Blitzen aus einem Fahrenden Wagen raus?
Hallo bin heute auf der AB an eine Opel vorbeigefahren und der hat mich aus der Seitenscheibe raus geblitzt.
Hab das nicht für möglich gehalten😰
Videowagen O.K. der kann eine Geschwindigkeit genau messen.
Dann wirst angehalten Film schauen und bezahlen.
Aber ein Fahrendes Fahrzeug das sich ständig bewegt auch bei der Messung.
Wie kann der die Geschwindigkeit Gerichtsfähig messen.
Habt Ihr da ein Tipp.
Ich hoffe das Tehma wird nicht gleich geschlossen da es ja nun nicht mit PKW`s zu tun hat.
Aber das geht uns alle an.
Dann können wir uns bald einzylinder holen.
M
M
MFG
Beste Antwort im Thema
Naja da sind erstmal 4 Wochen zu Fuss angesagt !!
21 Antworten
Hab mich mal etwas umgesehen, das Teil nennt sich
Moving Radar System unddie Toleranzhöhe der gemessenen ist größer als von einem stationären Blitzer
Moving-Radar und mögliche Fehlerquellen
Moving-Radar ist nur mit Multanova VR 6F und dem (in Berlin nicht vorhandenen) Traffipax Speedophot möglich, wird jedoch nicht in Berlin praktiziert. Da immer wieder zu diesem Thema Fragen auftauchen, wird es hier kurz erläutert:
Beim Moving-Radar fährt der Radarwagen im Verkehr mit und misst die Geschwindigkeit überholender KFZ, die sich aus folgender Formel errechnet:
VMessfahrzeug + (VKFZ – VMessfahrzeug), wobei VMessfahrzeug mindestens 10 km/h unter der Übertretungsgrenzgeschwindigkeit liegen soll.
Mit anderen Worten: Ein Moving-Radarwagen ist in der Regel um mindestens 10 km/h langsamer als es die zulässige Höchstgeschwindigkeit erlaubt!
Die Eigengeschwindigkeit des Messwagens wird durch Impulsgeber an den Rädern errechnet; das Radar misst die Geschwindigkeit eines beliebigen KFZ und errechnet die Differenz. Da die Geschwindigkeit des Messwagens nie ganz konstant ist, wird der Messwert verworfen, wenn sich VMessfahrzeug am Anfang und am Ende der Messung um mehr als 1,5 % unterscheiden.
Beim Moving-Radar kann es ebenfalls zu den oben erwähnten Fehlmessungen kommen, mit dem Unterschied, dass sich das physikalische System aus Mess- und zu messendem KFZ noch zusätzlich zur Umgebung bewegt. Dadurch erhält das System eine zusätzliche Geschwindigkeit VE in der Fahrtrichtung, die bei einer Reflexion in die Gesamtberechnung wie folgt einfließt:
VDR = VE + 2 * VR
VDM = VDR + VE = 2 * (VR + VE) = 2 * VM
wobei VDR die vom Radar scheinbar gemessene Geschwindigkeit, VM die reale Geschwindigkeit, und VDM die totale scheinbare Geschwindigkeit ist.
Die scheinbare Geschwindigkeit VDM beträgt also das Doppelte der wirklichen VM. Steht die spiegelnde KFZ-Fläche nicht senkrecht zur Fahrtrichtung, hat der abgelenkte Radarstrahl nicht mehr den gleichen Winkel zur Fahrtrichtung wie der ursprüngliche Strahl. Dadurch kann der Reflexionsfehler um ein paar Prozent von dem theoretischen Wert abweichen.
Aufgrund dieser Betrachtungen schließt das Messgerät Messwerte oberhalb einer bestimmten Grenze VG aus, wobei diese als VG = 2 * VE – 7 km/h definiert wird. Beispielsweise erstreckt sich der für Moving-Radar nutzbare Messbereich bei VMessfahrzeug = 80 km/h dann von 90 km/h bis 152 km/h.
In seltenen Fällen können also folgende Umstände zusammentreffen, die dazu führen, dass VDM an der Obergrenze des zulässigen Bereichs liegt und vom Radar als Messwert akzeptiert wird:
Doppelreflexion mit negativer Winkelabweichung des Fehlerbeitrags
VMessfahrzeug ist sehr hoch
niedrige Relativgeschwindigkeit
In der Regel ist VDM aber so hoch, dass sie von der Besatzung als ungültig erkannt wird.
Aufgrund dieser physikalischen Bedingungen darf die Reichweite des Radarstrahls im Moving-Betrieb nicht zu hoch gewählt werden (beim Multanova VR 6F: Stufe "nah"😉, da nur so der Einfluss des Umgebungssignals und damit mögliche Doppelreflexionen minimiert werden können. Außerdem sind Messfotos noch kritischer als im Standbetrieb zu prüfen.
Aufgrund dieser recht komplexen Physik und den mit ihr verbundenen Fehlerquellen wird Moving-Radar bisher kaum angewendet, zumal der Einsatz von Video-Fahrzeugen (siehe dort) weitaus vielseitiger ist.
Ja das diese Messung sehr komplex ist hat mir der ADAC bestätigt und mir gleich ein zertifizierten Anwalt mitgeteilt.
Der soll auf jeden Fall das Messprotokoll anfordern und alle Parameter der Messung prüfen der Anwalt ist auf diese Messprotokolle vom ADC geschult worden und nur er kann sie Exakt auswerten.
Wenn da alles stimmt,bezahlen😰
Werd aber darüber weiter berichten
Der ADAC sagte mir das es in Deutschland 50 Stück davon gibt 6-8 in Nord-Abzockland.
MFG
aber mal ehrlich ich weiß nicht warum du dich so aufregest wen du doch schon einen wahnschuss hast das du nur noch 25km/h luft hast dann verstehe ich dich auch nicht das du da draus keine lehre gezogen hast
ich würde da schon runter gehen vom gas dafür ist es zu viel geld und 4 wochen fussgänger ist immer noch langsamer als jeder geschwindigkeitsbeschrängkung
Zitat:
Original geschrieben von RoterDrache35
aber mal ehrlich ich weiß nicht warum du dich so aufregest wen du doch schon einen wahnschuss hast das du nur noch 25km/h luft hast dann verstehe ich dich auch nicht das du da draus keine lehre gezogen hast
ich würde da schon runter gehen vom gas dafür ist es zu viel geld und 4 wochen fussgänger ist immer noch langsamer als jeder geschwindigkeitsbeschrängkung[/quo]
Ic
]
Ich rege mich Darüber auf das solche Messungen nach einem 10Km teilstück ohne Geschindigkeitsbeschränkung gemacht werden da wo die Piste dann neu ist.
Der Messwagen dann die Mittelspur belegt trotz rechtsfahrgebot in Deutschland
Bei den Schulen stellen sie sich mit Ihren Pistolen so hin das man sie sieht und wenn sie nicht mehr da sind wird dort wieder gerast.
Darüber rege ich mich auf.MFG
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Es kommt aber darauf an, ob die erste Überschreitung igO oder agO war und ob´s zur Anzeige kam (Owi über 35 Euro). Die zuständige FS-Stelle wird über das KBA unterrichtet, die dann in eigener Sache entscheiden können, ob und wie lange man den Lappen abgeben muss (Abweichungen v. Regelsatz) Problem bei der Sache ist, das nach der Neufassung bzw. Änderung der StVZO -Jetzt FzV- die Behörde bei gravierenden Sachen einschreiten muss....sprich MPU. Aber wie schon gesagt wurde...warte ab was kommt und dann zum Anwalt....
Zitat:
Original geschrieben von Slick76
Es kommt aber darauf an, ob die erste Überschreitung igO oder agO war und ob´s zur Anzeige kam (Owi über 35 Euro). Die zuständige FS-Stelle wird über das KBA unterrichtet, die dann in eigener Sache entscheiden können, ob und wie lange man den Lappen abgeben muss (Abweichungen v. Regelsatz) Problem bei der Sache ist, das nach der Neufassung bzw. Änderung der StVZO -Jetzt FzV- die Behörde bei gravierenden Sachen einschreiten muss....sprich MPU. Aber wie schon gesagt wurde...warte ab was kommt und dann zum Anwalt....
Es war damals agO. ich Fahre igO nicht schnell .
Waren 110 €
oh oh....das nicht gut Andreas 🙁
durch die jetzt doch heftige Überschreitung wirst wahrscheinlich doch mehr als einen Monat Fußgänger sein. z.b. 30 zone, Überschreitung von 41 Km macht 280 Euro Strafe, 4 Pkt und 2 Mon Fahrverbot....
natürlich igO