Blinker mit Standlichtfunktion
Grüß Euch,
ich habe mir vor ca 4 Jahren für meinen E46 Touring Blinker mit Standlichtfunktion gekauft. Jetzt hab ich einen anderen E46 (Cabrio) und möchte nun wieder diese Blinker haben. Nur komischerweise finde ich keinen Anbieter mehr dafür. Sind die aus irgendeinem Grund verboten worden? Vielleicht habt ihr ja einen Lieferanten dafür parat. Wäre toll. Bis denne
24 Antworten
@kai
imho leuchtet das alles im prinzip nicht, sondern nur aussen die paar dinger und der rest "leitet nur weiter"?
Zitat:
Original geschrieben von KaiMüller
Wenn du dir deiner sache so sicher bist, dann kannst du deine behauptungen ja sicher mit belegen unterfüttern. wo steht denn das was du sagst (stvzo?)
§ 66a V StVZO: Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.
Was dann im Umkehrschluss bedeutet, dass nach vorne wirkende gelbe Mittel eben nicht zulässig sind.
Und die LED im 5er leuchtet zur Seite - bei dem Streulicht nach vorne hat man wohl wirklich ein Auge zugedrückt.
jo- das nennt sich celis-technik- im prinzip das gleiche wie bei den stäben in den rückleuchten oder bei den sorona-ringen- und das leuchtet über die breite ziemlich gleich hell (der lichtleiter wird nur etwas dünner zur mitte hin, aber nicht dunkler an sich)
ganz am äußeren rand sind noch zusätzlich (!) einzelne led- die sind natürlich noch etwas heller
seit wann sind denn bei gesetzen die umkehrschlüsse gültig- erzähl das mal einem juristen, der lacht sich kaputt....
Gruß,
Kai
ähmmmm wars beim e46 nicht extrem einfach: standlicht birnen raus und schon hat man blinker mit standlicht... einzigster nachteil ist sie gehn aus sobald man das abblendlicht einschaltet..
und war da nicht etwas mit das bmw das programmieren kann?
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Zitat:
Original geschrieben von KaiMüller
seit wann sind denn bei gesetzen die umkehrschlüsse gültig- erzähl das mal einem juristen, der lacht sich kaputt....
Es steht nun mal nirgendwo, dass es zulässig ist. Und in der StVZO ist alles haarklein aufgeführt, was erlaubt ist und was ein Auto zu haben hat. Und da ist mit keinem Wort eine nach vorne wirkende gelbe Leuchte erwähnt. Alles was nach vorne geht hat weiß zu tun - von den Nebelscheinwerfern über die Standlichter bis zum Fahrlicht.
udn was ist mit den beliebten gelben nebelscheinwerfern?
oder die gerade eben erähnte notfunktion?
alles verboten oder was?....
also da musst du schon mit besseren angumenten kommen- ich kaufs dir nicht ab
und grundsätzlich ist in einem rechtstaat eben doch alles erlaubt was nicht verboten ist, wär ja noch schöner wenns anderes wäre und alles verboten ist was nicht erlaubt ist, lass dir das mal auf der zunge zergehen: "es ist alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist!"
grundgesetz? freiheitsrechte?
Gruß,
Kai
Gelbe Nebelscheinwerfer? Nicht erlaubt. Gelblich schon eher.
§ 52 I StVZO: Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein,
Wobei da wohl auch eher fragwürdige Nebler für zulässig erklärt werden - hellgelb ist halt nicht sehr eindeutig. Solange die Birne ein E-Prüfzeichen hat...
Gelbe Leuchte als Standlicht ist schlicht und einfach verboten.
§ 51 I StVZO: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein;
Zitat:
Original geschrieben von KaiMüller
bis dahin glaub ich dir schlicht und einfach nicht ...Gruß,
Kai
Du sollst mir auch nicht glauben, sondern schlicht und einfach besser informieren, bevor Du mit Deiner "Meinung" gegenhämmerst.
Ich und anscheinend auch Carlo haben es zu genüge getan. Und resultat ist, es sieht gut aus, ist hierzulande aber nicht zulässig und somit grenzwertig... ;-)
Gut Nächtle!
Zitat:
Original geschrieben von Thunder79
...Und resultat ist, es sieht gut aus, ist hierzulande aber nicht zulässig...Gut Nächtle!
na- da sind wir uns ja schon in 2 punkten uneinig! 🙂
ich bleibe dabei bis hier was neues kommt,
im prinzip isses mir ja auch wurschd.
gute nacht,
Kai
Zitat:
Original geschrieben von KaiMüller
na- da sind wir uns ja schon in 2 punkten uneinig! 🙂ich bleibe dabei bis hier was neues kommt,
im prinzip isses mir ja auch wurschd.gute nacht,
Kai
Gut, dann ignorier den Gesetzestext eben - mir isses im Grunde auch wurschd 🙂