verkäufers ( Sohn ) verlassen . Die abwickelung des Kaufvertrages und die Anfrage plus Telefongespräch wegen Nachfrage eines Unfalls , lief alles über denn Sohn . Es ist ja nicht so das ich keinen Zeugen hatte , mein Mann war beim Gespräch dabei gewesen , als ich die gewisse Frage gestellt hatte . Frage .: UNFALLFAHRZEUG , MÄNGEL das verneinte er und stellte die Stoßstange als Bagatellschaden hin . Wort wörtlich : Ist ja kein Unfall , hat der Erstbesitzer nen Rempler gehabt .
Da er sagte dass das Fahrzeug beiden gehörte . Die Übergabe des Fahrzeug erfolgte Abends um 19.Uhr hat leider keine Dekra auf . Gutachten also nächsten Tag gemacht .
Heute bin ich natürlich schlauer , denke ich zu mindestens .
Ist ja auch blöde, das man oder Frau den Worten Dritter vertraut und es einen Haufen Blödmänner gibt, die einem bessere Geschichten wie der Weihnachtsmann erzählen.
Es schaut ja jeder zunächst auf den Eindruck, den Menschen machen. Leider liegt man damit manchmal daneben.
Im übrigen ist nicht relevant, was sie dir zu den Besitzverhältnissen erzählen, sondern wer im Kaufvertrag und als Halter im Brief stehen und damit dann rechtlich gesehen dein Vertragspatner und verantwortlich für die zugesicherten Eigenschaften. Alle anderen Aussagen sind nur Hörensagen dritter, sozusagen die stille Post der Erwachsen. Wenn ihr vor Gericht müsst, würde ich diese verworrenen Angaben versuchen zu entwirren und konfrontiere sie dann am besten mit einem Telefongesprächsprotokoll (kannst du auch nachträglich fertigen) und deinen Zeugen, solang sie nicht Familienmitglieder sind.
Hallo Jenny,
ich fasse mal kurz zusammen:
Person A kauft das Cabrio als Neuwagen und hat einen Unfall. Die Reparatur des Unfallschadens kostet bei BMW 3300,- €, erlässt es aber bei einer anderen Werkstatt für 2000,- € reparieren.
A verkauft das Auto an das BMW-Autohaus. Dieses verkauft es an B weiter und gibt im Vertrag einen Unfallschaden, der für 2000,- € repariert wurde an. B verkauft das Fahrzeug weiter an euch (C) und gibt im Vertrag an, dass während seines Besitzes kein Unfall passiert ist, dass es aber einen Unfallvorschaden gab, der für die besagten 2000,- € repariert wurden.
Betrachtet man das, was schriftlich fixiert wurde, wird die Rückabwicklung schwierig. Denn im eurem Vertrag mit B steht nichts, was nicht stimmt. Das Autohaus hingegen war nicht eurer Vertragspartner. Also ist fraglich, ob ihr rechtlich gesehen überhaupt Ansprüche an das Autohaus stellen könnt. Vermutlich müsst ihr euch als an B halt. Dabei könnt ihr euch aber nur auf falsche mündliche Infos berufen, die ihr zusätzlich erhalten habt..
Falls ihr überhaupt eine Chance habt, wird das eine langwierige Sache. Das bedeutet viel Ärger. Deine Tochter will das Fahrzeug nicht mehr. Könnt oder wollt ihr aber zusätzlich ein anderes Fahrzeug kaufen, ohne dass das Geld von der Rückabwicklung zur Verfügung steht? Wenn nicht, dann muss sie das ungeliebte Cabrio ja solange noch fahren, bis das Ganze durchgeklagt ist.
Daher nochmals mein Tipp, sich mit dem BMW-Autohaus zu einigen, dass ja bereits Entgegenkommen signalisiert hat. Wie oben bereits geschrieben, Cabrio in einer Werkstatt eures Vertrauens durchchecken lassen, alles kostenlos von dem BMW-Autohaus instantsetzen lassen, Cabrio nochmals in der Werkstatt eures Vertrauens durchchecken lassen. Dann hat deine Tochter in wenigen Wochen ein tolles Cabrio.
Wenn sie das Cabrio partout nicht mehr fahren möchte, gibt es noch die Möglichkeit, dass sie sich bei dem BMW-Autohaus ein anderes Gebrauchtwagenfahrzeug aussucht und die Fahrzeuge getauscht werden. Mag sein, dass dies dann noch etwas kostet, aber der Ärger ist vorbei.
Das Autohaus hat ja schon Entgegenkommen signalisiert, denn für das Autohaus ist es nicht angenehm, wenn ihr Verhalten öffentlich oder über eine Bechwerde bei BMW bekannt wird. Also nutzt das zu eurem Vorteil aus. Jedenfalls ist das mein Vorschlag. Bedenkt, der Klageweg ist lang, deine Tochter muss möglicherweise solange mit dem Cabrio fahren, reparieren lassen könnt ihr es auch nicht und am Schluss zahlt ihr vielleicht auch noch drauf.
Gruß
Uwe
Macht euch doch nicht verrückt. So einen Bagatellschaden hat man sich selbst auch schnell eingefangen. Wenn nur die Fachwerkstatt mit Lackmessgerät den Reparaturumfang feststellen kann, dann vergesst das einfach. Dass die Stoßstange lackiert wurde war ja bekannt. Wenn die Lackiererarbeit auch bei kritischer Betrachtung nicht zu erkennen ist, dann freut euch über das tolle Auto und gut.
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Zitat:
@khuber schrieb am 27. Oktober 2017 um 09:49:02 Uhr:
Macht euch doch nicht verrückt. So einen Bagatellschaden hat man sich selbst auch schnell eingefangen.
Ja, wenn der Schaden fachgerecht repariert worden wäre, wurde er aber nicht, weil es von innen anfängt zu rosten.
Gruß
Uwe
Puhhh
Ist doch ganz einfach. Es muss doch eine Beschreibung fuer den 2000 EUR Schaden im letzten Vertrag geben. Wenn da steht "Stoßstange" und es ist aber die Karosse gespachtelt, dann würde ich zum Anwalt gehen. Das war dann nicht das, was der Käufer, also jenny1960 geglaubt hat zu kaufen.
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 27. Oktober 2017 um 10:29:48 Uhr:
Ist doch ganz einfach. Es muss doch eine Beschreibung fuer den 2000 EUR Schaden im letzten Vertrag geben. Wenn da steht "Stoßstange" und es ist aber die Karosse gespachtelt, dann würde ich zum Anwalt gehen. Das war dann nicht das, was der Käufer, also jenny1960 geglaubt hat zu kaufen.
Und was ist wenn der Verkäufer genau das geblaubt hat was er erzählt hat?
Du meinst, dass er selbst nicht wusste, dass die Karosse gespachtelt ist. Dann ist es keine arglistige Täuschung, aber ein verdeckter Mangel, den der Verkäufer nicht angegeben hat und der nicht gut gemacht werden kann. Hierzu würde ich einen Anwalt nehmen, um die Rückabwicklung durchzusetzen.
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 27. Oktober 2017 um 10:48:57 Uhr:
Du meinst, dass er selbst nicht wusste, dass die Karosse gespachtelt ist. Dann ist es keine arglistige Täuschung, aber ein verdeckter Mangel, den der Verkäufer nicht angegeben hat und der nicht gut gemacht werden kann. Hierzu würde ich einen Anwalt nehmen, um die Rückabwicklung durchzusetzen.
Wenn aber keine arglistige Täuschung vorliegt (bzw. nachgewiesen werden kann) dann greift doch der Ausschluss der Sachmängelhaftung (Gewährleistung ausgeschlossen) ..... wie soll denn dann eine Rückabwicklung durchzusetzen sein?
Damit wird die Sachmängelhaftung im allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH DAR 54, 14; OLG Koblenz NJW-RR 92, 1145; OLG Saarbrücken ZfS 94, 245).
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 27. Oktober 2017 um 11:04:42 Uhr:
Damit wird die Sachmängelhaftung im allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH DAR 54, 14; OLG Koblenz NJW-RR 92, 1145; OLG Saarbrücken ZfS 94, 245).
Dieses Fahrzeug wurde aber nicht mit den Aussagen "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und probegefahren" verkauft (darauf bezieht sich nämlich dein markierter Satz) sondern es wurde angegeben das es einen Schaden beim Vorbesitzer gegeben hat ......
In dem von dir verlinkten "Artikel" steht unter anderem auch: "Dem Käufer eines älteren Kfz obliegt eine besondere Prüfungspflicht, bevor er den Kaufvertrag unterzeichnet (BGH DAR 95, 322)."
@F31. Nochmals danke für den link. Da wird es bereits sehr gut beschrieben und so einfach lässt sich Sachmängelhaftung nicht umgehen. Dieses hin und her in der Familie hinsichtlich Halter und so lässt doch stark vermuten, das alle beteiligten um die Problematik des Fahrzeuges wussten und die typische Verschleierungstaktik versucht wird.
Etwas anderes ist die Nachweisbarkeit der Sachmängelhaftung, und da ist es oft schwierig, wasserdichte Hinweise zu finden. Es wäre sicher nicht unklug, sowohl mit dem Autohaus und dem Erstbesitzer Kontakt aufzunehmen, um dort eindeutige Kenntnisse zu erlangen, was Käufer B hätte wissen müssen oder wusste und was er dann verschwiegen hat.
So hat es ein Freund von mir mit einem Fahrzeug eines Herstellers gemacht, den er bei einem Markenautohaus erworben hat. Dabei kam raus, das der Kauf rückabgewickelt wurde in der Garantiezeit durch den Käufer mittels Wandlung und eigentlich in der Schrotte landen sollte wegen eben dieses Mangels, zurückging zum Hersteller und die den Wagen dann einem Händler auf den Hof gestellt haben, der den anschließend weiter verkauft hat. Das war trotz der vielen und guten Anwälte des Herstellers ein Spass, hat aber mehr als zwei Jahre gedauert. Man sieht, bei einigen Hersteller wird man nicht nur als Dieselfahrer hinters Licht geführt.
Zitat:
@TomF31 schrieb am 27. Oktober 2017 um 11:18:39 Uhr:
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 27. Oktober 2017 um 11:04:42 Uhr:
Damit wird die Sachmängelhaftung im allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH DAR 54, 14; OLG Koblenz NJW-RR 92, 1145; OLG Saarbrücken ZfS 94, 245).Dieses Fahrzeug wurde aber nicht mit den Aussagen "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und probegefahren" verkauft (darauf bezieht sich nämlich dein markierter Satz) sondern es wurde angegeben das es einen Schaden beim Vorbesitzer gegeben hat ......
In dem von dir verlinkten "Artikel" steht unter anderem auch: "Dem Käufer eines älteren Kfz obliegt eine besondere Prüfungspflicht, bevor er den Kaufvertrag unterzeichnet (BGH DAR 95, 322)."
Also ich mir den Anfang nochmal durchgelesen, Es geht darum, dass das Fahrzeug im Vertrag eben nicht als Unfallwagen angegeben wurde, das ist er aber unbestritten.
Da spielt es dann auch keine Rolle, ob eine Reparatur vermerkt ist, die allerdings aus SIcht des Verkaeufers nicht zu einer Bewertung als Unfallwagen führte.
Aber letztendlich muss das ein Anwalt durchziehen.
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 27. Oktober 2017 um 11:52:10 Uhr:
Also ich mir den Anfang nochmal durchgelesen,
Dafür hast du meinen größten Respekt, das war sicher sehr sehr anstrengend (war es für mich jedenfalls) .... 😁
Zitat:
Es geht darum, dass das Fahrzeug im Vertrag eben nicht als Unfallwagen angegeben wurde, das ist er aber unbestritten.
Da spielt es dann auch keine Rolle, ob eine Reparatur vermerkt ist, die allerdings aus SIcht des Verkaeufers nicht zu einer Bewertung als Unfallwagen führte.
In dem Vertrag wurde doch aber 1. angegeben das während der Verkäufer das Fahrzeug hatte es keinen Unfallschaden gegeben hat (ist ja wohl unstrittig) und 2. das vom Vorbesitzer (bzw. seiner Werkstatt, nicht von BMW) ein Schaden in Höhe von 2000€ repariert wurde.
Aussage vom Verkäufer war: "Die Stoßstange wurde getauscht und lackiert."
Die Käuferin sagt nach eigener Recherche: "wenn eine Stoßstange repariert wird ist es kein Unfall , wird sie allerdings erneuert ist es einer!"
Da wären wir wieder bei der Geschichte das der Käufer eines Gebrauchtwagens eine erhöhte Sorgfaltspflicht hat bevor der Vertrag unterschrieben wird ....
Zitat:
Aber letztendlich muss das ein Anwalt durchziehen.
Ich bezweifle nur das der was erreichen kann! Es gibt einfach Leute die sollten Privat kein Fahrzeug Fahrzeug kaufen ......