Blitzer Irschenberg A8

Hallo,

ich habe eine Frage zum Blitzer auf der BAB 8 Höhe Irschenberg!

Wenn man über die Einfahrt Irschenberg auf die BAB 8 in Richtung München auffährt ist noch in der Auffahrt links in der Rechtskurve ein digitales Schild mit der jeweiligen Geschwindigkeit und drunter jeweils ein Pfeil vor und hinter der Anzeige 500m.

Wenn man dann auf den Autobahn Beschleunigungsstreifen einbiegt und beschleunigt kommt noch ca. 400 Metern eine Schilderbrücke mit Blitzer.

Nun zur Frage!? Ist das so rechtens das die erste Schilderbrücke (meist bei 100 km/h) blitzen darf wobei vorher nicht rechts und links die Geschwindigkeit auf der Autobahn angezeigt wurde? (lediglich in der Kurve links)

Gibt es evtl. Erfahrungen von Euch mit Einsprüchen diesbezüglich?

Vielen Dank.

Grüsse

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Zitat:

@Allawappa schrieb am 24. Juli 2018 um 16:11:41 Uhr:


So schauts aus wenn man auffährt.

Ist dieses Schild nicht deutlich genug? Was soll denn noch alles aufgestellt werden?

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2018 um 17:49:12 Uhr:



Zitat:

@lemonshark schrieb am 24. Juli 2018 um 16:39:07 Uhr:


Urteil dazu:

https://www.handelsblatt.com/.../2595048.html?...

Interessant an dem Urteil ist, dass es nicht generell die Auffassung vertritt, eine Begrenzung auf der Auffahrt ende mit dem Einfädeln auf die Autobahn. Begründet wird die Einstellung damit, dass es eben so interpretiert werden könnte. Folgt man dieser Argumentation, würde genau die "500m - Ergänzung" den möglichen Irrtum ausräumen. Mit anderen Worten: das Gericht hätte unseren TE verknackt.

Öhm, dort wurde das Verfahren gegen den "Raser" eingestellt und es ist eine Situation, wieder TE sie beschreibt. Dieses Gericht hätte ihn also nicht verurteilt.

Und wieder ignorierst du die Schilderbrücke 100m nach der Auffahrt, wo immer noch 100km/h angezeigt werden. 😉

Rainer, die Messung findet nunmal vor dem "neuen" 100'er Limit statt. Rechtlich ist das also erstmal egal.

Rechtlich egal?
Glaube ich nicht, wenn man ab 100m vor einer, gut einsehbaren, Geschwindigkeitsbegrenzung nochmals um ca. 60km drüberbeschleunigt. 😉

Die nächsten 500m gelten Tempo 100, sch .. .egal ob Auffahrt, Feld- oder Radweg oder wie in diesem Fall BAB. Keine Ahnung wie man das anders deuten kann. Ich kenne die Schilderbrücke zur Genüge, auch mich haben's da mal erwischt, allerdings "nur" mit knapp 130 oder so ähnlich.

Fehler gemacht, bezahlt, fertig.

So sollte es der Themenstarter auch handhaben, dieses raus winden ist in dem Fall alles andere als angebracht.

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Rainer, dennoch findet diese Messung vor dem "neuen" Limit statt und nicht darin. Und wegen der unsachgemäßen Beschilderung der Auffahrt ist für den TE dort vor dem neuen eben kein Limit gesetzt.

So zu fahren ist natürlich ziemlich hastig. Aber auch nicht verboten.

Dem war das TL völlig wurscht und der Blitzer unbekannt.
Der Lichtblick kam genau richtig und wird hoffentlich ne kleine Supernova ausrichten. 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2018 um 18:06:10 Uhr:


Und wegen der unsachgemäßen Beschilderung der Auffahrt ist für den TE dort vor dem neuen eben kein Limit gesetzt.

da bin ich nicht so sicher. Das Limit auf der Autobahn gilt ja vermutlich bereits seit der vorherigen Wechselbrücke. Nur wäre es für einen Auffahrenden nicht gültig, wenn dieser keine Kenntnis davon hat. Wenn man es so interpretiert, dass das kleine Schild keine Anordnung des Limits ist, sondern nur auf ein bestehendes Limit hinweist, dann sieht die Sache anders aus, denn mit Unkenntnis kann man sich nicht mehr herausreden.

Es ordnet für die Auffahrt selbst 100 km/h an. Doof gemacht ....

Was bitte ist an einer Beschilderung Geschwindigkeitsbeschränkung für die nächsten 500m "unsachgemäß", vor allem da es erst am Ende der Auffahrt steht?

Bitte einmal von vorne lesen. Dann beantwortet sich das von allein.

Da steht 500m drunter, eingerahmt von zwei Pfeilen in Fahrtrichtung.
Ich glaube kaum, das man sich damit rausreden kann, das ja die Auffahrt nach 100 Metern zu Ende ist und somit "scheinbar" bis zum nächsten TL-Schild unlimitiert gilt.

Die ist offenbar ab dem Schild 400m lang. Da kann man sich locker vertun und nochmals: Das Schild ordnet für die Auffahrt selbst ein Limit an. Das machen diese runden Schilder mit der Zahl in der Mitte und dem roten Rand nunmal.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2018 um 18:15:41 Uhr:


Bitte einmal von vorne lesen. Dann beantwortet sich das von allein.

Sicher nicht, der Zusatz "500m" scheint ja keine Rolle zu spielen ...

Probier es einfach.

Ach ja:
Als Richter würde ich noch das Beschleunigungsvermögen des Autos berücksichtigen.

Ich habe mal einfach so bei nem 3er BMW mit 252PS (Benziner) recherchiert.
Von 100 auf 160 knappe 11 Sekunden, das macht rund 400m Fahrstrecke. Selbst, Tachovoreilung mal mit einbezogen, von 95 auf 155 wären es immer noch über 300m.

Auf gut Deutsch. Er hat schon in der Auffahrt das TL deutlich überschritten und trotz gut sichtbarem TL 100, 100m nach der Auffahrt, munter weiterbeschleunigt.

Sprich, das TL 100km/h generell bewusst ignoriert. 😉

So möge er, statt aufs Gespedal, für einen etsprechenden Zeitraum die Gewegplatten treten. 😁

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