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Blitzer im Comand Online

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen,

hier ist eine Anleitung zum Hinzufügen von festinstallierten Blitzern im Comand Online in Form von POIs. Als Datenbasis dient die Speed Camera DataBase. Für den Download der Google Earth-Daten der Blitzer müsst Ihr euch registrieren.

Die folgende Lösung ist nur eine Möglichkeit unter vielen. Für Schäden durch die Software an PC, Comand oder Mensch übernehme ich selbstverständlich keine Verantwortung. ;)

Voraussetzungen

  • Comand Online NTG 4.5
  • SD-Card
  • PC mit installiertem Windows Script (Download) und XML Parser (Download), bei 99% von Euch bereits auf dem Rechner

Vorgehen

  1. Download der tagesaktuellen Blitzerpositionen von Speed Camera DataBase im Google Earth-Format
  2. Entpacken der .kml-Datei aus der heruntergeladenen, komprimierten .kmz-Datei (ZIP-Datei, ggf. umbenennen zum Extrahieren)
  3. Download der angehängten VBScript-Datei kml2gpx.vbs
  4. Anpassung der 4 Einstellungen in der .vbs-Datei an Eure Bedürfnisse (Kategorie, Icon, Quell-/Zieldatei); im Zweifelsfall .vbs- und .kml-Datei in das gleiche Verzeichnis legen
  5. Ausführen von kml2gpx.vbs mit Code:
    cscript kml2gpx.vbs (Kommandozeile)
    oder
    wscript kml2gpx.vbs (Windows-Oberfläche)
  6. Erstellte .gpx-Datei (Datei-Endung wichtig) auf die SD-Card in den Ordner PersonalPOI (ggf. anlegen, Groß-/Kleinschreibung egal) kopieren
  7. SD-Card in den Slot schieben, Import dauert ein paar Minuten
  8. Im Navi-Menü unter Punkt Persönliche Sonderziele bei Pers. Sonderziele auf Karte anzeigen und Optischer Hinweis für Sonderziele prüfen, ob das Häkchen für Eure Blitzer-Kategorie gesetzt ist

Die Blitzer-Standorte sind solange hinterlegt, wie Ihr die SD-Card im Comand-Slot lasst. Hier findet Ihr Informationen bzgl. der rechtlichen Situation.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

hier ist eine Anleitung zum Hinzufügen von festinstallierten Blitzern im Comand Online in Form von POIs. Als Datenbasis dient die Speed Camera DataBase. Für den Download der Google Earth-Daten der Blitzer müsst Ihr euch registrieren.

Die folgende Lösung ist nur eine Möglichkeit unter vielen. Für Schäden durch die Software an PC, Comand oder Mensch übernehme ich selbstverständlich keine Verantwortung. ;)

Voraussetzungen

  • Comand Online NTG 4.5
  • SD-Card
  • PC mit installiertem Windows Script (Download) und XML Parser (Download), bei 99% von Euch bereits auf dem Rechner

Vorgehen

  1. Download der tagesaktuellen Blitzerpositionen von Speed Camera DataBase im Google Earth-Format
  2. Entpacken der .kml-Datei aus der heruntergeladenen, komprimierten .kmz-Datei (ZIP-Datei, ggf. umbenennen zum Extrahieren)
  3. Download der angehängten VBScript-Datei kml2gpx.vbs
  4. Anpassung der 4 Einstellungen in der .vbs-Datei an Eure Bedürfnisse (Kategorie, Icon, Quell-/Zieldatei); im Zweifelsfall .vbs- und .kml-Datei in das gleiche Verzeichnis legen
  5. Ausführen von kml2gpx.vbs mit Code:
    cscript kml2gpx.vbs (Kommandozeile)
    oder
    wscript kml2gpx.vbs (Windows-Oberfläche)
  6. Erstellte .gpx-Datei (Datei-Endung wichtig) auf die SD-Card in den Ordner PersonalPOI (ggf. anlegen, Groß-/Kleinschreibung egal) kopieren
  7. SD-Card in den Slot schieben, Import dauert ein paar Minuten
  8. Im Navi-Menü unter Punkt Persönliche Sonderziele bei Pers. Sonderziele auf Karte anzeigen und Optischer Hinweis für Sonderziele prüfen, ob das Häkchen für Eure Blitzer-Kategorie gesetzt ist

Die Blitzer-Standorte sind solange hinterlegt, wie Ihr die SD-Card im Comand-Slot lasst. Hier findet Ihr Informationen bzgl. der rechtlichen Situation.

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398 Antworten
am 1. Juli 2020 um 17:37

Zitat:

@ReCoNtY schrieb am 1. Juli 2020 um 17:31:26 Uhr:

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 1. Juli 2020 um 16:59:56 Uhr:

 

Nein, § 103 StPO. Aber ob Durchsuchungen überhaupt verhältnismäßig sind bei OWi im unteren Bereich, lasse ich mal ganz weit offen.

§ 103 StPO greift nicht, da derartige Geräte nur für den Fahrer verboten sind, nicht für den Beifahrer. Der kann sogar nen richtigen Radarscanner offen in der Hand halten (natürlich außerhalb des Sichtsbereichs des Fahrers), ohne, dass er belangt werden kann.

Das war nicht die Konstellation. Die Frage war, ob der Fahrer wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsübertretung belangt werden könne, wenn der Beifahrer eine entsprechende App angeschaltet hätte.

Hiergegen wurde eingewandt, dass die Beweisführung unmöglich wäre, da es für die Durchsuchung des Beifahrer keine Ermächtigungsgrundlage gäbe. Das ist indes sachlich falsch, da § 46 Abs. 1 OWiG auf die Normen der StPO - und damit auf § 103 StPO verweist.

Anklage erheben kann man ja auch, wenn man im Unrecht ist - ob man damit durchkommt, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@ReCoNtY schrieb am 2. Juli 2020 um 11:07:16 Uhr:

Anklage erheben kann man ja auch, wenn man im Unrecht ist - ob man damit durchkommt, steht auf einem anderen Blatt.

Klar steht die Beweisführung hier immer zwischen Anklage und Urteil (wie bei Mord auch) - daher sollte jeder selbst wissen, wie er das Gefälle des Intelligenzquotienten zwischen sich und den Behörden einzuschätzen hat ;-)

 

Die Behörden sind durchaus auf sowas vorbereitet und wenn man eine signifikante Übertretung begeht und es Anhaltspunkte auf techn. Hilfsmittel oder Warnungen durch den Beifahrer gibt wird man sich die Mühe machen und entsprechendes Beweismaterial ganz genau auf Verwertbarkeit prüfen um einen Denkzettel zu verpassen. Raserei (auch außerhalb von Rennen), ebenso wie Poserei und unnötiger Lärm stehen gerade hoch im Kurs bei der Polizei bzgl. Ahndung...

Asset.JPG
am 3. Juli 2020 um 2:38

Zitat:

@ReCoNtY schrieb am 2. Juli 2020 um 11:07:16 Uhr:

Anklage erheben kann man ja auch, wenn man im Unrecht ist - ob man damit durchkommt, steht auf einem anderen Blatt.

Darum geht es ja nicht. Es geht um eine Ermittlungsmaßnahme, nämlich eine Durchsuchung. Hierfür muss lediglich dargelegt werden:

1. Ein Anfangsverdacht. Gemeint ist, dass nach kriminalistischer Erfahrung oder aufgrund von Anknüpfungstatsachen der Verdacht besteht, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt UND

2. Das Ziel der Maßnahme geeignet ist Beweismittel zu gewinnen (hier: Beschlagnahme des Mobiltelefons des Beifahrers um zu beweisen, dass die Blitzer-App genutzt wurde) UND

3. Verhältnismäßigkeit. Abzuwägen sind hier Grundrechtseingriff beim Bürger vs. Sicherung des Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Bei 3. habe ich massive Bauchschmerzen und behaupte mal, dass Durchsuchungen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten die Ausnahme sind und Durchsuchungen bei Dritten (also Nicht-Betroffenen!) praktisch ausgeschlossen sein dürften.

Es geht hier also nicht um Anklage oder sonstwas. Die Darstellung dient nur dazu aufzuzeigen, dass der Staat anders könnte. OWi sind indes Massengeschäft und da wird man selten mit derartigen Dingen konfrontiert werden. Anders wenn eine Straftat im Vorwurf ist. Da gibt es regelmäßig Stubendurchgänge der Polizei.

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 3. Juli 2020 um 04:38:00 Uhr:

 

2. Das Ziel der Maßnahme geeignet ist Beweismittel zu gewinnen (hier: Beschlagnahme des Mobiltelefons des Beifahrers um zu beweisen, dass die Blitzer-App genutzt wurde) UND

Der Beifahrer darf ja derartige Apps nutzen, daher ist eine Beschlagnahme seines Handys eigentlich ausgeschlossen. Der Beifahrer darf nur nicht den Fahrer warnen - so etwas zu beweisen halte ich aber für nahezu ausgeschlossen, denn der Fahrer könnte sich immer darauf berufen, die Strecke und den Blitzer zu kennen.

Als Beweismittel reicht auch die Aussage der beiden Beamten, dass sie eindeutig die App-GUI einer bekannten Blitzer-App erkannt haben: Beschlagnahmung ist da nicht notwendig. Außerdem muss es ja nicht zur Anklage kommen: reicht ja schon wenn es einen Bußgeldbescheid in doppelter Höhe wegen Vorsatz gibt: da ist dann der Empfänger in der Beweispflicht und Dubio pro Reo wird schnell Zeit intensiv...

Wie soll jemals ein Polizist nachweisen, dass man eine Blitzerapp verwendet hat? Wenn ich Motor ausmache und Radio ausschalte, dann beendet es automatisch die Blitzerapp. Da ich die App nur akustisch nutze und nicht visuell, ist ein Erwischen ziemlich ausgeschlossen. Rechtlich korrekt hin oder her, wo kein Kläger, auch kein Richter.

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 3. Juli 2020 um 12:07:49 Uhr:

Als Beweismittel reicht auch die Aussage der beiden Beamten, dass sie eindeutig die App-GUI einer bekannten Blitzer-App erkannt haben: Beschlagnahmung ist da nicht notwendig. Außerdem muss es ja nicht zur Anklage kommen: reicht ja schon wenn es einen Bußgeldbescheid in doppelter Höhe wegen Vorsatz gibt: da ist dann der Empfänger in der Beweispflicht und Dubio pro Reo wird schnell Zeit intensiv...

Der Beifahrer darf diese App ja nutzen - daraus kann der Beamte aber nicht automatisch konstruieren, dass der Beifahrer den Fahrer gewarnt hätte. Das müsste er aber beweisen, denn nur dadurch könnte der Fahrer belangt werden. Diesen Beweis wird er aber nie erbringen können.

am 3. Juli 2020 um 13:14

Hatten wir erst kürzlich. Fahrer fährt neben Polizeifahrzeug und die Beamten bekundet, dass vor einem stationären Blitzer akustisch gewarnt wurde. Betroffener wurde angehalten. Das Mobiltelefon des Fahrers wurde wegen Gefahr im Verzuge vor Ort zur Beweissicherung sichergestellt. Das hat auch gehalten.

Zitat:

@ReCoNtY schrieb am 3. Juli 2020 um 15:13:09 Uhr:

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 3. Juli 2020 um 12:07:49 Uhr:

Als Beweismittel reicht auch die Aussage der beiden Beamten, dass sie eindeutig die App-GUI einer bekannten Blitzer-App erkannt haben: Beschlagnahmung ist da nicht notwendig. Außerdem muss es ja nicht zur Anklage kommen: reicht ja schon wenn es einen Bußgeldbescheid in doppelter Höhe wegen Vorsatz gibt: da ist dann der Empfänger in der Beweispflicht und Dubio pro Reo wird schnell Zeit intensiv...

Der Beifahrer darf diese App ja nutzen - daraus kann der Beamte aber nicht automatisch konstruieren, dass der Beifahrer den Fahrer gewarnt hätte. Das müsste er aber beweisen, denn nur dadurch könnte der Fahrer belangt werden. Diesen Beweis wird er aber nie erbringen können.

...oder du wirst Beweis pflichtig wenn du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen willst...

Mgl., dass das irgendwann vor Gericht geht und du da Recht bekommst - aber da hast du dann schon 1 Jahr Ärger und Kosten investiert ;-)

am 3. Juli 2020 um 14:12

Die meisten Polizeibeamten kennen die Apps auch. Sie nutzen diese ja schließlich selbst.

peso

am 3. Juli 2020 um 14:13

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 3. Juli 2020 um 15:33:39 Uhr:

Zitat:

@ReCoNtY schrieb am 3. Juli 2020 um 15:13:09 Uhr:

 

Der Beifahrer darf diese App ja nutzen - daraus kann der Beamte aber nicht automatisch konstruieren, dass der Beifahrer den Fahrer gewarnt hätte. Das müsste er aber beweisen, denn nur dadurch könnte der Fahrer belangt werden. Diesen Beweis wird er aber nie erbringen können.

...oder du wirst Beweis pflichtig wenn du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen willst...

Mgl., dass das irgendwann vor Gericht geht und du da Recht bekommst - aber da hast du dann schon 1 Jahr Ärger und Kosten investiert ;-)

Du musst gar nicht beweisen! Die Beweislast liegt immer noch beim Anzeigenden.

peso

Na so einfach ist das leider nicht. Ich wurde vor Jahren mal angehalten wegen angeblich Handy am Steuer. Ein Polizist hätte es wohl über 3 Fahrspuren hinweg vom Straßenrand unten in der Hand gesehen, sein Kollege 200m weiter hat dann mich dann rausgezogen. Obwohl es physikalisch überhaupt nicht möglich war, dass er mir aus einer Entfernung von guten 15 Metern jemals unterhalb vom Lenkrad hätte schauen können, half aller Einwand nicht. Der Bescheid kam trotzdem, damals noch 40 Euro + 1 Punkt. Es gilt zwar die Unschuldsvermutung in Deutschland, aber die Realität schaut meist anders aus.

am 3. Juli 2020 um 15:23

In Deinem Fall glaube ich auch eher den Polizisten. Die holen nicht ausgerechnet Dich raus und beschuldigen Dich. Hier ist aber die Sachlage eine ganz Andere. Es dreht sich um den Beweis der Nutzung einer App.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 3. Juli 2020 um 17:23:37 Uhr:

In Deinem Fall glaube ich auch eher den Polizisten. Die holen nicht ausgerechnet Dich raus und beschuldigen Dich. Hier ist aber die Sachlage eine ganz Andere. Es dreht sich um den Beweis der Nutzung einer App.

peso

Wer wem glaubt spielt ja keine Rolle, denn die Polizisten hatten so oder so Recht, egal ob ich das Handy in den Händen hatte oder nicht. Genutzt habe ich es in dem Moment aber auch wirklich nicht, sondern hatte genau in diesem Moment mein Autoradio unten in der Mittelkonsole gerade bedient. Wäre ich wirklich mit Handy am Steuer erwischt wurden, hätte ich mir schon selber gesagt, Pech gehabt :D Wollte denen sogar mein Telefon zeigen, um zu beweisen, dass ich weder telefoniert noch SMS geschrieben hatte, aber das interessierte den Polizisten überhaupt nicht.

Wäre in dem Fall mit der Nutzung einer Blitzer-App ja das gleiche Dilemma. Wenn der Polizist sagt, du hast die App genutzt, dann kannst du sagen und diskutieren wie du willst, egal ob die App auf dem Telefon installiert ist oder nicht.

Ihr wisst ja: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

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