BMW 320i Bj.07 als Hartz4 Empfänger fahren, Probleme mit der Arge?
Hey,
der Thread ist mir sehr wichtig und kommt wenn man den Threadtitel liest, evtl. etwas asozial rüber, aber ein anderes Forum habe ich erstmal nicht gefunden und vielleicht gibts hier einige, die mal die selben Schwierigkeiten hatten.
Und zwar habe ich ein großes Problem, ich bin 22 Jahre alt, Hartz4 Empfänger und besuche momentan die Volkshochschule, als Hauptschüler stehen die Chancen wesentlich schlechter, in Zukunft eine ordentliche Ausbildung zu erlernen, momentan bin ich gelernter Bauzeichner, nur dieser Beruf sagt mir absolut nicht zu.
Das Problem ist, das mir ein sehr guter Freund seinen BMW angeboten hat, es handelt sich um den BMW 320i Bj.07 für 10.000€, der Zustand ist sehr gepflegt und er hat erst 140 runter, beim Gebrauchtwagenhändler würde dieses Modell mindestens 15.000€ kosten, wenn nicht noch mehr, das Fahrzeug ist checkheftgepflegt und hatte erst im Januar die letzte Inspektion.
Die Arge gibt mir nun vor, ein Auto zu besitzen, welches einen Wert von maximal 7.500€ nicht überschreiten darf, momentan fahre ich Passat 05 2.0 TDI, dieser hat in etwa den vorgegebenen Wert und gefällt mir noch ganz gut.
Ich weiss, das diese Chance einmalig ist, ich werde definitiv nicht wieder soein gutes Angebot bekommen, mein Freund kennt meine Situation und hat genug Kohle, um mir dieses Angebot zu machen und ich gehe mal stark davon aus, das dieser BMW in 5 Jahren noch immer über 10k Wert haben dürfte, also erstmal nicht so schnell an Wert verliert.
Was habe ich für Möglichkeiten, ist der Traum dieses Auto zu besitzen schon jetzt geplatzt?
Ich bin mal gespannt, ob ihr mir weiterhelfen könnt.
Mfg,-
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Ranone22
Man ist als Hartz4 Empfänger schon genug bestraft, ist ja nicht so das ich unwillig bin zu arbeiten, ich mach ja was und kümmere mich um meine Zukunft, jobbe nebenbei noch bei der Post, also fahre Briefe aus, mir hat nie einer was geschenkt, alles hab ich mir selbst hart erarbeitet und habe auf soviel verzichtet, nur das ich mir gewissen Luxus leisten kann.
Mir stellts die Nackenhaare auf...
Wennste dein Geld Verdienst, dann brauchste ja kein Harz 4.
Harz 4 ist ja nur die Letzte Auffangmöglichkeit im Sozialnetz. Also für Leute denen es wirklcih schlecht geht. Wie du dabei noch 10.000 € übrig hast für ein Auto, das zeigt, dass du nicht bedürftig bis oder irgendwas im System schwer daneben läuft.
Sorry ich hab meinen Weg auch ohne Sozialstaat gemacht und hatte ursprünglich auch nur einen Hauptschulabschluss. (Quabi, BOS, Studium)
Meine Meinung ist die, dass wenn du Luxus haben willst, diesen auch ohne Staatshilfen erreichen solltest. Ich persönlich finde es perfide, dass ich (also durch meine Steuern) dir deinen BMW Subventioniere. Fürs Essen und Wohnen kein Geld haben, aber für ein Dickes Auto.
gretz
56 Antworten
Von Drahkke Zitat:
Zwei Fragen hat der TE bisher noch nicht beantwortet:
1) Benötigt er in seiner gegenwärtigen Situation überhaupt ein Kraftfahrzeug?
2) Was hat sich am Fahrprofil geändert, daß nun ein Diesel durch einen Benziner ersetzt werden soll?
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Die Fragen beantworte ich für Ihn, weil er sicher vor lauter Navi studieren keine Zeit dafür hat:
1) Ja, ich brauche ein Fahrzeug, allein schon aus beruflichen und moralischen Gründen.
Vom Amt bezahlte Taxifahrten dauern in der Regel zu lange.
2) Besseres Image
Zitat:
Original geschrieben von heltino
...entweder will der TE provozieren oder hat ein porzelansyndrom.
Ich tippe auf einen kaum verhüllten Antrag auf Merkbefreiung. Siehe:
http://www.leo.org/information/freizeit/fun/merkbefrei.html
P
Zitat:
Original geschrieben von Pad75
2) Besseres Image
Bei der Postzustellung oder in der Volkshochschule?
Meiner Ansicht nach ist das Image hier weder für den Arbeitserfolg noch für den Lernerfolg wichtig.
Für Leute wie Dich oder mich vielleicht nicht.
Für Leute wie Ihn schon.
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Sehr lustiger Thread.
Du bist also Hartz 4 Empfänger, fährst trotzdem einen 2005er Passat 2.0 (!) TDI. Willst nun aber einen 3er BMW, weil du den für 10.000€ kriegen würdest. Dieses Geld hast du aber nicht und müsstest daher den Passat verkaufen und selbst dann würde es nicht reichen.
Die Arge sagt, maximaler Fahrzeugwert 7.500€. Dann willst du Tipps, wie du das am besten "regeln" (also übersetzt, wie du die bescheissen) kannst.
Sonst hast du aber keine Sorgen als Harzt 4 Empfänger oder? Das ist unglaublich, dass da noch auf Azubis rumgehackt wird, die sich einen gebrauchten BMW kaufen wollen. Die würden den wenigstens von ihrem eigenen Geld bezahlen und nicht von dem Geld, was sie von Steuerzahlern in den Hintern gepustet bekommen.
Jedem Azubi gibt man hier den Tipp: Warte bis du nen festen Job hast und kauf dir dann dein Wunschauto.
Den Tipp kann man nur an dich weitergeben. Mach mal schön deine Schule fertig, mach deine zweite Ausbildung und dann kannst du dir auch einen 3er BMW kaufen. Es wird auch in ein paar Jahre gute Angebote geben. Einmalige Angebote gibt es nicht.
ich finde es auch unmöglich ..... halte dein Geld zusammen ..... und pass auf .. die Leute von der arge schauen immer auf die AUtos ... die Welt ist klein ... die hinterfragen das dann
Zitat:
Original geschrieben von Ranone22
Das Problem ist, das mir ein sehr guter Freund seinen BMW angeboten hat, es handelt sich um den BMW 320i Bj.07 für 10.000€, der Zustand ist sehr gepflegt und er hat erst 140 runter, beim Gebrauchtwagenhändler würde dieses Modell mindestens 15.000€ kosten, wenn nicht noch mehr, das Fahrzeug ist checkheftgepflegt und hatte erst im Januar die letzte Inspektion.Die Arge gibt mir nun vor, ein Auto zu besitzen, welches einen Wert von maximal 7.500€ nicht überschreiten darf...
Was habe ich für Möglichkeiten....?
Hier hast du im Moment keine Möglichkeiten.
Aber im Grunde genommen hast du dir ja diese Frage im Eröffnungsbeitrag schon selbst beantwortet.
Die Regelungen sind eindeutig und lassen keinen Interpretationsspielraum zu.
Also das Thema des TE kann doch nicht wirklich ernst gemeint. Der will uns doch nur hochnehmen und dann gibt es sogar noch welche, die geben tatsächlich Empfehlungen zu strafbarem Verhalten; was hier teils vorgeschlagen wird, ist schlicht und ergreifend Sozialleistungsbetrug; aber vielleicht sind ja auch diese Antworten nicht ernst gemeint.
Zitat:
Original geschrieben von Ranone22
Ich meld ihn über meinen Cousin an, somit sollten Probleme ausgeschlossen sein, im April/Mai steht er vor meiner Tür....die Arge weiss wie gesagt von allen Tätigkeiten bestens bescheid, ich habe keine zu hohen Einkünfte, fahre ein Auto welches den vorgeschriebenen Wert nicht übersteigt(nah an der Grenze), also wo ist das Problem?
Das Problem besteht darin, daß du die Anschaffung eines Fahrzeuges beabsichtigst, welches die Grenze um 2500 € (!) übersteigt und diese Absicht gegenüber der ARGE verschleiern willst.
Moin,
ich habe jetzt mal absolut keinen Bock ein juristisches Gutachten zu schreiben, aber ich will doch mal folgendes zitieren:
Zitat:
Sozialgericht Aurich:
Auch ein Skoda Octavia mit einem Zeitwert von 9.900 Euro kann ein angemessener Pkw sein und nicht zum verwertbaren Vermögen gerechnet werden dürfen. Angemessen sei ein Kraftfahrzeug, das "ein zuverlässiger, möglichst wenig reparaturanfälliger, sicherer und arbeitstäglich benutzbarer Gebrauchsgegenstand ist, der weder übertriebenen Luxus noch eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Motorleistung aufweist". Der aktuelle Fahrzeugwert sei demgegenüber nicht entscheidend. (SG Aurich, Beschluss vom 24.2.2005, AZ: S 15 AS 11/05 ER).
Sozialgericht Detmold:
Bei besonderen Lebensumständen darf der Pkw auch deutlich teurer sein. So musste ein zu 70 Prozent Schwerbehinderter seinen VW Beetle nicht verkaufen, obwohl dieser einen Zeitwert von 15.500 Euro hatte. Zugrunde lag ein Fall, in dem der Kläger wegen einer Behinderung auf ein Automatik-Getriebe angewiesen war. Dies wird im unteren Preissegment kaum angeboten. Für 5.000 Euro sei kein zuverlässiger Gebrauchtwagen mit Automatik zu bekommen (SG Detmold, Urteil vom 21. Juni 2005, AZ: 4 AS 17/05).
Sozialgericht Aachen:
Mittelklassewagen werden nicht generell von der Vermögensanrechnung ausgenommen. Ein Pkw (Audi A3) mit einem Zeitwert von 14.000 Euro sei tatsächlich zu teuer (Urteil vom 27.10.2005, nicht rechtskräftig, AZ: S 9 AS 31/05). Zwar gebe es für 5.000 Euro auf dem lokalen Gebrauchtwagenmarkt tatsächlich nur ältere und daher reparaturanfälligere Autos, so dass ein Umstieg nicht zumutbar sei. Für 7.000 Euro seien jedoch zuverlässige, neuere Gebrauchtwagen im Angebot, beispielsweise ein Opel Corsa.
Bayrisches Landessozialgericht:
Der Kläger muss begründen, warum ein Fahrzeug das teurer als 5000,- Euro ist, noch angemessen sein soll. (Beschluss vom 2.5.2005, AZ: L 10 B 180/05 AS ER).
Sowas kann jeder innerhalb von 5 Minuten rausbekommen; habe gerade 2 Minuten benötigt.
Wer jetzt noch ein bissichen Expertise hat findet auch ganz fix die entsprechenden Anspruchs-/ Ermächtigungsgrundlagen. Wer sie nicht hat soll sich halt einen Rechtsbeistand oder -anwalt nehmen. Es gibt sowas wie Sozialverbände, welche auch Anwälte unterhalten und für diversen Schwachsinn bekommt man auch Beratungshilfescheine.
Dies ist mal wirklich keine geeignete Thematik für den Laien, das einzige was hier produziert wird sind Einzelmeinungen und deiner ARGE kannst du damit auch nichts beweisen....
P.S.: Es kommt wohl fast nie vor, dass ein Einkaufswert als Bemessungsgrundlage dient, dass wäre absolut Systemwidrig. Wie jemand vorher schonmal sagte, man kann auch die Hilton-Kette für 1€ erwerben (das mir jetzt keiner mit Wucher kommt, es ist ein Beispiel), wenn der Eigentümer dumm genug ist. Den Behörden ist das aber vollkommen egal, wenn irgendwelche Ansprüche aus dem SGB angefordert werden.
Man kann ja nichteinmal handelsrechtlich betrachtet den Wert des Unternehmensvermögens mit 1€ ansetzen. So blöd ist der Gesetzgeber nunmal auch nicht....
Ich finde es erschütternd, dass einige hier sogar Anleitungen zur Begehung von Straftaten schreiben. Es ist wohl völlig klar, dass ein solcher Beitrag in einem technischen Forum nichts zu suchen hat - zumal das ganze Vorhaben sowieso schon nicht rechtens ist und gleich mehrfach gegen die Nutzungsbedingungen verstößt...
Ich mache den Beitrag zu und werde ihn die Tage auch löschen.