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Blitzer im Comand Online

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen,

hier ist eine Anleitung zum Hinzufügen von festinstallierten Blitzern im Comand Online in Form von POIs. Als Datenbasis dient die Speed Camera DataBase. Für den Download der Google Earth-Daten der Blitzer müsst Ihr euch registrieren.

Die folgende Lösung ist nur eine Möglichkeit unter vielen. Für Schäden durch die Software an PC, Comand oder Mensch übernehme ich selbstverständlich keine Verantwortung. ;)

Voraussetzungen

  • Comand Online NTG 4.5
  • SD-Card
  • PC mit installiertem Windows Script (Download) und XML Parser (Download), bei 99% von Euch bereits auf dem Rechner

Vorgehen

  1. Download der tagesaktuellen Blitzerpositionen von Speed Camera DataBase im Google Earth-Format
  2. Entpacken der .kml-Datei aus der heruntergeladenen, komprimierten .kmz-Datei (ZIP-Datei, ggf. umbenennen zum Extrahieren)
  3. Download der angehängten VBScript-Datei kml2gpx.vbs
  4. Anpassung der 4 Einstellungen in der .vbs-Datei an Eure Bedürfnisse (Kategorie, Icon, Quell-/Zieldatei); im Zweifelsfall .vbs- und .kml-Datei in das gleiche Verzeichnis legen
  5. Ausführen von kml2gpx.vbs mit Code:
    cscript kml2gpx.vbs (Kommandozeile)
    oder
    wscript kml2gpx.vbs (Windows-Oberfläche)
  6. Erstellte .gpx-Datei (Datei-Endung wichtig) auf die SD-Card in den Ordner PersonalPOI (ggf. anlegen, Groß-/Kleinschreibung egal) kopieren
  7. SD-Card in den Slot schieben, Import dauert ein paar Minuten
  8. Im Navi-Menü unter Punkt Persönliche Sonderziele bei Pers. Sonderziele auf Karte anzeigen und Optischer Hinweis für Sonderziele prüfen, ob das Häkchen für Eure Blitzer-Kategorie gesetzt ist

Die Blitzer-Standorte sind solange hinterlegt, wie Ihr die SD-Card im Comand-Slot lasst. Hier findet Ihr Informationen bzgl. der rechtlichen Situation.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

hier ist eine Anleitung zum Hinzufügen von festinstallierten Blitzern im Comand Online in Form von POIs. Als Datenbasis dient die Speed Camera DataBase. Für den Download der Google Earth-Daten der Blitzer müsst Ihr euch registrieren.

Die folgende Lösung ist nur eine Möglichkeit unter vielen. Für Schäden durch die Software an PC, Comand oder Mensch übernehme ich selbstverständlich keine Verantwortung. ;)

Voraussetzungen

  • Comand Online NTG 4.5
  • SD-Card
  • PC mit installiertem Windows Script (Download) und XML Parser (Download), bei 99% von Euch bereits auf dem Rechner

Vorgehen

  1. Download der tagesaktuellen Blitzerpositionen von Speed Camera DataBase im Google Earth-Format
  2. Entpacken der .kml-Datei aus der heruntergeladenen, komprimierten .kmz-Datei (ZIP-Datei, ggf. umbenennen zum Extrahieren)
  3. Download der angehängten VBScript-Datei kml2gpx.vbs
  4. Anpassung der 4 Einstellungen in der .vbs-Datei an Eure Bedürfnisse (Kategorie, Icon, Quell-/Zieldatei); im Zweifelsfall .vbs- und .kml-Datei in das gleiche Verzeichnis legen
  5. Ausführen von kml2gpx.vbs mit Code:
    cscript kml2gpx.vbs (Kommandozeile)
    oder
    wscript kml2gpx.vbs (Windows-Oberfläche)
  6. Erstellte .gpx-Datei (Datei-Endung wichtig) auf die SD-Card in den Ordner PersonalPOI (ggf. anlegen, Groß-/Kleinschreibung egal) kopieren
  7. SD-Card in den Slot schieben, Import dauert ein paar Minuten
  8. Im Navi-Menü unter Punkt Persönliche Sonderziele bei Pers. Sonderziele auf Karte anzeigen und Optischer Hinweis für Sonderziele prüfen, ob das Häkchen für Eure Blitzer-Kategorie gesetzt ist

Die Blitzer-Standorte sind solange hinterlegt, wie Ihr die SD-Card im Comand-Slot lasst. Hier findet Ihr Informationen bzgl. der rechtlichen Situation.

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398 Antworten

Originalbereifung vom Amg Paket.

am 29. Juni 2020 um 13:18

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 21. Dezember 2011 um 15:28:22 Uhr:

 

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 21. Dezember 2011 um 15:28:22 Uhr:

Zitat:

http://navigogo.de/.../

Ist so ein Blitzer Warner nun legal oder illegal?

Die alles entscheidende Frage ist glasklar zu beantworten: Sie dürfen KEINEN Blitzer Warner bei der Fahrt im Auto benutzen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt unmissverständlich:

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

und weiter:

Hallo Bert,

eine juristische Interpretation habe ich nicht gelesen, aber ich denke, das betrifft nicht im Navi durch Standortkoordinaten angezeigte, ortsfeste Blitzer, sondern Radar- und Laserwarngeräte, für die so viel geworben wird. Ich zum Beispiel kriege alle Monate ein unverlangtes Fax aus anonymer Quelle im Ausland über solche Geräte.

Ein Navi, das nur simple Ortskoordinaten von Tankstellen, Blitzern, Hotels usw. in einer Datenbank enthält, zeigt eben u.a. Blitzer-Standorte an, aber keine Verkehrsüberwachungsmaßnahme (kein Ort, sondern eine Handlung!). Geräte, die vor Radar- und Laserquellen warnen, sind eine andere Kategorie, denn sie peilen aktive Überwachungsgeräte an, gleich, wo sie stehen.

Allerdings ist das in der Gesetzgebung nicht so "glasklar" getrennt. Vielleicht wird eine Neufassung der StVO klarer werden.

Es kann mir aber niemand verbieten, eine eigene POI-Datei zu schreiben, in der die Blitzer enthalten sind, die ich kenne. Das ist natürlich nicht gerade effektiv, ist aber grundsätzlich nichts anderes als eine größere Datei zu kaufen. Auch brauche ich die Punkte nicht "Blitzer" zu nennen, ich kann sie ja als Straßenverkaufstände bezeichnen, mit einer Tomate als Symbol.

Die unklare und durchaus unlogische gesetzliche Lage zeigt sich auch mit Blick auf die Liste von Ländern, in denen Blitzer-POIs erlaubt oder ausdrücklich verboten sind: Während Radarwarngeräte praktisch durchgehend verboten sind, sind POIs in Navis in den Benelux-Ländern, in Großbritannien, Österreich und Italien erlaubt (Beispiele), in der Schweiz ausdrücklich verboten (Beispiel), in Deutschland Grauzone. Letzteres heißt, dass die StVO tatsächlich ein Verbot auszusprechen scheint, es aber auf die Auslegung vor Gericht ankommt. Ein Kontrolletto (Polizist, Zöllner usw.) wird es aber immer so machen, wie er es versteht.

Deshalb in den entsprechenden Ländern bei Kontrollen lieber die SD-Karte aus dem Schlitz ziehen.

... schrieb am 21. Dezember 2011 um 15:28:22 Uhr

Und freut sich bestimmt nach achteinhalb Jahren über diese Erläuterung ... ;)

...außerdem ist der Bußgeldkatalog da neuerdings anderer Ansicht: https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer-app/

am 29. Juni 2020 um 16:19

Also, ich halte mich einfach an die jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Man benötigt keine "Blitzer-App" und spart obendrein noch 'ne Menge Geld. Und selbst mobile Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, die von einer App gar nicht erfasst werden, sind dann kein Thema mehr...

Und die Karre macht es einem - dank Verkehrszeichenerkennung - auch noch einfach: Nach meiner Erfahrung erkennt sie Geschwindigkeitsbeschränkungen sehr zuverlässig, und wenn ich einmal nicht sicher bin, wie schnell ich gerade fahren darf, genügt ein Blick aufs Display.

Viel angenehmer als eine Blitzer-App fände ich eher Hinweise des Navis, dass ich die derzeit geltende Höchstgeschwindigkeit um xx km/h überschreite. Das hatte das GPS in meinem letzten Fahrzeug, und im Comand leider nicht vorhanden.

Zitat:

@RealHendrik schrieb am 29. Juni 2020 um 18:19:14 Uhr:

Also, ich halte mich einfach an die jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Man benötigt keine "Blitzer-App" und spart obendrein noch 'ne Menge Geld. Und selbst mobile Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, die von einer App gar nicht erfasst werden, sind dann kein Thema mehr...

Und die Karre macht es einem - dank Verkehrszeichenerkennung - auch noch einfach: Nach meiner Erfahrung erkennt sie Geschwindigkeitsbeschränkungen sehr zuverlässig, und wenn ich einmal nicht sicher bin, wie schnell ich gerade fahren darf, genügt ein Blick aufs Display.

Viel angenehmer als eine Blitzer-App fände ich eher Hinweise des Navis, dass ich die derzeit geltende Höchstgeschwindigkeit um xx km/h überschreite. Das hatte das GPS in meinem letzten Fahrzeug, und im Comand leider nicht vorhanden.

Herzlichen Glückwunsch...

Witziger Weise ist es nur den Führer eines Kfz verboten, ein technisches Gerät zu betreiben, nicht aber dem Beifahrer. ;)

Zitat:

@snwtgr schrieb am 1. Juli 2020 um 13:09:23 Uhr:

Witziger Weise ist es nur den Führer eines Kfz verboten, ein technisches Gerät zu betreiben, nicht aber dem Beifahrer. ;)

...aber sollte man dich mit so einem Beifahrer und einer Geschwindigkeitsübertretung erwischen wird man dir sofort Vorsatz unterstellen, was das Bußgeld verdoppelt...

Dafür müsste aber nach dem Blitzen ein Anhalten durch die Polizei erfolgen, das habe ich seit den frühen 90zigern aber nicht mehr gesehen.

Zitat:

@RealHendrik schrieb am 29. Juni 2020 um 18:19:14 Uhr:

Also, ich halte mich einfach an die jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Man benötigt keine "Blitzer-App" und spart obendrein noch 'ne Menge Geld. Und selbst mobile Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, die von einer App gar nicht erfasst werden, sind dann kein Thema mehr...

Und die Karre macht es einem - dank Verkehrszeichenerkennung - auch noch einfach: Nach meiner Erfahrung erkennt sie Geschwindigkeitsbeschränkungen sehr zuverlässig, und wenn ich einmal nicht sicher bin, wie schnell ich gerade fahren darf, genügt ein Blick aufs Display.

Viel angenehmer als eine Blitzer-App fände ich eher Hinweise des Navis, dass ich die derzeit geltende Höchstgeschwindigkeit um xx km/h überschreite. Das hatte das GPS in meinem letzten Fahrzeug, und im Comand leider nicht vorhanden.

25 km/h Auto und Spielstraßen meiden. Dann kann nix mehr passieren.

Zitat:

@Hyena schrieb am 1. Juli 2020 um 13:40:14 Uhr:

Dafür müsste aber nach dem Blitzen ein Anhalten durch die Polizei erfolgen, das habe ich seit den frühen 90zigern aber nicht mehr gesehen.

ProVida-Fzge. ;-)

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 1. Juli 2020 um 13:26:20 Uhr:

...aber sollte man dich mit so einem Beifahrer und einer Geschwindigkeitsübertretung erwischen wird man dir sofort Vorsatz unterstellen, was das Bußgeld verdoppelt...

Das gehört zwar hier überhaupt nicht her, aber es gäbe keine rechtliche Begründung, das "technische Gerät" des Beifahrers in Augenschein zu nehmen. So gesehen wird das niemals rauskommen. ;)

Gruß

Achim

am 1. Juli 2020 um 14:59

Zitat:

@general1977 schrieb am 1. Juli 2020 um 16:40:58 Uhr:

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 1. Juli 2020 um 13:26:20 Uhr:

...aber sollte man dich mit so einem Beifahrer und einer Geschwindigkeitsübertretung erwischen wird man dir sofort Vorsatz unterstellen, was das Bußgeld verdoppelt...

Das gehört zwar hier überhaupt nicht her, aber es gäbe keine rechtliche Begründung, das "technische Gerät" des Beifahrers in Augenschein zu nehmen. So gesehen wird das niemals rauskommen. ;)

Gruß

Achim

Nein, § 103 StPO. Aber ob Durchsuchungen überhaupt verhältnismäßig sind bei OWi im unteren Bereich, lasse ich mal ganz weit offen.

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 1. Juli 2020 um 16:59:56 Uhr:

Zitat:

@general1977 schrieb am 1. Juli 2020 um 16:40:58 Uhr:

 

Das gehört zwar hier überhaupt nicht her, aber es gäbe keine rechtliche Begründung, das "technische Gerät" des Beifahrers in Augenschein zu nehmen. So gesehen wird das niemals rauskommen. ;)

Gruß

Achim

Nein, § 103 StPO. Aber ob Durchsuchungen überhaupt verhältnismäßig sind bei OWi im unteren Bereich, lasse ich mal ganz weit offen.

§ 103 StPO greift nicht, da derartige Geräte nur für den Fahrer verboten sind, nicht für den Beifahrer. Der kann sogar nen richtigen Radarscanner offen in der Hand halten (natürlich außerhalb des Sichtsbereichs des Fahrers), ohne, dass er belangt werden kann.

Also wenn du von einem ProVida angehalten wirst und du der Beifahrer hat ein Handy mit Blitzer-App in der Hand wird man da definitiv Anklage wegen Vorsatz erheben (von einem Verkehrsrechtsanwalt bereits bestätigt)

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