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Blitzer im Comand Online

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen,

hier ist eine Anleitung zum Hinzufügen von festinstallierten Blitzern im Comand Online in Form von POIs. Als Datenbasis dient die Speed Camera DataBase. Für den Download der Google Earth-Daten der Blitzer müsst Ihr euch registrieren.

Die folgende Lösung ist nur eine Möglichkeit unter vielen. Für Schäden durch die Software an PC, Comand oder Mensch übernehme ich selbstverständlich keine Verantwortung. ;)

Voraussetzungen

  • Comand Online NTG 4.5
  • SD-Card
  • PC mit installiertem Windows Script (Download) und XML Parser (Download), bei 99% von Euch bereits auf dem Rechner

Vorgehen

  1. Download der tagesaktuellen Blitzerpositionen von Speed Camera DataBase im Google Earth-Format
  2. Entpacken der .kml-Datei aus der heruntergeladenen, komprimierten .kmz-Datei (ZIP-Datei, ggf. umbenennen zum Extrahieren)
  3. Download der angehängten VBScript-Datei kml2gpx.vbs
  4. Anpassung der 4 Einstellungen in der .vbs-Datei an Eure Bedürfnisse (Kategorie, Icon, Quell-/Zieldatei); im Zweifelsfall .vbs- und .kml-Datei in das gleiche Verzeichnis legen
  5. Ausführen von kml2gpx.vbs mit Code:
    cscript kml2gpx.vbs (Kommandozeile)
    oder
    wscript kml2gpx.vbs (Windows-Oberfläche)
  6. Erstellte .gpx-Datei (Datei-Endung wichtig) auf die SD-Card in den Ordner PersonalPOI (ggf. anlegen, Groß-/Kleinschreibung egal) kopieren
  7. SD-Card in den Slot schieben, Import dauert ein paar Minuten
  8. Im Navi-Menü unter Punkt Persönliche Sonderziele bei Pers. Sonderziele auf Karte anzeigen und Optischer Hinweis für Sonderziele prüfen, ob das Häkchen für Eure Blitzer-Kategorie gesetzt ist

Die Blitzer-Standorte sind solange hinterlegt, wie Ihr die SD-Card im Comand-Slot lasst. Hier findet Ihr Informationen bzgl. der rechtlichen Situation.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

hier ist eine Anleitung zum Hinzufügen von festinstallierten Blitzern im Comand Online in Form von POIs. Als Datenbasis dient die Speed Camera DataBase. Für den Download der Google Earth-Daten der Blitzer müsst Ihr euch registrieren.

Die folgende Lösung ist nur eine Möglichkeit unter vielen. Für Schäden durch die Software an PC, Comand oder Mensch übernehme ich selbstverständlich keine Verantwortung. ;)

Voraussetzungen

  • Comand Online NTG 4.5
  • SD-Card
  • PC mit installiertem Windows Script (Download) und XML Parser (Download), bei 99% von Euch bereits auf dem Rechner

Vorgehen

  1. Download der tagesaktuellen Blitzerpositionen von Speed Camera DataBase im Google Earth-Format
  2. Entpacken der .kml-Datei aus der heruntergeladenen, komprimierten .kmz-Datei (ZIP-Datei, ggf. umbenennen zum Extrahieren)
  3. Download der angehängten VBScript-Datei kml2gpx.vbs
  4. Anpassung der 4 Einstellungen in der .vbs-Datei an Eure Bedürfnisse (Kategorie, Icon, Quell-/Zieldatei); im Zweifelsfall .vbs- und .kml-Datei in das gleiche Verzeichnis legen
  5. Ausführen von kml2gpx.vbs mit Code:
    cscript kml2gpx.vbs (Kommandozeile)
    oder
    wscript kml2gpx.vbs (Windows-Oberfläche)
  6. Erstellte .gpx-Datei (Datei-Endung wichtig) auf die SD-Card in den Ordner PersonalPOI (ggf. anlegen, Groß-/Kleinschreibung egal) kopieren
  7. SD-Card in den Slot schieben, Import dauert ein paar Minuten
  8. Im Navi-Menü unter Punkt Persönliche Sonderziele bei Pers. Sonderziele auf Karte anzeigen und Optischer Hinweis für Sonderziele prüfen, ob das Häkchen für Eure Blitzer-Kategorie gesetzt ist

Die Blitzer-Standorte sind solange hinterlegt, wie Ihr die SD-Card im Comand-Slot lasst. Hier findet Ihr Informationen bzgl. der rechtlichen Situation.

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Aber das Comand ist ja nicht "dafür bestimmt", ein Radar anzuzeigen, sondern es handelt sich lediglich um eine von tausenden Funktionen, die das Gerät eben (natürlich vollkommen zufällig und nicht vom Nutzer beabsichtigt ;) beherrscht. Deshalb darf es auch nicht einfach konfisziert oder sogar zerstört werden. Gleiches gilt für Handys. Alles andere käme einer Enteignung gleich und wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar!

Zitat:

Original geschrieben von Snoubort

Aber das Comand ist ja nicht "dafür bestimmt", ein Radar anzuzeigen, sondern es handelt sich lediglich um eine von tausenden Funktionen, die das Gerät eben (natürlich vollkommen zufällig und nicht vom Nutzer beabsichtigt ;) beherrscht.

Das kannst du versuchen dir genehm zu reden, nützen wird es dir dennoch nichts;)

Zitat:

Original geschrieben von Snoubort

Deshalb darf es auch nicht einfach konfisziert oder sogar zerstört werden. Gleiches gilt für Handys. Alles andere käme einer Enteignung gleich und wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar!

Enteignung? Blödsinn! Hast du dir das selbst ausgedacht oder nur nachgeplappert?

Die Konfiszierung oder Sicherstellung oder Beweismittelsicherung ist keine Enteignung

Eine Enteignung beinhaltet den Verlust des Eigentums und dessen Übertragung auf einen Anderen. Außerdem wäre eine Entschädigung fällig. Dies findet aber nicht statt. Es bleibt das konfiszierte Navi ja dein Eigentum. Es gehört anschließend niemand anderem. Nur hast du dann momentan keinen Zugriff darauf.

;)

BTW:

Hehe, übrigens ist in unserem Grundgesetz durchaus die Enteignung vorgesehen. Siehe Artikel 14 GG.

am 22. Dezember 2011 um 8:37

bert, was regst du dich auf, daß für dein auto dieses feature nicht installierbar ist? deinen aussagen zum verbrauch nach zu urteilen fährst du 20 km/h unter jedem limit. da brauchst du das doch nicht. :D

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes

bert, was regst du dich auf, daß für dein auto dieses feature nicht installierbar ist? deinen aussagen zum verbrauch nach zu urteilen fährst du 20 km/h unter jedem limit. da brauchst du das doch nicht. :D

Ich rege mich auf? Wie kommst du darauf?

Geht dir meine Meinung schon wieder gegen den Strich? Gewöhn dich endlich daran, daß du auch andere Meinungen hier zu akzeptieren hast.

Bei dem Thema ist der rechtliche Aspekt nicht außer Acht zu lassen.

Du hast recht. Ich beschleunige nicht wie ein Begaster an der Ampel um bei der Nächsten dann mittels Bremse all die Energie wieder zu verbrennen. Solltest du auch mal probieren. Tut dem Portemonnaie, den Nerven und der Umwelt gut:D

nur damit wir uns richtig verstehen: ick kann das installieren, mache es aber nicht. weil icks nicht brauche. tempolimits halte ick mit gewisser toleranz per tempomat ein.

aber hier hat sich jemand mühe gemacht, ein für den ein oder anderen wertvolles, lange herbei gesehntes, feature uneigennützig zu entwickeln. und derjenige hat es nicht verdient, daß maulige rentner alles rechthaberisch-deutsch zerquatschen. das ist mein punkt.

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes

nur damit wir uns richtig verstehen: ick kann das installieren, mache es aber nicht. weil icks nicht brauche. tempolimits halte ick mit gewisser toleranz per tempomat ein.

aber hier hat sich jemand mühe gemacht, ein für den ein oder anderen wertvolles, lange herbei gesehntes, feature uneigennützig zu entwickeln. und derjenige hat es nicht verdient, daß maulige rentner alles rechthaberisch-deutsch zerquatschen. das ist mein punkt.

Was immer dein Punkt ist...

Natürlich ist es gut, daß hier jemand uneigennützig sein KnoffHoff weiter gibt und anderen somit ermöglicht neue Funktionen im Comand zu nutzen. Aber darum geht es doch gar nicht.

Als bald kam hier im Thread der rechtliche Aspekt zur Sprache und ich habe ganz uneigennützig dabei mein Wissen hier weitergegeben. Was gefällt dir daran denn nun nicht?

Ich habe weder jemanden ermahnt, noch etwas verboten, getadelt oder gerügt. Da die Meinung über die rechtliche Situation bei der Benutzung hier einigen unklar war, habe ich lediglich die rechtliche Situation erläutert.

Reichts jetzt mit deinem Geblubber?

BTW: wer unter uns hier ist denn schon Rentner? Du?

Dem Grundgesetz nach müssen alle Eingriffe in Eigentum (und Ausübung der Eigentums) in erster Linie Verhältnismäßig sein. Verhältnismäßig bedeutet z.B., dass selbstverständlich ein reines Blitzwarngerät von der Polizei konfisziert werden darf. Bei einem Handy wäre die Verhältnismäßigkeit schon deutlich weniger gegeben, weil hier ein erheblicher Eingriff in deutlich weitergehende Persönlichkeits-und Eigentumsrechte stattfinden würde (über die Funktion Warnhinweise vor Blitzern hinaus). Bert, glaube mir, dass wird kaum durchsetzbar sein. Und bei einem Comand mit all seinen lebensnotwendigen Funktionen von heute, wird dies nicht viel anders sein!

Zitat:

Original geschrieben von Snoubort

... Bert, glaube mir, dass wird kaum durchsetzbar sein. Und bei einem Comand mit all seinen lebensnotwendigen Funktionen von heute, wird dies nicht viel anders sein!

Na klar wird kein Bulle dich zwingen das Comand auszubauen. Meine dahingehende Bemerkung war ja wohl auch als Scherz klar ausgewiesen.

LOL wäre ja noch schöner...

Aber die Herren "Ordnungshüter" würden sich schon etwas einfallen lassen, wenn sie diese PIOs bei dir entdecken würden.

Was auch immer...die sind ja sehr kreativ manchmal. Meisten an Stellen wo sie lieber mal die Füße stillhalten könnten.;)

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956

Mein Name ist Hauptwachtmeister Müller. Bitte zeigen sie mir ihre Navigationssoftware.

AH, Blitzer-POI! Das ist verboten. Bitte bauen Sie das Comand aus. Es wird konfisziert!"

In der Schweiz durchaus im Rahmen des Denkbaren. Die Eidgenossen verstehen hier keinen Spaß.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956

Mein Name ist Hauptwachtmeister Müller. Bitte zeigen sie mir ihre Navigationssoftware.

AH, Blitzer-POI! Das ist verboten. Bitte bauen Sie das Comand aus. Es wird konfisziert!"

In der Schweiz durchaus im Rahmen des Denkbaren. Die Eidgenossen verstehen hier keinen Spaß.

Wir wollen mal nicht übertreiben, die Schweizer würden lediglich das ganze Auto beschlagnehmen und es gegen eine Bezahlung einer gehaltsabhängigen Buße wieder freigeben (natürlich darf man dann auch die Parkgebühren bezahlen). Weil bei einem Deutschen das Gehalt nicht so schnell ermittelt werden und auch die Wohnmiete nicht als Anhaltspunkt genommen werden kann, wird dann das Gehalt anhand des Fahrzeugneupreises geschätzt, sagen wir mal mit dem Faktor 10 ;)

"Die Blitzer-Standorte sind solange hinterlegt, wie Ihr die SD-Card im Comand-Slot lasst." - so stand´s geschrieben, vom Autor dieses hochinteressanten Beitrages. Was nun, wenn im Falle des Zusammentreffens mit einem freundlichen Gruenen am Strassenrande die handliche, fast verschluckbare SD-card vor Erreichen des Wagenstillstandes verschwaende?

Ihr macht euch Gedanken...., Ihr denkt doch nicht wirklich, dass die Grünen sowetwas mitbekommen, geschweige mit der Möglichkeit, dass es möglich ist. Ich mache mir da gar keinen Kopf...

Ich kann mir kaum vorstellen, daß sich ein nennenswerter Anteil der Nutzer dieses Features einen solchen Reflex antrainiert hat. Die Meisten werden in dieser Situation überhaupt nicht an die SD-Karte denken.

Schade dass das hier dann wieder in eine rechtliche Diskussion abgedriftet ist, deshalb nochmals "back to topic":

1.

Wie groß ist die Datenmenge ca., die dann auf die SD-Karte kommt ?

2.

Kann man neben der POI auf der SD-Karte dann auch noch ebenfalls darauf gespeicherte mp3 nutzen ? Oder sollte dann die SD-Karte nur für diesen Zweck sein und nur mit den POI-Daten gefüllt sein ?

3.

Welche maximale Größe darf eine SD-Karte für das Comand Online NTG 4.5 haben, in GB natürlich ?

Nicht dass mir jemand die physischen Maße mitteilen wird... :-)

 

Danke !

Keine 20 MB.

Da die POI in einem Sep. Ordner abgelegt sind sollte es keine Probleme machen.

Die Karten können bis 32 GB groß sein. Um so größer sie ist, umso länger dauert das einlesen.

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